Umgang mit der Air Arken GmbH Düsseldorf

Guten Morgen,

die Parkplatzbewirtschaftungsfirma Air Arken GmbH aus Düsseldorf schreibt mich an und verlangt eine Zahlung in Höhe von 30 Euro weil unser Fahrzeug angeblich vorschriftswidrich auf einem Supermarktparkplatz geparkt haben soll.

Wie werde ich Air Arken am besten wieder los? Zahlen werde ich auf keinen Fall.
Hinweise ggf. per PN.

Gruss Dieter

Beste Antwort im Thema

So lange es nicht das eigene Grundstueck oder Geschaeft ist, wird sich benommen wie eine offene Hose. Da verlangt man und fordert alles umsonst. Aber wenn es dann ploetzlich das eigene Grundstueck oder Geschaeft waere, ja dann wuerde man sich sicher Austoben. Ich will nicht Wissen wieviel von den die Privatparkplaetze belegen und dann die Strafe nicht zahlen wollen, zu Hause ein Schild an der Einfahrt haben das ,,Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig Abgeschleppt werden`` anzeigt 😉

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Im letzten Satz steht ein Widerspruch. Ich weiß jetzt nicht, ob du das merkst ...

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 20. Dezember 2017 um 12:00:35 Uhr:


Im letzten Satz steht ein Widerspruch. Ich weiß jetzt nicht, ob du das merkst ...

Yep, da fehlt ein "nicht". 😉

Aber man versteht was gemeint ist.

Gruß Metalhead

Ich sehe keinen. Welchen meinst du?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Dezember 2017 um 12:01:48 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 20. Dezember 2017 um 12:00:35 Uhr:


Im letzten Satz steht ein Widerspruch. Ich weiß jetzt nicht, ob du das merkst ...

Yep, da fehlt ein "nicht". 😉
Aber man versteht was gemeint ist.

Gruß Metalhead

Nö, da fehlt nichts, auch kein "nicht".

Ich hab geschrieben "Abzocke ist halt möglich, solange man sich an die Gesetze hält.". So ist das auch gemeint und von den Gerichten bestätigt: Solange der Parkraumbewirtschafter alles Kleingedruckte auf einer kaum lesbaren Tafel an der Einfahrt bekanntgibt, darf er fürs Abschleppen kassieren, was er will. Und wenn es 300 € für das Umsetzen eines Pkw nach zwei Straßen weiter in ein Wohngebiet ist. Eine Sache von 10 Minuten. Und er darf auch das Auto einbehalten oder den Abstellort geheimhalten, bis bezahlt wird. Erst nach Bezahlung darf man sich auf dem Zivilweg dagegen wehren. Alles legal und trotzdem in den Augen aller eine Abzocke.

War doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen, selbst für einen Erwachsenen 😉

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Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Dezember 2017 um 12:07:06 Uhr:


Nö, da fehlt nichts, auch kein "nicht".

Ich hab geschrieben "Abzocke ist halt möglich, solange man sich an die Gesetze hält.". So ist das auch gemeint und von den Gerichten bestätigt: Solange der Parkraumbewirtschafter alles Kleingedruckte auf einer kaum lesbaren Tafel an der Einfahrt bekanntgibt, darf er fürs Abschleppen kassieren, was er will.

Ok, so wird ein Schuh draus. 😉
Daß ich da jetzt 5 Minuten Kleingedrucktes lesen muß glaube ich irgendwie nicht, vermutlich wird da schon eine Parkscheibe abgebildet sein.

Gruß Metalhead

Hier gibt’s ein paar Hintergrundinfos dazu nebst links zu Urteilen:
https://www.test.de/.../

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 20. Dezember 2017 um 11:45:54 Uhr:


Widerwärtige Praktiken, die mich zum Boykott der gesamten Discounterkette bewegen könnten.

So unterschiedlich können Meinungen sein.
In aller Regel ist die Parkdauer etc. an großen Schildern angebracht.

Bei meinem Stamm- Supermarkt kommen viele Leute morgens, stellen ihr Auto ab und fahren dann
mit der S-Bahn zur Arbeit.

Und nehmen den ganzen Tag den Kunden den Parkplatz weg.

Meine Meinung: Richtig so (also das Kontrollieren).

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Dezember 2017 um 12:07:06 Uhr:


Ich hab geschrieben "Abzocke ist halt möglich, solange man sich an die Gesetze hält.". So ist das auch gemeint und von den Gerichten bestätigt:

Netter Versuch. Nein, eine "Abzocke" ist nicht von Gerichten bestätigt, die findet nur in deinem Hirn (und denen ähnlich gestrickter Zeitgenossen) statt.

Denn dein grundsätzlich falscher Ansatz ist, dass du einen ganz wichtigen Fakt ausblendest, nämlich die Ursache des Abschleppens.

Merke: Niemand ist gezwungen, unberechtigt auf einem privaten Parkplatz zu parken. Wer sich dafür entscheidet, es dennoch zu tun, entscheidet sich gleichzeitig dafür, die Folgen zu tragen. Die Folgen können sein, dass der Eigentümer sein gesetzliches Recht wahrnimmt, der Besitzstörung abzuhelfen, und das kann für den Falschparker durchaus unbequem und teuer werden.

