Übereifrige Polizeikontrolle am Bahnübergang?
Guten Abend!
Ich hatte ich eine skurille Situation am Bahnübergang mit der Polizei. Ich stand vor der verschlossenen Schranke in der langen Schlange und als die Schranken wieder auf gingen fuhren alle langsam und mit genügend Abstand zum Vordermann über die Schranken (am Bahnübergang war es sehr voll mit Fußgängern direkt an der Straße, alle Autos fuhren max. 20 Km/h auch weil der Bahnübergang sehr holprig ist und direkt dahinter eine weitere Querstraße kommt, wo es schon mal zum Rückstau wegen Linksabbiegern kommt)
Als ich die 1. Schiene gekreuzt hatte (es sind 2 Schienen im Abstand von ca. 10m) ging das rote Licht am Andreaskreuz wieder an und der Gong ertönte (bei der 2. Schiene gibt es nochmal ein Andreaskreuz mit einer extra Schranke für Fußgänger). Im selben Augenblick (!) winkten mich hektisch zwei Polizisten raus mit der Bitte zum anhalten in der nächsten Querstraße. Ich hielt dann auch an der gezeigten Stelle an aber die beiden Polizisten winkten auch den PKW hinter mir raus, dieser hielt jedoch nicht an und fuhr geradeaus weiter. Die Polizisten rannten in ihren Streifenwagen und nahmen die Verfolgung des anderen PKWs auf.
Leicht geschockt beobachtete ich die Szene im Rückspiegel, wartete noch kurz an der gezeigten Stelle aber es kam kein Polizist mehr. Ich fuhr weiter und ca. 1km später sah ich den Streifenwagen wie Sie den anderen Wagen nun rausgefischt hatten zur Kontrolle.
Mich hatten sie nicht weiter beachtet und so fuhr ich weiter.
Einerseits bin ich sehr froh das sie sich von mir abgewandt haben aber andererseits bin ich mir absolut keiner Schuld bewusst. Ich vermute sie wollten mir einen Rotlichtverstoß am Bahnübergang reindrücken, welcher aber gar keiner war! Ich fuhr ja schließlich nicht unter rotem Signal in den Bahnübergang ein, das Signal kam ja erst am Ende des Bahnübergangs bei der zweiten Schiene...
Jetzt frage ich mich: Wie hätte ich mich gegen eventuelle Vorwürfe alla "Sie sind bei rot in den Bahnübergang eingefahren" wehren können? Mit mir im Auto saß ja nur mein 6 jähriger Sohn, der zählt sicher nicht als Zeuge.
Einspruch einlegen und nicht zahlen? Sollte man da den Verkehrssrechtsschutz einschalten? Ich habe sogar einen.
Hat das jemand Erfahrungen bezüglich direkten Einspruch während der Polizeikontrolle?
Grüße!
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71 Antworten
Zitat:
@LancerEVO schrieb am 2. November 2021 um 22:54:56 Uhr:
Als ich die 1. Schiene gekreuzt hatte (es sind 2 Schienen im Abstand von ca. 10m) ging das rote Licht am Andreaskreuz wieder an und der Gong ertönte (bei der 2. Schiene gibt es nochmal ein Andreaskreuz mit einer extra Schranke für Fußgänger).
Kriege ich eh nicht gebacken. Wenn ich die 1. Schiene gekreuzt habe dann habe ich das das Rotlicht hinter mir und kann es nicht mehr sehen. Und bei 10m Gleisabstand will ich nicht glauben das man da für den Kraftfahrtverkehr in der Mitte nochmal eine Ampel hinpoppt um quasi auf Gleis 1 die Fahrzeuge zu stoppen.
Und nein, man weiß ja nicht warum die die Herren von der Verkehrsaufsicht die rausgewunken haben.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 3. November 2021 um 21:22:20 Uhr:
Zitat:
@LancerEVO schrieb am 2. November 2021 um 22:54:56 Uhr:
(bei der 2. Schiene gibt es nochmal ein Andreaskreuz mit einer extra Schranke für Fußgänger).
