Übereifrige Polizeikontrolle am Bahnübergang?
Guten Abend!
Ich hatte ich eine skurille Situation am Bahnübergang mit der Polizei. Ich stand vor der verschlossenen Schranke in der langen Schlange und als die Schranken wieder auf gingen fuhren alle langsam und mit genügend Abstand zum Vordermann über die Schranken (am Bahnübergang war es sehr voll mit Fußgängern direkt an der Straße, alle Autos fuhren max. 20 Km/h auch weil der Bahnübergang sehr holprig ist und direkt dahinter eine weitere Querstraße kommt, wo es schon mal zum Rückstau wegen Linksabbiegern kommt)
Als ich die 1. Schiene gekreuzt hatte (es sind 2 Schienen im Abstand von ca. 10m) ging das rote Licht am Andreaskreuz wieder an und der Gong ertönte (bei der 2. Schiene gibt es nochmal ein Andreaskreuz mit einer extra Schranke für Fußgänger). Im selben Augenblick (!) winkten mich hektisch zwei Polizisten raus mit der Bitte zum anhalten in der nächsten Querstraße. Ich hielt dann auch an der gezeigten Stelle an aber die beiden Polizisten winkten auch den PKW hinter mir raus, dieser hielt jedoch nicht an und fuhr geradeaus weiter. Die Polizisten rannten in ihren Streifenwagen und nahmen die Verfolgung des anderen PKWs auf.
Leicht geschockt beobachtete ich die Szene im Rückspiegel, wartete noch kurz an der gezeigten Stelle aber es kam kein Polizist mehr. Ich fuhr weiter und ca. 1km später sah ich den Streifenwagen wie Sie den anderen Wagen nun rausgefischt hatten zur Kontrolle.
Mich hatten sie nicht weiter beachtet und so fuhr ich weiter.
Einerseits bin ich sehr froh das sie sich von mir abgewandt haben aber andererseits bin ich mir absolut keiner Schuld bewusst. Ich vermute sie wollten mir einen Rotlichtverstoß am Bahnübergang reindrücken, welcher aber gar keiner war! Ich fuhr ja schließlich nicht unter rotem Signal in den Bahnübergang ein, das Signal kam ja erst am Ende des Bahnübergangs bei der zweiten Schiene...
Jetzt frage ich mich: Wie hätte ich mich gegen eventuelle Vorwürfe alla "Sie sind bei rot in den Bahnübergang eingefahren" wehren können? Mit mir im Auto saß ja nur mein 6 jähriger Sohn, der zählt sicher nicht als Zeuge.
Einspruch einlegen und nicht zahlen? Sollte man da den Verkehrssrechtsschutz einschalten? Ich habe sogar einen.
Hat das jemand Erfahrungen bezüglich direkten Einspruch während der Polizeikontrolle?
Grüße!
71 Antworten
Lies doch oben noch mal nach 😉
Der Bahnübergang ist "zügig" zu überqueren. Das kannst du eben nur sicher stellen in dem du wartest bis komplett frei ist.
Was bedeutet eigentlich "weiße Weste"?
In den meisten Fällen eigentlich nur, dass man bei den Fehlern die man so beim Fahren macht, noch nicht erwischt wurde 😉 Ich kann mir den fehlerfreien Fahrer nicht vorstellen 😛
Da fällt mir noch ein: Evtl hast du ja auch nicht nach links und rechts geschaut beim queren...
Wird auch gerne mal kontrolliert 😛
Also, für dich dann zumindest den Verbesserungsvorschlag:
Etwas mehr Abstand beim überqueren. Das dürfte schon helfen
Grüße
Steini
Weiße Weste habe ich auf Punkte in Flensburg bezogen ;-) Klar wurde ich auch schon mal geblitzt aber iin 20 Jahren bisher vielleicht 5x und nie über 15 Kmh zu schnell.
