Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


 
Ich frage mich aber jährlich was diejenigen die schon bei 80 das lenkrad zerbeissen machen wenn sie die nächsten Monate wieder die schöne Landmaschinenausstellung vor sich haben die weder überholt werden kann noch kann der ganz Vorne mal rechts ran da es keine Gelegenheit gibt. Davon abgesehen das der in der Regel noch einen größeren Zeitdruck hat als die die sich hinter ihm beklagen.

Wenn der Agrarökonom mit seinem Traktor entlangtuckert, dann ist das nunmal so. Das HappaHappa muss ja irgendwie produziert werden. Ebenso der LKW-Fahrer, der den Mampf zum nächsten Supermarkt bringt. Mal ganz vereinfacht gesprochen. 😉 Die können eben nicht schneller.

Ein PKW mit 80 statt erlaubten 100, der bereits eine Schlange anführt, das ist natürlich nicht verboten aber eben doch ein vermeidbares Ärgernis.

Wobei davon mal abgesehen sich ein Traktor schon noch ganz gut überholen lässt.

Naja und wenn einen der Ärger dann doch dazu verleiten sollte, am Lenkrad zu nagen, dann ist es sicherlich von Vorteil ein leckeres Lederlenkrad dazugekauft zu haben. Plastik schmeckt bestimmt noch gräßlicher.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd N


Einen Fall hast Du noch vergessen, das Auffahren auf die Autobahn. Am Ende der Beschleunigungsspur steht niemals ein gut motorisiertes Fahrzeug, sondern der "schlecht" motorisierte Wagen mit einem völlig überforderten Fahrer(100%tig ein aTL-Befürworter), der aus Angst, seinen Motor, das Getriebe oder die Antriebswellen(ohh ein Deja Vu 😁, SamEye sei Dank) kaputtzumachen, im 3. oder 4. Gang mit 1/4-Gas und 2000 1/min versucht , Tempo aufzunehmen und dann am Ende vor dem mit 85km/h nahenden 40-Tonner kapituliert.........

Und diese Idioten werden gefühlt immer mehr......

Tja, die riskieren eben lieber einen schweren Unfall als eine durchgezogene Linie zu überfahren. 😠
Es ist schon ein sehr unangenehmes Gefühl hinter so einer Pfeife zu stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Auch wenn's etwas aus dem Zusammenhang gerissen ist.
😁

Etwas? Ging es nicht darum Argumente auszuloten, weshalb in D. anders als im Rest von Europa von

'deren allgemeiner'

Regelung abzuweichen ist?

"Die Behauptung Atomstrom sei zu teuer ist falsch!" Macht mich das jetzt zu einem Atomstrombefürworter? Glaube nicht 😉

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Zitat:

Original geschrieben von citius


Die älteren Leutchen mögen manchmal etwas "unbedarft" am Lenkrad drehen und auch mal vergessen, was die rechte Spur neben ihnen soll.

Wann zählt man zu den älteren Leuten?

Gibt es eine eindeutige Definition?

Ich habe mal gehört, dass hin und wieder auch ein 18jähriger Fahranfänger zu den älteren Leuten dazu gezählt wird.

Gruß
Ulicruiser

Jeder der älter ist als ich, ist ein Greis. :-D

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Jeder der älter ist als ich, ist ein Greis. :-D

Mutig!

So haben wir zumindest eine erste Definition, die zur Diskussion frei gegeben wird.

Wer jünger ist als du, ist ein Greenhorn.

Gruß
Ulicruiser

Das Alter wie der Straßenverkehr ist nunmal nicht scharz-weiß, sondern wie ein Fuzzy-Modell verteilt.

Der 80-jährige gehört sehr stark zur Ausprägung "alt" und sehr wenig zur Ausprägung "jung".
Und aus der Erfahrung heraus, korelliert beispielsweise die Ausprägung "schlecht sehen" gleichlaufend mit der Ausprägung "alt".

Und diese Unschärfe berechtigt im Endeffkt dazu, dass unterschiedliche Situationen unterschiedliche Tempolimits gestatten. Ein aTL kann nur der kleinste gemeinsame Nenner sein. Nur blöderweise ist der kleinste gemeinsame Nenner regelmäßig weder effektiv noch effizient.

