Überführung/Fahrt zur Prüfstelle ohne gültige HU - wie jetzt seit der Änderung möglich?
Ich suche gerade nach einer »neuen Gebrauchten«. Ein paar sind interessant, da aber die HU abgelaufen ist und das Fahrzeug nicht zugelassen übergeben werden soll -> wie bekomme ich sie theoretisch auf eigener Achse von dort zu mir?
Beispiel: HU war letztes Jahr im Herbst fällig. der Eigentümer wollte sie da schon verkaufen - erfolglos. Nun ist er im Preis runtergegangen und sie ist auch noch zugelassen - mit seit über 6 Monaten fälliger HU.
Das ich sie so nicht fahren darf ist ein Kapitel. Er will sie nicht selbst zur HU bringen (auch nicht für 100 Euro inkl. Kosten der Abnahme) - weil er ja weiß das er sie nicht auf der Straße führen darf: »Darum ja auch der günstige Preis«. Übergeben werden soll sie abgemeldet, aber man könne ja »Auf eigene Gefahr eine kurze Probefahrt machen«.
So. Ohne bestandene HU bekomme ich sie nicht auf meinen Namen zugelassen. Aber ohne bestandene HU bekomme ich auch kein Kurzzeitkennzeichen mehr. Soweit richtig?
Als Ausnahmegründe habe ich gefunden:
Zitat:
- Wenn die Fahrt direkt zu einer Kfz-Prüfstelle im jeweiligen Zulassungsbezirk geht, ist keine HU-Plakette nötig.
- Werden dort erhebliche Mängel festgestellt, ist außerdem der Weg zu einer Werkstatt im selben oder in einem angrenzenden Bezirk plus Rückfahrt erlaubt.
Quelle:
http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../287792Dafür war jedoch früher schon ein zugewiesenes Kennzeichen und natürlich HP-Versicherungsschutz notwendig. Das wird - ohne bestandene HU - wohl auch nicht mehr gehen?
Also bleibt nur der Hänger (und somit zusätzliche Kosten) für den Transport zu mir bzw. zur HU übrig (kein angrenzender Zulassungsbezirk, die Maschine steht weiter weg)?
Hat jemand das Szenario seit dem 1. April schon selbst durchleben müssen und kann mir daher etwas zum Ablauf aus 1. Hand sagen?
Grüße, Martin
Beste Antwort im Thema
Diese "Anleitung" von Nette Hexe bedarf der Korrektur, damit man keinen Mist baut.
Seit 1.4.2015 dürfen Kurzzeitkennzeichen nur noch ausgegeben werden, wenn das Fahrzeug auch über eine gültige HU verfügt. Die muss nicht vom "TÜV" sein. Es gibt auch noch eine Reihe anderer Institutionen, das scheinen manche nicht zu wissen, die immer nur vom "TÜV" reden.
Es gibt aber eine Ausnahme:
"für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, in dem das Kurzzeitkennzeichen vergeben wurde"
Ich warne in diesem Fall vor derart laienhaften Ratschlägen, auch die Überführung "zu dir", wie sie Nette Hexe empfiehlt, ist unzulässig und strafrechtlich relevant.
Für Probe- und Überführungsfahrten greift § 16 FZV. Da sind Probe- und Überführungsfahrten geregelt.
Die Fahrt zur Zulassungsstelle und zu einer technischen Untersuchung wie HU/AU oder Sicherheitsprüfung an LKW/Bussen regelt § 10 Abs. 4 FZV.
17 Antworten
Zitat:
@Nette Hexe schrieb am 10. Mai 2015 um 17:18:48 Uhr:
Und normalerweise darf das Fhzg. kein Betriebsfremder fahren.
Deshalb habe ich ja auch geschrieben das der Inhaber der Kennzeichen bei der Nutzung anwesend sein muss!
Er muss das Fhzg. fahren, nicht nur anwesend sein.
Beim Möpp nicht immer möglich. 😉
@X_FISH
Was soll denn das fürn Möpp sein, das sich der ganze Aufwand lohnt? Bekommst in deiner Nähe nichts vergleichbares, einfacheres?
BMW R 1150 GS.
Bei iBäh gibt es sie teilweise mit realistischen Preisen. Da aber bei mobile.de und Co. sich alle auf Mondpreise geeinigt haben -> wird es ziemlich dünn. »Ich muss nicht verkaufen« gepaart mit »TÜV neu« im Text (das war im Oktober 2014) -> da kommt keiner Auf die Idee das das Fahrzeug u.U. zu teuer sein könnte.
War bereits 3x »der Erste der anruft« obwohl »das Motorrad schon über einen Monat im Internet steht«. Ja, woran mag das wohl liegen...
Jetzt stehen 2 Stück relativ nah beieinander und ich will sie am kommenden Donnerstag/Freitag anschauen gehen. ist aber eben 'ne Ecke zu fahren.
Wenn's so weitergeht kaufe ich doch noch eine Honda NC 700 X von 2014. Die kostet in etwa das Gleiche, hat aber meistens noch nicht mal 10'000 km auf der Uhr... Aber auch ein paar kW und Nm weniger...
Grüße, Martin