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Überfahren eines Gegenstandes

Themenstarteram 3. August 2020 um 7:59

Guten Morgen,

ich benötige Mal einen Tipp bzw. Eure Erfahrung.

Gestern bin ich mit meinem Wagen auf der Autobahn unterwegs gewesen. Hinter mir ein Befreundeter Kollege auch mit dem Auto.

Wir sind auf der Autobahn mit erlaubter Geschwindigkeit von ca. 100 km/h auf die Ausfahrt gefahren. Beim Spurwechsel bin ich mittig über einen Gegenstand gefahren. Mein Verdacht war ein Teil eines Reifens.

Der Kollege hinter mir ist danach auch darüber gefahren.

Wir sind nach der Autobahnabfahrt direkt in die nächste Straße reingefahren und haben angehalten um alles zu kontrollieren.

Ergebnis Bei mir ist eine Beschädigung an der Front-Stoßstange und beim Kollegen auch. Beide Fahrzeuge sind tiefer als Serie.

Da der Kollege Vollkasko Versichert ist und wir weitere Schäden für weitere Autofahrer vermeiden wollten, haben wir die Polizei gerufen. Dies war um ca. 17:50 Uhr.

Gegen ca. 19:15 Uhr war die Autobahnpolizei vor Ort.

Uns wurde gesagt, dass kein Gegenstand gefunden wurde. Nach Übergabe Vom Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugschein wurde uns gesagt, dass man im Straßenverkehr immer mit Gegenständen auf der Fahrbahn rechnen müsste und wir ja noch mehr, da unsere Fahrzeuge ja tiefergelegt sind. Beim Kollegen wurde auch nochmal die Radhäuser mit der Hand kontrolliert auf Freigängigkeit und das Profil wurde gemessen.

Resultat: Ich hafte für meinen Schaden selbst und habe nun einen Unfallbericht für meine Versicherung erhalten, wo nun drin steht, dass ich das Teil aufgewirbelt habe und dadurch der Schaden an den nachfolgenden Fahrzeug verursacht habe.

Ist das alles so richtig? Ich kann doch nix dafür, dass ein Gegenstand auf der Fahrbahn war. Ich habe es nicht gesehen und mittig überfahren und danach der Kollege.

Hätte man nicht sagen können, dass der Kollege nicht genügend Abstand gehalten hat? Wäre er dann nicht auch selbst schuld gewesen?

Die Polizei hat ja etwas Zeit gebraucht. Wenn es ein Ast war und nun schon 20 Autos drüber gefahren sind, kann die Polizei ja auch nix mehr finden.

Nur bin ich echt schockiert, dass ich nun für den Schaden beim Kollegen aufkommen soll. Ich kann natürlich die Lackierkosten auch direkt bezahlen, aber ist das Gesetzt dort wirklich so?

Vielen Dank.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. August 2020 um 11:36:39 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2020 um 11:30:59 Uhr:

Warum solltest du haften? Soweit ich weiß haftest du nur, wenn der Gegenstand von deinem Auto abgefallen wäre. Wenn er auf der Straße lag, haftest du nicht.

Dann kennst du § 7 StVG nicht.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, die allerdings schon 25 Jahre alt ist:

 

Fällt ein Stein von der Ladefläche eines LKW oder klemmte er im Zwillingsreifen, haftet der Fahrer z.B. für die Windschutzscheibe des Hintermannes. Lag der Stein am Boden, haftet der Fahrer nicht. Den Nachweis hätte der Hintermann zu erbringen.

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38 Antworten
am 3. August 2020 um 10:23

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. August 2020 um 12:06:35 Uhr:

Stimmt, es kommt genau auf das Aufwirbeln als solches an. Dieser Umstand wurde womöglich nicht bezeugt, sondern nur die Tatsache, dass ein Reifenteil auf der Fahrbahn überfahren wurde.

gar nichts in der Art wurde bezeugt:

mutmasslicher Gegenstand - wurde nicht gefunden

unbekannter Gegenstand - vermutlich Reifenteil

zwei Fahrzeuge überfahren den Gegenstand nacheinander;

Fakten: Gegenstand stammt nicht vom Fahrzeug des TE, Schaden am zweiten KFZ stammt woher/von was ?!

wo ist der Schaden am zweiten KFZ entstanden ?! Ist der Schaden durch Überfahren eines Gegenstandes oder durch einen "Einschlag" des aufgewirbelten Gegenstandes entstanden ?!