Verstehe schon, ich bin ein schlimmer Verkehrsraudi der nicht nach links und rechts schaut beim überqueren der Schienen. Das wars wohl.... ;-)
Ich glaube um sicher zu sein, umfahre ich den Bahnhof das nächste mal, sind ja nur +10km mehr oder so. Wird die Umwelt schon verkraften ;-) (Ironie!)
Anbei übrigens noch ein Bild vom Bahnübergang. Das Andreaskreuz Nr. 2 ist eigentlich für die Fußgänger aber man sieht es auch als Autofahrer von der eingezeichneten Richtung. Wie gesagt ging das Signal erst ab dort an. Der Hintermann hatte das Signal sicherlich schon bei Andreaskreuz 1 gehabt, den hat es also wohl zu recht erwischt. Aber ich kann das so nicht beurteilen da er hinter mir war.
Vllt wollten Sie dich nur Hinweisen das nächste mal besser zu schauen, so ähnlich wie a Gelblicht Verstoß
In einen Bahnübergang darf man erst dann einfahren, wenn man ihn sicher vollständig überqueren kann.
Du hättest also warten müssen, bis Dein Vordermann den Bahnübergang vollständig überquert hat bevor Du das Andreaskreuz passieren darfst.
Das ist genau das, was sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht beachten. Aber gerade innerorts, wo man zu Stoßzeiten damit rechnen muss, dass andere gleich nach dem überqueren des Bahnubergangs abbiegen wollen und aufgrund der Verkehrslage warten müssen, ist dies sehr wichtig.
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Zitat:
@torre01 schrieb am 3. November 2021 um 11:37:37 Uhr:
In einen Bahnübergang darf man erst dann einfahren, wenn man ihn sicher vollständig überqueren kann.
Du hättest also warten müssen, bis Dein Vordermann den Bahnübergang vollständig überquert hat bevor Du das Andreaskreuz passieren darfst.
Das ist genau das, was sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht beachten. Aber gerade innerorts, wo man zu Stoßzeiten damit rechnen muss, dass andere gleich nach dem überqueren des Bahnubergangs abbiegen wollen und aufgrund der Verkehrslage warten müssen, ist dies sehr wichtig.
Hast du meinen Beitrag gelesen? Ich habe gewartet auf den Vordermann und konnte den Bahnübergang ohne verlangsamen oder ohne anhalten KOMPLETT sicher überqueren. Warum ich dabei "nur" 20 Kmh gefahren bin, habe ich auch bereits geschrieben (schlechter Bahnübergang, viele Fußgänger in unmittelbarer Nähe etc.).
Es ging hierbei lediglich um die Tatsache, dass es IMMER passieren kann, dass beim überqueren das Signal angeht. Dabei kann ich auch das einzige KFZ am Bahnübergang sein. Solange ich garantieren kann, dass ich den Bahnübergang zügig und ohne halten sicher überqueren kann. Und das war in meiner Situation so auch der Fall.
Zitat:
@LancerEVO schrieb am 3. November 2021 um 11:50:09 Uhr:
Zitat:
@torre01 schrieb am 3. November 2021 um 11:37:37 Uhr:
In einen Bahnübergang darf man erst dann einfahren, wenn man ihn sicher vollständig überqueren kann.
Du hättest also warten müssen, bis Dein Vordermann den Bahnübergang vollständig überquert hat bevor Du das Andreaskreuz passieren darfst.
Das ist genau das, was sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht beachten. Aber gerade innerorts, wo man zu Stoßzeiten damit rechnen muss, dass andere gleich nach dem überqueren des Bahnubergangs abbiegen wollen und aufgrund der Verkehrslage warten müssen, ist dies sehr wichtig.Hast du meinen Beitrag gelesen? Ich habe gewartet auf den Vordermann und konnte den Bahnübergang ohne verlangsamen oder ohne anhalten KOMPLETT sicher überqueren. Warum ich dabei "nur" 20 Kmh gefahren bin, habe ich auch bereits geschrieben (schlechter Bahnübergang, viele Fußgänger in unmittelbarer Nähe etc.).
