Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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@Polo Cruiser, ich bin auch 19 Jahre alt und hab meinen Führerschein erst seit 1 1/2 Jahren. Dennoch lege ich Wert darauf, andere durch meine Fahrweise nicht auf die Palme zu bringen und fahr entsprechend angepasst. Letztendlich hab ich auch durch die Meinungen und Berichte hier bei Motor Talk gelernt, meine Fahrweise weiter zu optimieren und einen rücksichtsvollen Fahrstil an den Tag zu legen.
Härtere Strafen bewirken übrigens nichts, solange keine hohe Polizeipräsenz herrscht. Gerade durch die Anwesenheit eines Streifenwagens können Verstöße wie Abstandsunterschreitungen und gefährliche Spurwechsel unterbunden werden. Vorbild könnten die USA sein, die haben nämlich für jeden Bundesstaat eine eigene Highway Patrol, die regelmäßig Streife fährt.

@Chief Joseph
Du hast recht! Es muss wie in der USA öfters Kontrollen!
Ich kann jetzt nicht wenn irgendwo 120 Max ist mit 180KM/H fahren, damit ich jeden gerecht bin! Ich gucke mir die Strassenlage an und gucke wie viele fahren! Wenn ich etwas schneller sein möchte richtung 140KM/H achte ich mir auf dem Verkehr vorne weiter als 200m! Dann kann ich zur jederzeit reagieren!

Ich muss zugeben ich fahre auch nicht immer innerorts mit 50KM/H sondern mal 55KM/H oder 60KM/H dann bin ich nicht 100% da sondern 1000% da und achte auf alles! Ich sage mal etwas krass: Wenn immer noch meine Einstellung nicht gefällt muss damit im Strassen verkehr leben oder zufuß gehen! Ich behindere keinen, ich Raser nicht und ich gefährde keinen! Ich fahre vorrausschauend meistens und achte auch auf andere Teilnehmer!

Grüße
Polo Cruiser

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Polo Cruiser


1. Dies mit Lichthupe:
Du ich hatte es letztens in HH Auf der Autobahn fuhr auf und hatte die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 100KM/H! Ich auf die Linkespur um LKWs zu überholen auch mit 100KM/H überholt und ein nach dem anderen! Kahm von hinten ein Opel fahre ohne Grund lichthupe und wollte platz! Ging nicht rechtespur war keine möglichkeit
§ 5 StVO - Überholen

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Also er fährt am erlaubten Limit und ist am Überholen. In diesem Fall giebt es keinen Grund zur Lichthupe. Solange hat man in ausreichendem Abstand hinterher zu fahren! Es wird sicher keiner verlangen, dass er in den Sicherheitsabstand der LKWs einschert, der häufig nur 50 Meter oder weniger beträgt. Erst wenn rechts eine ausreichend große Lücke ist und er keine Anstalten macht, nach rechts zu wechseln, darf man ihn kurz erinnern.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von waldmann 1


Wenn nun ein Langsamfahrer durch z. B. Ausscheren einen wesentlich schneller fahrenden Wagen so in Bedrängnis bringt, daß dieser die Kontrolle ü. sein FZ. verliert, trägt der Schnellfahrer zumindest eine Teilschuld. So wird derzeit Recht gesprochen. Das kann man "googeln".
Das ist schon ein wenig dreist. Du behauptest einfach etwas (was übrigens nicht stimmt) und verweist als Quelle auf Google. Gib doch mal einen Link an, wo ein Schnellfahrer eine "Teilschuld" zugesprochen bekam.
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Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von waldmann 1


Wenn nun ein Langsamfahrer durch z. B. Ausscheren einen wesentlich schneller fahrenden Wagen so in Bedrängnis bringt, daß dieser die Kontrolle ü. sein FZ. verliert, trägt der Schnellfahrer zumindest eine Teilschuld. So wird derzeit Recht gesprochen. Das kann man "googeln".
Das ist schon ein wenig dreist. Du behauptest einfach etwas (was übrigens nicht stimmt) und verweist als Quelle auf Google. Gib doch mal einen Link an, wo ein Schnellfahrer eine "Teilschuld" zugesprochen bekam.

Eine Adresse als Beispiel:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/richtgeschwindigkeit.php

Da geht ein Urteil sogar so weit. daß der Schnellere den Schaden übernimmt.
Wir sind halt limitiert, ohne es bemerkt zu haben. fast überall.
nix für ungut.

Zitat:

Original geschrieben von adder33


Tja, nur ist "Schuld" und "Haftung" etwas grundverschiedenes. Der Schnellfahrer bekommt eine "Mithaftung" (was heißt: er soll anteilig zahlen), aber keine "Mitschuld" - und auch nur dann, wenn der Unfall durch Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können.

