über´s Ohr gehauen
Hi,
Ende August wurde der weinrote Touri gekauft, Bj 2007 (facelift) , knapp 80tkm und zum Preis von 13000 als Highline (alles drin außer Leder und kein Panoramadach). Soweit so gut.
1 ) Vibrieren - Frontbereich
Innerhalb der letzten Wochen hatte ich immer wieder das Gefühl, dass etwas nicht stimmt: bei rund 50 bis 70 km/h nimmt man ein leichtes Vibrieren unter dem Allerwertesten wahr. Die Räder und Reifen selbst sind es nicht -alles getestet. An den Antriebssträngen ist nichts außergewöhnliches zu sehen/feststellbar, scheinbar alle Lager i.O.
Was kann dieses feine Vibrieren noch verursachen und ist insbesondere bei 70 km/ h festzustellen?
2 ) unbekannter Frontschaden - Wandlung?
Bei der Suche nach dem Fehler in einer anderen Werkstattt als die des Verkäufers wurde festgestellt, dass das Auto mal einen ordentlichen Frontschaden gehabt haben muss, von dem ich bis gerade nichts wusste.
- Was kann ich machen?
- Was steht mir zu?
- Welche Alternativ-Möglichkeiten habe ich?
- Was wäre das sonst i.O. scheinende Fahrzeug mit bekanntem und fachwerkstättig behobenem Schaden wert gewesen ? (Wiewiel hab ich zuviel gezahlt?)
- Bekomme ich von VW Auskunft über Vorschäden, die bei VW repariert wurden?
- Bekomme ich von der VW-Werkstatt Auskunft über Vorschäden, die bei VW repariert wurden (ohne Vorbesitzerdaten) und nur anhand der FIN?
Ich hoffe mir kann jemand nachempfinden und helfen?
20 Antworten
Zitat:
@TrashTouran schrieb am 16. November 2014 um 20:47:58 Uhr:
Wenn möglich Anzahl der Vorbesitzer in Erfahrung bringen und dort mal nachfragen. Dann würde ich den Händler mit dem Schaden und den evtl. Auskünften der Vorbesitzer konfrontieren und sehen was er sagt. Kommt nichts konkretes heraus würde ich ihm schriftlich einen Termin setzen. Dann sollte er reagieren. Tut er das nicht würde ich mir einen RA nehmen und außerdem einen Strafantrag wegen Betruges stellen. Wenn der Staatsanwalt dann nachfragt kommt meistens etwas zutage. Wenn dann ein Gutachten vom Fzg. gemacht wird dürfte die Ursache gefunden werden. Hoffentlich ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden. Wünsche auf jeden Fall viel Erfolg.
Angenommen, das Fahrzeug ist schon vierte Hand, ich war davon der zweite. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte ich Dir, als vierter Eigentümer, irgendwelche Auskünfte geben? Bin ich Dein Vertragspartner?
Mich kann man damit auch nicht dingfest machen, weil ich nicht weiß, was mein Käufer (der dritte Eigentümer) damit veranstaltet hat, dass heißt es muss mir nachgewiesen werden, dass der Unfall zu dieser Zeit passiert ist. Und wenn, dann sollte es auch von meinem Vertragspartner (dem ich das Unfallauto damals als unfallfrei verkauft) mich kontaktieren bzw. verklagen.
Ab wann zählt ein Unfall als Unfall und muss beim Verkauf mit angegeben werden?
Ich meine, es gibt Rechtsprechungen, dass das Auto erst als Unfallwagen zählt, wenn irgendwas ersetzt wurde, dass nicht durch Schrauben/Clipsen ersetzt werden kann, sprich es muss gerichtet werden (auf der Richtbank) oder geschweißt werden (z.B. Seitenteil). Das heißt, wenn z.B. Kotflügel, Stoßstangen oder Türen (die geschraubt werden) getauscht werden, es im Sinne der Rechtsprechung noch lange nicht um einen Unfallwagen handelt. Korrigiert mich bitte, falls es anders ist.
Es spricht natürlich nichts dagegen, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, vielleicht hat er ja noch Fotos oder gar ein Gutachten, aus dem der Schaden hervorgeht. Ich würde für meinen Teil sagen, dass ich lieber einen ordentlich behobenen Schaden mit nachvollziehbaren Historie habe, als eine Reparatur in der Hinterhofwerkstatt mit zentimeterdickem Spachtel. Dieses würde nämlich erst gar nicht in der Reparaturhistorie auftauchen.
