Überholen eines Autos und Radfahrers

Hallo Leute,

ich habe heute morgen mit meinem Roller in der Stadt ein Auto und den davor fahrenden Radfahrer überholt. Das Auto das von der entgegengesetzten Richtung kam, war weit genug entfernt. Nun als ich überholt habe, fährt das Auto, welches ich zusammen mit dem Rad überholt habe bei mir sehr dicht auf, hupt und zeigt mir den Mittelfinger. Danach fuhr es mir hinterher und blieb stehen und hat mich zusammengeschissen, ich hab nur gesagt: "Das ist meine Sache, wann ich überhole".. Es wurde keiner gefährdet, der Typ meinte, er wollte gerade zum überholen ausscheren, und dann kam ich aber. Nun ich wusste nicht ob er mit seinem 5er BMW es geschafft hätte den Radfahrer zu überholen..

Muss ich mit einer Anzeige rechnen?

LG
Michi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@pico24229 schrieb am 28. Juli 2015 um 08:56:33 Uhr:


Der BMW-Fahrer war einfach ein Idiot. Denkt dir ncihts bei und lach ihn aus. Wenn du entsprechend gebaut bist würde ich ihn iwie provozieren, dann regt er sich noch mehr auf und du kannst dir ins Fäustchen lachen😁😁😁

....und dann bist du mittendrin statt nur dabei, was das Idiotentum angeht.....🙄

Was der Unsinn mit dem Provozieren immer noch soll!?

78 weitere Antworten
78 Antworten

Zitat:

@debiler schrieb am 29. Juli 2015 um 12:48:07 Uhr:


Entfernt wegen Relativierung von Cpt. Hindsight. ;-)

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 29. Juli 2015 um 12:45:58 Uhr:


Wenn ein Auto dauerhaft mit 25 km/h vor einem Roller herfährt, was außer V&S-Mitgliedern niemandem passiert, so kann und sollte ein 45 km/h fahren könnender Roller dieses selbstverständlich überholen.

Na also. War doch nicht so schwer. 🙂

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 29. Juli 2015 um 12:45:58 Uhr:


Wenn ein Auto dauerhaft mit 25 km/h vor einem Roller herfährt, was außer V&S-Mitgliedern niemandem passiert, so kann und sollte ein 45 km/h fahren könnender Roller dieses selbstverständlich überholen.

Keine Ahnung ob die nun dauerhaft so rumschleichen, wenn sie mich aufhalten wird überholt, ich habe Trainingszeiten (für mich persönlich) einzuhalten, und wenn da was im Wege ist wird überholt, ich mache da keine Studie wieso, warum, weshalb, und wie lange, am Ende zählt nur meine Zeit für mich.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Juli 2015 um 08:41:33 Uhr:



Es spielt doch eigentlich gar keine Rolle ob der Rollerfahrer im Recht war oder nach juristischen Gesichtspunkten einen Fehler gemacht hat. Außer es kommt wirklich zu einer Anzeige was extrem unwahrscheinlich ist.

Es geht schlicht und einfach darum das man als Rollerfahrer aus Eigeninteresse so etwas eben nicht machen sollte. wenn man Tot auf der Straße liegt bringt es einem nicht das geringste das man im Recht war.

Gruß Tobias

Weil die anderen inkompetent sind, muß ich auch meine Rechte verzichten. Interessanter Ansatz.

Ähnliche Themen

Zitat:

@downforze84 schrieb am 30. Juli 2015 um 05:31:34 Uhr:


Weil die anderen inkompetent sind, muß ich auch meine Rechte verzichten. Interessanter Ansatz.

Das kann man auch anders sehen. Beispiel: Du fährst an eine unbeschilderte Kreuzung. Wie wir alle gelernt haben, gilt die Regelung rechts vor linlks. Du kommst von rechts, hast also Vorfahrt. Gleichzeitig nähert sich ein anderer von links, nimmt dir die Vorfahrt und fährt los. Solltest du jetzt auf dein "Recht" bestehen und ebenfalls losfahren, obwohl du erkennst, daß der andere die Vorfahrt mißachtet, wird es zwangsläufig zu einem Unfall kommen. Zu sagen, daß man im "Recht" war und deshalb unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde, sieht die Gerichtsbarkeit allerdings anders. In dem Fall hättest du die Inkompetenz des anderen einfach nicht zur Kenntnis genommen. Deshalb ist es immer besser, mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen. Das nennt sich auch "defensive Fahrweise". Natürlich gibt es auch Fälle, die man nicht vorhersehen konnte, aber nicht im obigen Beispiel.