Und bei 10m Gleisabstand will ich nicht glauben das man da für den Kraftfahrtverkehr in der Mitte nochmal eine Ampel hinpoppt um quasi auf Gleis 1 die Fahrzeuge zu stoppen.
Oh je, das steht doch direkt in dem Post, den du selber zitiert hast, dass die Ampel in der Mitte nicht für KFZ ist, sondern für die Fussgänger. Und wenn du dir das gepostete Bild des TE ansiehst, könntest du sehen, dass die extra Schranke für Fussgänger dazu dient, die Fussgänger, die von der Haltestelle in der Mitte der beiden Schienen kommen, am Überschreiten der Gleise zu hindern.
Zitat:
@steini111 schrieb am 3. November 2021 um 08:57:21 Uhr:
Theoretisch muß jeder Bahnübergang einzeln von jedem Fahrzeug befahren werden. Das heißt. Erst losfahren wenn auf der anderen Seite des Übergangs dein KFZ ausreichend Platz hat.
Theoretisch - und eben in der Praxis. Bei passender Gelegenheit ins Gehirn eingehämmert wird das Fahrschülern während ihrer CE/D-Ausbildung.
Und womit? Mit Recht!
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 4. November 2021 um 08:15:59 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 3. November 2021 um 21:22:20 Uhr:
Und bei 10m Gleisabstand will ich nicht glauben das man da für den Kraftfahrtverkehr in der Mitte nochmal eine Ampel hinpoppt um quasi auf Gleis 1 die Fahrzeuge zu stoppen.
Oh je, das steht doch direkt in dem Post, den du selber zitiert hast, dass die Ampel in der Mitte nicht für KFZ ist, sondern für die Fussgänger. Und wenn du dir das gepostete Bild des TE ansiehst, könntest du sehen, dass die extra Schranke für Fussgänger dazu dient, die Fussgänger, die von der Haltestelle in der Mitte der beiden Schienen kommen, am Überschreiten der Gleise zu hindern.
Na, ich habe daran gezweifelt das Du auf vielleicht 10m in Fahrtrichtung 2 Ampeln stehen hast die Kraftfahrer signalisieren soll das sie mittendrin halten müssen.
Den Anhnag hatte ich am anderen posting nicht gesehen. Daran kann ich aber auch nicht Ansatzweise erkennen das er 2 zu beachtende Ampeln in Fahrtrichtung hat.
.... <suchsuch> ... die 2., mittige, Fußgängerampel von der geschrieben wird kann doch nur die auf der Fahrgastrampe sein und die steht, richtigerweise, 90 ° zur Fahrbahn.
https://www.maz-online.de/.../...lankenfelde-Mahlow-soll-2021-beginnenhttps://signalarchiv.de/Meldungen/pics/201706_dresdner_06.jpghttps://upload.wikimedia.org/.../BfBlankenfeldeRegBstg.jpgZitat:
@Astradruide schrieb am 4. November 2021 um 10:07:03 Uhr:
Na, ich habe daran gezweifelt das Du auf vielleicht 10m in Fahrtrichtung 2 Ampeln stehen hast die Kraftfahrer signalisieren soll das sie mittendrin halten müssen.
Den Anhnag hatte ich am anderen posting nicht gesehen. Daran kann ich aber auch nicht Ansatzweise erkennen das er 2 zu beachtende Ampeln in Fahrtrichtung hat.
Es gibt ja auch keine 2 zu beachtenden Ampeln je Fahrtrichtung, sondern nur eine. Der TE hatte nie geschrieben, dass er eine zweite Ampel beachten musste. Die 2 Ampel ist die 90 Grad versetzte Ampel für Fussgänger, an der aber der TE gesehen hat, dass die Ampeln wieder auf Rot gesprungen sind (gleichwohl muss er diese Ampel nicht beachten, da sie nur für die Fussgänger ist).