Es ging hierbei lediglich um die Tatsache, dass es IMMER passieren kann, dass beim überqueren das Signal angeht. Dabei kann ich auch das einzige KFZ am Bahnübergang sein. Solange ich garantieren kann, dass ich den Bahnübergang zügig und ohne halten sicher überqueren kann. Und das war in meiner Situation so auch der Fall.
Du bist losgefahren bevor dein Vordermann den Übergang komplett überquert hat, richtig? Das wäre dann dein Verstoß, du hättest erst losfahren dürfen wenn er komplett rüber ist, nicht vorher schon im vertrauen darauf das der Vordermann weiterfährt. Der könnte ja plötzlich liegenbleiben.
Wenn der Übergang frei ist, du fährst los und es springt dann auf Rot vor Ende der Überquerung ist es STVO konform (man kann ja nicht hellsehen wann der Übergang wieder auf Rot springt).
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 3. November 2021 um 12:55:17 Uhr:
Du bist losgefahren bevor dein Vordermann den Übergang komplett überquert hat, richtig? Das wäre dann dein Verstoß, du hättest erst losfahren dürfen wenn er komplett rüber ist, nicht vorher schon im vertrauen darauf das der Vordermann weiterfährt. Der könnte ja plötzlich liegenbleiben.
Das ist jetzt aber schon stark übertrieben (es könnte ja auch ein Asteroid vor dir einschlagen ohne daß einer vor dir ist).
Man darf auch eine reguläre Kreuzung erst überqueren wenn man durchfahren kann, man muß aber ganz sicher nicht damit rechnen daß vor einem einer einfach stehen bleibt (wenn kein Rückstau ersichtlich ist).
Das glaube ich erst, wenn ich ein entsprechendes Urteil lese.
Gruß Metalhead
Zitat:
@situ schrieb am 3. November 2021 um 07:34:54 Uhr:
Im von dir überarbeiteten Leitfaden der Polizei wird dann stehen, dass ein VT, der sich dem Haltegebot der Polizei entzieht, schon einen guten Grund dafür haben wird. Also fahren lassen.Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 3. November 2021 um 01:27:13 Uhr:
Aber etwas sehr dienstbeflissen finde ich so eine Verfolgung dann doch auch.
Ach, wie immer dummes Zeug 😁 😉
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. November 2021 um 13:53:54 Uhr:
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 3. November 2021 um 12:55:17 Uhr:
Du bist losgefahren bevor dein Vordermann den Übergang komplett überquert hat, richtig? Das wäre dann dein Verstoß, du hättest erst losfahren dürfen wenn er komplett rüber ist, nicht vorher schon im vertrauen darauf das der Vordermann weiterfährt. Der könnte ja plötzlich liegenbleiben.
Das ist jetzt aber schon stark übertrieben (es könnte ja auch ein Asteroid vor dir einschlagen ohne daß einer vor dir ist).
Regel Nr. 1: Astradruiden haben immer Vorfahrt 😁
Regel Nr.2: Asteroiden nur extraterrestrisch
Zitat:
Man darf auch eine reguläre Kreuzung erst überqueren wenn man durchfahren kann, man muß aber ganz sicher nicht damit rechnen daß vor einem einer einfach stehen bleibt (wenn kein Rückstau ersichtlich ist).
An Bahnübergängen werden aber besondere Maßstäbe gelegt. Wenn da der 400m-Chemiezug kommt kann das sehr unlustig in der Fernwirkung werden. Nochdazu ist der Bahnübergang i.d.R. kein öffentlicher Bereich sondern Bahngelände.
Zitat:
Du bist losgefahren bevor dein Vordermann den Übergang komplett überquert hat, richtig? Das wäre dann dein Verstoß, du hättest erst losfahren dürfen wenn er komplett rüber ist, nicht vorher schon im vertrauen darauf das der Vordermann weiterfährt. Der könnte ja plötzlich liegenbleiben.
Alles klar, habe verstanden in welche Richtung es hier geht. 😉 Was habe ich hier gelernt?
