Über Rotlicht auf Busstreifen? - Einspruch einlegen oder mache ich es schlimmer?

Hi Leute,

das ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe, dass ich hier gute Tipps bekomme zu meinem Problem. Vor ein paar Wochen war ich in einer Großsstadt unterwegs, wo ich mich nicht gut auskenne.
Auf einer großen Kreuzung wurde plötzlich die Spur, auf der ich unterwegs war zu einer Busspur. Ich versuchte mehrfach auf die "richtige" Autospur einzuscheren. Aber es war zu dem Zeitpunkt Berufsverkehr, mega voll und niemand ließ mich einscheren auf der Spur. Es war auch kein Platz, weil die Autos gerade bei Rotlicht standen. Auf der Busspur war aber das Fahren gerade erlaubt. Weil ich hinter mir herkommende Busse nicht behindern wollte sah ich mich gezwungen auf der Busspur durch zu fahren (ich wollte das wie gesagt nicht, aber ich wollte auch nicht die Spur blockieren und ich wusste nicht wie lange die Rotlichtphase für die Autos geht).
Ich bin also auf der Busspur durchgefahren (wo es zu dem Zeitpunkt auch erlaubt war).

Prompt fuhr ein Polizist von hinten heran und sagte mir, ich sollte anhalten. Dass ich mich nicht auskenne usw. ließ er alles nicht gelten sondern erfasste eine Anzeige wegen Rotlichtmissachtung.

In dem Schreiben vom Ordnungsamt steht nichts davon, dass ich zu dem Zeitpunkt auf der Busspur war. Einfach nur, dass ich an der Kreuzung über rot gefahren sei. Ich überlege nun, ob ich Einspruch/Widerspruch einlegen soll und den Sachverhalt nochmal richtig schildern soll. Oder mache ich es dadurch schlimmer, sodass ich noch zusätzliches Bußgeld bezahlen muss, weil ich zu allem Überfluss auch noch auf der Busspur gefahren bin?
Kann ich überhaupt "über rot" gefahren sein, wenn ich gerade auf der Busspur war? Gilt für mich dann trotzdem die Ampel, die für die Autospuren gilt? Oder gilt die Ampel nicht für die Fahrstreifen, sondern für die Fahrzeuge?
Sollte ich es versuchen mit dem Einspruch oder mache ich es dadurch nur noch schlimmer?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@IncOtto schrieb am 11. April 2016 um 12:41:35 Uhr:


Das Kostenrisiko beträgt 32 Euro, ich würde Einspruch einlegen, v.a. wenn es um mehr als eine Sekunde geht.
Kommt auf die genaue Situation an, und ob du den geschützten Bereich gequert hast.

Du könntest durchaus Glück bei einem Richter haben, wenn dein Ortsunkenntnis nachvollziehbar ist.

Es hat doch nichts mit Ortsunkenntnis zu tun.
Auch wenn man sich in einer Stadt nicht auskennt,sollte man
gerade aufmerksam fahren.
Er hätte auf jedenfall warten müssen,bis Ihn jemand reinlässt.

86 weitere Antworten
86 Antworten

Moin,,
schon mal dran gedacht einen Anwalt über Verkehrsrecht einzubeziehen?? Als hier nur auf Laien zurück zu greifen?? Hier ist alles ohne Gewähr. Aber ein Anwalt zeigt Dir einen Möglichkeit, oder ratet Dir ab!!

War das nur ein Beamter ,der dich angehalten hat ? Dann ist Aussage gegen Aussage ,weil Beweisfoto gibts keine !

Zitat:

@allesgeht schrieb am 11. April 2016 um 17:53:36 Uhr:


Moin,,
schon mal dran gedacht einen Anwalt über Verkehrsrecht einzubeziehen?? Als hier nur auf Laien zurück zu greifen?? Hier ist alles ohne Gewähr. Aber ein Anwalt zeigt Dir einen Möglichkeit, oder ratet Dir ab!!

Ja wenn man zu viel Zeit, Geld und Nerven hat ist das eine gute Idee.

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 12. April 2016 um 05:19:26 Uhr:


War das nur ein Beamter ,der dich angehalten hat ? Dann ist Aussage gegen Aussage ,weil Beweisfoto gibts keine !

Hast du Quellen für diese Aussage?
Ich vermute mal, dass dem Polizisten eher geglaubt wird als dir. Aber das ist nur ein Gefühl von mir, da ich noch nie in solch einer Situation war.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. April 2016 um 06:50:40 Uhr:



Zitat:

@allesgeht schrieb am 11. April 2016 um 17:53:36 Uhr:


Moin,,
schon mal dran gedacht einen Anwalt über Verkehrsrecht einzubeziehen?? Als hier nur auf Laien zurück zu greifen?? Hier ist alles ohne Gewähr. Aber ein Anwalt zeigt Dir einen Möglichkeit, oder rateträt Dir ab!!

Ja wenn man zu viel Zeit, Geld und Nerven hat ist das eine gute Idee.