So jezt Klugscheißermodus aus.🙂

Zitat:

@downforze84 schrieb am 30. Juli 2015 um 05:31:34 Uhr:



Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Juli 2015 um 08:41:33 Uhr:



Es spielt doch eigentlich gar keine Rolle ob der Rollerfahrer im Recht war oder nach juristischen Gesichtspunkten einen Fehler gemacht hat. Außer es kommt wirklich zu einer Anzeige was extrem unwahrscheinlich ist.

Es geht schlicht und einfach darum das man als Rollerfahrer aus Eigeninteresse so etwas eben nicht machen sollte. wenn man Tot auf der Straße liegt bringt es einem nicht das geringste das man im Recht war.

Gruß Tobias

Weil die anderen inkompetent sind, muß ich auch meine Rechte verzichten. Interessanter Ansatz.

Man hat im Straßenverkehr keine Rechte, nur Pflichten, kein Recht ohne Pflicht, und eine Pflicht davon ist nun mal auf Schwächere zu achten, was viele da täglich abliefern ist nun mal nur "schwach". Und man stellt sich automatisch drauf ein, ansonsten würde man es nie von A nach B schaffen. Man selbst hat auch mal schwache Tage.

In jedem Fall muss der Rollerfahrer beim Überholvorgang seine wesentlich erhöhte Aufmerksamkeit auf das Gefährt neben ihm lenken. Ich denke aber, dass jeder nicht ganz unerfahrene Rollerfahrer sich dessen sehr wohl bewusst ist. Man wird häufiger übersehen, schon alleine, weil man auf kleineren Fahrzeugen viel schneller im toten Winkel verschwindet.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 30. Juli 2015 um 05:31:34 Uhr:



Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Juli 2015 um 08:41:33 Uhr:



Es spielt doch eigentlich gar keine Rolle ob der Rollerfahrer im Recht war oder nach juristischen Gesichtspunkten einen Fehler gemacht hat. Außer es kommt wirklich zu einer Anzeige was extrem unwahrscheinlich ist.

Es geht schlicht und einfach darum das man als Rollerfahrer aus Eigeninteresse so etwas eben nicht machen sollte. wenn man Tot auf der Straße liegt bringt es einem nicht das geringste das man im Recht war.

Gruß Tobias

Weil die anderen inkompetent sind, muß ich auch meine Rechte verzichten. Interessanter Ansatz.

Hi,

das ist kein interessanter Ansatz das ist der überlebenstrieb der aber bei manchen scheinbar nicht ganz so ausgeprägt ist.

Ich bin selbst mehrere Jahre 50er Roller gefahren. Ich erinnere mich z.b. an eine Autobahnähnliche mehrspurige Landstraße mit diversen Autobahn Ein und Ausfahrten aber ohne Schild 331.1 (kraftfahrstraße) dort darf man zwar mit einem 50er Roller fahren ich habe das in meinem jugentlichen Leichtsinn aber nur ein einziges mal gemacht und danach mit freude mehrere KM Umweg im kauf genommen( oder ab und zu illegalerweise Radwege genutzt) um dort nicht mehr fahren zu müssen obwohl ich rein Rechtlich dürfte. Aber für einen 50er Roller ist es dort einfach viel zu gefährlich.

GRuß Tobias

P.S. interessehalber gerade mal geguckt. Inzwischen steht dort ein Kraftfahrstraßenschild,besser ist das 😉

Zitat:

@downforze84 schrieb am 30. Juli 2015 um 05:31:34 Uhr:



Weil die anderen inkompetent sind, muß ich auch meine Rechte verzichten. Interessanter Ansatz.

Falscher Ansatz. Weil andere inkompetent sind, muss ich aus reinem Selbsterhaltungstrieb gelegentlich halt mal auf meine Rechte verzichten. Wenn ich sehe, dass mir gleich einer die Vorfahrt nehmen wird, bin ich gerade auf zwei Rädern doch nicht so behämmert, auf meiner Vorfahrt zu bestehen. Ich mag meine Zeit nicht im Krankenhaus oder sonstwo verbringen.

Im Auto bin ich da entspannter, aber auf dem Motorrad (und für den Roller gilt das gleiche) ist mir wichtiger, heil anzukommen, als meine Rechte immer durchgesetzt zu haben.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. Juli 2015 um 12:41:16 Uhr:



Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 29. Juli 2015 um 11:38:23 Uhr:


Ein maximal 45 km/h fahrender Roller braucht überhaupt kein Auto zu überholen, ...
Ich habe mit dem Rad schon Autos überholt die es nicht geschafft haben 30 zu fahren.
Nicht unbedingt in Berlin, nein mehr draußen auf dem platten Land, ist ja alles soooo schööön Grüüün unnd ruuuuhig bei uns.