Mein Fehler war eigentlich, als ich Zuhause in der Einfahrt den Motor gestartet hatte. Bloß kein Auto fahren, ist sehr gefährlich. Es können gefährliche Unfälle am Bahnübergang passieren, es könnten Autos vor mir plötzlich liegen bleiben und sogar Asteroiden auf die Straße fallen...
Sehr komische Beiträge hier. Dabei hatte ich doch ursprünglich eine ganz andere Frage. Scheinbar nur 100&-ig korrekte Autofahrer hier unterweg, die alle immer vor jedem Bahnübergang warten bis das Auto vor ihnen komplett den Bahnübergang überquert haben. 😉
Na dann stets gute Fahrt!
Zitat:
@LancerEVO schrieb am 3. November 2021 um 10:24:19 Uhr:
Anbei übrigens noch ein Bild vom Bahnübergang.
Ok, danke für das Bild.
Seh ich mal als einen normalen Übergang an, mit etwas größerem Abstand zwischen den Gleisen.
Würde man dort erst fahren wenn das vorausfahrende Fahrzeug beide Gleise überquert hat, würde es
a) an der Stelle Mord, Totschlag und endlose Staus geben
und
b) kann das Warnsignal trotzdem noch losgehen, wenn man in der Mitte ist.
Ich würde mir an deiner Stelle keine Gedanken mehr machen wenn es so war wie von dir geschildert.
Zitat:
@LancerEVO schrieb am 3. November 2021 um 15:05:19 Uhr:
Scheinbar nur 100&-ig korrekte Autofahrer hier unterweg,
Nein, um Gottes Willen ...
Unterwegs ist hier nur, wer selbst die 110% schon längst hinter sich gelassen hat.
😛
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 3. November 2021 um 12:55:17 Uhr:
Du bist losgefahren bevor dein Vordermann den Übergang komplett überquert hat, richtig? Das wäre dann dein Verstoß, du hättest erst losfahren dürfen wenn er komplett rüber ist, nicht vorher schon im vertrauen darauf das der Vordermann weiterfährt. Der könnte ja plötzlich liegenbleiben.Wenn der Übergang frei ist, du fährst los und es springt dann auf Rot vor Ende der Überquerung ist es STVO konform (man kann ja nicht hellsehen wann der Übergang wieder auf Rot springt).
So wie Ich das im Eröffnungsbeitrag gelesen habe, ging nur die Ampel wieder auf Rot und das akustische Signal begann.
Ich lese also nirgends etwas darüber, daß @LancerEVO in den Bahnübergang eingefahren ist, obwohl da noch Rückstau herrschte.
Aus meiner Sicht passt also alles so weit... woher soll Er denn bitte wissen, wann die Ampel wieder Rot wird und die Bimmel läutet ?!
Es ist aber auch nur seine Spekulation, dass die Polizei ihn wegen eines Rotlichtverstoßes belangen wollte.
Vielleicht wollten die ihn einfach auch nur auf die Gefahr hin sensibilisieren, dass man da erst in den Gleisbereich einfahren sollte, wenn man sich sicher sein kann zügig diesen auch wieder verlassen zu können. Ganz ohne Verwarnung. Denn unter dem Strich steckt da schon echtes Gefahrenpotential dahinter und wird wohl viel zu selten auch ernst genommen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. November 2021 um 06:10:24 Uhr:
In Grainau.
Hat der Fahrer wenigstens überlebt?
xxxxxxxxx
Nein, tot. Den Panda hat es an einem Strommasten in zwei Teile zerrissen.
Es ist übrigens immer wieder erschütternd, wie die Zugführer mit derartigen Erlebnissen leben müssen. Ich kann nur empfehlen, sich mal mit so einem armen Schwein zu unterhalten - schärft die Sinne ungemein.
Bei uns auch schon einige male vorgekommen. Leider meist mit Todesfolge.
Die Wucht eines Zuges, reduziert die Überlebenschancen auf ein Minimum