Um was handelt es sich hier?
Guten Abend,
ein Freund hat schon seit längerem einen A6, welcher leider ein absoluter Fehlkauf war.
Nachlackierungen wohin man nur schaut(Sieht so aus als hätte er einen Totalschaden und es wurde nur sehr schlecht lackiert).
Ölwanne hatte einen Riss.
Leuchtweitenregulierung defekt.
Spaltmaße an der Frontstange stimme nicht(hängt viel zu tief).
Im Kühlergrill steckt i-was was ich mir nicht erklären kann(komme aus dem BMW Lager, bei uns sieht der ACC Sensor so ähnlich aus)
Ich hoffe ihr könnte mir/uns ein wenig helfen.
Wollen jetzt soviel es geht korrigieren und den Wagen wieder verkaufen.
- Ölwanne haben wir bereits gewechselt, ist wieder alles in Ordnung.
- am Lack werden wir nichts machen, lohnt nicht.
- Leuchtweitenregulierung wird im BC als defekt angezeigt. Wo setze ich hier am besten mit der Fehlersuche an?
- Mit wievielen Schrauben ist die Stoßstange befestigt`Und wo befinden sich diese?
- Könnt ihr mir vllt. erklären was dieses Bauteil ist? Wir sind am erwägen ob es nicht vllt. möglich ist, den kompletten Grill ausbauen und durch einen neuen zu ersetzen?
Ist es eventuell auch möglich ein "anderes" Gitte zu verwenden? Welches komplett durchgehend ist ohen Audi Symbol?
Hoffe ihr könnt uns etwas helfen.
Gruß
Jason
20 Antworten
Hey wacken,
ist jetzt paar monate her.
Ist von Privat.
Er war schon bei seinem Anwalt, dieser meinte das da nichts zu machen sei, hatte ihm den Kaufvertrag vorgelegt.
Sehr unschöne Angelegenheit.
Wegen der lwr fahr da mal zum audi händler die lesen dir den fehler aus bringens auf werkszustand und justieren die scheinwerfer.
so wars bei mir.
und wenn eure lwr defekt ist sagt euch das der freunliche.
kann sein der vorbesitzer hats nicht richtig eingebaut..
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Zitat:
@Biirdman schrieb am 9. April 2015 um 19:07:49 Uhr:
Hey wacken,ist jetzt paar monate her.
Ist von Privat.
Er war schon bei seinem Anwalt, dieser meinte das da nichts zu machen sei, hatte ihm den Kaufvertrag vorgelegt.
Sehr unschöne Angelegenheit.
Naja so ganz stimmt das aber auch nicht. Wenn er nicht direkt laut Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen hat muss auch ein Privatverkäufer Gewährleistung geben. Und wenn es drinstand (wo ich von ausgehe) und Mängel verschwiegen wurden, kann im Vertrag stehen was will, dann muss der Verkäufer trotzdem dafür haften. Verschwiegen werden darf kein Mangel, egal ob Gewährleistung oder nicht..
Trotzdem nicht viel zu machen nach ein paar Monaten. Der Verkäufer kann ja sagen, das der Wagen so nicht verkauft wurde mit den Mängeln. Es müsste ja bewiesen werden, das die Mängel vor dem Verkauf schon vorhanden waren und diese zudem auch noch verschwiegen wurden......