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Überbreite - Ist das legal ?

Themenstarteram 27. Mai 2009 um 13:37

Mal kurz Themawechsel:

Ich will demnächst auf meiner 813er Pritsche einen Wohn-Container Transportieren.

Der hat eine Breite von 2,50 m (Länge 4 m paßt).

Meine Ladefläche hat aber nur eine Breite von 2,25 m

Ist das legal, wenn ich die bordwände runterklappe und der Container seitlich jeweils ca. 15 cm übersteht, wenn ich diese seitlichen zusätzlichen Begrenzungsleuchten anbringe (wie heißen die nochmal gleich )?

Und wo gibts die ggf. günstig zu kaufen ?

Dürfen die Bordwände seitlich runterhängen, wenn sie befestigt sind ?

Danke für Eure Kommentare.

Beste Antwort im Thema

Ausnahmegenehmigung:confused:? Wozu, @wschraub?

Die Abmessungen befinden sich innerhalb der vorgeschriebenen Höchstmasse!! Also bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung!!

Das haben wir auf der 1.Seite durchgekaut!

 

Grüsse,    motorina.

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54 Antworten
am 27. Mai 2009 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

 

jetzt ''Laberst'' du schon so lange über deinen 813er kannst du mal en Bild von deinem Lkwchen einstellen? Würd mich freuen ;)

 

Grüsse Domi

Bilder vom Motor hab ich ja schon drinnen, aber ganz ehrlich, nach allem was ich schon geschrieben habe und die teilweisen Reaktionen darauf, hätte ich da echt angst, daß mich irgendeiner von den grßen Trucks der mich evtl. erkennt (was bei der Farbe und der Eigenart des Fzgs. sehr einfach ist), glatt aufspießt !

Und das, obwohl mich doch eigentlich jeder Trucker zu meinen Aussagen bzw. Forderungen lieben müßte, weil ich doch letztendlich für die Interessen der Trucker hier spreche bzw. Schreibe.

 

Was einer der meine Postings falsch versteht, z.B. von der Lustrettung machen würde, der mich von oben ausmacht, das wag ich mir garnicht erst vorzustellen..... ;-)

Da brauchste keine Angst haben, wir sind wie die Hunde, wir wollen nur Spielen.

Waren doch klasse Beiträge. Hat doch ordentlich Stoffgegeben, aber mach dir nix draus, irgendwann is jeder mal der Dumme.

Es gibt Tage, da verliert man, und es gibt Tage, da Gewinnen die anderen.

So long, Thomas

Übrigen, --JJ--, ich halte dich nicht für doof. Is mir so rausgerutscht, war aber auch mit Smiley gekennzeichnet.

am 27. Mai 2009 um 19:47

Zitat:

Bilder vom Motor hab ich ja schon drinnen, aber ganz ehrlich, nach allem was ich schon geschrieben habe und die teilweisen Reaktionen darauf, hätte ich da echt angst, daß mich irgendeiner von den grßen Trucks der mich evtl. erkennt (was bei der Farbe und der Eigenart des Fzgs. sehr einfach ist), glatt aufspießt !

Und das, obwohl mich doch eigentlich jeder Trucker zu meinen Aussagen bzw. Forderungen lieben müßte, weil ich doch letztendlich für die Interessen der Trucker hier spreche bzw. Schreibe.

oh jeh, jetzt kommt das schon wieder.....

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

 

Was einer der meine Postings falsch versteht, z.B. von der Lustrettung machen würde, der mich von oben ausmacht, das wag ich mir garnicht erst vorzustellen..... ;-)

Glaubst du wirklich die "Parkplatzschwalben" lesen hier mit? :D

 

Selbst wenn, weshalb sollte die Lustrettung etwas gegen dich haben.;)

So schlimm kann die Vorstellung doch auch nicht sein mal ordentlich von der Lustrettung zwischengenommen zu werden

:o --> :eek:

Du Brauchst als wichtigstes eine Ausnahmegenemigung vom Straßenverkehrsamt sonst ist mit dem Transport schneller Schluß wie du glaubst. In der Genemigung steht alles an Auflagen drin was zu machen ist.Da nn hast du auch kein Problem mit der Rennleitung. 