Und deswegen sind derartig starre Regelungen wie ein aTL abzulehnen.

Ähnlich wie diese Überholverbote. Wenn frei ist und gute Sicht, dann überhole ich und wenn nicht frei ist bzw. keine mir ausreichende Sicht, dann überhole ich nicht. Schilder sind dabei zunächst sekundär.

 

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Aber freie Fahrt ist kein Grundrecht 😉

Das ist aber nur Deine Meinung. Ich sehe das anders...😰

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Aber freie Fahrt ist kein Grundrecht 😉
Das ist aber nur Deine Meinung. Ich sehe das anders...😰

Seit wann ist eigentlich Trödelei ein Grundrecht?

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Aber freie Fahrt ist kein Grundrecht 😉
Das ist aber nur Deine Meinung. Ich sehe das anders...😰

wie war das noch mit dem 2+2=5 ... und das dies eine Meinung sei 😉

Eine BAB ohne aTL ist nicht im GG verankert ... Diskussionen darüber gab es schon Ende der 60ger. Natürlich müsste erst ein Karlsruher Richter entgültig darüber urteilen, auf der anderen Seite findet sich im GG nichts auf dem man eine Verfassungsklage gegen ein aTL erheben könnte.
(und nun wieder der Hinweis für dijenigen, bei denen schon beim lesen des ersten Satzes der Klodeckel vor's Gesicht gefallen ist und daraufhin alle grauen Zellen die Arbeit zugleich eingestellt haben: Nur weil ich behaupte, daß freie Fahrt kein Grundrecht ist heisst es im Umkehrschluss nicht, daß ich für ein aTL bin, neidisch auf Deinen 'fetten' Karren bin, Körner fresse usw.) 😉

Und nein: Nicht derjenige, der ein Gesetz (in diesem Falle ein aTL) einbringt, muss beweisen, daß dieses verfassungsrechtl. unbedenklich ist. Derjenige, der das Gesetzt kippen will muss beweisen, dass es gegen das GG verstößt.

Ich habe aber keine Hoffnung, dass man mir das 'beweisen' kann.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@xmisterdx

Wahre Worte von Deiner Seite: Voll auf den Punkt gebracht.

Obwohl auch ich gegen eine strenge Reglementierung mittels aTL bin, nennst Du genau den Knackpunkt, von dem ab  jegliche Diskussion sinnlos wird: Das "Grundrecht" auf Freie Fahrt.
Ist zwar nirgendwo niedergelegt, ...

Mich würde jetzt mal interessieren, woraus ihr das Nichtvorhandensein dieses "Grundrechtes" ableitet?

Ich würde das Recht auf "Freie Fahrt" allerdings nicht als Grundrecht einordnen, sondern als eine Freiheit.
Die allerdings durch das GG und die darin enthaltenen Grundrechte erst mal geschützt ist.

Also nicht auf die Wichtigkeit der im GG verankerten Grundrechte hinweisen und diesen die "unwichtige" Freiheit auf der AB zu fahren gegenüberstellen.

Richtig, nicht die freie Fahrt an sich, ist das Grundrecht, denn wie sollte die freie Fahrt überhaupt im Stau gewährleistet werden! 😁

Es ist Bestandteil der Freiheitrechte, in die, siehe Artikel 2, Abs.2, (wie bereits von mir weiter oben zitiert), nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden darf. Dieses Gesetz haben wir in Form der StVO längst und da dort auf den Autobahnen kein allgemeines Limit festgelegt ist, stellt de fakto die Wahl der Geschwindigkeit, unter Berücksichtigung der entsprechenden Paragraphen, ein Vertrauensvorschuß in die verantwortungsbewusste Entscheidungskompentenz der Fahrer vor Ort, die passende Geschwindigkeit wählen zu können dar.
Eine Änderung würde über das entsprechende Gesetzgebungsverfahren laufen müssen.

Und dafür bedarf es zunächst mal einer entsprechenden Mehrheit im Bundestag und idF. auch im Bundesrat. Innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens müsste dann dargelegt werden, daß zur Herstellung der gewünschten Maßnahmen KEINE andere Regelung, als die eines aTLs geeignet ist. Gäbe es andere Möglichkeiten, die entsprechenden Ziele, die von den aTLern behauptet werden, zu erreichen, müssten die entsprechenden Alternativen gewählt werden.

