Zitat:
Weiterhin muss er den Unfall seiner Versicherung melden, steht in den Vertragsbedingungen. Wenn sein Kollege keine Ansprüche stellt, wird der Vorgang geschlossen und es erfolgt keine Hochstufe in der SF. Ist sie bereits erfolgt, wird das rückgängig gemacht und die zuviel bezahlten Beiträge werden zurückerstattet.
Gruß
Uwe
Hi Uwe,
muss ich dies tun? Habe mich gestern mit dem Kollegen zusammen gesetzt und haben uns so geeinigt.
Er hat nun etwas Geld erhalten und damit ist die Sache für uns erledigt.