über´s Ohr gehauen

VW Touran 1 (1T)

Hi,

Ende August wurde der weinrote Touri gekauft, Bj 2007 (facelift) , knapp 80tkm und zum Preis von 13000 als Highline (alles drin außer Leder und kein Panoramadach). Soweit so gut.

1 ) Vibrieren - Frontbereich
Innerhalb der letzten Wochen hatte ich immer wieder das Gefühl, dass etwas nicht stimmt: bei rund 50 bis 70 km/h nimmt man ein leichtes Vibrieren unter dem Allerwertesten wahr. Die Räder und Reifen selbst sind es nicht -alles getestet. An den Antriebssträngen ist nichts außergewöhnliches zu sehen/feststellbar, scheinbar alle Lager i.O.
Was kann dieses feine Vibrieren noch verursachen und ist insbesondere bei 70 km/ h festzustellen?

2 ) unbekannter Frontschaden - Wandlung?
Bei der Suche nach dem Fehler in einer anderen Werkstattt als die des Verkäufers wurde festgestellt, dass das Auto mal einen ordentlichen Frontschaden gehabt haben muss, von dem ich bis gerade nichts wusste.

  • Was kann ich machen?
  • Was steht mir zu?
  • Welche Alternativ-Möglichkeiten habe ich?
  • Was wäre das sonst i.O. scheinende Fahrzeug mit bekanntem und fachwerkstättig behobenem Schaden wert gewesen ? (Wiewiel hab ich zuviel gezahlt?)
  • Bekomme ich von VW Auskunft über Vorschäden, die bei VW repariert wurden?
  • Bekomme ich von der VW-Werkstatt Auskunft über Vorschäden, die bei VW repariert wurden (ohne Vorbesitzerdaten) und nur anhand der FIN?

Ich hoffe mir kann jemand nachempfinden und helfen?

20 Antworten

Zitat:

@surlag schrieb am 16. November 2014 um 18:49:54 Uhr:


1 ) Vibrieren - Frontbereich
Innerhalb der letzten Wochen hatte ich immer wieder das Gefühl, das etwas nicht stimmt: bei rund 50 bis 70 km/h nimmt man ein leichtes Vibrieren unter dem Allerwertesten wahr. Die Räder und Reifen selbst sind es nicht -alles getestet. An den Antriebssträngen ist nichts außergewöhnliches zu sehen/feststellbar, scheinbar alle Lager i.O.
Was kann dieses feine Vibrieren noch verursachen und ist insbesondere bei 70 km/ h festzustellen?

Die Motorisierung, bitte? Dann wird Dir bestimmt (besser) geholfen.

Viele Grüße
r1pp3 🙂

ups...
Also 2.0 TDI - 140 PS BMM-Motor. ( 103 kW)

Auf Grund des offensichtlich verschwiegenen Frontschadens würde ich mal kurz und kräftig gegen die Tür des Verkäufers klopfen. In diesem Fall ist es egal ob privat oder beim Händler gekauft. Das ist arglistige Täuschung.
Mach dich schon mal auf die Suche nach nem guten Rechtsverdreher. Den wirst du wohl brauchen.

Bin mal gespannt wie es weitergeht...

Howdy, Jens

Dann müsste ich schon irgendwie nachweisen, dass er das gewusst haben muss. Sonst fehlt die Arglist. Kräftig treten ja, aber dann mit kräftigen Argumenten an der Hand.

Hallo, wenn Du die Werkstatt ausfindig machen kannst die den Schaden Repariert hat wäre das schon mal gut, ansonsten ist der weg zu einem Gutachter ratsam der wird Dir das dann bestätigen wenn es an dem so ist. Da musst Du aber in Vorleistung gehen und dann bei Gericht mit einklagen diese auslagen. Ohne Anwalt ist da nichts zu machen wenn der Verkäufer alles abstreitet.

Du hast ja sicher einen Kaufvertrag in dem das Wort unfallfrei (oder keine Vorschäden bekannt) vorkommt? Du bist in diesem Fall der Laie, der Verkäufer, falls es ein Händler ist, die Person mit Fachwissen. Er muss sicherstellen, das die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften auch der Wahrheit entsprechen. Ist das nicht der Fall, kannst du deine Kohle und deine Aufwendungen zum Erlangen deines Rechts einklagen.