Der TE schreibt, der Nachfolgende habe den Gegenstand überfahren - was kann der TE dann dafür ?!

sollte die HP des TE auch so sehen....

Gruß rmx

Ob nun der Gegenstand aufgewirbelt wurde oder nicht, lässt sich eventuell am Schadensbild des zweiten Fahrzeugs erkennen. Fotos wären daher hilfreich.

Gruß

Uwe

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. August 2020 um 11:36:39 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2020 um 11:30:59 Uhr:

Warum solltest du haften? Soweit ich weiß haftest du nur, wenn der Gegenstand von deinem Auto abgefallen wäre. Wenn er auf der Straße lag, haftest du nicht.

Dann kennst du § 7 StVG nicht.

Dann berufe ich mich auf Absatz 2.

am 3. August 2020 um 11:32

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. August 2020 um 11:36:39 Uhr:

.....

Dann kennst du § 7 StVG nicht.

die Kausalität zwischen dem Überfahren des Gegenstandes und dem Schaden am nachfolgenden Fahrzeug muss aber schon herstellbar sein;

wenn da ein Gegenstand auf der Fahrbahn liegt (der da nicht hingehört), der von mehreren Fahrzeugen nacheinander überfahren wird, kann wohl kaum jeder vom Vorherfahrenden Schadenersatz fordern....

Gruß rmx

Wir hatten im Bekanntenkreis einen Steinschlag. Kumpel und seine Freundin fuhren mit zwei Autos hintereinander. Er wirbelt vorne einen Stein auf, der zerschlägt ihr die WSS. Ergebnis : Das vorausfahrende Fahrzeug haftet nur für selbst verlorene Fahrzeugteile/ Ladung, nicht für fremde Dinge die aufgewirbelt werden.

Themenstarteram 3. August 2020 um 12:55

Erstmal danke an alle für die Antworten!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. August 2020 um 10:34:56 Uhr:

@ TE, egal was dir die Polizei gesagt hat steht es dir frei eine Anzeige gegen Unbekannt zu machen. Bringt aber nix, das Verfahren wird eingestellt.

Dir wird nix anderes übrig bleiben Deiner Kaskoversicherung deinen Schaden zu melden, in Abwägung natürlich, ob es finanziell Sinn macht. Soviel zu deinem Schaden.

Den Schaden des Kollegen hinter dir meldest du deiner Haftpflicht, die wird schon wissen was zu tun ist.

Ich habe nur eine Teilkasko. Den Schaden an meiner Front werde ich selbst regulieren.

Nur will das nicht in meinem Kopf, warum ich den Schaden für den hinter mir fahrenden auch bezahlen soll, bzw. die Versicherung in der ich dann steigen würde.

Werde das aber sicherlich ohne Polizei, Anwalt und Versicherung mit dem Kollegen klären.

Zitat:

@astra33 schrieb am 3. August 2020 um 10:35:23 Uhr:

Mir erscheint der Lagebericht der Polizei als richtig. Du gibst selber zu das Objekt beim Spurwechsel aufgewirbelt zu haben. Der Kollege kann nur froh sein dass die Polizei nichts gesagt hat wegen zu dichtem auffahren, bei richtigem Abstand wäre es ev. über sein Fahrzeug hinweg geflogen oder hätte mehr Zeit gehabt um seitlich abzudriften.

Aufgewirbelt hört sich so extrem an. Ich bin drüber gefahren und der nicht auffindbare Gegenstand hat meinen Frontansatz beschädigt und unter dem Fahrzeug nochmal berührt.

Danach lag der Gegenstand wieder auf der Fahrbahn (vermutlich) und der Kollege ist drüber gefahren.

Die Beschädigung am Astra K ist auch sehr gering. Laut Bild, gelb markiert. Ist leider GFK ist ist dort etwas "angefressen". Etwas GFK und dann lackieren, wahrscheinlich auch nur den Ansatz. Original Schadensbild werde ich noch besorgen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2020 um 11:30:59 Uhr:

Warum solltest du haften? Soweit ich weiß haftest du nur, wenn der Gegenstand von deinem Auto abgefallen wäre. Wenn er auf der Straße lag, haftest du nicht.