Fiktiv angenommen, die bundesdeutschen IQ-Tests, namens Bundes- und Landtagswahlen, würden eine Mehrheit ergeben, die für ein aTL votiert und die StVO entsprechend ergänzt, gäbe es immer noch das Bundesverfassungsgericht, das Gesetze, die gegen die oben genannte rechtstechnische Norm, daß Lösungen, die weniger Beschwerden und weniger Einschränkungen darstellen,  Vorrang vor stärker einschränkenden Gesetzen haben müssen!

Und wie oft das BuVerf.Gericht Gesetze der Bundesregierungen kassiert hat, brauchen wir nicht aufzuzählen. Nicht wenige.

Interessante Frage übrigens: Kann Brüssel in unsere Landes- und Bundesgesetzgebung ohne Zustimmung der Verfassungsorgane bei uns, überhaupt eingreifen?

Der Spruch von wegen das Grundrecht auf freie Fahrt sei nirgendwo niedergelegt, ist einfach nur billige und wenig Sachkunde verratendes Gerede. 

Zitat:

Original geschrieben von SamEye


[...]
dieses Pamphlet wird hier in unregelmäßigen Abständen immer wieder mal gepostet (hab ich selber schon gemacht), jedoch wenn man es sich mal mit Verstand durchließt und den Inhalt hinterfragt, ist es eine reine Thesensammlung ohne wirklichen Bezug auf die Realität.

Hier gerne nochmal, damit der Bezug nicht ganz verloren geht:

http://vplno1.vkw.tu-dresden.de/svt/html/presse/geschw_bab_sep2004.pdf

Autoren dieses Artikels, "Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen", sind 20 Universitätsprofessoren des Verkehrswesens.

Zitat:

Original geschrieben von SamEye


[...]
in Wirklichkeit ist vermutlich das Gegenteil der Fall: werden die Geschwindigkeiten einander angeglichen, wird der Verkehr zusammen geschoben, die Sicherheitsabstände unterschritten und so Stress aufgebaut; kann jeder von uns im Berufsverkehr live miterleben.

Interessant, du vermutest also das Gegenteil. Bist du ein unabhaengiger Experte?

-- Klaus

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Und nein: Nicht derjenige, der ein Gesetz (in diesem Falle ein aTL) einbringt, muss beweisen, daß dieses verfassungsrechtl. unbedenklich ist. Derjenige, der das Gesetzt kippen will muss beweisen, dass es gegen das GG verstößt.

Falls es Dir entgangen sein sollte, es gibt weder ein aTL, noch ein entsprechendes Gesetz. Du verstehst sicher, daß unter diesem Gesichtspunkt die Beweisführung nicht einfach ist.

Zitat:

... der Klodeckel vor's Gesicht gefallen ist und daraufhin alle grauen Zellen die Arbeit zugleich eingestellt haben ...

Passiert Dir sowas öfter? Na, das erklärt natürlich einiges...😁

Aber mal 'ne bescheidene Frage, Du hast Dich ja jetzt mehrfach als Gegner eines aTL geoutet. Warum fühlst Du Dich dessen ungeachtet ständig berufen, mit ungewöhnlicher Penetranz die angeblichen Vorteile eines aTl zu rühmen?

Zitat:

Original geschrieben von Klaus.E.S.


Hier gerne nochmal, damit der Bezug nicht ganz verloren geht:
http://vplno1.vkw.tu-dresden.de/svt/html/presse/geschw_bab_sep2004.pdf
Autoren dieses Artikels, "Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen", sind 20 Universitätsprofessoren des Verkehrswesens.

Die Professoren waren entweder zu lang an der Sonne, oder sind noch nie aus Ihren Uni's rausgekommen. Wie sagte mal der ehemalige Ministerpräsident Bayerns, Stoiber: "Ein Bär lebt im Wald, geht niemals raus" 😁

=>

*zum Problembär gehts hierlang*

Zitat aus dem Artikel: "Eine gleichzeitige
Absenkung der Höchstgeschwindigkeiten auf Landstraßen von 100 auf 90 km/h wäre
separat zu erwägen.
"
🙄 Armes Deutschland, bei solchen Professoren.

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