Omi und Opi aus Berlin auf Kaffeefahrt durch Brandenburg :-D Habe letze Woche auch einen Radfahrer auf der Prenzlauer Allee beobachtet, der trotz Radweg auf der Fahrbahn im Lückenspringverfahren mit knapp 50km/h die PKW überholt hat, beeindruckend! Hab mich streckenweise hinter den gesetzt und kam flott voran...

Zitat:

@downforze84 schrieb am 30. Juli 2015 um 05:31:34 Uhr:


Weil die anderen inkompetent sind, muß ich auch meine Rechte verzichten. Interessanter Ansatz.

Ja, muss man:

StVO §1 Absatz 1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Zitat:

Weil die anderen inkompetent sind, muß ich auch meine Rechte verzichten. Interessanter Ansatz.

Das ist genau der Grund warum es meiner Meinung nach die dämlichste aller Führerscheinregelungen ist dass man Klein-Roller ohne Motorrad-Führerschein fahren darf.

Während der Motorrad-Theorie, zumindest bei mir war das so und ich hoffe auch sonst überall, war ein Thema allgegenwärtig, egal um was es in der Stunde eigentlich ging: Den Fahrschülern einzutrichtern dass man so fährt als hätte man keine Rechte. Ich hab meinen Fahrlehrer bis heute im Ohr wenn mal wieder einer auf der Landstrasse kommt und potentiell in der Lage wäre mir mein Recht zu nehmen: "Du hast nur Recht wenn der es Dir jetzt auch lässt... weißt Du das er dir Dein Recht lässt? Nein! Bremsbereitschaft herstellen und potentiellen Fluchtweg suchen, ggf. Tempo sicherheitshalber schon mal drosseln".

Bei ner üblichen Fahrt von 12km in die Arbeit, Hör ich das mindestens 10 Mal und das ist gut so. Ich hatte zwar schon Unfälle auf nem Zweirad, aber keinen weil mir jemand mein Recht genommen hat.

Als Schwächerer Verkehrsteilnehmer kannst Du nur darauf hoffen das der andere Dir Dein Recht lässt. Erzwingen kann man versuchen, so mancher der das versucht hat, hat den Versuch aber mit seiner Gesundheit oder dem Leben bezahlt.
Nun hätte ich zwar kein Problem mit der Inschrift "Er hatte Recht" auf meinem Grabstein, aber ich kann auch gut noch ne ganze Weile warten selbigen zu bekommen. Bei der großen Mehrheit der Rollerfahrer die ich hier in München rumfahren sehe hab ich den Eindruck Sie haben den Stein in der Früh schon per Express-Versand bestellt und tun jetzt alles damit Sie ihn auch brauchen bevor er ankommt, sonst steht das gute Stück am Ende im Keller rum...

Wenn es danach geht, bitte auch FS für Radfahrer und Fußgänger

Verkehrserziehung gibt's ja nun. Die Omis und Opis, die so was nie gehabt haben, sind bald Geschichte.

Ich glaube ihr verwechselt hier was. Da ging es um ein 0815-Überholmanöver und nicht um ein waghalsiges Manöver mit Gegenverkehr, verletzter Vorfahrt oder sonst was durch andere Verkehrsteilnehmer. Die Pflicht auf eine Aktion bedingt erst mal eine Situation, die diese notwendig macht. Das sehe ich hier bei einem klassischen Überholmanöver weiß Gott nicht. Die einzigen Pflichten, die man hier hat, sind Blinken, Schulterblick, Gegenverkehr.
Ihr braucht jetzt hier gar nicht irgendwelche Phantasiesituation dazudichten. Im ersten Post steht schließlich drin, daß der Gegenverkehr noch weit weg war.
Manche gehen hier immer von den 45 km/h-Krücken aus. Je nach EZ fahren die Teile auch 50 oder 60. Was wir in der Stadt fahren dürfen, wissen wir ja alle.
Die STVO gilt für alle gleich. Bestimmte Gruppen müssen nicht mehr aufpassen als andere. Verzicht im Gefahrenfall wird von allen gleichermaßen verlangt. Was hier im Forum immer gerne passiert, ist das Verschieben in eine Richtung nach dem Binärprinzip.

Zitat:

In dem Fall hättest du die Inkompetenz des anderen einfach nicht zur Kenntnis genommen. Deshalb ist es immer besser, mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen.

Kein Gericht würde auch nur einen Hauch einer Teilschuld beim TE suchen, wenn ein BMW ohne Blinken rüberzieht und ihn platt macht. Damit muß niemand rechnen. Ich gehe jetzt mal von einem genormten Überholvorgang aus, bei dem der TE blinkt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen