üble Ampelschaltung
Hi,
in meinem Heimatort Püttlingen ist schon wieder Baustelle, seit Wochen. Die Ampelschaltung an der Kreuzung wurde durch eine separate Baustellenampel ersetzt, da sich die Verkehrsführung teilweise geändert hat. Teilweise gibts nur eine Spur.
Nun besteht ein für mich nicht akzeptabler Zustand bezgl. Grünphase aus Richtung Köllerbach (Köllertalstrasse ) in Richtung Ritterstrasse / Riegelsberg (Marktstrasse) und umgekehrt.
Kommt man auf der Köllertalstr und will nach links in die Marktstrasse abbiegen (nur eine Spur), kriegt die Marktstrasse schon grün, wenn auf der Köllertalstrasse noch abgebogen wird - nicht bei rot, sondern bei grün bzw. gelb.
Umgekehrt formuliert hat die Marktstrasse schon grün, wenn aus der Köllertalstrasse noch Fahrzeuge um die Ecke kommen. Hier muss man bei grün bei viel Verkehr 5 - 10 Sekunden warten, bevor man überhaupt losfahren kann. Letztens wäre mir (von der Köllertalstrasse kommend) fast eine Oma mit ihrem weissen Peugeot ins Auto gerauscht. Hat mich übelst beschimpft. Und ich bin bei grün gefahren bzw. als ich an der Baustellenampel vorbeigefahren bin, sprang sie gerade auf gelb und ich war der letzte dieser Grünphase.
Dem Ordnungsamt hatte ich schon 2 mal Meldung gemacht (ich war nicht er einzige!), die haben angeblich mehrfach geprüft, aber keinen Fehler an der Ampel-Schaltung finden können. Unglaublich, ich bin sprachlos!!!!! Ist keine Tagesbaustelle, da wär es mir noch relativ egal, sondern die Arbeiten ziehen sich wohl noch Wochen und Monate hin.
Wenns da wirklich mal kracht (und das wird es auf kurz oder lang) gibts mächtig Ärger, weil beide Parteien ggf. mittels Zeugen nachweisen können, dass sie nicht bei rot gefahren sind. Und wer ist dann Verursacher, Schuldiger, wer haftet...?
Ich spiele mit dem Gedanken, morgen früh mal zur Polizei zu dackeln und das Problem dort zu schildern. Es kann ja nicht sein, dass mehrere Leute den Fehler Melden und das Ordnungsamt findet nix.
Beste Antwort im Thema
Ich bin von einer Verkehrsbehörde und sehe das folgender Maßen:
1. Die Räumzeit ist falsch berechnet. Entweder generell zu kurz oder mit einer zu hohen Räumgeschwindigkeit die nicht erreicht wird vom Verkehr.
2. Das Ordnungsamt kann sehr wohl zuständig sein. Mein Fachdienst ist dem Fachbereich Ordnung und Gewerbe zugeordnet.
3. Derjenige der die Lichtsignalanlage und den Schaltplan anordnet ist auch in der Haftung. Allerdings wäre es im Einzelfall zu prüfen, in wie weit dort Fehler gemacht wurden.
Edit: Natürlich ist das nicht die alleinige Haftung im Regelfall, da auch die Bau- oder Verkehrssicherungsfirma und der Straßenbaulastträger in der Verantwortung stehen die Absicherung zu prüfen.
Verzögerung aufgrund von Verkehrslagen, welche die Räumgeschwindigkeit reduzieren (generell werden Standartwerte genommen), können im Vorwege nicht immer genau berechnet werden. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle (verpflichtend!) müssten diese dann aber auffallen und behoben werden um nicht fahrlässig bzw. grob fahrlässig zu handeln.
24 Antworten
Eventuell hilft hier vor der nächsten Beschwerde eine Dokumentierung des Fehlers, um der Behörde das Problem zu visualisieren.
die haben doch angeblich mit 3 Leuten schon geprüft... die wissen, worum es geht. Ich war ja nicht der erste und nicht einzige, dem das aufgefallen ist.
Ich hatte am Telefon das Problem genau beschrieben.
Aber hast recht - evtl. schnapp ich mir morgen mal meine alte Digital8-Kamera, 2 WalkieTalkies und meinen Schwiegerpapa und dann dreh ich mal ein Filmchen für die geistigen Tiefflieger vom Ordungnsamt ... mann wie ärmlich!
