übernachtung im sprinter
hallo übernachtund im sprinter ohne schlafkabine ! weiss jemand was das strafe kostet ? grüsse
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> Infobroschüre der Stadt Hamburg bezügl. Lenk- und Ruhezeiten
ZITAT:
"Die tägliche Ruhezeit ist die Zeitspanne, in der der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und keine Tätigkeit für seinen Arbeitgeber ausführen muss. Sie darf nur außerhalb des Fahrzeugs oder, wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist, in der Schlafkabine des Fahrzeugs verbracht werden."
Was bedeutet, dass ein Schlafen innerhalb des Fahrzeuges OHNE Schlafkabine ein Verstoß gegen die Ruhezeit ist, was mit folgenden Höchststrafen geahndet werden kann:
> Zeitschrift "Logistikunternehmen Aktuell"
ZITAT:
"Seit dem 11.4.2007 gilt die neue EU-Verordnung 561/06, mit der die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern umfassend geändert wurden. Der deutsche Gesetzgeber hätte bis April 2007 ein nationales Gesetz verabschieden müssen, das Verstöße gegen die Verordnung 561/06 mit Bußgeldern belegt. Das hat er jedoch nicht geschafft. Da es keine geltende Bußgeldregelung gab, konnte bei einem Verstoß auch nicht wirksam ein Bußgeld von Ihnen verlangt werden.
Mit diesen goldenen Zeiten ist nun leider Schluss. Der Bundesrat hat am 8.6.2007 das Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes verabschiedet. Bis zu 15.000 € kann es Ihr Unternehmen nun an Geldstrafe kosten, wenn Sie einen Transportplan aufstellen, der die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten des Fahrpersonals nicht berücksichtigt. Und damit nicht genug. Auch Ihren Fahrern droht eine Geldbuße von 5.000 €."
Wobei ich den letzten Satz für entscheidend halte, was das Strafmaß angeht.
-ABER: Wo kein Kläger, da kein Richter.
- NUR: ist man nach dem schlechten Schlaf am Fahrerplatz nicht fit und verursacht einen Unfall, erfolgt eine Tiefenkontrolle - wann und wo hat der Fahrer seine Nachtruhe verbracht? Exisitieren Quittungen von einer Pension, Motel, etc.
Wenn es sich allerdings nur um eine "normale" Kontrolle (ohne Zwischenfall) handelt und man überzeugend darstellen kann, dass man zB bei Bekannten geschlafen hat oder in einer Pension und hat sich keine Rechnung geben lassen, sieht es möglicherweise anders aus.
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von minimx
nur würde mich interessieren ob es hier einen gibt der schon mal das problem hatte
Ich glaube kaum, dass schonmal jemand das Problem hatte, die Sache ist, dass es kaum auffallen wird, wenn Du bspw 500km von zu Hause entfernt mit einem Sprinter über 3,49to unterwegs bist. Es liegt in diesem Moment ja nahe, dass jemand, der mit Nahverkehrskabine unterwegs ist, aus der näheren Umgebung kommt und nicht wie Du aus weiter Ferne (auch wenn das Kennzeichen etwas anderes aussagt). Nur WENN, es zu einer Kontrolle kommt, gibt es Ärger...das Strafmaß wird je nach Schwere der Tat festgelegt (verbunden mit Unfall zB wird Höchststrafe und noch mehr verhängt, je nachdem, was mit der Geschichte einhergeht).
Deswegen glaube ich kaum, dass jemand etwas Ähnliches schonmal erlebt hat.
@TE - Wieso interessiert die Thematik dich eigentlich so brennend??? Mich interessiert jetzt im Gegenzug, was Du anstellen willst, auch wenn Du schonmal geschrieben hast, dass es nicht von Interesse wäre, was Du vorhast.
Es gibt aber auch Betten in Sprintern. In den Linienfahrzeugen, die wir täglich vollmachen, ist manchmal ein Bett an der Trennwand (im Laderaum) eingebaut, das herunter geklappt werden kann. Es hängt dann ca. in 1 Meter Höhe. Wird lt. dem Fahrer auf Linien nach Österreich verwendet und soll ansich ganz bequem sein (diese Fahrzeuge verfügen dann über Standheizungen). Der Ausbauer ist mir nicht bekannt, allerdings wird beim Einbau eine komplett neue Trennwand eingebaut.
Hier waren die Zollfahnder nicht über die Kabine erstaunt sondern über den präparierten Holraum...