Überholen während Geschwindigkeitslimit wechsel
Hallo Motor Talk Gemeinde,
Habe heute einen LKW in einer Tempo 100 Zone überholt. War eine gerade Stecke auf der Landstraße und vor mir hatte ein weiterer PKW den LKW überholt. Während ich den LKW überholt habe kam ein Tempo 70 Schild und der PKW vor dem LKW hatte abgebremst. Dadurch konnte ich nicht zurück auf die rechte Spur ziehen und auch nicht abbremsen (Abstand zu gering). Habe meine Geschwindigkeit beigehalten und habe noch den PKW überholt. Anschließend habe ich direkt auf 70 km/h abgebremst.
Nun meine Frage: Habe ich mich falsch verhalten und hätte abbremsen müssen und den Überholvorgang abbrechen oder war das Vorgehen so akzeptabel?
Würde mich über eine Antwort freuen
Beste Antwort im Thema
Kurze Verständnisfrage: Bist du mit deinem Vordermann mitgezogen, d.h ihr habt gleichzeitig überholt? Wenn ja, dann gewöhn dir das ab, denn du bist dann auf Gedeih und Verderb deinem Vordermann ausgeliefert.
Zu deiner Frage: Das Tempolimit gilt ab dem Schild. Also hättest du entsprechend deine Geschwindigkeit reduzieren müssen. Ob das in der Praxis immer die beste Entscheidung ist steht auf einem anderen Blatt...
64 Antworten
Ja dann hat man halt einfach mal Pech gehabt.
Am Besten kommt man in die Situation gar nicht.
Aber 100% sicher vermeiden kann man das sicher nie.
Bremsen und sich zurückfallen lassen kann mitunter wenn man quasi am LKW schon vorbei ist gerne mal weit mehr Raum in Anspruch zu nehmen als kurz noch durchzuziehen.
Da muss man halt abwägen.
Ich würde in der Situation aus Reflex vermutlich allein schon aus Eigenschutz nicht die STVO-Konformste sondern die SICHERSTE Variante wählen.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man in seinem Leben in so eine Situation wie hier kommt und dann oben drauf auch noch geblitzt wird? 0.01%? Eben.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juli 2017 um 10:08:13 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. Juli 2017 um 08:09:58 Uhr:
@ TE, Du hast nix falsch gemacht, im Gegenteil Du hast zügig überholt und nach Beendigung des Überholvorgangs wieder auf das geltende Limit abgebremst.Auch beim Überholen gilt, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
Daher frage ich mich gerade, warum der TE hier scheinbar alles richtig gemacht hat ?!Hätte es hier geblitzt, wäre es sicher teuer geworden. Mit Pech sogar Fahrverbot.
Dir ist es noch nie passiert, das, wenn du einen LKW überholst, plötzlich ein TL-Schild auftaucht, welches zuvor, beim Hinterherfahren des LKW, noch nicht zu sehen war?
Ist doch immer schön, eine Situation vom Ende herraus zu beurteilen, als von ihrer Ausgangsbasis.
Der TE hat doch erwähnt, dass das TL_Schild kam, als er schon fast am LKW vobei war und der andere PKW unmittelbar nach den Wiedereinscheren auf dies TL abbremste, sprich, keinen Platz für den TE zum Einfädeln ließ.
Und wenn ich das richtig gelesen habe, ...
Zitat:
Der PKW hatte vor ihm eingeschert und abgebremst da heran nahende Tempo 70 Zone.
..., war das TL-Schild soger noch vor dem vorausfahrenden PKW.
Ergo, er hatte noch reichlich vor dem TL den LKW überholt, konnte dann aber nicht, noch vor dem TL wieder nach rechts wechseln, weil der andere, den LKW zuvor überholende PKW, durch sein Abbremsen keinen Platz dafür ließ. Was soll er denn da am besten machen? Hecktisch abbremsen?
Man man man, wie fahrt ihr bloß alle Auto? 😉
Wenn die automen auch mal so fahren, na dann Prost Mahlzeit. Macht bestimmt Spaß, wenn das Köpchen immer vor- und zurückkippelt 😁
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juli 2017 um 10:13:23 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 2. Juli 2017 um 00:10:40 Uhr:
In selbiger Situation waere mein Fuss zum Ueberholen halt mal kurz Richtung Bodenblech gegangen. Ob erlaubt oder nicht, solange ich keinen dadurch in Schwulitaeten bringe ist das fuer mich in Ordnung. Wenns dabei blitzt, dann war es halt Pech.