Im Saarländchen hilft nur den dokumentierten Beitrag an die Saarbrücker Zeitung zu senden und oder Bild. Wichtig der Verweis, dass du schon am Ordnungsamt warst. 😁
Bisher dachte ich, daß das Ordnungsamt nur für den ruhenden Verkehr und Umweltsünden zuständig ist...
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Zitat:
@Mischkolino schrieb am 28. März 2016 um 22:39:34 Uhr:
Bisher dachte ich, daß das Ordnungsamt nur für den ruhenden Verkehr und Umweltsünden zuständig ist...
ich wusste nicht, wen ich da sonst kontaktieren sollte, aber die wussten eh schon Bescheid.
Die Tage, wenns mal nicht mehr regnet, mach ich mal ein Video und versuchs nochmal persönlich. Wenn das dann nicht fruchtet, geh ich zur Polizei.
Mir geht das auf den Sack. Ich hab keinen Bock, mir ggf. mein Auto kaputtfahren zu lassen und keiner fühlt sich zuständig...
Was genau soll der Thread jetzt genau bewirken, außer Leute zu warnen bei Kirschgrün keine Ampel zu überfahren, weil Baustellenampeln unter Umständen sehr eng geschaltet sind?
Und bei Baustellenampeln ist man halt mal ein wenig vorsichtiger. Muss doch in einer Kleinstadt möglich sein.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 29. März 2016 um 05:02:15 Uhr:
Und bei Baustellenampeln ist man halt mal ein wenig vorsichtiger. Muss doch in einer Kleinstadt möglich sein.
Welch sinnvoller Beitrag!
Was machen dann Ortsunkundige, die diese spezielle Situation nicht kennen?
Auf Baustellenampeln ist i. d. R. ein großer Aufkleber mit einer Telefonnummer der Firma, die die Dinger aufgestellt haben. Dort würde ich mich beschweren.
Das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde hat da eher wenig mit zu tun.
Zitat:
@cocker schrieb am 28. März 2016 um 14:27:39 Uhr:
Hi,
...
Kommt man auf der Köllertalstr und will nach links in die Marktstrasse abbiegen (nur eine Spur), kriegt die Marktstrasse schon grün, wenn auf der Köllertalstrasse noch abgebogen wird - nicht bei rot, sondern bei grün bzw. gelb.
DA hast du doch das erste Problem erkannt!
Gelb bedeutet eben nicht "los noch schnell Gas geben gleich wird es rot, sondern warten Wechsel auf rot steht bevor".
Zitat:
Umgekehrt formuliert hat die Marktstrasse schon grün, wenn aus der Köllertalstrasse noch Fahrzeuge um die Ecke kommen.
Was ja auch die Pflicht aus der StVO ist: man darf erst fahren, wenn der Fahrraum frei ist.
Zitat:
Dem Ordnungsamt hatte ich schon 2 mal Meldung gemacht (ich war nicht er einzige!), die haben angeblich mehrfach geprüft, aber keinen Fehler an der Ampel-Schaltung finden können. Unglaublich, ich bin sprachlos!!!!!
Dann ist es eben so!
Ob du sprachlos bist oder nicht.
Zitat:
Wenns da wirklich mal kracht (und das wird es auf kurz oder lang) gibts mächtig Ärger, weil beide Parteien ggf. mittels Zeugen nachweisen können, dass sie nicht bei rot gefahren sind. Und wer ist dann Verursacher, Schuldiger, wer haftet...?
Der erste fährt als "letzer" bei grün in die Baustelle rein, der andere fährt als erster in den Bereich, obwohl noch Fahrzeuge entgegen kommen!
Wer dürfte dann wohl was falsch gemacht haben und somit den Unfall verursacht haben?
@Hugaar
1. beim Umspringen einer Ampel auf gelb steigt man nicht voll in die Eisen, wenn man gerade am Vorbeifahren ist. Lernt man in der Fahrschule...
2. deiner Meinung nach ist es also "Pflicht aus der StVO", dass bei einer einspurigen Baustellendurchfahrt die Ampeln in die entgegengesetzten Richtungen gleichzeitig grün haben? Interessant ... verlink mal bitte den Paragraphen.
