Umrüsten auf 4-fach Vergaser bei Oldtimer-Versicherung angeben?

Ford Galaxie (USA) XL 500

Hallo,

jetzt endlich zugeschlagen und ein 69er Galaxie 500 LTD Cabrio gekauft. Das Thema Versicherung ist ja prinzipiell nicht schwer, einziger Punkt ist, dass 2011 ein Edelbrock 4-fach Vergaser nachgerüstet wurde. War ein 2-fach bei dem originalen 429er Motor, jetzt im Prinzip aufgerüstet auf einen Thunderjet Motor. Im Brief/Schein ist nichts eingetragen, obwohl von Fachfirma ausgeführt. Die Versicherung fragt nun nach Originalität, oder zählt das jetzt als getunt?
Muss man sowas angeben, kann das später Probleme machen? Bei einer Verkehrskontrolle kann das sicher auch niemand rausfinden.....

Danke für eure Erfahrungen!
Grüße Gunter

P.S.: Freu mich schon wie ein kleines Kind, den Wagen morgen abzuholen :-)

429er Motor
24 Antworten

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. April 2022 um 16:41:28 Uhr:



Zitat:

@mc.drive schrieb am 22. Apr. 2022 um 11:9:22 Uhr:


In DE ist das z.B. mit den roten Blinkern manchmal eine Lotterie.

Eher im Gegenteil. Ganz klar geregelt.

Trotzdem Lotterie......

Das ist einfach unsinn.

Lotterie Gewinn hat eine wahrscheinlichkeit von 0,00000072.

Rote FRA sind in einer vom Bundesministerium veröffentlichten Richtlinie festgelegt, an der sich alle halten müssen.

Der Vergleich ist somit falsch.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. April 2022 um 19:42:05 Uhr:


Das ist einfach unsinn.

Lotterie Gewinn hat eine wahrscheinlichkeit von 0,00000072.

Rote FRA sind in einer vom Bundesministerium veröffentlichten Richtlinie festgelegt, an der sich alle halten müssen.

Der Vergleich ist somit falsch.

Ach so.
Wenn das das irgendwo steht, halten sich also alle dran.
Das wär mir neu.
Aber gut.
Man muss nur dran glauben.....
Es ist und bleibt ein Lottospiel. Punkt.
Ist leider so.

Auszug aus dem Paragraphen23:
Für historische Fahrzeuge gem. §23StVZO mit Erstzulassung 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahmegenehmigung von der Farbe möglich. Bei Erstzulassungen vor 1970 sind rote Blinker hinten möglich. Voraussetzung: diese sind Original.
Daran wird sich auch der letzte Sachverständige halten müssen. Ist ja seine Arbeitsgrundlage.
Beim 68er Mustang ohne Probleme. :-)

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Zitat:

@firebirder schrieb am 22. April 2022 um 19:53:57 Uhr:


Auszug aus dem Paragraphen23:
Für historische Fahrzeuge gem. §23StVZO mit Erstzulassung 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahmegenehmigung von der Farbe möglich. Bei Erstzulassungen vor 1970 sind rote Blinker hinten möglich. Voraussetzung: diese sind Original.
Daran wird sich auch der letzte Sachverständige halten müssen. Ist ja seine Arbeitsgrundlage.
Beim 68er Mustang ohne Probleme. :-)

Eben.
Vorher kein Problem, hinterher Lottospiel. Nix Anderes.
Guter Prüfer = rote Blinker
Ängstlicher Prüfer = Umbau auf orange/gelb ohne weitere Diskussion
Ist einfach so.

Achso weil es so viele ängstliche SV gibt, die ihren Job nicht richtig machen, ist es wie Lotteriespiel.b 😮

Naja, aus Erfahrung kann ich sagen, das ist nicht so.
Mit wie vielen hast du denn die Lotterie Erfahrung gemacht?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. April 2022 um 19:42:05 Uhr:


Rote FRA sind in einer vom Bundesministerium veröffentlichten Richtlinie festgelegt, an der sich alle halten müssen.....

Stimmt, nützt aber nix:
In der Richtlinie steht wann eine Ausnahmegenehmigung erteilt
werden KANN. Nirgens steht, das sie bei Erfüllung der beschriebenen
Kriterien auch erteilt werden MUSS.

Hängt also vom Gutwillen der Behörde ab. Geht somit schon in
Richtung Glücksspiel.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. April 2022 um 20:14:22 Uhr:


Achso weil es so viele ängstliche SV gibt, die ihren Job nicht richtig machen, ist es wie Lotteriespiel.b 😮

Naja, aus Erfahrung kann ich sagen, das ist nicht so.
Mit wie vielen hast du denn die Lotterie Erfahrung gemacht?

Mit genügend Vielen.
Und ich hab Deutschlandweit genügend Bekannte mit entsprechenden Erfahrungen.

Kann es sein das wir ETWAS vom eigentlichen Thema abweichen?

Ach so, zum Thema.....
Tja, natürlich ist der Umbau in D ohne Leistungsmessung und daraus folgenden Dingen wie Eintragung, Meldung an die Versicherung usw illegal.
Gar keine Frage.
Tolles Land, dieses Deutschland.
Also immer schön in der Grauzone leben und hoffen, dass im Fall des Falles der Gutachter ziemlich planlos ist.
Machen ca 90% aller US Altblechtreiber hier.
Also kein Problem.

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