Man kann jetzt auch die StVO zitieren und faseln das man sich immer dran haelt und sowas dadurch nie passiert. Aber das haut nicht immer hinUnd Du erwartest vor Gericht mit dieser Aussage dann Freispruch ?
Ich mach mal ein Vollzitat damit du zeigen kannst wo das steht was ich vor Gericht erwarte. 99,9% aller Verkehrsteilnehmer wuerden den Ueberholvorgang abschliessen. Da der PKW in Null Komma Nix ueberholt ist. Du kannst da gerne auf die Vorgeschriebenen 70 abbremsen und neben LKW und PKW her fahren. Und wenn irgendwann Gegenverkehr erscheint kannst du die StVO zitieren. Von mir aus kannst auch bremsen und PKW und LKW rechts neben dir wieder vorbei lassen. Mir ist das Wurst was du machst.
Ueberholt wurde in einem 100km/h Bereich der dann auf 70km/h limitiert wird. Macht 30km/h zu viel. Mir ist das neu das es dafuer vor Gericht geht und Fahrverbot gibt.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 2. Juli 2017 um 10:30:17 Uhr:
Ist doch immer schön, eine Situation vom Ende heraus zu beurteilen, als von ihrer Ausgangsbasis.
Den Fehler machen sogar Wissenschaftler. 😎
Nee, genau das ist der Kern. Auch ich hätte in derselben Situation so wie der TE gehandelt. Schon weil es keine Alternative gibt. Soll er abbremsen, sich über die gesamte Länge des LKW zurückfallen lassen und dahinter wieder rechts einscheren? Wo vielleicht gar keine Platz ist, weil dort ein Hintermann fährt? Niemals.
Sollte zufällig eine Geschwindigkeitsüberwachung stattfinden, würde ich die Strafe ohne zu zucken akzeptieren. Das sind so Fälle im Leben, wo man unvermeidlich Pech hat.
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juli 2017 um 10:08:13 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. Juli 2017 um 08:09:58 Uhr:
@ TE, Du hast nix falsch gemacht, im Gegenteil Du hast zügig überholt und nach Beendigung des Überholvorgangs wieder auf das geltende Limit abgebremst.Auch beim Überholen gilt, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
Ja da hast Du Recht, das ist mir aber in diesem Fall egal, ich bin immer bestrebt den Überholvorgang so kurz wie möglich zu halten, da gibt es bei mir nur eine Lösung, Bodenblech, so lange bis ich vorbei bin.
Zitat:
Hätte es hier geblitzt, wäre es sicher teuer geworden. Mit Pech sogar Fahrverbot.
Die Chance geht gegen Null würde ich sagen bei der geringen Kontrolldichte. Man fährt nur wenige Sekunden über Limit. Aber im Endeffekt muss es jeder selbst wissen.
Stimmt Geisslein.
Es waren 100km/h erlaubt. Wir unterstellen dem LKW, dass er seine zul.ges.Gesch. erheblich überschritten hat und im Begrenzer mit 89km/h gefahren ist (tun eh alle weil LKW Fahrer Verbrecher sind). Der PKW überholt nun mit max. 120km/h (schneller wird der auf die Strecke nicht) den LKW und sieht dann die 70er Begrenzung auf Höhe des LKW Fahrerhauses (ich unterstelle, dass der LKW nicht durchsichtig und auch kein leeres Tiefbett spazieren gefahren hat). Immer noch genug Zeit um vor dem LKW mit unter 80 ein zu scheren oder auch noch den PKW zu überholen der ja schon den LKW mit abbremst um seine 70 zu erreichen. Das 70er Schild durchfährt der PKW dann mit V.max 76,3.