Howdy, Jens

unfallfrei steht nicht drin,..aber die bekannten Schäden sollen hinten links (Kotflügel und Stoßfänger) gewesen sein. Das hab ich reinschreiben lassen. Von Frontschaden ist nie was gesagt oder geschrieben worden. Dann hätte ich das Auto (obwohl noch so schön) nie genommen. Rechtsverdreher hin oder her...ich hab geade den Vorbesitzer und das Autohaus rausbekommen. Da sollte sich doch was lösen lassen.

Aber unabhängig davon...das Vibrieren war die Ursache, dass man darauf kommt. Kann das eine Spätfolge des Frontalcrashes sein?

uuuuuuund:

"Zahl, Anzahl und Art von Unfallschäden lt. Vorbesitzer" > dieses Feld ist komplett leer

"Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt:" (ja) - diverse Gebrauchsspuren innen und außern , nicht unfallfrei Stoßstange und Kotflügel hinten links

so steht es geschrieben

Wenn möglich Anzahl der Vorbesitzer in Erfahrung bringen und dort mal nachfragen. Dann würde ich den Händler mit dem Schaden und den evtl. Auskünften der Vorbesitzer konfrontieren und sehen was er sagt. Kommt nichts konkretes heraus würde ich ihm schriftlich einen Termin setzen. Dann sollte er reagieren. Tut er das nicht würde ich mir einen RA nehmen und außerdem einen Strafantrag wegen Betruges stellen. Wenn der Staatsanwalt dann nachfragt kommt meistens etwas zutage. Wenn dann ein Gutachten vom Fzg. gemacht wird dürfte die Ursache gefunden werden. Hoffentlich ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden. Wünsche auf jeden Fall viel Erfolg.

Rechtsschutz vorhanden 😮)
nur 1 Vorbesitzer 😮)
Autohaus des Vorbesitzers bekannt 😮)
und den Strafrechtsweg kann ich immmer noch machen.

Hallo. Der freundliche kann anhand der Fahrgestellnummer alle Reparaturen sehen solange diese bei VW repariert wurden.
Sollten irgendwelche Gutachten erstellt worden sein, dann eventuell mal bei der DEKRA nachfragen, ob die was in ihrer Datenbank haben.
Gruß TB

Zitat:

@surlag schrieb am 16. November 2014 um 19:34:15 Uhr:


Dann müsste ich schon irgendwie nachweisen, dass er das gewusst haben muss. Sonst fehlt die Arglist. Kräftig treten ja, aber dann mit kräftigen Argumenten an der Hand.

Nein, du musst garnix nachweisen. Er ist Verkäufer des Wagens und somit Rechtlich voll in der Pflicht. Selbst wenn er von einem Schaden nix gewusst hat, schützt ihn dieses Nichtwissen nicht.

Wie heißt es so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Hmm, wenn das Feld "Zahl, Anzahl und Art von Unfallschäden" leer ist, wäre ich mir zumindest nicht sicher, dass es rechtlich eindeutig ist. Man könnte es durchaus auch so interpretieren, dass das verkaufende Autohaus alle ihnen bekannten Schäden angegeben hat, jedoch nirgends versichert hat, dass keine weiteren Vorschäden vorhanden sein könnten. Das könnte durchaus zulässig sein.

Hi,

zum vibrieren:
bei der Geschwindigkeit sind es meistens die Antriebswellen. Einfacher, allgemein bekannter Test:
Fahrzeugkofferraum beladen, wenn sich das Auftreten der Vibrationen verschiebt (z.B. von 70 auf 85km/h sollten es die Antriebswellen sein, kommt aber auch darauf an welches System (Antriebswellen) verbaut ist (gibt 3). Hast du Handschaltung oder DSG?

Zum Unfallschaden:
Was hast willst Du machen wenn Du bestätigst bekommst daß dein Auto einen Frontschaden hatte? Willst Du vom Kaufvertrag zurücktreten (wobei es unerheblich ist ob Du andere Schäden akzeptiert hast oder ob der Verkäufer nichts davon wußte), was dein recht ist oder willst Du den Kaufpreis reduzieren (wobei das wiederum vom Verkäufer abhängig ist).

Gruß
Markus

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