So dachten wir das beide ja auch. Die Polizei sagt aber, dass ich für den Schaden des hinter mir fahrenden Fahrzeuges aufkommen muss, das ich den Gegenstand der nicht mehr nach 1,5 Stunden aufzufinden ist aufgewirbelt habe.

Im Unfallbericht steht:

UB01 fährt über ein auf der Fahrbahn liegenden Gegenstand, der daraufhin gegen den Stoßfänger vorne des UB02 geschleudert wurde.

Ich kann es nicht sagen, ob es geschleudert wurde, oder er nur drüber gefahren ist. Dies werde ich nochmal erkundigen.

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. August 2020 um 11:34:57 Uhr:

Ich habe den Eindruck, dass die Polizei die Rechtslage richtig wiedergegeben hat.

Wichtig fürs Verständnis ist dabei, dass Kfz-Halter nicht verschuldensabhängig haften. Zum Glück! (Würde ich beispielsweise unbewusst ein unter dem Auto herumkrabbelndes Kleinkind überfahren, würde anderenfalls weder ich noch eine Versicherung dafür haften, um ein extremes Beispiel zu bilden.)

Übertragen auf deinen Fall bedeutet es, du haftest für den Schaden, der an dem hinter dir fahrenden Fahrzeug entstanden ist. (U.a.) Deshalb besteht dafür auch eine Versicherungspflicht. Die Haftpflicht-Versicherung (oder hier auch: Haft-Pflichtversicherung) deines Kfz springt dafür ein, wenn du dich mit dem anderen Halter nicht darauf einigen kannst oder willst, den Schaden selbst zu übernehmen.

Ein ärgerlicher Fall für dich und den anderen Fahrer/Halter. Aber so ist es nun mal... @Diedicke1300 hat das weitere Vorgehen empfohlen, wie ich es auch tun würde.

Ok, Danke!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. August 2020 um 12:02:24 Uhr:

welchen Nachweis hätte der TE erbracht? Dass ein Gegenstand auf der Straße lag und beide Autos nacheinander darübergefahren sind? Wie will man denn daraus eine Haftung konstruieren? Die Idee, dass das Teil aufgewirbelt worden wäre, entsprang doch nur dem Polizistenhirn.

Das können beide Fahrer schön über ihre Vollkaskoversicherungen laufen lassen.

Ja wie gesagt, bin ich nur Teilkaskoversichert, was doof gelaufen ist, aber bei mir handelt es sich um eine Lippe die verschraubt wird. Diese kaufe ich mir neu.

Ich muss das mit dem Kollegen besprechen, wie er es sieht, ob er drüber gefahren ist, oder das Teil gegen sein Auto gesprungen / gewirbelt / geschleudert.

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. August 2020 um 12:06:35 Uhr:

Stimmt, es kommt genau auf das Aufwirbeln als solches an. Dieser Umstand wurde womöglich nicht bezeugt, sondern nur die Tatsache, dass ein Reifenteil auf der Fahrbahn überfahren wurde.

Das wird morgen erfragt.

Ich meine es war ein Stück Reifen, er meinte es könnte ein Ast sein.

1,5 Stunden später ist der Ast auch schon kaputt.

Zitat:

@nogel schrieb am 3. August 2020 um 12:08:03 Uhr:

Zunächst mal ist die rechtliche Bewertung nicht Aufgabe der Polizei und deren (erste) Einschätzung nicht bindend.

Und die Frage ob der Hintermann zu dicht aufgefahren ist wird sich nicht klären lassen. Das erscheint mir im Zusammenhang mit der Haftung sowieso unerheblich.

Gut zu wissen, danke.

Das mit dem zu dicht auffahren, war auf doof gesagt. Ich will dem Kollegen nix schlimmes.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 3. August 2020 um 12:13:19 Uhr:

Wenn der Kollege jetzt mit dem Unfallbericht, in dem steht, dass das Teil vom TE aufgewirbelt wurde, an die Versicherung des TE herantritt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Versicherung für den Schaden eintritt. Liegt nun also auch mit am Kollegen, was daraus wird und wie der die Sache schildert. Schliesse mich deswegen der Empfehlung von Diedicke1300 an, den Vorgang der Haftpflicht zu schildern und die machen zu lassen.

Danke. Werde wenn dann den Schaden sicherlich selbst bezahlen, weil es sich nur um einen Frontansatz handelt, der erst vor 6 Wochen neu lackiert wurde.

