Überbreite - Ist das legal ?
Mal kurz Themawechsel:
Ich will demnächst auf meiner 813er Pritsche einen Wohn-Container Transportieren.
Der hat eine Breite von 2,50 m (Länge 4 m paßt).
Meine Ladefläche hat aber nur eine Breite von 2,25 m
Ist das legal, wenn ich die bordwände runterklappe und der Container seitlich jeweils ca. 15 cm übersteht, wenn ich diese seitlichen zusätzlichen Begrenzungsleuchten anbringe (wie heißen die nochmal gleich )?
Und wo gibts die ggf. günstig zu kaufen ?
Dürfen die Bordwände seitlich runterhängen, wenn sie befestigt sind ?
Danke für Eure Kommentare.
Beste Antwort im Thema
Ausnahmegenehmigung😕? Wozu, @wschraub?
Die Abmessungen befinden sich innerhalb der vorgeschriebenen Höchstmasse!! Also bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung!!
Das haben wir auf der 1.Seite durchgekaut!
Grüsse, motorina.
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Reachstacker
Der MB813 auf dem Bild sieht nicht schlecht aus (fürn Bänz 😁 ) aber ich befürchte das JJ seiner nicht ganz so "frisch" aussieht....
Hallo Leute !
Mein 813 sieht nicht mehr ganz so frisch aus, wie der grüne auf dem Foto.
Auch hat er mit dem an sich nur die Fahrerkabine gemeinsam.
Hinter der Fahrerkabine kommt bei mir erstmal ein Hiab-Ladekran, der mit kurzem Arm 3,5 Tonnen angeblich heben soll. So was schweres hatte ich aber bisher noch nicht zu heben.
Hinter dem Kran kommt dann eine lange, offene Pritsche von 5,50 m Länge und 2,25 m Breite.
Auf der Ladefläche gibt es keine Zurrösen.
Es ist auch kein 3-Seiten-Kipper, sondern überhaupt KEIN Kipper. Weiß nicht, wer dieses Gerücht in den Thread gesetzt hat.
Der Container wiegt ca. 2 Tonnen, Höhe 3 Meter und hat oben an allen 4 Ecken Ösen. Ob unten auch Ösen sind, weiß ich nicht sicher, eher nicht.
Fenster hat er eines nur auf einer Seite. Ist also nichts mit durchziehen eines Gurts durchs Fenster.
An Zurr-Material hab ich diverse Stahlketten und Stahlseil (8-10 Meter lang) und 3 breite, normallange Zurr-Gurte und einen schmalen Zurrgurt.
Außerdem könnte ich evtl. mit dem Arm des Ladekrans den Container am Dach festhalten, wobei ich dann bei einer Ladeflächenhöhe von ca. 1 Meter, mit dem Container drauf bei einer Gesamthöhe von 4 Metern wäre (ohne den Arm des Krans auf dem Containerdach).
So, das sind mal die Fakten.
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Das Profil im Staplerreifen am linken Bildrand find ich besonders gut😁 Das bringt richtig was😁EDIT: Übrigens, beim MB813 reden wir über sowas (siehe Anhang) Da sieht der Peterbilt noch richtig gut aus...
Der hat ja schon die Scheinwerfer in der Stoßstange, das ist schon ein moderner 813.
`n echter 813 ist das hier.
@ --j--
der Ladekran darf nicht die Ladung sicherm, das ist unzulässig!
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
@ --j--der Ladekran darf nicht die Ladung sicherm, das ist unzulässig!
Wo steht das ???
Ähnliche Themen
Wenn Du schon ohne Kran bei 4m bist, wird das mit em Kran aber zu hoch....
Den schmalen Zurrgurt kannst Du schon mal in den Hobbykeller packen, der hat auf dem LKW für die Ladungssicherung nix verloren. rivat vllt. OK, aber, wenn die POL dich kontrolliert wird der mit recht als zu schwach aus dem Verkehr gezogen!
Mit Ketten ud Stahlseil kannst du nur schwer die notwendige Zugkraft zur Ladungssicherung aufbringen. Meiner Meinung nach eher ungeeignet.
Bleiben die drei breiten Zurrgurte. Sind die heile, keine Beschädigungen, keine Einkerbungen, ausgefranste Ränder, keine Knoten? Haben die noch einen Prüfzeichen mit Angabe der zulässigen Zuglast?
Drei Gurte für den Container?? Oder zwei und einen als Reserve in der Fahrerkabine?
