Umbau zum 25 km/h Auto noch möglich?

Halli Hallo,

ich bin mir zwar jetzt nicht sicher, ob ich bei "Sicherheit" richtig bin, aber es klang passend:-)

Mein Schwieger-Paps fährt z. Z. einen Seat Marbella, den er sich nach einem Arbeitsunfall als gedrosseltes Fahrzeug gekauft hatte. Das gute Stück hat zwei Gänge (zzlg. Rückwärts natürlich) und fährt (offiziell) 25 km/h.

Mittlerweile ist das Auto uralt und nahezug schrottreif. Den nächsten TÜV wird er wohl nicht mehr erleben. Nun hätte ich die Möglichkeit einen Fiesta zu organisieren, der weitaus besser in Schuss ist, der allerdings keiner Drosselung unterliegt. Nun meine Frage: Dürfen Autos heute noch vom Normalzustand in den Sonderzustand umgerüstet werden? Mir ist nämlich zu Ohren gekommen, dass das nicht mehr geschehen darf, sondern gedrosselte Fahrzeuge nur noch als schon original so gebaut sein müssen (z. B. diese Teenie-Auto, die ab 16 Jahren fahrbar sind).

Ich weiß aber, dass ein Neuwagen oder junger Gebrauchtwagen dieser Art für meinen Schwieger-Paps nicht finanzierbar ist, und mir persönlich sind die Dinger sicherheitsmäßig echt suspekt. Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn es jemanden gibt, der hierzu etwas weiß.

Vielen Dank und einen schönen Tag wünscht
eure Little-Lady

Beste Antwort im Thema

Ich habe heute auf der Landstraße wieder so einen 25-km/h-Schleicher gesehen, der eine elend lange Schlange hinter sich herzog --- zum Glück für mich im Gegenverkehr.

Für mich unverständlich, daß so etwas überhaupt mal erlaubt worden ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Joscha2


Alles kein Problem: Es gibt ja nicht umsonst die Regel, dass langsam fahrende Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen den rückwärtigen Verkehr vorbeilassen müssen. Und da wir ja alle den Führerschein gemacht haben (inkl. der Leute, die ein 25 km/h Wagen fahren) wissen das ja auch alle und es gibt keine Probleme.

Theoretisch hast du recht, in der Praxis läuft es leider nicht so ab wie es sollte...

Insbesondere mit langsamen Verkehrsteilnehmern gibts sehr oft Probleme, da sie sich eben nicht an die bestehenden Gesetze halten...

in deutschland gibts soviele gesetzt im straßenverkehr die den verkehrsfluß beschleunigen und diese gesetzt werden von mehr als 80% nicht angewandt.

z.b

-Reißverschlußverfahren
-Beschleunignungsstreifen auf der Autobahn
-Blinken
- kreuzung bei rückstau freihalten

Wofür werden solche Autos eigentlich gebraucht?

Zitat:

Original geschrieben von pittiplatsch77


Wofür werden solche Autos eigentlich gebraucht?

Für Säufer, die den Lappen verloren haben zum Beispiel.

Oder andere Leute die nicht in der Lage sind, einen Führerschein der Klasse 3/B zu bekommen...

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Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Für Säufer, die den Lappen verloren haben zum Beispiel.
Oder andere Leute die nicht in der Lage sind, einen Führerschein der Klasse 3/B zu bekommen...

oder für leute die zu ddr zeiten keinen schein machen wollten/konnten und jetzt zu alt sind ... aber dennoch mobil (in der stadt) sein wollen.

Finde ich aber auch schlimm.
Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, keinen Führerschein manchen können, sollten auch nicht mit einem PKW-ähnlichen Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Hürde einen Führerschein zu bestehen ist wahrlich nicht zu hoch!

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Die Hürde einen Führerschein zu bestehen ist wahrlich nicht zu hoch!

Für manche (gerade für viele 25er fahrer) ist diese hürde aber unüberwindbar, da es bei denen oft leider an den einfachsten sachen fehlt.

Ich kenne ein paar solcher leute die es schon vergebens versucht haben einen richtigen führerschein zu machen, leider sind die nie bis zur theoretischen prüfung bzw. darüber hinaus gekommen, die haben alle schon vorher das handtuch geschmissen und sind ihre gehhilfen dann weiter gefahren.

