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Überfahren eines Gegenstandes

Themenstarteram 3. August 2020 um 7:59

Guten Morgen,

ich benötige Mal einen Tipp bzw. Eure Erfahrung.

Gestern bin ich mit meinem Wagen auf der Autobahn unterwegs gewesen. Hinter mir ein Befreundeter Kollege auch mit dem Auto.

Wir sind auf der Autobahn mit erlaubter Geschwindigkeit von ca. 100 km/h auf die Ausfahrt gefahren. Beim Spurwechsel bin ich mittig über einen Gegenstand gefahren. Mein Verdacht war ein Teil eines Reifens.

Der Kollege hinter mir ist danach auch darüber gefahren.

Wir sind nach der Autobahnabfahrt direkt in die nächste Straße reingefahren und haben angehalten um alles zu kontrollieren.

Ergebnis Bei mir ist eine Beschädigung an der Front-Stoßstange und beim Kollegen auch. Beide Fahrzeuge sind tiefer als Serie.

Da der Kollege Vollkasko Versichert ist und wir weitere Schäden für weitere Autofahrer vermeiden wollten, haben wir die Polizei gerufen. Dies war um ca. 17:50 Uhr.

Gegen ca. 19:15 Uhr war die Autobahnpolizei vor Ort.

Uns wurde gesagt, dass kein Gegenstand gefunden wurde. Nach Übergabe Vom Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugschein wurde uns gesagt, dass man im Straßenverkehr immer mit Gegenständen auf der Fahrbahn rechnen müsste und wir ja noch mehr, da unsere Fahrzeuge ja tiefergelegt sind. Beim Kollegen wurde auch nochmal die Radhäuser mit der Hand kontrolliert auf Freigängigkeit und das Profil wurde gemessen.

Resultat: Ich hafte für meinen Schaden selbst und habe nun einen Unfallbericht für meine Versicherung erhalten, wo nun drin steht, dass ich das Teil aufgewirbelt habe und dadurch der Schaden an den nachfolgenden Fahrzeug verursacht habe.

Ist das alles so richtig? Ich kann doch nix dafür, dass ein Gegenstand auf der Fahrbahn war. Ich habe es nicht gesehen und mittig überfahren und danach der Kollege.

Hätte man nicht sagen können, dass der Kollege nicht genügend Abstand gehalten hat? Wäre er dann nicht auch selbst schuld gewesen?

Die Polizei hat ja etwas Zeit gebraucht. Wenn es ein Ast war und nun schon 20 Autos drüber gefahren sind, kann die Polizei ja auch nix mehr finden.

Nur bin ich echt schockiert, dass ich nun für den Schaden beim Kollegen aufkommen soll. Ich kann natürlich die Lackierkosten auch direkt bezahlen, aber ist das Gesetzt dort wirklich so?

Vielen Dank.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. August 2020 um 11:36:39 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2020 um 11:30:59 Uhr:

Warum solltest du haften? Soweit ich weiß haftest du nur, wenn der Gegenstand von deinem Auto abgefallen wäre. Wenn er auf der Straße lag, haftest du nicht.

Dann kennst du § 7 StVG nicht.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, die allerdings schon 25 Jahre alt ist:

 

Fällt ein Stein von der Ladefläche eines LKW oder klemmte er im Zwillingsreifen, haftet der Fahrer z.B. für die Windschutzscheibe des Hintermannes. Lag der Stein am Boden, haftet der Fahrer nicht. Den Nachweis hätte der Hintermann zu erbringen.

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Themenstarteram 5. August 2020 um 11:53

Zitat:

 

Weiterhin muss er den Unfall seiner Versicherung melden, steht in den Vertragsbedingungen. Wenn sein Kollege keine Ansprüche stellt, wird der Vorgang geschlossen und es erfolgt keine Hochstufe in der SF. Ist sie bereits erfolgt, wird das rückgängig gemacht und die zuviel bezahlten Beiträge werden zurückerstattet.

 

Gruß

Uwe

Hi Uwe,

muss ich dies tun? Habe mich gestern mit dem Kollegen zusammen gesetzt und haben uns so geeinigt.

Er hat nun etwas Geld erhalten und damit ist die Sache für uns erledigt.

Wenn ihr euch so geeinigt habt, ist das Thema erledigt. Die Versicherung erfährt ja auch nichts von dem Unfall.

Es gibt nur Ärger, wenn der Anspruchsteller sich bei der Versicherung meldet und die weiß von nix, weil man seine Meldepflicht nicht nachgekommen ist. In dem Fall kann es eine Vertragsstrafe geben.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Deathack_funky schrieb am 5. August 2020 um 13:53:31 Uhr:

Zitat:

 

Weiterhin muss er den Unfall seiner Versicherung melden, steht in den Vertragsbedingungen. Wenn sein Kollege keine Ansprüche stellt, wird der Vorgang geschlossen und es erfolgt keine Hochstufe in der SF. Ist sie bereits erfolgt, wird das rückgängig gemacht und die zuviel bezahlten Beiträge werden zurückerstattet.

 

Gruß

Uwe

Hi Uwe,

muss ich dies tun? Habe mich gestern mit dem Kollegen zusammen gesetzt und haben uns so geeinigt.

Er hat nun etwas Geld erhalten und damit ist die Sache für uns erledigt.

Und in Zukunft lässt Deinen Kollegen Vorfahren, dann bekommst Du beim nächsten Mal Geld von ihm.

Schön dass ihr Euch einig geworden seid,

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. August 2020 um 21:18:45 Uhr:

Und in Zukunft lässt Deinen Kollegen Vorfahren, dann bekommst Du beim nächsten Mal Geld von ihm.

Sicher?

Der Kollege sieht den Gegenstand auf der Straße, macht eine Vollbremsung und.... ;)

 

Gruß

Uwe

. .dann zahlt wieder der TE .

am 5. August 2020 um 21:37

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. August 2020 um 13:58:03 Uhr:

Es gibt nur Ärger, wenn der Anspruchsteller sich bei der Versicherung meldet und die weiß von nix, weil man seine Meldepflicht nicht nachgekommen ist. In dem Fall kann es eine Vertragsstrafe geben.

Was du in diesem Thread zum Besten gegeben hast, ist von vorne bis hinten Unsinn. Der TE musste es nicht melden. Wenn man aber einen Schaden melden muss (= Obliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls), dann wäre die Folge einer Nichtmeldung ganz bestimmt keine "Vertragsstrafe".

Ich habe oben nicht vom TE gesprochen, sondern es allgemein forumliert. Meinst du wirklich, wenn man einen Schaden, den man verursacht hat, der Versicherung nicht meldet, dass das nie, ja niemals Konsequenzen für den Versicherungsnehmer nach sich trägt?

Wenn du das nicht meinst, dann kläre uns doch bitte auf, welche Konsequenzen möglich sind.

 

Gruß

Uwe

am 7. August 2020 um 23:44

Wenn der Hinterherfahrende der Meinung ist, er bekomme vom TE Geld, ruft er die (0800) 250 260 0 an.

Was die Polizei da äußerte, ist ohnehin völliger Unsinn. Das ist ein unabwendbares Ereignis. Auf der anderen Seite müsste der Hinterherfahrende sogar den Beweis führen, dass der Reifen hochgeschleudert wurde.

Den Herren vom Trachtenverein war wohl zu heiß.

So eine bescheuerte Aussage habe ich selten gelesen...

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