Überholverbot per Blitzer überwacht?
Moin moin!
Wird ein LKW Überholverbot auch per Blitzer festgehalten?
Kurz zur Vorgeschichte. T4 vor mir bremst beim ersten 80er Schild (Baustelle) auf "seine" 80, für mich ca. 74km/h... ok, muß ich halt durch wegen üv. Ca. 5km nach der Baustelle kommt die nächste Baustelle, gleiches Spiel vom T4 aber noch kein üv also wollte ich kurz vorbeischlüpfen (Baustelle noch weit genug weg).
Bin fast vorbei da kommt das üv-Schild und zack sofort danach Blitz es vom benachbarten Parkplatz...
Zu schnell waren wir Beide ja garantiert nicht...😉
PS: ich heul ja nicht rum o.ä., es ist wie es ist. Wenn es denn so ist. 😕
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes12349
Trotzdem darfst du einen Überholvorgang beenden, trotz Üv
Wo steht das?
Das Verbot gilt, wie übrigens auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen ab dem Schild. Der Rest sind Verwaltungsvorschriften ob und wie zb geblitzt wird, das ist aber eine andere Baustelle 😉
Grüße
Steini
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Der Überholvorgang muss nicht, wegen eines Überholverbotes abgebrochen werden, man kann und darf ihn natürlich fortsetzen.
Schwierig wird es, wenn das Überholverbot mit einer durchgezogenen Linie einhergeht.
Dann wird es teuer, wenn man bis dahin nicht vorbei ist, zumal das ÜV in dem Fall, rechtzeitig angekündigt wird..
Und die Erde ist ne Scheibe..............................................................
Dafür gibts in dem Fall, der durchgezogenen Linie drei Punkte, während man im anderen Fall strafffrei davon kommt, wenn das Überholverbot nicht vorher angekündigt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Dafür gibts in dem Fall, der durchgezogenen Linie drei Punkte, während man im anderen Fall strafffrei davon kommt, wenn das Überholverbot nicht vorher angekündigt wurde.
Auch Columbus dachte er wäre in Indien................................
Nenn doch bitte mal deine Quellen.
Fahrschule, in der wirds erklärt, andere Quelle Bußgeldstelle..
Wenn man allerdings 600 Jahre mit Segelschiffen vor Westindien rumdümpelt, kann man manches nicht wissen.
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Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Fahrschule, in der wirds erklärt, andere Quelle Bußgeldstelle
Da hättest du mal hingehen sollen
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Wenn ein ÜV in bspw. 300m agekündigt wird, muss der Überholvorgang bis dahin abgeschlossen sein.
Das ist richtig....................aber Zeichen 276 muß nicht angekündigt werden... es kann.
Ein Überholverbot gilt ab Schild - ebenso wie zB. Geschwindigkeitsbegrenzungen - es gibt kein BeschränkungsSchild das erst eine beliebige Strecke hinter dem Schild in Kraft tritt - das sind Märchen.
Gerade in und vor Baustellen sollte ein Überholverbot streng eingehalten werden und Zuwiederhandlungen satt abgestraft werden ...gibt genug Möglichkeiten zum Überholen - diese Hetzerei um jeden Meter ist tödlich und sich dazu "provoziert" zu fühlen ist unklug.
Sternengruß
Ich weiß garnicht, was sich hier einige so echauffieren - und mit Halbwissen aus der Fahrschule
oder sonst woher aufwarten.
Tommmmes hatte es doch bereits gepostet:
Ich werde jetzt hier keine 8 DIN A4-Seiten Urteil vom Bundesgerichtshof posten - sondern den link.
Überholen hat da zu Ende zu sein wo das Schild steht. (Urteil BGH)
Und den Richtern vom BGH glaube ich mal mehr (Sach)Verstand zu - als 1.000 Fahrlehrern.
Den einzigen Satz, den ich aus der Fahrschule behalten habe:
Jeder bildet sich im Laufe der Zeit eine eigene Auslegung der StVO - an die er dann auch selber glaubt.
Dieses scheint hier auch so zu sein.
Nun zurück zum Fall des TE :
Sollte das ÜV-Zeichen zusammen an einem Ständer mit dem Schild Baustelle (Zeichen 123 StVO),
aufgestellt worden sein, so bedarf es keiner expliziten Aufhebung.
Da beide Schilder zusammen angebracht worden sind, ergibt sich ein kausaler Zusammenhang
dieser Schilderkombination.
Baustelle zu Ende -> Überholverbot zu Ende !!
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, ab wo die Gefahr nicht mehr besteht.
Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist.
Siehe hier
Bleibt die Frage, ob die "beiden" Baustellen nicht foch eigentlich Eine gewesen war.
Sooo habe Post bekommen und das Ergebnis steht fest!
Tataataataaaa...
Überholverbot war nicht das Problem, sondern meine 86km/h😁
Für die 6km/h übertretung möchte ich doch bitte 15 Euronen überweisen. Na klar, mach ich doch!
naja für mich war der wissensstand meines fahrlehrers ab dem moment klar als er zu den einspritzdüsen im lkw " zündkerzen" gesagt hat...
mag nichts mit den verkehrsregeln zutun haben aber die fahrlehrer sollten sich schon ein wenig informieren bis sie so nen scheiss raushauen
Durch die moderneren Blitzgeräte ist das inzwischen üblich. 6Km/h zuviel minus 3 Km/h Toleranz bleiben immerhin wahnsinnige 3 Km/h die du zu schnell warst.Unser Staat braucht halt Kohle. 😠