Ausnahmegenehmigung:confused:? Wozu, @wschraub?

Die Abmessungen befinden sich innerhalb der vorgeschriebenen Höchstmasse!! Also bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung!!

Das haben wir auf der 1.Seite durchgekaut!

 

Grüsse,    motorina.

Themenstarteram 29. Mai 2009 um 11:53

Also was nun ?

Jetzt bin ich wieder etwas verunsichert.

Ausnahmegenehmigung oder nicht ?

Muß wohl am besten selbst mal dort anrufen, will kein Risiko einer Stillegung mitten auf der BAB, mit abschleppen, Anzeige, Punkten usw.... eingehen und wenn die von der BAG mich sehen mit dem Container hinten drauf, dann checken die mich sowieso durch bis mir schlecht wird.......

Du darfst in der Breite 2,55 haben. Deine Ladung darf auch die Ladefläche überschreiten. In jedem Fall muss sie aber hinreichend gesichert sein.

Ob die Bordwände herabhängen dürfen steht auf einem anderen Blatt. Sofern sie gesichert sind, das Fahrzeug uneingeschränkt fahrbar ist und die Bordwände nicht herabfallen können (z. B. wenn sie nur gesteckt sind) dürfte es da keine Probleme geben. Möglicherweise wäre es aber sicherer, die Bordwände zu entfernen und gesichert auf der Ladefläche mitzuführen.

Ohne visuelle Begutachtung des Fahrzeugs, kann Dir hier wohl keiner etwas genaueres dazu sagen.

am 30. Mai 2009 um 15:40

Moin,

ich überlege auch gerade, wie es mit den Zurrpunkten an dem Fahrzeug aussieht. Wenn die Ladung übersteht, erreichst Du die in der Ladefläche Eingelassenen nicht mehr. Bei älteren Fahrzeugen machen aber die Bodenrahmenprofile aber auch gern mal schlapp, wenn etwas angezurrt wird.

(Kann mir noch jemand folgen?)

Ich denke mal der 813er ist ein 3-Seiten Kipper. Da sieht es eh schlecht mit Zurrpunkten aus.

am 30. Mai 2009 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Ich denke mal der 813er ist ein 3-Seiten Kipper. Da sieht es eh schlecht mit Zurrpunkten aus.

einfach am fahrzeugrahmen einhängen

Man sollte auch die Anschlagpunkte am Container beachten. An beiden Enden über Kreuz zwei Gurte eingehangen reicht nunmal nicht, genausowenig wie eine Handvoll mal eben schnell drübergeworfen. Man sollte sich vorher einige Gedanken darüber machen.

Ihr macht einen Terz! Früher hat man auch einfach ein paar Stricke genommen und es war gut! ;)

Ich hab da noch drei Gepäckspinnen aus Gummi...

am 30. Mai 2009 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von ongelbaegger

Moin,

ich überlege auch gerade, wie es mit den Zurrpunkten an dem Fahrzeug aussieht. Wenn die Ladung übersteht, erreichst Du die in der Ladefläche Eingelassenen nicht mehr. Bei älteren Fahrzeugen machen aber die Bodenrahmenprofile aber auch gern mal schlapp, wenn etwas angezurrt wird.

(Kann mir noch jemand folgen?)

ich kann dir folgen ;)

 

stimmt was du sagst , wir hatten letztens zwei Große Absetztmulden auf unserem alten 817er.. Zurrpunkte waren wenig da und diejenigen die da waren, waren kaputt :D

Wir haben jetzt 4 Dellen in den Bordwandprofilen von den Spanngurten naja es sind keine Dellen es sind Auswölbungen

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Ich denke mal der 813er ist ein 3-Seiten Kipper. Da sieht es eh schlecht mit Zurrpunkten aus.

Ehrlich??? Kein Wunder das die USA untergehen, 813er 3 Seitenkippper... sowas hat nicht mal Obama und Busch konnte es eh nich Buchstabieren... ;)

Ansonsten denke ich das ihr alle etwas überreagiert! Die Reibung zwischen Pritsche und Ladung hält die Kiste doch schon sicher im Normalbetrieb...

Ein paar Zurrgurte damit sich die Jungens in Tracht nicht zuviel aufregen langen da satt... ;)

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