Hallo!
Wann ist es ein Unfall? Als ich mein Auto kaufte.(gebraucht bei einem VW-Autohaus) war Unfall angekreuzt. Auf meine Nachfrage bekam ich folgende Antwort:
Ist etwas auf dem Gelände des Herstellers kaputt gegangen und muss lackiert oder ersetzt werden, ist es kein Unfall. Ist dann ein Schaden(ausserhalb des Herstellergeländes) und sei es nur Lack, ist es ein Unfall. Eine Nachlackierung (Kratzer) wurde also bei mir als Unfall deklariert und auch so eingetragen. Das heisst, ich habe ein Unfallfahrzeug gekauft.
MfG
Hi...
also es ist zum heulen.
1) die Antriebswellen scheinen es demnach zu sein, danke ma-kus. Ich habe 180 kg zugeladen, das Vibrieren tritt dann eher bei 70 ein und findet sein Maximum ohne direktes Gasgeben bei ca. 80 km /h. ...es verschiebt sich tatsächlich nach hinten und das Vibrieren wird noch intensiver hierdurch.
2) die Firma meint tatsächlich pokern zu wollen. Die wollen nun 1500 Euro für knapp 8000 gefahrene km. Es scheint wohl jetzt über die Anwälte laufen zu müssen, dennn deren Anwalt will einen Rückkauf, den meine Anwältin ganz kategorisch ablehnt (schlechter für mich bzgl. Gewährleistung) und will eine Rückabwicklung für den Vertrag. Aber dafür gibt es halt kein Formular. Und nun....
Der Unfall weist 60 Einzelpositionen auf, darunter Achselemente, Karrosserieelemente und verursacht beim Werkstattmeister Fachwerskstatt anerkennendes Staunen bezüglich der Masse.
Es gab einen Vorbesitzer über die Zeit. Der bestätigt auch den Unfall. Die Reparaturhistorie ist bei VW vorhanden und man sieht es effektiv nicht. Es ist ordentlich repariert...das stimmt.
Dennoch wurde man besch.....n und es geht auch nicht um das Zuschieben eines schwarzen Peters.
Es geht letztlich um die vernünftigste Lösung, die Emotionen ausblendet....
Was meint Ihr?
PS...den Unfallschaden streiten die nicht mal direkt ab.
Also ohne Anwalt geht da gar nix.
Da dir laut Kaufvertrag dieser erhebliche Vorschaden nicht genannt wurde, ist es m.E. eindeutig ein Verschulden des Verkäufers und du hast das Recht auf Rücktritt.
Da der Händler von den Schäden wusste, ist das ganz klar arglistige Täuschung.
Ich denke, da steht einer Rückabwicklung des Kaufvertrages nichts im Wege. Eine Nutzungsentschädigung musst du aber dann trotzdem an den Händler zahlen.
Interessante Infos gibt es hier
Bei einem Kaufpreis, wie du angegeben hast, von 13.000,- Euro, einer Fahrleistung von 8.000km und einer zu erwartenden Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 200.000km würden somit eine Nutzungspauschale von lediglich 520,- Euro auf dich zukommen. Da sind die 1.500,- Euro definitiv zu hoch angesetzt.
Ich drück dir die Daumen
Übrigens der Rücktritt vom Kaufvertrag ist an keine Form gebunden, daher gibt es auch kein Formular. Am besten du machst das über deine Anwältin, dann wird auch nix vergessen, da mit reinzuschreiben.
Danke Antares_65...das hat die Anwältin auch gesagt.
Ich hatte auch einen Wert von 450 Euro ca. errechnet. Daher sind aus meinem Bauchgefühl auf jeden Fall 1500 Euro zu hoch angesetzt. Dass das deren Anwalt anders sieht, kann ich mir gut vorsetellen.
Ich werde mir das nicht antun und die Anwälte sollen sich zoffen. Ich für meinen Teil werde mir wohl erstmal dieses Auto zur Seite stellen und mir ein "Zwischendurchauto" für kleines Geld holen müssen.
Danke auch für den Link, Antares_65