So sehe ich nicht wo der PKWgeblitzt werden könnte. Außer beim Überholen des LKW ( gibt es schon Röntgenblitzer?) als der PKW mit 120unterstellten km/h überholt hat.
wenigstens erhält der Todesfahrer bei Petrus kein Fahrverbot da er ja alles richtig gemacht hat. Gut, gereicht hat es trotzdem nicht. Der Unfallgegner ist dem Fahrer deshalb auch nicht gram. Sie haben sich im Himmel sofort gut verstanden und spielen nun GTA gegeneinander um heraus zu finden wo der Fehler beim Überholen lag.
Gruß
Nein, nein hier gibt es weder Sarkasmus noch Ironie.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juli 2017 um 10:08:13 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. Juli 2017 um 08:09:58 Uhr:
@ TE, Du hast nix falsch gemacht, im Gegenteil Du hast zügig überholt und nach Beendigung des Überholvorgangs wieder auf das geltende Limit abgebremst.Auch beim Überholen gilt, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
Daher frage ich mich gerade, warum der TE hier scheinbar alles richtig gemacht hat ?!Hätte es hier geblitzt, wäre es sicher teuer geworden. Mit Pech sogar Fahrverbot.
Zitat:
@mattalf schrieb am 2. Juli 2017 um 10:31:40 Uhr:
Ich mach mal ein Vollzitat damit du zeigen kannst wo das steht was ich vor Gericht erwarte. 99,9% aller Verkehrsteilnehmer wuerden den Ueberholvorgang abschliessen. Da der PKW in Null Komma Nix ueberholt ist. Du kannst da gerne auf die Vorgeschriebenen 70 abbremsen und neben LKW und PKW her fahren. Und wenn irgendwann Gegenverkehr erscheint kannst du die StVO zitieren. Von mir aus kannst auch bremsen und PKW und LKW rechts neben dir wieder vorbei lassen. Mir ist das Wurst was du machst.
Ueberholt wurde in einem 100km/h Bereich der dann auf 70km/h limitiert wird. Macht 30km/h zu viel. Mir ist das neu das es dafuer vor Gericht geht und Fahrverbot gibt.
Was Du vor Gericht erwartest ist die eine Sache, was Du aber vor Gericht bekommst, ist wiederum eine Andere.
Ich spreche hier von der STVO und die besagt, daß auch während des Überholvorganges die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
Desweiteren gilt ebenfalls, daß nur dann überholt werden darf, wer wesentlich schneller fährt als der zu Überholende.
Die Frage, ob hier evtl. gar nicht überholt werden durfte, kann man sich selbst beantworten.
Dis STVO sagt, die STVO sagt...
Benutzt auch nochmal wer seinen Verstand?
Die STVO sagt auch, dass man am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten hat...
Und selbst wenn du dafür angeschissen wirst, wayne?!
Ich bezahl lieber bisschen Geld für 20km/h zu viel als am Ende eine gefährliche Situation hinaufzubeschwören die sonst keine geworden wäre...
Die Frage ob überholt werden durfte.
Wie gesagt.
Nicht jeder hat die Fähigkeit durch LKW und sonstige Dinge einfach hindurchzuschauen 😁
Aber das ist doch wieder typisch MT
Man selbst ist der perfekte Autofahrer und der Rest macht immer alles falsch.
Hallo Leon.
Das "Danke" kam von mir. Allein schon wegen der zweiten Zeile.
Hat nicht noch jemand einen absperrbaren Uhrenkasten übrig? Der Wolf war bei Rotkäppchen zu nachlässig 🙂
Gruß
Und schönen Sonntag
Zitat:
@Leon596 schrieb am 2. Juli 2017 um 10:59:13 Uhr:
Dis STVO sagt, die STVO sagt...
Benutzt auch nochmal wer seinen Verstand?Die STVO sagt auch, dass man am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten hat...
Und selbst wenn du dafür angeschissen wirst, wayne?!
Ich bezahl lieber bisschen Geld für 20km/h zu viel als am Ende eine gefährliche Situation hinaufzubeschwören die sonst keine geworden wäre...Die Frage ob überholt werden durfte.
Wie gesagt.
Nicht jeder hat die Fähigkeit durch LKW und sonstige Dinge einfach hindurchzuschauen 😁Aber das ist doch wieder typisch MT
Man selbst ist der perfekte Autofahrer und der Rest macht immer alles falsch.
