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Polizeikontrolle - mitgeführte Papiere

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 12:51

Kurze Frage :

Viele ABEs führen dazu , dass mein Heft für Fahrzeugpapiere am Motorrad „Zentimeter dick“ ist .

Das Mitführen der Unterlagen ist Pflicht , das ist klar .

Aber darf ich die PDFs der Betriebserlaubnisse und ABEs kleinfotokopieren ( also immer noch im Rahmen des gut lesbaren ) … ohne Ärger bei einer Kontrolle zu bekommen ?

Gruß

Dsu

Ps : ja , man kann auch alles eintragen lassen , aber das ist hier nicht die Frage .

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45 Antworten

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 19. Feb. 2023 um 13:51:50 Uhr:

Ps : ja , man kann auch alles eintragen lassen , aber das ist hier nicht die Frage .

Doch, das ist genau die Frage.

 

Prüfzeugnisse sind nur in original zulässig. Also keine Kopien.

Offiziell nicht zulässig, aber kommt drauf an, an wen man gerät. Wir hatten damals für die Countainerchassis nur Kopien dabei, weil die mehrmals am Tag gewechselt wurden. Obwohl Chassisklau sehr populär war - meistens nur, um eine Büchse von A nach B zu bringen, nicht zum behalten - wurden die Kopien akzeptiert. Wenn überhaupt jemand danach gefragt hat.

Im privaten Bereich kommt man mit solchen Argumenten natürlich nicht allzu weit.

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 19. Feb. 2023 um 13:51:50 Uhr:

Aber darf ich die PDFs der Betriebserlaubnisse und ABEs kleinfotokopieren ( also immer noch im Rahmen des gut lesbaren ) … ohne Ärger bei einer Kontrolle zu bekommen ?

Keine Ahnung, ob man es darf. Bei meinem Motorrad habe ich auch sämtliche ABE in klein kopiert dabei und noch bei keiner Kontrolle Ärger bekommen. In Gegenteil: die Beamten äußerten sich immer lobend darüber, dass ich so sorgfältig alles dabei habe.

Im Extremfall zahlt man eine Strafe (minimal 10 oder 15 Euronen glaube ich) und muss die original Papiere nachreichen bzw. an der nächstgelegenen Polizeidienststelle am Heimatort vorzeigen.

Aber wie schon von Gottes Zorn geschrieben : Kommt immer auf den Polizeibeamten drauf an.:p

Ich hatte vor Jahren (sind aber bestimmt schon 30 Jahre her) einen ähnlichen Fall.Auf der Autobahn ist mir im Stau einer hinten rein geknallt und die hinzugezogene Polizei wollte natürlich auch meine Papiere (vor allem den Führerschein) sehen - hatte aber nur Kopien dabei.Der sehr freundliche Polizist kontrollierte den Führerschein über Funk ob der überhaupt noch gültig ist ;)

War natürlich alles in Ordnung - nur sagte er mir anschließend : Normalerweise würde das mitführen von Kopien (also nicht Originalen) Papieren - damals - 15 DM kosten…:cool:

Aber da drücken wir mal ein Auge zu.

Kommt halt sehr wahrscheinlich auch immer auf das „Auftreten“ des jeweiligen „Kandidaten“ drauf an bei einer Kontrolle…:D

Nicht genau das Thema:

Bei Anmietung eines Fahrzeuges gibt es oft auch nur eine Kopie der Zulassung.

Auf Nachfrage gibt der Vermieter an, dass die Kopien in aller Regel toleriert werden.

Wenn nicht wird das Bußgeld vom Vermieter beglichen.

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 16:09

Die heutigen ABEs sind zu 99.9% gar nicht im Original , sondern als Download per pdf beigefügt.

Da gibts also schon persee kein Original .

Führerschein und Fahrzeugschein ist natürlich immer im Original dabei , das war ja nicht die Frage .

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 16:13

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Februar 2023 um 14:02:06 Uhr:

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 19. Feb. 2023 um 13:51:50 Uhr:

Ps : ja , man kann auch alles eintragen lassen , aber das ist hier nicht die Frage .

Doch, das ist genau die Frage.

Prüfzeugnisse sind nur in original zulässig. Also keine Kopien.

Du scheinst die Frage nicht gelesen zu haben .

Du scheinst es nicht verstanden zu haben.

 

Wenn du Zentimeterdicke ABE's dabei haben musst, aber nicht willst, dann gebe ich dir den Tipp mit einer Änderungsabnahme.

Kopien in komprimierter Form sind nicht zulässig, das schrieb ich schon.

Das könnte sonst verfälscht sein.

 

Bei der Änderungsabnahme hast du alles auf einem Blatt Papier und fertig. Klar, kostet nen bisserl, aber du bist auf der sicheren Seite.

 

Die ABE in elektronischer Form sind auf jeden Fall auch möglich, und entsprechen der aktuellen Arbeitsanweisungen der technischen Prüfstellen.

Allerdings ist zu beachten, wenn im Prüfzeugnis eine mitführpflicht besteht, muss es eben komplett ausgedruckt mitgeführt werden.

Zitat:

@migoela schrieb am 19. Feb. 2023 um 15:1:35 Uhr:

original Papiere nachreichen

Bei der Zulassungsbescheinigung ist das klar. Da gibt's ja auch ein Original. Die ABE werden ja meist nur als Datei zum selbst Ausdrucken bereitgestellt.

 

Edit: hattest du ja schon oben geschrieben, war zwischenzeitlich kurz weg vom Gerät.

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 16:49

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 19. Februar 2023 um 17:21:13 Uhr:

Zitat:

@migoela schrieb am 19. Feb. 2023 um 15:1:35 Uhr:

original Papiere nachreichen

Bei der Zulassungsbescheinigung ist das klar. Da gibt's ja auch ein Original. Die ABE werden ja meist nur als Datei zum selbst Ausdrucken bereitgestellt.

Edit: hattest du ja schon oben geschrieben, war zwischenzeitlich kurz weg vom Gerät.

Ja danke , das scheint MZ aber nicht verstehen zu wollen oder können. ??

Eine PDF ist eine Kopie und vielleicht wäre MZ mal so hilfreich , und mir die Stelle im Gesetz zu zeigen , das besagt das die PDFs mit 100% Größe auszudrucken sind …????????

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 16:51

Übrigens : mitgeführte ABEs auf dem Handy in elektronischer Form sind nicht zulässig , auch da irrt MZ

Hallo, ließt du meine Beiträge?

 

Entweder in elektronischer Form oder im Original, natürlich kannst du die PDF ausdrucken.

Kleinfotokopieren kann ich nichts mit anfangen.

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 19. Feb. 2023 um 17:51:19 Uhr:

Übrigens : mitgeführte ABEs auf dem Handy in elektronischer Form sind nicht zulässig , auch da irrt MZ

Ich beziehe mich auf die offizielle Arbeitsanweisung der technischen Leiter aller Prüforganisationen.

Diese Arbeitsanweisung befasst sich mit den Fragen des Paragraph 19 StVZO und deren fragen.

 

Also irre nicht ich, höchstens zweifelst du die Gesetzgebung an.

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 19. Februar 2023 um 17:51:19 Uhr:

Übrigens : mitgeführte ABEs auf dem Handy in elektronischer Form sind nicht zulässig , auch da irrt MZ

Richtig, denn wir befinden uns in der Steinzeit. Wenn der Polizist kein Arschloch ist, wird ihm allerdings das PDF in der Regel reichen.

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