Diese Mithaftung aufgrund der Betriebsgefahr gibt es im Übrigen nicht nur auf der BAB bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit, sondern bei jedem Unfall, der für den schuldlosen Unfallgegner vermeidbar gewesen wäre. Bei einer Kollision mit einem Fußgänger kann diese anteilige Haftung auch schon mal 100% betragen, selbst wenn dem Autofahrer kein schuldhaftes Verhalten angelastet werden kann...😰

Zitat:

Original geschrieben von Polo Cruiser


In Hamburg sind die Autobahnen kaum leer an Tagen! Nachts kommt es drauf an wo du fährst!

das macht nichts - dafür ist die autobahn (von berlin)

nach

hamburg recht frei - manchmal sogar auch am tage. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von waldmann 1



Eine Adresse als Beispiel: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/richtgeschwindigkeit.php

Da geht ein Urteil sogar so weit. daß der Schnellere den Schaden übernimmt.
Wir sind halt limitiert, ohne es bemerkt zu haben. fast überall.
nix für ungut.

Moin🙂

Das hat aber nichts mit Schuld, sondern mit Haftung zu tun.

Gruss TAlFUN

p.s.
Dieses und ähnliche Beispiele hatten wir hier schon öfters 😉

Zitat:

Original geschrieben von waldmann 1



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Das ist schon ein wenig dreist. Du behauptest einfach etwas (was übrigens nicht stimmt) und verweist als Quelle auf Google. Gib doch mal einen Link an, wo ein Schnellfahrer eine "Teilschuld" zugesprochen bekam.
Eine Adresse als Beispiel: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/richtgeschwindigkeit.php

Da geht ein Urteil sogar so weit. daß der Schnellere den Schaden übernimmt.
Wir sind halt limitiert, ohne es bemerkt zu haben. fast überall.
nix für ungut.

limitiert ist in diesem fall nur die rechtsprechung bzw. der anwalt. im us-bundesstaat virginia ist die tage eine mordauftraggeberin hingerichtet worden... während die ausführer des gemeinschaftlich begangenen mordes mit haftstrafen davonkamen.

Zitat:

Original geschrieben von waldmann 1



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Das ist schon ein wenig dreist. Du behauptest einfach etwas (was übrigens nicht stimmt) und verweist als Quelle auf Google. Gib doch mal einen Link an, wo ein Schnellfahrer eine "Teilschuld" zugesprochen bekam.
Eine Adresse als Beispiel: www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/richtgeschwindigkeit.php

Da geht ein Urteil sogar so weit. daß der Schnellere den Schaden übernimmt.
Wir sind halt limitiert, ohne es bemerkt zu haben. fast überall.
nix für ungut.

Unverantwortlich, dieses Gerede von "Schuld" oder "Mitschuld"! Hier wird Schuld im Straf- oder Verkehrsrechtlichen Sinn mit Schuild im zivilrechtlichen Sinn unterschiedslos gleichgesetzt!

Siehe Zitat des Urteils:":Ein mit ca. 180 km/h auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug wurde von einem anderen, unachtsam ausscherenden Pkw-Fahrer zu einem Ausweichmanöver gezwungen, wobei es großen Sachschaden und Verletzte gab. Da der langsamerere Fahrer aber unerkannt weitergefahren war, ohne sich um die Folgen zu kümmern, verurteilte das Gericht den Fahrer des schnellen Wagens zu Schadenersatz. Die Begründung: Wäre er anstatt mit 180 nur mit 130 km/h gefahren, hätte er nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, und wahrscheinlich wäre die Situation aber auch gar nicht erst kritisch geworden.
Allgemein formuliert heißt das: Wer wesentlich schneller als mit der üblichen Autbahngeschwindigkeit unterwegs ist, also deutlich schneller als mit Richtgeschwindigkeit 130 km/h fährt, der kann auch bei einem fremdverschuldeten Unfall als Mitschuldiger herangezogen werden."

Wie der BGH geurteilt hätte, wenn der Schuldige, weil fehlerhaft überholende Fahrer, erwischt worden wäre, steht auf nem anderen Blatt. So wurde im Grunde genommen nur nach dem Grundsatz der sogenannten Betriebsgefahr, die von einem Fahrzeug eben ausgeht geurteilt. Also Haftung der Haftpflichtversicherung! Was lernen wir daraus? Man muss demjenigen, der reinfach so rausfährt, in den Kofferraum knallen, so daß der nicht abhauen kann! 😠 😠

Ansonsten nervt diese Schwarzmalerei und bewusst falsche Darstellung und Verunsicherung!

Ja, den Verursacher sollte man schon versuchen zu erwischen. Wer einem Reh ausweicht und im Graben landet, der bekommt auch Erklärungsnöte gegenüber seiner Teilkasko wenn er kein totes reh oder zumindest Teile davon vorweisen kann.

