Überarbeitung Preise und Pakete

BMW i5 G61

Heute habe ich eine Mail meines Händlers bekommen.

Hierin wurde ich gebeten, aktuelle Preis und Paketänderungen zu bestätigen.

Ich habe mal meine ursprüngliche Bestellung und die Aktualisierung miteinander verglichen. Hierbei sind mir folgende Änderungen aufgefallen:

- Wegfall Natural Interaction im Innovationspaket. Dadurch eine Preisänderung von 2450,- auf 2400,-

- Preisänderung Lenkradheizung von 300,- auf 350,-

- Preisänderung Iconic Glow Exterieurpaket von 510,- auf 549,99

- Preisänderung Travel Paket von 1150,- auf 1200,-

Diese sind jetzt auch so im Konfigurator so zu finden.

Zu weiteren Änderungen kann ich leider nichts sagen.

Auf Nachfrage noch folgene Infos meines Händlers:

- Ohne meine Bestätigung keine Auftragsfortsetzung und in Folge eine Stornierung.

- Bestelldatum bleibt das ursprüngliche und nicht das der Aktualisierung.

PS: Bestellt Ende Februar. Aktuell noch keine FIN oder Terminbestätigung.

Grüße

40 Antworten

Ich hab mir damals bei Citroën den Preis im Kaufvertrag fixieren lassen. Zwar sehr zur Unfreude des Händlers (es gab dann auch keinen Unterschied) , aber ich hatte keine Lust, einen Mehrpreis zu zahlen, weil irgendwas an dem Auto geändert wurde, was ich nicht bestellt hatte…

Für wann war die Auslieferung denn angesetzt ?

Hat es das Problem auch sonst schon jemand? Mein :-) hat mir zumindest bis jetzt noch nichts in der Art mitgeteilt. Ich vermute meiner wurde einfach zum glück noch zu den alten Konditionen und Möglichkeuten gebaut. Soll ja jetzt das Werk schon verlassen und in 2 Wochen übergeben werden.

Zitat:
@Stefan73 schrieb am 7. Juni 2025 um 19:07:30 Uhr:
Für wann war die Auslieferung denn angesetzt ?
Hat es das Problem auch sonst schon jemand? Mein :-) hat mir zumindest bis jetzt noch nichts in der Art mitgeteilt. Ich vermute meiner wurde einfach zum glück noch zu den alten Konditionen und Möglichkeuten gebaut. Soll ja jetzt das Werk schon verlassen und in 2 Wochen übergeben werden.

Meine Auslieferung war für August angesetzt.

Da mein Händler aber noch keine VIN vorliegen hatte wird das der Grund gewesen sein, wieso diese Änderung noch vorgenommen werden durfte.

Wenn ich hier teilweise die Lieferzeiten sehe, wundert es mich eh ein wenig, dass ein im Februar bestelltes Fahrzeug noch keine VIN hat. Da wird es eng mit angepeilten Lieferung Anfang August.

Wozu soll das Auto schon jetzt gebaut sein, wenn es erst im august fertig sein muss? Die wollen doch keine Autos auf Halde produzieren.

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Zitat:
@Feuerblitz schrieb am 7. Juni 2025 um 21:44:02 Uhr:
Wozu soll das Auto schon jetzt gebaut sein, wenn es erst im august fertig sein muss? Die wollen doch keine Autos auf Halde produzieren.

Es soll Anfang August zugelassen und abholbereit bei meinem Händler stehen.

Da sollte es doch 8 Wochen vorher in die Produktion eingesplant und eine VIN vergeben sein? Oder liege ich da so falsch? 🤔

Da liegst du falsch, die Produktionswoche wird ca. 4 Wochen vorher geplant (Status 112) und die Einplanung in die Produktion (genauer Tag, Status 150 mit VIN) maximal 2 Wochen vorher. In deinem Fall dauert es also noch ein paar Wochen, bist du die VIN hast.

Ich habe gerade mal vorgefühlt wegen einer potentiellen Stornierungsmöglichkeit, der Händler hat mich aber mit Verweis auf die 5%-Klausel in den AGB´s abblitzen lassen.

Ist für mich alles etwas unklar, da einerseits ohne meine Zustimmung und z.B. dem Verzicht auf die Gestensteuerung keine Produktionseinplanung möglich ist, andererseits der Kunde keinerlei Alternativmöglichkeiten wie z.B. eine Anpassung der Konfiguration hast.

Ist das aus eurer Sicht ok von dem Händler oder probiert er es einfach mal aus was ich mitmache?

Stehen denn die 5% drin?

Eine Preiserhöhung ist im Kleingedruckten erlaubt. Eine Abänderung des Lieferumfangs benötigt die Genehmigung des Kunden.

Zitat:
@ibond schrieb am 10. Juni 2025 um 16:23:07 Uhr:
Eine Preiserhöhung ist im Kleingedruckten erlaubt. Eine Abänderung des Lieferumfangs benötigt die Genehmigung des Kunden.

Worauf beziehst du dich das eine Abänderung des Lieferumfangs nur mit Zustimmung des Kunden möglich ist?

Ich finde das alles etwas merkwürdig, dass der sonst so freundliche Händler auf einmal so einsilbig wird. Sollte ich im Zweifelsfall direkt BMW kontaktieren, schließlich habe ich den Vertrag mit BMW geschlossen und nicht mit dem Händler?

Zitat:
@Shark1705 schrieb am 10. Juni 2025 um 16:19:54 Uhr:
Stehen denn die 5% drin?

Ja, die 5% stehen tatsächlich drin, hatte ich aber bisher noch nie selbst erlebt.

Zitat:
@Funki82 schrieb am 10. Juni 2025 um 16:30:18 Uhr:
Worauf beziehst du dich das eine Abänderung des Lieferumfangs nur mit Zustimmung des Kunden möglich ist?

Ich bin zwar nicht ibond, aber das ist doch üblich in Deutschland. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Änderungen – wie etwa eine Modifikation des Lieferumfangs – stellen eine Vertragsänderung dar und bedürfen daher der Zustimmung beider Parteien. Eine einseitige Änderung ist grundsätzlich unwirksam. So habe ich das zumindest damals im Studium gelernt.

Zitat:
@holgor2000 schrieb am 10. Juni 2025 um 16:52:49 Uhr:
Ich bin zwar nicht ibond, aber das ist doch üblich in Deutschland. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Änderungen – wie etwa eine Modifikation des Lieferumfangs – stellen eine Vertragsänderung dar und bedürfen daher der Zustimmung beider Parteien. Eine einseitige Änderung ist grundsätzlich unwirksam. So habe ich das zumindest damals im Studium gelernt.

So hätte ich es auch gesehen, zumal die Zustimmung aus Sicht des Händlers erforderlich ist damit das Fahrzeug in die Produktion eingeplant werden kann. Insofern muss es doch eine Konsequenz geben wenn keine Zustimmung erfolgt.

Ich habe jetzt mal BMW direkt kontaktiert, schließlich habe ich den Vertrag mit BMW geschlossen und nicht mit dem Händler. Ich werde berichten…, da dies sicherlich auch für andere interessant sein könnte.

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