Umgang mit der Air Arken GmbH Düsseldorf

Guten Morgen,

die Parkplatzbewirtschaftungsfirma Air Arken GmbH aus Düsseldorf schreibt mich an und verlangt eine Zahlung in Höhe von 30 Euro weil unser Fahrzeug angeblich vorschriftswidrich auf einem Supermarktparkplatz geparkt haben soll.

Wie werde ich Air Arken am besten wieder los? Zahlen werde ich auf keinen Fall.
Hinweise ggf. per PN.

Gruss Dieter

Beste Antwort im Thema

So lange es nicht das eigene Grundstueck oder Geschaeft ist, wird sich benommen wie eine offene Hose. Da verlangt man und fordert alles umsonst. Aber wenn es dann ploetzlich das eigene Grundstueck oder Geschaeft waere, ja dann wuerde man sich sicher Austoben. Ich will nicht Wissen wieviel von den die Privatparkplaetze belegen und dann die Strafe nicht zahlen wollen, zu Hause ein Schild an der Einfahrt haben das ,,Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig Abgeschleppt werden`` anzeigt 😉

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Zitat:

@RB26 schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:56:43 Uhr:


Interessant. Ist es zulässig die Parkscheibe auf die Hutablage zu legen?

Im Bereich der StVO genügt es, wenn die Parkscheibe "gut sichtbar" ausgelegt ist. Bei privaten Stellplätzen könnten die Einstellbedingungen aber auch ein Auslegen auf dem Armaturenbrett verlangen.

Zitat:

@RB26 schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:56:43 Uhr:


Ist es zulässig die Parkscheibe auf die Hutablage zu legen?

Freilich. Kann Dir ja keiner verbieten. 😉
Dann musste nur noch beweisen, dass Dein Auto nur im Rueckwaertsgang bewegt wird und somit Deine Heckscheibe quasi die Frontscheibe ist... 😁 😁

Ciao
Ratoncita

Haltet doch einfach mal die Kla.. und wartet was der TE sagt. Er ist jetzt in der Pflicht mal auszupacken ob oder ob nicht, wenn nicht, warum !

Fotos, dass das Auto dort stand, sind kein hinreichender Beweis. Air Arken müsste außerdem beweisen
- dass der TE dort nicht geparkt hat oder zu lang dort stand oder dass keine Parkscheibe ausgelegt war und
- dass die Nutzungsbedingungen Vertragsbestandteil geworden sind

Erfahrungsgemäß geben die Parkhaie irgendwann im Vollstreckungsprozess auf, aber dafür gibt es natürlich keine Garantie.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Dezember 2017 um 10:07:11 Uhr:


Air Arken müsste außerdem beweisen
- dass der TE dort nicht geparkt hat...

Wieso?

Und: Air Arken?
Unter FAIR PARKEN findet man viel im Netz...

Ciao
Ratoncita

Zitat:

@onzlaught schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:36:11 Uhr:


Wie man sie los wird...

der einfache Weg....bezahlen

Das wird ja so oder so zur Trendsportart.

Zitat:

@DieterFischer schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:16:07 Uhr:


Guten Morgen,

die Parkplatzbewirtschaftungsfirma Air Arken GmbH aus Düsseldorf schreibt mich an und verlangt eine Zahlung in Höhe von 30 Euro weil unser Fahrzeug angeblich vorschriftswidrich auf einem Supermarktparkplatz geparkt haben soll.

Wie werde ich Air Arken am besten wieder los? Zahlen werde ich auf keinen Fall.
Hinweise ggf. per PN.

Gruss Dieter

Viel kannst Du da nicht machen.
Diese "Parkraumbewirtschafter" (die oft auch als Mieter eines Parkplatzes auftreten) sind nicht an einer Lösung interessiert, sie wollen bares, dazu sind sie da.
Jegliche Briefe und Kontaktversuche deinerseits werden daher ignoriert werden.
Nach der Zahlungsaufforderung kommt eine zweite, danach wird die Forderung meist direkt an ein Inkassounternehmen verkauft (ab dann gehts sowieso nicht mehr um eine Lösung) die dir ebenfalls ein paar mal schreibt bis Du schließlich Post von einem von ihnen beauftragten Vertragsanwalt bekommst.
Mit jedem Schreiben verdoppeln sich die Kosten annähernd.
Irgendwann folgt der Mahnbescheid, manchmal lassen es die Gläubiger schon vorher gut sein, manchmal erst nach deinem Widerspruch, manchmal ziehen sie aber auch vor Gericht.
Entweder zu zahlst gleich, oder du hast einen so langen Atem das ganze auszusitzen und (mit ungewissem Ausgang) zu hoffen dass der Gläubiger vor dir aufgibt.
Wenn Du keinesfalls zahlen möchtest, dann musst Du das ganze auch bis zum Ende durchziehen, denn billiger als es jetzt ist wirds nicht mehr.
Ich hatte vor einigen Jahren einen identischen Fall in der Familie, mit genau diesem Werdegang.
Nach den Buchstaben der AGB am Parkplatz war diese auch berechtigt (wenn auch nicht gegen mich), ich hatte aber keine Lust dies zu zahlen.
Nach dem ersten Schreiben durch den Rechtsanwalt des Inkassobüros widersprach ich (auf Anraten einer befreundeten Juristin) der Forderung (mitlerweile waren dies deutlich über 300€) und bat als angeschriebener Halter um die Benennung des Fahrers der das Vertragsverhältnis mit dem Parkraumbewirtschafter eingegangen war.
Danach hörte ich nie wieder etwas.
Ich habe aber auch von Fällen gelesen, bei denen dies so nicht erfolgreich war, der Gläubiger vor Gericht zog und (wenn auch nicht in der vollen Summe seiner Forderung) Recht bekam.