3. etwas falsch gemacht hat definitiv derjenige, der die Ampelphasen programmiert hat. Das war aber nicht meine Frage, sondern wer haftet...??!! Beide fahren bei grün, beide können es nachweisen ... Sorgfaltspflicht ... blabla ... Betriebsrisiko ... blabla ... also am Ende wohl 50:50, wenn die Anwälte sich einigen.
Deshalb warte ich auch an der grünen Ampel bis kein Gegenverkehr mehr kommt. Aber das kann es ja auf Dauer nicht sein, denn wenn das jemand nicht tut, wenn ICH um die Ecke komme, ist der Palaver da. Und darauf hab ich keinen Bock, denn ich muss da des öfteren durchfahren, in beide Richtungen.
Arbeitest du aufm Amt ...?
Kontaktiere die Abteilung, die für den Straßenbau dort zuständig ist. Und evtl. die Verkehrsordnungsbehörde noch zusätzlich, denn die müssten die Ampel angeordnet/abgesegnet haben.
Kann ja sein, dass man die Zwischenzeiten etwas knapp berechnet hat, wobei es bei Baustellenampeln eigentlich immer umgekehrt ist.
Zitat:
@cocker schrieb am 29. März 2016 um 11:15:03 Uhr:
@Hugaar
1. beim Umspringen einer Ampel auf gelb steigt man nicht voll in die Eisen, wenn man gerade am Vorbeifahren ist. Lernt man in der Fahrschule...
WANN und WO habe ich das behauptet?
Aber mal Hand aufs Herz, wer fährt nich noch schnell drüber wenn er noch ein paar Meter hat und die LSA auf gelb springt!
Und das machen durchaus schon mal die letzten 3 - ... in der Reihe.
Zitat:
2. deiner Meinung nach ist es also "Pflicht aus der StVO", dass bei einer einspurigen Baustellendurchfahrt die Ampeln in die entgegengesetzten Richtungen gleichzeitig grün haben? Interessant ... verlink mal bitte den Paragraphen.
Wieder WANN und WO hab ich genau das geschrieben?
Zitat:
3. etwas falsch gemacht hat definitiv derjenige, der die Ampelphasen programmiert hat.
JEIN, es kann auch ein Berechnungsfehler sein.
Zitat:
Das war aber nicht meine Frage, sondern wer haftet...??!! Beide fahren bei grün, beide können es nachweisen ... Sorgfaltspflicht ... blabla ... Betriebsrisiko ... blabla ... also am Ende wohl 50:50, wenn die Anwälte sich einigen.
Also wenn ich aus der Baustelle komme bekommt mein RA zu 100% was auf die Nuss wenn er ein 50:50 aushandelt!
Zitat:
Deshalb warte ich auch an der grünen Ampel bis kein Gegenverkehr mehr kommt. Aber das kann es ja auf Dauer nicht sein, denn wenn das jemand nicht tut, wenn ICH um die Ecke komme, ist der Palaver da. Und darauf hab ich keinen Bock, denn ich muss da des öfteren durchfahren, in beide Richtungen.
Da die LSA (zu 100%) nicht direkt an der Ecke steht, werden wohl durch aus ein paar Meter zur Beobachtung des Gegenverkehr vorhanden sein! ODER?
Zitat:
Arbeitest du aufm Amt ...?
NEIN, warum?
Ich bin von einer Verkehrsbehörde und sehe das folgender Maßen:
1. Die Räumzeit ist falsch berechnet. Entweder generell zu kurz oder mit einer zu hohen Räumgeschwindigkeit die nicht erreicht wird vom Verkehr.
2. Das Ordnungsamt kann sehr wohl zuständig sein. Mein Fachdienst ist dem Fachbereich Ordnung und Gewerbe zugeordnet.
3. Derjenige der die Lichtsignalanlage und den Schaltplan anordnet ist auch in der Haftung. Allerdings wäre es im Einzelfall zu prüfen, in wie weit dort Fehler gemacht wurden.
Edit: Natürlich ist das nicht die alleinige Haftung im Regelfall, da auch die Bau- oder Verkehrssicherungsfirma und der Straßenbaulastträger in der Verantwortung stehen die Absicherung zu prüfen.
Verzögerung aufgrund von Verkehrslagen, welche die Räumgeschwindigkeit reduzieren (generell werden Standartwerte genommen), können im Vorwege nicht immer genau berechnet werden. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle (verpflichtend!) müssten diese dann aber auffallen und behoben werden um nicht fahrlässig bzw. grob fahrlässig zu handeln.