Gruss
Maik

Wer den Führerschein nicht besteht, darf imho auch kein anderes Motorbetriebenes Fahrzeug führen.

Tja... ich dachte, es gäbe da irgendein seriöses Motiv, aber wenn es sich wirklich nur um Leute handelt, die am Führerschein gescheitert sind, dann kann ich da kein Verständnis für aufbringen. Die Gefährdung durch 25-km/h-Autos steht meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zu den Mobilitätswünschen einiger weniger.

Zitat:

Original geschrieben von pittiplatsch77


aber wenn es sich wirklich nur um Leute handelt, die am Führerschein gescheitert sind, dann kann ich da kein Verständnis für aufbringen.

Dran gescheiter sind die am B führerschein nicht, die nutzen nur eine lücke im gesetzt aus die besagt das leute die vor einem gewissen stichtag (ich weiß jetzt das datum nicht ganau) ihre mopedfahrerlaubniss hatten einen PKW mit höchstens 25km/h fahren dürfen.

Die lücke hat man mittlerweile geschlossen indem man neuzulassungen der 25er verbietet, was rum fährt darf auch noch fahren nur neue gibt es nicht.

Die leute können wenn sie wollen einen richtigen führerschein machen nur leider schafft das von den nur ganz, ganz selten einer.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Für Säufer, die den Lappen verloren haben zum Beispiel.

Der ertappte Säufer darf überhaupt kein motorisiertes Fahrzeug mehr bewegen, nicht mal ein Mofa und so eine Blechdose schon mal gar nicht.

Andere Frage: Vor ein paar Jahren noch konnte man durch eine Gesetzeslücke ein Auto auf max. 6 km/h umbauen und das völlig ohne Führerschein, Zulassung und Versicherung fahren. Gibt's das heute auch noch?

Eniac

Leute die vor '65 geboren sind dürfen IMMER Mofas mit 25kmh fahrn! Das kann man denen rechtlich nicht verbieten.

Zitat:

Original geschrieben von Eniac


Andere Frage: Vor ein paar Jahren noch konnte man durch eine Gesetzeslücke ein Auto auf max. 6 km/h umbauen und das völlig ohne Führerschein, Zulassung und Versicherung fahren. Gibt's das heute auch noch?

Wechselst du dann alle 10 km die Kupplung? 😁

Jetzt mal echt, was soll das bringen außer noch mehr Gefahren oder Behinderungen im Straßenverkehr?

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


in deutschland gibts soviele gesetzt im straßenverkehr die den verkehrsfluß beschleunigen und diese gesetzt werden von mehr als 80% nicht angewandt.

z.b

-Reißverschlußverfahren
-Beschleunignungsstreifen auf der Autobahn
-Blinken
- kreuzung bei rückstau freihalten

... - Rechtsfahrgebot

- Mindestüberholgeschwindigkeit

von den umweltpolitisch gewollten Ampelschaltungen, die einen flüssigen Verkehrsfluss unmöglich machen, mal ganz zu schweigen

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Leute die vor '65 geboren sind dürfen IMMER Mofas mit 25kmh fahrn! Das kann man denen rechtlich nicht verbieten.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Soweit ich weiß, muss man zwischen a.) Fahrverbot und b.) Entzug der Fahrerlaubnis unterscheiden.

Im Fall a.) darf man dann auch kein Mofa fahren.

Eniac

Zitat:

Original geschrieben von Eniac


Da wäre ich mir nicht so sicher. Soweit ich weiß, muss man zwischen a.) Fahrverbot und b.) Entzug der Fahrerlaubnis unterscheiden.

Im Fall a.) darf man dann auch kein Mofa fahren.

Eniac

Ich meine ein Fahrverbot kann man da auch nicht verhängen.

Die hattn inna Repo mal nen Opa mit glaub 2,5 Promille aufm 25km/h-Roller angehaltn. Auffa Wache durfte er ausnüchtern. Führerschein hatte er eh nicht.

Die Polizisten meinten nur "Jo der nüchtert aus und wird moin entlassen und darf weiter fahren. Mehr können wir nicht tun."

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