Überladung welche Strafe?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hi ihr Lieben, nun hat es auch mal den vorbildlichen erwischt – der eigentlich immer sehr vorbildlich sein will – ich wurde heute von der Polizei kontrolliert – nun wirft man mir eine Überschreitung der Anhängelast von 21 % vor – zum Anfang wären es fast 25 % gewesen, da man erst Ladung und Anhänger Leergewicht geschätzt hatte – daraufhin bat ich den Anhänger wiegen zu lassen – dies taten die Beamten – Daraufhin kame die vorwerfbare Zahl von 21 % heraus – Jedoch ist mir selbst bei dieser Zahl nicht ganz koscher – welche Angriffsflächen habe ich gegebenenfalls gegen dieses Wiegeergebnis vor zu gehen – es wurde mit Wiegeplatten auf einem Hinterhof verwogen!? Ich möchte wenigstens auf einen Wert von 20 % Überschreitung kommen, um den Fehler an sich geht es mir nicht – es geht mir wirklich darum so milde wie möglich noch rauszukommen aus der ganzen Sache!

Außerdem stellt sich die Frage – in meinen Papieren steht eine Anhängelast von 1,2 t – jedoch haben andere Fahrzeuge gleichen Typs 1,6 t Anhängelast, ob ich gegebenenfalls die Sache noch über die Zulassungsbehörde oder einen TÜV Prüfer heilen kann – ist eine solche Heilung möglich?

Ansonsten hatte ich auf den Anhänger bei einem Leergewicht von 550 Kilo – 900 Kilo zu geladen – somit ein Gesamtgewicht von 1,55 t erzeugt – bei einer aktuellen Anhängelast von 1,2 t

Laut Papiere darf der Anhänger 2,4 t Gesamtgewicht liegen!

Die Polizei möchte nun den Tatbestand wie folgt abändern: 380 € und ein Punkt! So steht es im Bußgeld Katalog drinnen für LKW und für Anhänger größer 2 t! Wenn ich selbst allerdings recherchieren, da ich ja die Anhängelast überschritten habe müsste doch der Tatbestand lauten: 95 € ein Punkt in Flensburg – da ich die Liste annehme für Personenkraftwagen und Anhänger bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht! Sehe ich das richtig oder sehe ich den Tatbestand falsch?!

Wenn ihr noch weitere Fragen habt – stellt sie ruhig ich beantworte sie zeitnah – sollten Schreibfehler Tippfehler oder Ähnliches drin sein – bitte korrigiert diese gerne – da ich per T9 diktiert habe!

100 Antworten

Aso die 380 weil ich hier als Fahrer und Halter dran bin??? 180 nur wenn ich Fahrer gewesen wäre und der Halter n fremder ???

Richtig.

Allerdings muß bei 180 der Halter kein Fremder sein, sondern nur ein Anderer (als du).

Beim Anhänger ist ja der Halter n anderer

Beim pkw ich
Deswegen wird das Ding hier immer perverser

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 15. November 2021 um 14:19:36 Uhr:



Zitat:

@steini111 schrieb am 15. November 2021 um 09:08:17 Uhr:


Wie wurde der Anhänger gewogen. Wurde er abgekoppelt und die Stützlast einzeln gewogen oder nicht?

Grüße
Steini

Angekoppelt verwogen auf eine radlastwaage

Führerschein passt ...

Hmm, bin jetzt kein absoluter Profi, aber ich kann mir gut vorstellen dass mit einer einfachen Radlastwaage (also 2 einzelne Platten) das korrekte wiegen eines Tademachser nicht ganz so einfach ist. Zumindest braucht es meinem Verständnis nach noch 2 weitere gleich hohe Platten um die jeweils nicht gewogene Achse nicht anders zu belasten. In wie weit das Ergebnis dadurch verändert wird (Vorteil oder Nachteil) oder doch gar nicht in der Summe, kann ich jetzt nicht aus dem Ärmel schütteln.

Bei der dynamischen Waage (zum drüber fahren) muss jedenfalls der Bereich vor und nach der Waage gleich hoch sein.

Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Bist du in einem Automobilclub?