Zitat:

@remix schrieb am 3. August 2020 um 12:23:08 Uhr:

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. August 2020 um 12:06:35 Uhr:

Stimmt, es kommt genau auf das Aufwirbeln als solches an. Dieser Umstand wurde womöglich nicht bezeugt, sondern nur die Tatsache, dass ein Reifenteil auf der Fahrbahn überfahren wurde.

gar nichts in der Art wurde bezeugt:

mutmasslicher Gegenstand - wurde nicht gefunden

unbekannter Gegenstand - vermutlich Reifenteil

zwei Fahrzeuge überfahren den Gegenstand nacheinander;

Fakten: Gegenstand stammt nicht vom Fahrzeug des TE, Schaden am zweiten KFZ stammt woher/von was ?!

wo ist der Schaden am zweiten KFZ entstanden ?! Ist der Schaden durch Überfahren eines Gegenstandes oder durch einen "Einschlag" des aufgewirbelten Gegenstandes entstanden ?!

Der TE schreibt, der Nachfolgende habe den Gegenstand überfahren - was kann der TE dann dafür ?!

sollte die HP des TE auch so sehen....

Gruß rmx

Danke. Genau mein Reden :-(

 

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 3. August 2020 um 12:32:21 Uhr:

Ob nun der Gegenstand aufgewirbelt wurde oder nicht, lässt sich eventuell am Schadensbild des zweiten Fahrzeugs erkennen. Fotos wären daher hilfreich.

Gruß

Uwe

Folgt morgen. Wie gesagt, und gezeigt ist es ein sehr tiefes Fahrzeug und nur am unteren Teil des Frontansatzes, wie die Polizei auch begutachtet hat.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 3. August 2020 um 13:52:56 Uhr:

Wir hatten im Bekanntenkreis einen Steinschlag. Kumpel und seine Freundin fuhren mit zwei Autos hintereinander. Er wirbelt vorne einen Stein auf, der zerschlägt ihr die WSS. Ergebnis : Das vorausfahrende Fahrzeug haftet nur für selbst verlorene Fahrzeugteile/ Ladung, nicht für fremde Dinge die aufgewirbelt werden.

Danke!

Mir erscheint hier die Schlussfolgerung des Polizisten zum Ablauf der Ereignisse etwas anmaßend. Er sollte den Unterschied zwischen Theorien und Vermutungen einerseits und beweisbaren Tatsachen andererseits kennen. Leider haben wir es hier mit einem lästigen Routineverfahren zu tun, das alle Beteiligten so schnell wie möglich vom Tisch haben wollen. Da kommt selbst einer unsinnigen Aussage eine gewisse Bedeutung zu, wenn der Richter sie glauben will. Möglicherweise zahlt sogar die Versicherung lieber einfach, als Mehrkosten durch einen Prozess zu riskieren.

Die Polizei kann ja gerne schlussfolgern wie ihnen beliebt. Ist aber genau so irrelevant wie alle Schlußfolgerung von uns hier im Forum. Wie die Versicherung entscheidet die bezahlen soll ist alles was zählt.

Themenstarteram 4. August 2020 um 8:20

Zitat:

@onzlaught schrieb am 4. August 2020 um 08:53:30 Uhr:

Die Polizei kann ja gerne schlussfolgern wie ihnen beliebt. Ist aber genau so irrelevant wie alle Schlußfolgerung von uns hier im Forum. Wie die Versicherung entscheidet die bezahlen soll ist alles was zählt.

Naja, auf das Thema Versicherung gehe ich gar nicht ein.

Wenn ich nun für den Schaden aufkommen muss, zahle ich den aus Eigener Tasche. Habe mit meinen 18 Jahren Führerschein noch keinen Verschuldeten Autounfall. Ich möchte die Erhöhung der SF Klassen gar nicht erst dagegen rechnen und diesen obligatorischen "bums frei" habe ich nicht in meiner Versicherung.

Zitat:

@Deathack_funky schrieb am 4. August 2020 um 10:20:56 Uhr:

Naja, auf das Thema Versicherung gehe ich gar nicht ein.

Wenn ich nun für den Schaden aufkommen muss, zahle ich den aus Eigener Tasche. Habe mit meinen 18 Jahren Führerschein noch keinen Verschuldeten Autounfall. Ich möchte die Erhöhung der SF Klassen gar nicht erst dagegen rechnen und diesen obligatorischen "bums frei" habe ich nicht in meiner Versicherung.