Zitat:
@Leon596 schrieb am 2. Juli 2017 um 10:59:13 Uhr:
Dis STVO sagt, die STVO sagt...
Benutzt auch nochmal wer seinen Verstand?
Du versuchst hier, einen Gegensatz zu konstruieren. Das halte ich für völlig daneben.
Direkt hinter einem anderen Fahrzeug zu überholen ist oft sehr problematisch, weil eine weitere Unsicherheit dazukommt. Der Handlungsspielraum kann sehr klein werden.
Wer hat das Problem,
* wenn der Vordermann viel zu lange braucht und gerade noch vor dem Gegenverkehr einscheren kann
* wenn der Vordermann den Überholvorgang mit einer Bremsung abbrechen will
* wenn nach Abschluss des Überholvorgangs keine Lücke mehr da ist
* wenn der Sicherheitsabstand zu gering ist und plötzlich ein Reh über die Straße läuft
...
Zitat:
@sigma_H schrieb am 2. Juli 2017 um 14:39:05 Uhr:
* wenn der Sicherheitsabstand zu gering ist und plötzlich ein Reh über die Straße läuft
Beschte Argument! 😁
Alternativ springen auch immer noch spielende Kinder aus der Hecke!
Zitat:
@sigma_H schrieb am 2. Juli 2017 um 14:39:05 Uhr:
Direkt hinter einem anderen Fahrzeug zu überholen ist oft sehr problematisch, weil eine weitere Unsicherheit dazukommt. Der Handlungsspielraum kann sehr klein werden.Wer hat das Problem,
* wenn der Vordermann viel zu lange braucht und gerade noch vor dem Gegenverkehr einscheren kann
* wenn der Vordermann den Überholvorgang mit einer Bremsung abbrechen will
* wenn nach Abschluss des Überholvorgangs keine Lücke mehr da ist
* wenn der Sicherheitsabstand zu gering ist und plötzlich ein Reh über die Straße läuft
...
Auch wieder Schwachsinn, der mit der dargestellten Siatuation nichts zu tun hat.
Der TE hat klar und deutlich geschrieben, das er erst zum Überholen angesetzt hat, als der andere PKW wieder einscherte und er somit freie Sicht nach vorne hatte.
"Der Vordermann hatte den LKW überholt und ich habe dann ebenfalls überholt nachdem ich gesehen habe das die Gegenfahrbahn frei war. Der Vordermann war schon wieder am einscheren vor den LKW."
Lasst einfach eure Oberschlaumeierei außen vor und analysiert das Ganze an dem, was an nachvollziehbaren Fakten dargestellt ist.
Wenn ich beim Fußballspielen nen Ball aus 5m vor den Kopf bekomme, warnt ja auch keiner vor der Gefährlichkeit des Fußballspielens, mit dem Argument:
"Mensch, wenn das jetzt ne Stahlkugel gewesen wäre?"
😉
Zitat:
@mattalf schrieb am 02. Juli 2017 um 00:10:40 Uhr:
Man kann jetzt auch die StVO zitieren und faseln das man sich immer dran haelt und sowas dadurch nie passiert. Aber das haut nicht immer hin
Man MUSS ueberholen? Wieder was gelernt! 😛
In dem Fall haette es aber hinhauen koennen, wie digibaer es ja schon schrieb. StVO konform waere gegangen. Allerdings haette ich auch zuende ueberholt. Irgendwo hoert mein Gehorsam auch auf, wenn ich in so einer Situation mehr oder weniger ueberrascht werde (PKW bremst stark). Hier heisst es eben: Pech gehabt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juli 2017 um 10:08:13 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. Juli 2017 um 08:09:58 Uhr:
@ TE, Du hast nix falsch gemacht, im Gegenteil Du hast zügig überholt und nach Beendigung des Überholvorgangs wieder auf das geltende Limit abgebremst.Auch beim Überholen gilt, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
Daher frage ich mich gerade, warum der TE hier scheinbar alles richtig gemacht hat ?!Hätte es hier geblitzt, wäre es sicher teuer geworden. Mit Pech sogar Fahrverbot.
Auf der Gegenfahrbahn blitzt es nicht...
Nachdem einscheren hat er sofort runtergebremst,also alles richtig gemacht