Grüße
Steini

Jup beides! ADAC und Rechtsschutz

Wichtig ist mir nur noch mild rauszukommen und das der Anhänger Vermieter keineübergewürgt bekommt - da nachbarschaftsdeal in die Richtung

Ich werde es wohl nie verstehen. Erst überladen und wenn man erwischt wird ist das Heulen und Zähneklappern groß. 🙄

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 15. November 2021 um 15:13:58 Uhr:



Wichtig ist mir nur noch mild rauszukommen und das der Anhänger Vermieter keineübergewürgt bekommt - da nachbarschaftsdeal in die Richtung

Ich glaube nicht, dass der Nachbar für deine Überladung herangezogen werden kann. Das geht alleine an deine Backe.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 15. November 2021 um 17:19:35 Uhr:


Ich werde es wohl nie verstehen. Erst überladen und wenn man erwischt wird ist das Heulen und Zähneklappern groß. 🙄

Ja weil man es nicht wusste und ich noch auf n Gutachten warte damit ich zu den 1.2 t die Bemerkung bekomme: bis 6 Prozent Steigung 1600 zulässig aber die Amis brauchen länger - dann trägt es mir der Prüfer sofort ein .... denke aber das das alles nichts wird.

Ich habe gedacht das meine Pappe auf dem Anhänger 600 kg wiegt plus 600 der Hänger also alles save aber falsch geschätzt bzw einfach nicht Tante google bemüht das die Pappe namens Wartburg 900 wiegt plus halt Anhänger um 500 kg

Mein Mist aber für sowas solche Strafen wer soll das bezahlen - ja gerne 5 Euro pro Monat auf 7 Jahre gestreckt ... aber mit einmal nie und nimmer und das kurz vor Weihnachten mit ner 5 köpfigen Familie ...

den Fehler seh ich ja ein

95 Euro oder 160 also ok aber 380 nur weil der Hänger mehr könnte - das will nicht in mein Kopf ...

Zu meinen Fehler steh ich doch ... oder ???

Fahrverbot droht nicht??? Ironie ein: Ich nehme auch gerne 3 Punkte hin oder geb den Führerschein für n Monat ab wenn dafür nur 50 Euro fällig werden ... Grins Ironie aus

Der Nachbar wird nicht belangt werden, wenn der Fahrer schon als Halter bestraft werden soll.

Und tatsächlich ist Ratenzahlung bei Bußgeldern möglich, wenn eine entsprechende finanzielle Lage glaubhaft gemacht wird. Und auch die Verschiebung der Zahlung auf "nach Weihnachten" ist relativ einfach möglich. Auf sieben Jahre wird sich die Behörde aber eher nicht einlassen 😉

Ist denn der Bußgeldbescheid überhaupt schon da oder erstmal nur der Anhörungsbogen?

Dem Verleiher passiert nichts. Der Anhänger durfte das ja laden. Dass du ein für die Anhängelast ungeeignetes Zugfahrzeug nimmst kann er ja nicht riechen.
Wenn du dir beim Baumarkt einen 750kg Klaufix leihst und woanders das Ding mit Sand oder Waschbetonplatten bis oben hin voll machst bis die Reifen platt sind ist ja auch nicht das Problem des Baumarktes.

Weder Bußgeld Bescheid noch Anhörung! Nur die Maßnahme von gestern mit der groben rtg Lt Polizei...

Ich geh davon aus das der bescheid in den nächsten Monat kommt ... Brandenburg braucht ca 2-4 Wochen nach der Tat ... dann Anwalt befragen ggf widersprechen usw ... zum Schluss Rate oder Aufschub ... denke grob wenn bis Gericht gehe das das ganze nicht vor Juni 22 abgetan ist oder???

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 15. November 2021 um 17:19:35 Uhr:


Ich werde es wohl nie verstehen. Erst überladen und wenn man erwischt wird ist das Heulen und Zähneklappern groß. 🙄

Die früheren Beiträge des TE im Versicherungsforum zum Thema Kfz - Steuern, An/Ummeldung & Co zeigen, dass es hier ganz genau den richtigen erwischt hat.

Ab jetzt wirds hier darum gehen, wie man die fällige Zahlung möglichst lange und aufwändig hinauszögern kann.

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