Zitat:

Original geschrieben von citius


Ja, den Verursacher sollte man schon versuchen zu erwischen. Wer einem Reh ausweicht und im Graben landet, der bekommt auch Erklärungsnöte gegenüber seiner Teilkasko wenn er kein totes reh oder zumindest Teile davon vorweisen kann.

ich hatte vor rund 12 jahren (innerhalb meiner stadt) mal die wahl - entweder dem aus der entgegenkommenden richtung kommenden linksabbieger in seine beifahrerseite reinzufahren und das dort sitzende mädel für ein leben lang zu entstellen... oder auszuweichen. entschieden hab ich mich für das zweite, riss die lenkung nach rechts und landete im gegenverkehr der strasse, die ich eigentlich überqueren wollte.

schaden - eine blutende nase - die meine nämlich und 5 pkw, die ich dort zusammengeschoben habe - so ca. 50.000,- DM. der typ hat sein linksabbiegemanöver zuendegeführt, sich durch das fenster kurz die situation angesehen und wollte weiter. nur meine "haltet den dieb"-schreie haben ihn davon abgehalten.

bei der polizeilichen aussage hat er sich in widersprüche verwickelt - davon musste ich die polizei aber - trotz zeugenassagen, die eher positiv für mich waren - erstmal überzeugen.

zum schluss gab mir der wachtmeiser mit auf den weg, dass ich das nächste mal nicht ausweichen soll - dann gibt's auch mit der versicherung kein problem.

nunja, mit der versicherung hatte ich auch so kein problem. die wollte - trotz dessen, dass niemandem eine schuld zugeordnet werden konnte - weder was zurückhaben, noch hat sie den versicherungsnehmer hochgestuft.

aber das war vor 12 jahren - heute müsste man im zweifel wirklich dem da reinfahren. 😠

Zitat:

Original geschrieben von Klaus125



Also er fährt am erlaubten Limit und ist am Überholen. In diesem Fall giebt es keinen Grund zur Lichthupe. Solange hat man in ausreichendem Abstand hinterher zu fahren! Es wird sicher keiner verlangen, dass er in den Sicherheitsabstand der LKWs einschert, der häufig nur 50 Meter oder weniger beträgt. Erst wenn rechts eine ausreichend große Lücke ist und er keine Anstalten macht, nach rechts zu wechseln, darf man ihn kurz erinnern.

Genau das meinte ich damit

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser



Zitat:

Original geschrieben von IbiFR


mich interessierte einfach mal, wie sich eine langsame Fahrt bei meinem Auto auf den Verbrauch auswirkt.
Die spannendste Antwort, also deine Versuchsgrundlage, bleibst du uns leider schuldig!

Gruß
Ulicruiser

Hielt ich nicht für wichtig, weil es eigentlich nichts zur Sache tut.

Aber für diejenigen, die es interessiert, der BC zeigte 4,7 Liter an. Das dürften real gute 5 Liter gewesen sein.

Das sind ca. 2 Liter weniger als ich bei normaler Fahrweise auf der Autobahn vebrauche.

"ausreichend groß" muss natürlich definiert werden.
Ich erinner bei der ersten ausreichenden Möglichkeit mit 3x blinken, bei der zweiten Lücke mit Lichthupe und bei der Dritten ziehe ich rechts vorbei.
Ausreichend definiere ich so, dass ich gut vorbeikomme, bevor der zu Überholende, wenn er mit gleichem Tempo weiterfährt, hinter mir wieder nach links kann, bevor er auf den nächsten rechts Fahrenden aufläuft. Daher ist ausreichend je nach Motorisierung verschieden.

Da ist natürlich der durch die Lichthupe "Erinnernde" auch in der Pflicht nur dann Druck zu machen, wenn er auch wirklich überholen kann. Sonst erzeugt das im zur Seite gebetenen beim nächsten Mal nur ein erhöhtes Maß an Unlust.  

@turbovic
Naja wenn man das noch so wahrnimmt, wer da im potenziellen Unfallgegner so drin sitzt. Aus meiner Perspektive, von jemanden, der sowas noch nicht erlebt hat, ist das aber schwer zu glauben, vor allem wer weiß denn wo man reinknallt, wenn man nach rechts "reißt" was, wenn dort zwei stehen? Die freche Reaktion des Unfallauslösers hast du ja erlebt.

Wenn mir allerdings jemand käme und sagen würde, dass er wegen mir verunfallt sei, da würde ich auch erstmal fragen wie blöd sich der angestellt hat. Insofern finde ich die Reaktion deines Unfallauslösers andererseits auch ganz nachvollziehbar. Aber da war ja sonst keiner von uns hier dabei.

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