Vom Gefühl her würde ich sagen: Zuwenig! Aber, da überlasse ich das Feld den Transportprofis..
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Wenn Du schon ohne Kran bei 4m bist, wird das mit em Kran aber zu hoch....
Ja, klar. aber ich glaube so wie das oben geschreiben wurde, war das grundsaätzlich gemeint, unabhängig von der Höhe, die damit dann evtl. erreicht wird...
Hier ist übrigens die Lösung für die Thread-Frage, telefonisch von BAG:
Max.Breite ist 2.55m
Wenn zwischen Begrenzungsleuchten und der Ladung (auch überstehend) nicht mehr als 40 cm sind, ist das erlaubt. Und zwar sogar OHNE Zusatzbeleuchtung.
Wenn dieser Abstand über 40 cm ist, dann nur mit Umrißleuchten.
Alles muß sich aber unterhalb von 2.55m abspielen.
Alles was darüber ist, Ausnahmegenehmingung usw....
Bordwände dürfen runterhängen, wenn sie sicher festgezurrt sind und keine Beleuchtung verdecken.
Zitat:
Original geschrieben von ---JJ---
Ja, klar. aber ich glaube so wie das oben geschreiben wurde, war das grundsaätzlich gemeint, unabhängig von der Höhe, die damit dann evtl. erreicht wird...Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Wenn Du schon ohne Kran bei 4m bist, wird das mit em Kran aber zu hoch....Hier ist übrigens die Lösung für die Thread-Frage, telefonisch von BAG:
Max.Breite ist 2.55m
Wenn zwischen Begrenzungsleuchten und der Ladung (auch überstehend) nicht mehr als 40 cm sind, ist das erlaubt. Und zwar sogar OHNE Zusatzbeleuchtung.
Wenn dieser Abstand über 40 cm ist, dann nur mit Umrißleuchten.
Alles muß sich aber unterhalb von 2.55m abspielen.
Alles was darüber ist, Ausnahmegenehmingung usw....Bordwände dürfen runterhängen, wenn sie sicher festgezurrt sind und keine Beleuchtung verdecken.
Wenn das jetzt die Lösung deines Problems ist, hätten wir schon auf der 1. Seite zu machen können. Siehe meine Antwort Seite 1 ziemlich weit unten:
" Seitlich darf deine Ladung überstehen bis zur Gesamtbreite von 2,55 m. Sichern mit Beleuchtung brauchst du erst, wenn der Abstand der Aussenkante der Ladung bis zur Position deiner Begrenzungsleuchten am Fahrzeug über 40 cm liegt.
Bordwände abklappen ist auch kein Problem, aber sie dürfen nicht von selbst aus den Scharnieren rutschen und du darfst damit keine Beleuchtung Abdecken, also Seitenmarkierung ( sofern vorhanden ) und Rückleuchten.
Und das allerwichtigste: LADUNGSSICHERUNG!!!! Da steht die Rennleitung besoders drauf.
Am besten mit min. 3 dicken Gurten quer rüber und 1 Gurt als Reserve unterm Sitz. Sollte dann schon klappen. "
Schön, das meinen Antworten soviel Beachtung geschenkt wird! ( schmoll)
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
........Wenn das jetzt die Lösung deines Problems ist, hätten wir schon auf der 1. Seite zu machen können. Siehe meine Antwort Seite 1 ziemlich weit unten:....Schön, das meinen Antworten soviel Beachtung geschenkt wird! ( schmoll)
MFG Thomas
Da gebe ich Dir völlig Recht und auch nachträglich meinen Respekt.
Aber umsonst wars trotzdem nicht.
Du hast Deine Kompetenz bewiesen und bei anderen Fragen wird Deine Antwort dann umsomehr Gewicht haben....
Als Zusatz info des BAG-MAnns fällt mir gerade noch ein: Eventuell nötige Umrißleuchten müssen ggf. mindestens 1.50 m überhalb Fahrbahnhöhe angebracht sein.
hast du den auch gleich gefragt wie man den Container richtig sichert?
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
hast du den auch gleich gefragt wie man den Container richtig sichert?
Nicht ausführlich, da er meinte, das muß man vor Ort sehen u. kann man schlecht am Tel. beantworten.
Aber Er sagte was von Oberer Ösen des Containers über Kreuz an Unterseite LKW, je nachdem wo BBefestigung eben sicher möglich.....