Überholassistent
Hallo zusammen,
hat jemand bei den ganz neuen 3ern (letzten 1-2 Monate) eigentlich den Überholassistenten aktiviert? Also das automatische Überholen wenn der Blinker gedrückt wird?
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Nun ja, dafür müsste das aber erst mal nachgewiesen sein, dass der Unfall im Zusammenhang mit dem System stand bzw. diese Codierung müsste erst mal erkannt werden.
CU Oliver
22 Antworten
Den gibts in meinem 3-er wohl nicht. Ich hatte den in Videos für den 5-er oder 7-er gesehen; wenn ich bei mir im eingeschalteten Steuerungsmodus den Blinkerhebel betätige passiert aber nix, er lässt mich dann manuell die Spur wechseln.
Meines (Foren-)Wissens nach ist der Assistent in der EU nicht zugelassen, bzw. wurden die Voraussetzungen für den Betrieb verschärft. Mein X3 von 2018 hatte ihn noch, aktuell werden die X3s ohne ausgeliefert. Ich glaube, man kann ihn im G2x durch Kodierung aktivieren, das wissen andere aber besser.
Ich vermisse ihn schon ein wenig.
https://youtu.be/BLnkBVORn4Y
Stimmt - musste er leider wieder "verlernen"
Gilt das nur in D oder in der ganzen EU???
Wurde bei mir durch codieren inkl. Assisted Driving View aktiviert. Funktioniert prima 🙂
Zitat:
@stepau66 schrieb am 30. Dezember 2019 um 19:07:08 Uhr:
Wurde bei mir durch codieren inkl. Assisted Driving View aktiviert. Funktioniert prima 🙂
Wie kommst Du mit der Versicherung zu recht, wenn ein Unfall passieren sollte? Könnte problematisch werden wenn das Überholassistent nicht erlaubt ist.
Jukka
Zitat:
@jukkarin schrieb am 30. Dezember 2019 um 19:12:37 Uhr:
Zitat:
@stepau66 schrieb am 30. Dezember 2019 um 19:07:08 Uhr:
Wurde bei mir durch codieren inkl. Assisted Driving View aktiviert. Funktioniert prima 🙂Wie kommst Du mit der Versicherung zu recht, wenn ein Unfall passieren sollte? Könnte problematisch werden wenn das Überholassistent nicht erlaubt ist.
Jukka
Die Frage kann wahrscheinlich nur ein RA beantworten. Auch bei einem werkseitigen Assistenzsystem ist der Fahrer in der permanenten Verantwortung. Vorsatz ist es keinesfalls und es läuft auf die Frage hinaus, ob das Codieren eine grobe Fahrlässigkeit darstellt oder ob die Betriebserlaubnis erlischt. Wenn ja, holt sich die Haftpflicht die Kosten der Schadensbeseitigung wieder und die Vollkasko zahlt nicht, sofern es überhaupt jemandem auffällt.
Das Einleiten des Überholvorgangs obliegt in beiden Fällen dem Fahrer und wenn man rauszieht und es hinten zu knapp ist, knallt es ohne System garantiert. Mit System zieht er vielleicht nicht rüber. Gleiches gilt für das Abschließen des Überholvorgangs.
Zitat:
@Chris0588 schrieb am 30. Dezember 2019 um 19:51:40 Uhr:
Zitat:
@jukkarin schrieb am 30. Dezember 2019 um 19:12:37 Uhr:
Wie kommst Du mit der Versicherung zu recht, wenn ein Unfall passieren sollte? Könnte problematisch werden wenn das Überholassistent nicht erlaubt ist.
Jukka
Die Frage kann wahrscheinlich nur ein RA beantworten. Auch bei einem werkseitigen Assistenzsystem ist der Fahrer in der permanenten Verantwortung. Vorsatz ist es keinesfalls und es läuft auf die Frage hinaus, ob das Codieren eine grobe Fahrlässigkeit darstellt oder ob die Betriebserlaubnis erlischt. Wenn ja, holt sich die Haftpflicht die Kosten der Schadensbeseitigung wieder und die Vollkasko zahlt nicht, sofern es überhaupt jemandem auffällt.
Das Einleiten des Überholvorgangs obliegt in beiden Fällen dem Fahrer und wenn man rauszieht und es hinten zu knapp ist, knallt es ohne System garantiert. Mit System zieht er vielleicht nicht rüber. Gleiches gilt für das Abschließen des Überholvorgangs.
Ich bin kein RA - weiß aber dass die Autos nicht sicherheitsrelevant verändert werden dürfen, ohne das Betriebserlaubnis zu verlieren.
Jukka
Zitat:
@jukkarin schrieb am 30. Dezember 2019 um 20:17:11 Uhr:
Zitat:
@Chris0588 schrieb am 30. Dezember 2019 um 19:51:40 Uhr:
Die Frage kann wahrscheinlich nur ein RA beantworten. Auch bei einem werkseitigen Assistenzsystem ist der Fahrer in der permanenten Verantwortung. Vorsatz ist es keinesfalls und es läuft auf die Frage hinaus, ob das Codieren eine grobe Fahrlässigkeit darstellt oder ob die Betriebserlaubnis erlischt. Wenn ja, holt sich die Haftpflicht die Kosten der Schadensbeseitigung wieder und die Vollkasko zahlt nicht, sofern es überhaupt jemandem auffällt.
Das Einleiten des Überholvorgangs obliegt in beiden Fällen dem Fahrer und wenn man rauszieht und es hinten zu knapp ist, knallt es ohne System garantiert. Mit System zieht er vielleicht nicht rüber. Gleiches gilt für das Abschließen des Überholvorgangs.
Ich bin kein RA - weiß aber dass die Autos nicht sicherheitsrelevant verändert werden dürfen, ohne das Betriebserlaubnis zu verlieren.
Jukka
Und daraus resultiert die Frage, ob das Auto hiermit sicherheitsrelevant verändert wird, da es sich um ein vom Hersteller entwickeltes Assistenzsystem handelt, für das aber ausschließlich der Fahrer die Verantwortung tragen würde.
Immerhin wird kein Sicherheitsmerkmal deaktiviert, sondern ein Assistenzsystem aktiviert.
Wissen tue ich es nicht und finde es rechtlich wirklich sehr interessant!
Zitat:
@Chris0588 schrieb am 30. Dez. 2019 um 20:30:21 Uhr:
Wissen tue ich es nicht und finde es rechtlich wirklich sehr interessant!
100%ig weiß ich es natürlich auch nicht, aber zu 99,9% ist in der derzeitigen Rechtsprechung der Lenker des Fahrzeugs verantwortlich. Und die Versicherung wird sich ihr Geld bei einem rechtswidrigem 'Umbau' auch vom Lenker holen wollen.
Hallo!
Nun ja, dafür müsste das aber erst mal nachgewiesen sein, dass der Unfall im Zusammenhang mit dem System stand bzw. diese Codierung müsste erst mal erkannt werden.
CU Oliver
Zitat:
@tremor75 schrieb am 30. Dezember 2019 um 20:41:34 Uhr:
Mich würde viel mehr interessieren, welche Parameter ich codieren müsste 😉
Nachdem, wie im jeden Thread mittlerweile üblich ist, die Rechtslage ausführlich ausdiskutiert und jedes erdenkliche Versicherungsszenario durchgenudelt ist, würde mich die Frage nach möglicher Codierung brennend interessieren.
Geht es evtl. mit Bimmercode im Expertenmodus?
Das zu codierende StG, das Signal und den Wert bräuchte ich nur ;-)