Du kannst auch den Schaden erst von der Versicherung zahlen lassen und dann innerhalb eines Jahres den Schaden zurückkaufen, so dass dein SF nicht hochgestuft wird.

Der Vorteil ist, dass es auch Aufgabe der Versicherung ist, unberechtigte Forderungen zurückzuweisen, sprich, dir entstehen keine Kosten wie z.B. Anwaltskosten.

Der Nachteil ist, dass, wenn sowieso die Versicherung zahlen soll, bei der Schadensforderung weniger oder keine Kompromisse gemacht werden. Wenn du den Schaden bezahlst, ist dein befreundete Kollege eher bereit, z.B. nur eine Smartreparatur an seinem Auto durchführen zu lassen. Wenn die Versicherung bezahlen muss, dann wird er eher eine teure Reparatur in einer Vertragswerkstatt forderen und natürlich auch Nutzungsausfall usw.

Weiterhin sind die Versicherungen bei kleinen Schäden oft weniger bemüht, diese Forderungen zurückzuweisen und zahlen nicht selten einfach.

 

Gruß

Uwe

@Deathack_funky das Problem hast du doch sowieso nur wenn dein Kumpel das als Schaden deiner Versicherung meldet. Das passiert ja nicht automatisch.

Gruß Metalhead

Also lieber in Zukunft ein gefährliches Ausweichmanöver und anschließend im Graben landen?

 

Der TE kann doch nichts dafür dass irgendwas auf der Fahrbahn lag.

Ich meine die Versicherungen sehen Beschädigungen durch Aufgewirbeltes als allgemeines Lebensrisiko eines Automobils.

am 4. August 2020 um 21:31

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. August 2020 um 10:48:07 Uhr:

Du kannst auch den Schaden erst von der Versicherung zahlen lassen und dann innerhalb eines Jahres den Schaden zurückkaufen, so dass dein SF nicht hochgestuft wird.

Warum sollte er das machen? Es wurde doch schon mehrfach geschrieben, dass es sich nicht um einen Haftpflichtschaden handelt. Jeder der beiden Beteiligten könnte seine Vollkasko in Anspruch nehmen. Da der TE nur eine Teilkasko hat, ist die Sache für ihn versicherungstechnisch hiermit erledigt.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 4. August 2020 um 23:31:47 Uhr:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. August 2020 um 10:48:07 Uhr:

Du kannst auch den Schaden erst von der Versicherung zahlen lassen und dann innerhalb eines Jahres den Schaden zurückkaufen, so dass dein SF nicht hochgestuft wird.

Warum sollte er das machen? Es wurde doch schon mehrfach geschrieben, dass es sich nicht um einen Haftpflichtschaden handelt.

Es ist immer schön zu lesen, dass, um eine Antwort zu erstellen, Zitate passend, ja inhaltsverfälschen gekürzt werden. :(

Warum er die Versicherung einschalten soll? Vielleicht stellt der Kollege Ansprüche, gerade auch weil die Polizei ihn erstmal als Schuldigen abgestempelt hat. Diese Ansprüche abzuwehren kostet Geld, z.B. der Anwalt. Was habe ich dazu in meinem letzten Beitrag geschrieben, was du wohlweißlich nicht zitiert hast?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. August 2020 um 10:48:07 Uhr:

Der Vorteil ist, dass es auch Aufgabe der Versicherung ist, unberechtigte Forderungen zurückzuweisen, sprich, dir entstehen keine Kosten wie z.B. Anwaltskosten.

Natürlich kann die Versicherung eventuell auch kein Interesse daran haben, aber auch das habe ich in meinem letzten Beitrag geschrieben.

Man kann aber im Vorfeld mit der Versicherung abklären, ob sie die Forderungen zurückweisen oder einfach zahlen wird.

Weiterhin muss er den Unfall seiner Versicherung melden, steht in den Vertragsbedingungen. Wenn sein Kollege keine Ansprüche stellt, wird der Vorgang geschlossen und es erfolgt keine Hochstufe in der SF. Ist sie bereits erfolgt, wird das rückgängig gemacht und die zuviel bezahlten Beiträge werden zurückerstattet.

 

Gruß

Uwe

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