Überholassistent
Hallo zusammen,
hat jemand bei den ganz neuen 3ern (letzten 1-2 Monate) eigentlich den Überholassistenten aktiviert? Also das automatische Überholen wenn der Blinker gedrückt wird?
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Nun ja, dafür müsste das aber erst mal nachgewiesen sein, dass der Unfall im Zusammenhang mit dem System stand bzw. diese Codierung müsste erst mal erkannt werden.
CU Oliver
22 Antworten
Zitat:
@JoeWaschl schrieb am 30. Dezember 2019 um 21:59:31 Uhr:
Das zu codierende StG, das Signal und den Wert bräuchte ich nur ;-)
Ja, wäre für mich auch interessant🙂
Zitat:
@Chris0588 schrieb am 30. Dezember 2019 um 20:30:21 Uhr:
Zitat:
@jukkarin schrieb am 30. Dezember 2019 um 20:17:11 Uhr:
Ich bin kein RA - weiß aber dass die Autos nicht sicherheitsrelevant verändert werden dürfen, ohne das Betriebserlaubnis zu verlieren.
Jukka
Und daraus resultiert die Frage, ob das Auto hiermit sicherheitsrelevant verändert wird, da es sich um ein vom Hersteller entwickeltes Assistenzsystem handelt, für das aber ausschließlich der Fahrer die Verantwortung tragen würde.
Immerhin wird kein Sicherheitsmerkmal deaktiviert, sondern ein Assistenzsystem aktiviert.
Wissen tue ich es nicht und finde es rechtlich wirklich sehr interessant!
Es gibt erlaubte Geschwindigkeiten über 130 kmh nur in Deutschland. Das Assistentensystem kann vielleicht, in Augen des Gesetzgebers, ausreichend konzipiert und getestet sein für geringere Geschwindigkeiten, nicht aber für die deutschen Autobahnen, wo der Geschwindigkeitunterschied locker über 100 kmh sein kann. Dann wäre es schon sicherheitsrelevant das System zu aktivieren, obwohl das System für solche Verhältnissen nicht von Behörden getestet oder sogar konzipiert ist und in Deutschland verboten ist. Die technischen Gutachtern werden informiert sein, dass es solche Kodierungsmöglichkeiten gibt und für BMW dauert es wenige Minuten es raus zu finden, wenn kodiert wurde oder nicht.
Jukka
Die Frage ist ja auch ob, im Falle eines Unfalls nur nachgewiesen werden muss dass das System per Codierung aktiviert wurde oder dass ich es in der Situation die zum Unfall geführt hat auch wirklich genutzt habe?
Zitat:
@HandballFreak schrieb am 31. Dezember 2019 um 11:22:52 Uhr:
Die Frage ist ja auch ob, im Falle eines Unfalls nur nachgewiesen werden muss dass das System per Codierung aktiviert wurde oder dass ich es in der Situation die zum Unfall geführt hat auch wirklich genutzt habe?
Mit Kodierung hat das Auto genau genommen sein Betriebserlaubnis verloren. Also ein Risiko gibt‘s, dass man in Schwierigkeiten kommt mit der Versicherung. Die Folgen können bei Personenschaden Millionenschwere sein.
Ob das System aktiviert war, kann BMW sicher leicht in Logidaten lesen.
Jukka
Gerade ein Codiervideo gesehen. Ist codierbar und kann dann im Menü der Driver Attention Camera ein- und ausgeschaltet werden.
Zitat:
@tremor75 schrieb am 31. Dezember 2019 um 11:31:46 Uhr:
Gerade ein Codiervideo gesehen. Ist codierbar und kann dann im Menü der Driver Attention Camera ein- und ausgeschaltet werden.
Scheint aber nicht mit Bimmercode zu funktionieren, zumindest kann mein Adapter nicht die notwendigen Steuergeräte auslesen. Also vielleicht auch ein Adapter Problem?!
Bei mir mit Bimmer gestern nicht gefunden. Vielleicht im Expertenmodus?? Traue ich mich nicht ran ohne Wissen....
Zitat:
@Larsvommars1 schrieb am 3. Januar 2020 um 07:48:53 Uhr:
Bei mir mit Bimmer gestern nicht gefunden. Vielleicht im Expertenmodus?? Traue ich mich nicht ran ohne Wissen....
Wenn dann nur im Expertenmodus, ja. Aber ich bin schon die zweite Person, beinder die notwendigen Steuergeräte gar nicht erst ausgelesen werden können....