Übergabeprotokoll zu Schäden bei Leasing?
Hallo Forum,
ich habe vor ca. einem halben Jahr einen E91 beim Vertragshändler gekauft bzw. geleast, das Fahrzeug hatte 17.000 km drauf. Der vorherige Halter war BMW-Angestelter, daher bekam ich den Wagen als BMW-Dienstwagen (zudem Premium Selection) zu guten Konditionen.
Der Wagen hatte bereits einen Lackschaden (tieferer Kratzer über dem Tankstutzen, hätte lt. Verkäufer lackiert werden müssen, daher musste ich damit leben) und Dellen in der Türverkleidung (vom Gurt, das bekannte Problem wenn der Halter zu niedrig eingestellt ist und dagegen prallt). Mit den kleinen Macken kann ich super leben, es hat mir sogar die Angst vor kleinen Kratzern genommen - die kommen werden.
Nun zur Frage: es wurde kein Protokoll bei Übergabe des Wagens erstellt, die Schäden wurden also nirgendwo festgehalten. Lt. Verkäufer, weil bei Kilometer-Leasing der Zustand des Wagens bei Abgabe "keine Rolle spielt". Durch einige anders lautende Meinungen bin ich jetzt verunsichert: könnten mir die Schäden nachher als von mir verursacht und wertmindernd ausgelegt werden bzw. müsste ich die Schäden zahlen? Wäre unschön, wenn ich jetzt in der Beweislast wäre, dass die Schäden vom Vorbesitzer sind.
Danke für Eure Hinweise!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,Lackschäden ausser Steinschlag und leichte Türdellen gelten nicht als übliche Gebrauchsspuren, so dass bei der Rückgabe sicherlich eine Instandsetzung eingefordert wird....
Falsch! Ich verstehe nicht, warum sich diese Mythen immer noch standhaft halten und sich dadurch so viele Leasingnehmer immer noch über den Tisch ziehen lassen. Hier mal der Text vom ADAC
EDIT: SORRY, es ist schon zu spät. Du schriebst ja, außer Türdellen etc. Oh man.. echt. Ich habe heute zuviel über Benziner vs. Diesel gestritten 😉 Aber der Text ist trotzdem immer ganz hilfreich 🙂
Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.
Auch das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.
Quelle http://www.adac.de/.../default.asp?...
5 Antworten
Du wirst doch hier niemandem wirklich weismachen wollen, dass Du ein Auto mit Mängeln geleast hast und die Mängel nicht im Vertrag hast aufführen lassen?
Lies das Kleingedruckte in Deinem Leasingvertrag. Dort steht drin in welchem Zustand Du den Wagen zuirückzugeben hast, nur das zählt. Und nicht das, was Dir der Vorbesitzer erzählt hat.
Viele Händler wickeln die Rücknahme übrigens nicht selbst ab. Sehr oft macht ein Dekra-Mann die Endabnahme und Bewertung. Das ist fair für beide Seiten. Aber auch da hast Du mit Deinen Vorschäden gelitten. So wie Du es schilderst sind das definitiv keine "üblichen Gebrauchsspuren".
Aber was solls, für so etwas gibt es ja schliesslich Smart Repair.
Doch, das ist eine sehr ernsthafte Frage. Ich habe zwei Mal nachgefragt, zwei verschiedene Verkäufer. Beide Male wurde meine Frage (denn ich hatte zuvor ein Fahrzeug mit Restwertleasing und da zählt ja auch jede Schramme) beschwichtigt und in keinster Weise Anstalten gemacht, den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe festzuhalten. Da es der größte Händler hier ist, hab ich auf Seriösität vertraut - wenn nichts festgehalten wird, kann man mir nachher auch nichts vorwerfen. Klingt leichtsinnig, ist es wohl auch. Aber wie gesagt: kein Hinterhofhändler, sondern einer mit vier Niederlassungen.
Punkt 6 der Optischen Kriterien im Premium-Selection-Vertrag besagt: "keine Karosserie- und Lackbeschädigungen, die über den laufzeitbedingten Verschleiß hinausgehen."
Ist halt jetzt die Frage, ob der Schaden einfach als laufzeitbedingt bewertet wurde (und vor allem ob das bei Abgabe in zwei Jahren noch genauso gesehen wird).
Ich hasse sowas. Man sollte sich jeden Pups schriftlich geben lassen, auch wenn man sich albern vorkommt.
Moin,
Lackschäden ausser Steinschlag und leichte Türdellen gelten nicht als übliche Gebrauchsspuren, so dass bei der Rückgabe sicherlich eine Instandsetzung eingefordert wird.
Das anschlagende Gurtschloß dürfte m.E. als Gebrauchsspur gelten und nicht zu einem Nachbesserungsbegehren des Händlers führen.
In ALLEN Verträgen steht, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen gelten, so dass Dir die Aussagen der beiden Verkäufer rein gar nichts nutzen. Vorschäden hätte man im Kaufvertrag mit aufnehmen müssen - P u n k t -
Die Tatsache, dass Du vor dem Kauf explizit nach den Schäden gefragt hast, zeigt ja, dass sie Dir bekannt waren - lass doch jetzt noch fix durch Deinen Verkäufer bestätigen, dass der Lackkratzer und die Schlßdellen schon bei Übernahme vorhanden waren - wenn er es nicht machen will, dann hat man Dich übers Ohr gehauen.
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,Lackschäden ausser Steinschlag und leichte Türdellen gelten nicht als übliche Gebrauchsspuren, so dass bei der Rückgabe sicherlich eine Instandsetzung eingefordert wird....
Falsch! Ich verstehe nicht, warum sich diese Mythen immer noch standhaft halten und sich dadurch so viele Leasingnehmer immer noch über den Tisch ziehen lassen. Hier mal der Text vom ADAC
EDIT: SORRY, es ist schon zu spät. Du schriebst ja, außer Türdellen etc. Oh man.. echt. Ich habe heute zuviel über Benziner vs. Diesel gestritten 😉 Aber der Text ist trotzdem immer ganz hilfreich 🙂
Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.
Auch das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.
Quelle http://www.adac.de/.../default.asp?...
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Zitat:
Original geschrieben von Nuendo
Doch, das ist eine sehr ernsthafte Frage. Ich habe zwei Mal nachgefragt, zwei verschiedene Verkäufer. Beide Male wurde meine Frage (denn ich hatte zuvor ein Fahrzeug mit Restwertleasing und da zählt ja auch jede Schramme) beschwichtigt und in keinster Weise Anstalten gemacht, den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe festzuhalten. Da es der größte Händler hier ist, hab ich auf Seriösität vertraut - wenn nichts festgehalten wird, kann man mir nachher auch nichts vorwerfen. Klingt leichtsinnig, ist es wohl auch. Aber wie gesagt: kein Hinterhofhändler, sondern einer mit vier Niederlassungen.Punkt 6 der Optischen Kriterien im Premium-Selection-Vertrag besagt: "keine Karosserie- und Lackbeschädigungen, die über den laufzeitbedingten Verschleiß hinausgehen."
Ist halt jetzt die Frage, ob der Schaden einfach als laufzeitbedingt bewertet wurde (und vor allem ob das bei Abgabe in zwei Jahren noch genauso gesehen wird).
Ich hasse sowas. Man sollte sich jeden Pups schriftlich geben lassen, auch wenn man sich albern vorkommt.
=> so ist es!!!!!!!