übernachtung im sprinter

hallo übernachtund im sprinter ohne schlafkabine ! weiss jemand was das strafe kostet ? grüsse

Beste Antwort im Thema

> Infobroschüre der Stadt Hamburg bezügl. Lenk- und Ruhezeiten

ZITAT:
"Die tägliche Ruhezeit ist die Zeitspanne, in der der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und keine Tätigkeit für seinen Arbeitgeber ausführen muss. Sie darf nur außerhalb des Fahrzeugs oder, wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist, in der Schlafkabine des Fahrzeugs verbracht werden."

Was bedeutet, dass ein Schlafen innerhalb des Fahrzeuges OHNE Schlafkabine ein Verstoß gegen die Ruhezeit ist, was mit folgenden Höchststrafen geahndet werden kann:

> Zeitschrift "Logistikunternehmen Aktuell"

ZITAT:
"Seit dem 11.4.2007 gilt die neue EU-Verordnung 561/06, mit der die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern umfassend geändert wurden. Der deutsche Gesetzgeber hätte bis April 2007 ein nationales Gesetz verabschieden müssen, das Verstöße gegen die Verordnung 561/06 mit Bußgeldern belegt. Das hat er jedoch nicht geschafft. Da es keine geltende Bußgeldregelung gab, konnte bei einem Verstoß auch nicht wirksam ein Bußgeld von Ihnen verlangt werden.
Mit diesen goldenen Zeiten ist nun leider Schluss. Der Bundesrat hat am 8.6.2007 das Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes verabschiedet. Bis zu 15.000 € kann es Ihr Unternehmen nun an Geldstrafe kosten, wenn Sie einen Transportplan aufstellen, der die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten des Fahrpersonals nicht berücksichtigt. Und damit nicht genug. Auch Ihren Fahrern droht eine Geldbuße von 5.000 €."

Wobei ich den letzten Satz für entscheidend halte, was das Strafmaß angeht.

-ABER: Wo kein Kläger, da kein Richter.
- NUR: ist man nach dem schlechten Schlaf am Fahrerplatz nicht fit und verursacht einen Unfall, erfolgt eine Tiefenkontrolle - wann und wo hat der Fahrer seine Nachtruhe verbracht? Exisitieren Quittungen von einer Pension, Motel, etc.
Wenn es sich allerdings nur um eine "normale" Kontrolle (ohne Zwischenfall) handelt und man überzeugend darstellen kann, dass man zB bei Bekannten geschlafen hat oder in einer Pension und hat sich keine Rechnung geben lassen, sieht es möglicherweise anders aus.

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danke für die antworten , ich wechsel mal das forum .

???

schieb doch erst mal ein paar Infos nach was du nun genau für ein Problem hast bevor du uns hier in dem Thema verhungern lässt

sorry aber ich denke die frage ist eindeutig gestellt , wo wie wann ist eigentlich egal .

> Infobroschüre der Stadt Hamburg bezügl. Lenk- und Ruhezeiten

ZITAT:
"Die tägliche Ruhezeit ist die Zeitspanne, in der der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und keine Tätigkeit für seinen Arbeitgeber ausführen muss. Sie darf nur außerhalb des Fahrzeugs oder, wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist, in der Schlafkabine des Fahrzeugs verbracht werden."

Was bedeutet, dass ein Schlafen innerhalb des Fahrzeuges OHNE Schlafkabine ein Verstoß gegen die Ruhezeit ist, was mit folgenden Höchststrafen geahndet werden kann:

> Zeitschrift "Logistikunternehmen Aktuell"

ZITAT:
"Seit dem 11.4.2007 gilt die neue EU-Verordnung 561/06, mit der die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern umfassend geändert wurden. Der deutsche Gesetzgeber hätte bis April 2007 ein nationales Gesetz verabschieden müssen, das Verstöße gegen die Verordnung 561/06 mit Bußgeldern belegt. Das hat er jedoch nicht geschafft. Da es keine geltende Bußgeldregelung gab, konnte bei einem Verstoß auch nicht wirksam ein Bußgeld von Ihnen verlangt werden.
Mit diesen goldenen Zeiten ist nun leider Schluss. Der Bundesrat hat am 8.6.2007 das Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes verabschiedet. Bis zu 15.000 € kann es Ihr Unternehmen nun an Geldstrafe kosten, wenn Sie einen Transportplan aufstellen, der die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten des Fahrpersonals nicht berücksichtigt. Und damit nicht genug. Auch Ihren Fahrern droht eine Geldbuße von 5.000 €."

Wobei ich den letzten Satz für entscheidend halte, was das Strafmaß angeht.