Und an dieser Stelle zerfallen die Betroffenen dann in Erwachsene und in Memmen. Erwachsene tragen diese unbequemen und teuren Folgen nämlich, ohne rumzujammern und "Abzocke" zu heulen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 20. Dezember 2017 um 13:57:57 Uhr:


Merke: Niemand ist gezwungen, unberechtigt auf einem privaten Parkplatz zu parken. Wer sich dafür entscheidet, es dennoch zu tun, entscheidet sich gleichzeitig dafür, die Folgen zu tragen. Die Folgen können sein, dass der Eigentümer sein gesetzliches Recht wahrnimmt, der Besitzstörung abzuhelfen, und das kann für den Falschparker durchaus unbequem und teuer werden.

Und an dieser Stelle zerfallen die Betroffenen dann in Erwachsene und in Memmen. Erwachsene tragen diese unbequemen und teuren Folgen nämlich, ohne rumzujammern und "Abzocke" zu heulen.

Und niemand möchte das jemand unberechtigt auf seinem Parkplatz parkt.

Aber das ist für die Abzockgemeinde ja was gaaaanz anderes.

So lange es nicht das eigene Grundstueck oder Geschaeft ist, wird sich benommen wie eine offene Hose. Da verlangt man und fordert alles umsonst. Aber wenn es dann ploetzlich das eigene Grundstueck oder Geschaeft waere, ja dann wuerde man sich sicher Austoben. Ich will nicht Wissen wieviel von den die Privatparkplaetze belegen und dann die Strafe nicht zahlen wollen, zu Hause ein Schild an der Einfahrt haben das ,,Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig Abgeschleppt werden`` anzeigt 😉

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 20. Dezember 2017 um 13:57:57 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Dezember 2017 um 12:07:06 Uhr:


Ich hab geschrieben "Abzocke ist halt möglich, solange man sich an die Gesetze hält.". So ist das auch gemeint und von den Gerichten bestätigt:

Netter Versuch. Nein, eine "Abzocke" ist nicht von Gerichten bestätigt, die findet nur in deinem Hirn (und denen ähnlich gestrickter Zeitgenossen) statt.

Mit seinem nächsten Satz (nach deinem Zitat) wird aber klar was er meint (hab ich ja schon zitiert, sogar fett).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 20. Dezember 2017 um 13:57:57 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Dezember 2017 um 12:07:06 Uhr:


Ich hab geschrieben "Abzocke ist halt möglich, solange man sich an die Gesetze hält.". So ist das auch gemeint und von den Gerichten bestätigt:

Netter Versuch. Nein, eine "Abzocke" ist nicht von Gerichten bestätigt, die findet nur in deinem Hirn (und denen ähnlich gestrickter Zeitgenossen) statt. …

Falls du dich dem Thema ein wenig nähern willst (viel Hintergrundwissen hast du ja offensichtlich nicht), empfehle ich dir, dich mit der Firma "Parkräume" zu beschäftigen. Deine Recherchen werden dir hoffentlich ein wenig Klarheit bringen.

Um es vorwegzuschicken: "Abzocke" findet nicht in meinem Hirn statt – mir persönlich ist es völlig wurscht, was das Abschleppen eines unberechtigt abgestellten Pkw kostet. Ist ja nicht meiner, da ich in der Lage bin, Schilder zu lesen.
Die Abzocke findet ganz real statt, weil "Parkräume" fürs Abschleppen bis 400 € verlangt, was für ein paar Minuten Arbeit nebst Anfahrt im Bereich des Wuchers anzusiedeln ist. Das sehen die Gerichte übrigens auch so und geben diesen Forderungen nur im Rahmen des Ortsüblichen statt (ca. 120 € fürs Abschleppen), auch wenn die Forderung grundsätzlich regelmäßig gerichtlich bejaht wird. Genaus bejaht wird die Ansicht, dass der Abstellort eines Pkw ohne Bezahlung einer der überhöhten Forderung nicht bekanntgegeben werden muss, selbst wenn im Pkw lebensnotwendige Medikamente liegen, die auf die Schnelle nicht zu ersetzen sind, und daraus negative Gesundheitsfolgen zu erwarten sind. Alles schon vor Gericht gewesen, aber das wirst du ja sicher selbst herausfinden, solltest du dich dem Thema ein wenig nähern.
So einfach wie in deinem Schwarz-Weiß-Denken "es gibt nur Erwachsene und Memmen" ist die Realität nicht, auch wenn du dir mit dieser reduzierten Denke halt leichter tust.

Sehen wir es doch mal ganz einfach: der Versuch, gegenüber einem Betroffenen überhöhte Forderungen zu stellen, ist erstmal nicht strafbar. Ober er gerechtfertigt ist, ist dann allerdings etwas anderes.

Die Prüfung ob gerechtfertigt oder nicht, kann dann Geld, Zeit und Nerven kosten, ist aber meist nicht anders möglich.

[gelöscht]

Zitat:

@RalphM schrieb am 20. Dezember 2017 um 15:44:48 Uhr:


Sehen wir es doch mal ganz einfach: der Versuch, gegenüber einem Betroffenen überhöhte Forderungen zu stellen, ist erstmal nicht strafbar. Ober er gerechtfertigt ist, ist dann allerdings etwas anderes.

Die Prüfung ob gerechtfertigt oder nicht, kann dann Geld, Zeit und Nerven kosten, ist aber meist nicht anders möglich.

So ist das leider, ja. Und genau dieser Versuch wird landläufig als Abzocke bezeichnet, mittlerweile von den Gerichten auch als solche gewürdigt.

Man kann auch beim Schlüsselnotdienst für eine Stunde incl. Anfahrt über 1000 € loswerden …

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