Zitat:

@Matsches schrieb am 20. Dezember 2017 um 11:15:43 Uhr:


... und bat als angeschriebener Halter um die Benennung des Fahrers der das Vertragsverhältnis mit dem Parkraumbewirtschafter eingegangen war.

Das ist der einzige Punkt, an dem man sinnvoll ansetzen kann, sofern das Fahrzeug tatsächlich beim Falschparken angetroffen wurde. Manche Gerichte bejahen hier eine Art "Halterhaftung", andere nicht. Wenn ich mir sicher wäre, dass mein Fahrzeug beim Falschparken angetroffen wurde, dann würde ich dieses Prozess- und Kostenrisiko aber wegen 30 Euro nicht eingehen.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 20. Dezember 2017 um 10:15:45 Uhr:


Und: Air Arken?
Unter FAIR PARKEN findet man viel im Netz...

😁 😁 😁

Widerwärtige Praktiken, die mich zum Boykott der gesamten Discounterkette bewegen könnten.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 20. Dezember 2017 um 10:15:45 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Dezember 2017 um 10:07:11 Uhr:


Air Arken müsste außerdem beweisen
- dass der TE dort nicht geparkt hat...

Wieso?

Und: Air Arken?
Unter FAIR PARKEN findet man viel im Netz...

Ciao
Ratoncita

Im Video des Liedes "300 PS" der EAV wird dargestellt, wie die im Lied beschriebene Hauptperson von einem Fahrzeug der Marke "ORSCHE" überholt wird.

Sowas nennt man Pseudoanonymisierung.

Zitat:

@Matsches schrieb am 20. Dezember 2017 um 11:15:43 Uhr:


...
Diese "Parkraumbewirtschafter" (die oft auch als Mieter eines Parkplatzes auftreten) sind nicht an einer Lösung interessiert, sie wollen bares, dazu sind sie da.
Jegliche Briefe und Kontaktversuche deinerseits werden daher ignoriert werden.
...

Da kann ich aus eigener Erfahrung gegenteiliges berichten.

Auch ich hatte circa vor einem Jahr nicht mitbekommen, dass der Parkplatz zwischen Baumarkt, Supermarkt, Zeitungskiosk und Apotheke auf Parkscheibenpflicht umgestellt wurde. Ich hatte die neuen Hinweisschilder im Dunkeln einfach nicht wahrgenommen. Bei der Rückkehr aus der Apotheke konnte ich die kontrollierende Mitarbeiterin noch ansprechen. Den Vorgang konnte sie zwar nicht rückgängig machen, sie empfahl aber per Mail Kontakt aufzunehmen. Die darauf hin von mir im freundlichen Ton verfasste Mail, die den Hinweis auf die relativ neu eingeführte Parkscheibenpflicht und eine Kopie der des Kassenzettels der Apotheke enthielt, brachte den gewünschten Erfolg. Natürlich funktioniert das nur bei Ersttätern, aber einen Versuch ist es wert.

Zitat:

... Manche Gerichte bejahen hier eine Art "Halterhaftung", andere nicht...

Einfach nur durch genügend Instanzen eskalieren und man erhält ein rechtlich einwandfreies Urteil mit einer über heden Zweifel erhabenen Begründung.
😁😁😁

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 20. Dezember 2017 um 11:45:54 Uhr:


Widerwärtige Praktiken, die mich zum Boykott der gesamten Discounterkette bewegen könnten.

Und ich finde solche Maßnahmen gut und gehe dort gerne einkaufen. Warum? Wenn ich durch Falschparker/Dauerparker nicht einschätzen kann, ob es voll ist oder nicht.

Leider geht diese Begründung regelmäßig pro Parkraumbewirtschafter und contra Falschparker. In München ist "Parkräume" mit ca. 300 € pro abgeschlepptem Fahrzeug sehr aktiv. Jedes Verfahren gegen Parkräume wurde bisher von denen leider gewonnen. Abzocke ist halt möglich, solange man sich an die Gesetze hält.

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