-ABER: Wo kein Kläger, da kein Richter.
- NUR: ist man nach dem schlechten Schlaf am Fahrerplatz nicht fit und verursacht einen Unfall, erfolgt eine Tiefenkontrolle - wann und wo hat der Fahrer seine Nachtruhe verbracht? Exisitieren Quittungen von einer Pension, Motel, etc.
Wenn es sich allerdings nur um eine "normale" Kontrolle (ohne Zwischenfall) handelt und man überzeugend darstellen kann, dass man zB bei Bekannten geschlafen hat oder in einer Pension und hat sich keine Rechnung geben lassen, sieht es möglicherweise anders aus.

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das ist doch mal ne antwort , danke

Was ist gegen Campingplatz und Zelt zu sagen?????

Zitat:

Original geschrieben von 535d


Was ist gegen Campingplatz und Zelt zu sagen?????

Ist außerhalb des Fahrzeuges...also wahrscheinlich duldbar. Aber auch dafür ist es möglich, einen entsprechenden Nachweis zu bringen -> Quittung des Campingplatzes.

Ich gehe allerdings davon aus, dass Sinn und Zweck der Rechtsprechung ist, Unternehmen dazu zu zwingen, den Fahrern eine Schlafgelegenheit innerhalb des Fahrzeuges zu bieten. Sonst würden ja viele kleinere Unternehmen sagen "das Geld für die Schlafkabine sparen wir uns, und der Fahrer macht es sich direkt an seinem Arbeitsplatz, hinterm Steuer "bequem"".

Hallo,
wenn ich mir eine geeignete Schlafmöglichkeit z.B Matratze, Decke etc. im Sprinter schaffe ist doch nichts dagen einzuwenden. Fahrzeuge ohne Schlafkabine sind für mich Nahverhehrs-LKW-Kabinen, wo der Fahrer z.B auf dem Lenkrad schläft.

Ich habe im MB 100 Kasten in den 90ern Spanien bereist und hinten im Kasten geschlafen. Das ging sehr gut.

Gruß, Gunnar

Zitat:

Original geschrieben von heatingoilpower


Hallo,
wenn ich mir eine geeignete Schlafmöglichkeit z.B Matratze, Decke etc. im Sprinter schaffe ist doch nichts dagen einzuwenden. Fahrzeuge ohne Schlafkabine sind für mich Nahverhehrs-LKW-Kabinen, wo der Fahrer z.B auf dem Lenkrad schläft.
Ich habe im MB 100 Kasten in den 90ern Spanien bereist und hinten im Kasten geschlafen. Das ging sehr gut.

Der MB100 ist unter 3,5to zgG. Fällt nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten, also Sache des Fahrers, wann, wo und ob er überhaupt schläft.

Es geht in diesem Thread darum, ob eine Übernachtung IN einer Nahverkehrskabine bei über 3,49to zgG überhaupt zulässig ist und wie hoch eine eventuelle Strafe ausfällt, wenn diese nicht-statthafte Übernachtung aufgedeckt wird. Und ob ich nun auf einer Matratze auf der Ladefläche nächtige und trotzdem bei einer Kontrolle keinen Nachweis für die Übernachtung bringen kann kommt der Übernachtung in der Fahrerkabine gleich.

Das "ob es geht oder nicht" stand nicht zur Debatte.

surf die Seite von Hatcher. Die bieten verschiedene moglichkeiten an.

http://hatchercomponents.com/

Es gibt noch ander Firmen die ahnliche Producte anbieten.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


surf die Seite von Hatcher. Die bieten verschiedene moglichkeiten an.

http://hatchercomponents.com/

Für den Sprinter gibt es nur Spoiler😉

Zitat:

Original geschrieben von Ralfo1704



Für den Sprinter gibt es nur Spoiler😉

-> Menüpunkt "Cab extensions"

-> Mercedes -> Sprinter -> Cab

-> Siehe da, es gibt sehr wohl Schlafkabinen

Stimmt- hatte versehentlich bei Air management geschaut...

Bulkheads würde ja auch gehen (sogar mit Doppelbett😉 aber da muss die Ladefläche immer frei sein...

Wenn auf der Ladefläche kein Platz ist könnte man im Sprinter bestimmt auch eine Hängematte befestigen und über der Fracht baumeln.

Zitat:

Original geschrieben von heatingoilpower


Hallo,
wenn ich mir eine geeignete Schlafmöglichkeit z.B Matratze, Decke etc. im Sprinter schaffe ist doch nichts dagen einzuwenden. Fahrzeuge ohne Schlafkabine sind für mich Nahverhehrs-LKW-Kabinen, wo der Fahrer z.B auf dem Lenkrad schläft.

Ich habe im MB 100 Kasten in den 90ern Spanien bereist und hinten im Kasten geschlafen. Das ging sehr gut.

Gruß, Gunnar

hallo , also wer im nahverkehr heutzutage zeit hat zum schlafen .........................

ich glaub die 90er sind auch vorbei , wie hier schon geschrieben wurde : die regelung ist gut , nur würde mich interessieren ob es hier einen gibt der schon mal das problem hatte .

gruss

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