Hätte, hätte, Fahrradkette.
Wissen wir, warum man den Threadersteller anhalten wollte?
Nöh.
Vielleicht war ein Frontscheinwerfer ausgefallen.
Vielleicht war das Kennzeichen unleserlich durch Dreck.
Vielleicht war die Feinstaubplakette schlecht zu sehen.
Was auch immer. Man sollte sich eigentlich nur höflich bei dem anderen Fahrer, der sich einer Diskussion vor Ort entzogen hat, bedanken und hoffen, dass es bei der nächsten Verkehrskontrolle ähnlich zugeht
Eben ... wobei ich stark bezweifel das man diese Ampel bei Fahrt überhaupt einsehen kann (es sei denn bei Dunkelheit).
Am Ende ist es nahezu unerheblich. Für den TE gab es offenkundig und zweifelsfrei nur 1 Lichtzeichen zu beachten. Wenn das Aus war und nix gebimmelt hat, er dann werder zu Schneckenlagsam noch rasend schnell drübergerauscht ist muß der grund für die polizisten ein anderer gewesen sein oder der TE hat ein momentversagen gehabt und das aktive Lichtzeichen übersehen. Da scheint mir einiges überkonstruiert und überinterpretiert zu sein.
Es kann auch einfach eine reine Zufallskontrolle gewesen sein wo sich die Polizei den die Konstellation "langsam" und "Seitenstraße" strategisch ausgesucht hat.
Hi,
klar, was die Polizisten eigentlich von mir wollten ist nur Spekulation. An dem Bahnhof wird öfter schon mal kontrolliert, gerade auch weil hier sehr viele Fußgänger trotz Schranken einfach über die Gleise gehen um noch die benachbarte S-Bahn zu erreichen.
Fakt ist, das Licht und der Gong ging an als ich über die erste Schiene rüber bin und dann habe ich rechts auch das rote Licht gesehen. Ob das jetzt das Andreaskreuz der Fußgänger war oder das rote Licht am 2. Gleis weiß ich aktuell nicht mehr, ich hatte je genau dort hin geschaut da dort auch der Polizist zu mir winkte.
An Zufallskontrolle glaube ich definitiv nicht, warum sollten sie ausgerechnet mich und meinen Hintermann so hastig am Bahnhof rausziehen wollen? Das waren gezielte Bahnübergangskontrollen.
Ich bleibe bei meinem Standpunkt; ich bin definitiv erst am 1. Andreaskreuz vorbei als der Vordermann über die 2. Schiene gerollt ist und das Signal war definitiv aus. Erst in Höhe des 2. Andreaskreuzes (für die Fußgänger zwischen den Gleisen) ging das Signal an und ich bin mit gleichbleibender Geschwindigkeit über die Gleise gerollt.
Wie ich aus der ganzen Diskussion hier schon merke, werde ich mich wohl mal informieren zwecks einer Dashcam. Diese sollte ja bei einer Polizeikontrolle auch gute Dienste leisten. Dann kann ich auch die >110% Fraktion hier hoffentlich alle zufriedenstellen
Aber auf die eigentlich Frage kam bisher wenig Input
Hat jemand Erfahrung mit Widerspruch bei einer Polizeikontrolle (ohne Zeugen)?
Zitat:
@Astradruide schrieb am 4. November 2021 um 10:38:59 Uhr:
Am Ende ist es nahezu unerheblich. Für den TE gab es offenkundig und zweifelsfrei nur 1 Lichtzeichen zu beachten.
Du bezweifelst hier eine These (2. für den TE verbindliches Lichtsignal), die nie irgendwer aufgestellt hat.
Zitat:
@LancerEVO schrieb am 4. November 2021 um 11:41:41 Uhr:
Hat jemand Erfahrung mit Widerspruch bei einer Polizeikontrolle (ohne Zeugen)?
Um dir die Frage auch noch zu beantworten: Wenn sich zwei Polizisten hinstellen und vor Gericht erklären, dass sie zweifelsfrei gesehen haben, dass du einen Rotlichtverstoß begangen hast, dann hast du keine Chance, wenn du nicht irgendwas auf den Tisch legen kannst, was dich ernsthaft entlastet.
Zitat:
@Rigero schrieb am 4. November 2021 um 09:06:08 Uhr:
Zitat:
@steini111 schrieb am 3. November 2021 um 08:57:21 Uhr:
Theoretisch muß jeder Bahnübergang einzeln von jedem Fahrzeug befahren werden. Das heißt. Erst losfahren wenn auf der anderen Seite des Übergangs dein KFZ ausreichend Platz hat.
Theoretisch - und eben in der Praxis. Bei passender Gelegenheit ins Gehirn eingehämmert wird das Fahrschülern während ihrer CE/D-Ausbildung.
Sonst Hämmert es dir im Zweifelsfrei der Zug ein. Nützt nur nix mehr.
der TE und einige andere hier hängen anscheinend nicht am Leben. Alle andere fahren erst los wenn Mann Platz hat auch rüber zu fahren, und nicht wenn noch andere auf dem Übergang sind. Die realistische Möglichkeit das ein Auto auf den Bahngleisen liegen bleibt, mit der Wahrscheinlichkeit eines Asteroideneinschlags zu vergleichen, oder mich und andere als 120%ige über Korrekte zu bezeichnen die sich unfehlbar halten, ist schon recht albern.
Ist euer Leben so scheiße das ihr es für ein Paar Sekunden Zeitgewinn aufs Spiel setzt?
Die Sache ist doch sehr einfach. Wenn man jeden Tag die gleiche Strecke fährt ist es eine Sache der Gewohnheit.
Ist bisher immer jut jejange warum nicht jetzt auch.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 4. November 2021 um 14:05:45 Uhr:
Zitat:
@Rigero schrieb am 4. November 2021 um 09:06:08 Uhr:
Theoretisch - und eben in der Praxis. Bei passender Gelegenheit ins Gehirn eingehämmert wird das Fahrschülern während ihrer CE/D-Ausbildung.
Sonst Hämmert es dir im Zweifelsfrei der Zug ein. Nützt nur nix mehr.
der TE und einige andere hier hängen anscheinend nicht am Leben. Alle andere fahren erst los wenn Mann Platz hat auch rüber zu fahren, und nicht wenn noch andere auf dem Übergang sind. Die realistische Möglichkeit das ein Auto auf den Bahngleisen liegen bleibt, mit der Wahrscheinlichkeit eines Asteroideneinschlags zu vergleichen, oder mich und andere als 120%ige über Korrekte zu bezeichnen die sich unfehlbar halten, ist schon recht albern.
Ist euer Leben so scheiße das ihr es für ein Paar Sekunden Zeitgewinn aufs Spiel setzt?
Dann erkläre doch mal, wie und wodurch der TE sein Leben riskiert hat? Ich erkenne es beim besten Willen nicht.
Zitat:
@LancerEVO schrieb am 4. November 2021 um 11:41:41 Uhr:
Hat jemand Erfahrung mit Widerspruch bei einer Polizeikontrolle (ohne Zeugen)?
Du machst dir viel zuviele Gedanken.
Es gab bislang nix: Keine Kontrolle, keinen Vorwurf, garnix.
Warte ab ob überhaupt was kommt und lass bis dahin gut sein.
Das hier:
Wenn sich zwei Polizisten hinstellen und vor Gericht erklären, dass sie zweifelsfrei gesehen haben, dass du einen Rotlichtverstoß begangen hast, dann hast du keine Chanceist so pauschal übrigens Quatsch.