Willst du unsere Anwälte arbeitslos machen? Die Armen müssen doch auch Geld verdienen.

Vorsicht: Dieser Beitrag könnte Spuren von Ironie enthalten.

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 12. April 2016 um 05:19:26 Uhr:


War das nur ein Beamter ,der dich angehalten hat ? Dann ist Aussage gegen Aussage ,weil Beweisfoto gibts keine !

Blödsinn. Es gibt kein "Aussage gegen Ausage". Es gibt einen beamteten neutralen Zeugen und einen Betroffenen. Wer ist wohl glaubwürdig.?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. April 2016 um 13:28:03 Uhr:


Für Fahrzeugführer, die einen Sonderstreifen unberechtigt benutzen, gelten die Lichtzeichen für den allgemeinen Fahrverkehr auf den übrigen Fahrstreifen.

Interessant für den TE dürfte auch der Rest des Urteils sein:

Bei der Missachtung des dortigen Rotlichtes ist trotz der Dauer der Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde eine Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen, wenn das Lichtzeichen für den unberechtigt benutzten Sonderstreifen die Fahrt frei gibt. Dies rechtfertigt eine Unterschreitung der Regelgeldbuße und das Absehen vom Regelfahrverbot.

Die Situation scheint ja vergleichbar gewesen zu sein.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 12. April 2016 um 08:54:17 Uhr:


Bei der Missachtung des dortigen Rotlichtes ist trotz der Dauer der Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde eine Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen, wenn das Lichtzeichen für den unberechtigt benutzten Sonderstreifen die Fahrt frei gibt. Dies rechtfertigt eine Unterschreitung der Regelgeldbuße und das Absehen vom Regelfahrverbot.

Das ist der eigentliche Knackpunkt, das hatte ich ja auch schon auf Seite 1 geschrieben: "wobei ich das Argument, dass der geschützte Bereich durch das Grün der Buspur gar nicht verletzt war, nicht von der Hand zu weisen ist. Eventuell könnte dich das vor einem Fahrverbot retten." Scheint aber keiner zu lesen ;-)

Ich würde eine Erstberatung bei einem Verkehrsrechtler in Anspruch nehmen, Automobilclubs bieten eine solche oft kostenfrei an (z.B. der ADAC) und dabei auf diesen Knackpunkt hinweisen. Denk immer dran: Ein Anwalt macht nur genau das, was du ihm aufträgst, von allein wird bei dieser geringen Verdienstmöglichkeit keiner aktiv.

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 12. April 2016 um 05:19:26 Uhr:


War das nur ein Beamter ,der dich angehalten hat ? Dann ist Aussage gegen Aussage ,weil Beweisfoto gibts keine !

Hmmm...aber dann würden doch bestimmt viele Leute Einspruch einlegen, wenn man mit sowas durchkommen würde, oder?

Zitat:

@birscherl schrieb am 12. April 2016 um 09:01:46 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 12. April 2016 um 08:54:17 Uhr:


Bei der Missachtung des dortigen Rotlichtes ist trotz der Dauer der Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde eine Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen, wenn das Lichtzeichen für den unberechtigt benutzten Sonderstreifen die Fahrt frei gibt. Dies rechtfertigt eine Unterschreitung der Regelgeldbuße und das Absehen vom Regelfahrverbot.

Das ist der eigentliche Knackpunkt, das hatte ich ja auch schon auf Seite 1 geschrieben: "wobei ich das Argument, dass der geschützte Bereich durch das Grün der Buspur gar nicht verletzt war, nicht von der Hand zu weisen ist. Eventuell könnte dich das vor einem Fahrverbot retten." Scheint aber keiner zu lesen ;-)

Ich würde eine Erstberatung bei einem Verkehrsrechtler in Anspruch nehmen, Automobilclubs bieten eine solche oft kostenfrei an (z.B. der ADAC) und dabei auf diesen Knackpunkt hinweisen. Denk immer dran: Ein Anwalt macht nur genau das, was du ihm aufträgst, von allein wird bei dieser geringen Verdienstmöglichkeit keiner aktiv.

Super! Das schaue ich mir genauer an! Vielen Dank!
Erstberatung in Anspruch nehmen ist auch ein guter Tipp, Danke :-)

Wieso reden hier eigentlich alle von Gericht? Ich habe eigentlich auf die Vernunft des Bearbeiters gehofft. Oder meint ihr, das wird sowieso sofort ans Gericht weitergegeben, sobald ich Einspruch einlege?

Davor fürchte ich mich ehrlich gesagt, ein bisschen. Ich habe nämlich keine Rechtsschutzversicherung.

Und ja, es war ein einzelner Beamter.

Zitat:

@matthias171 schrieb am 12. April 2016 um 13:50:38 Uhr:


Wieso reden hier eigentlich alle von Gericht? Ich habe eigentlich auf die Vernunft des Bearbeiters gehofft. Oder meint ihr, das wird sowieso sofort ans Gericht weitergegeben, sobald ich Einspruch einlege?

Davor fürchte ich mich ehrlich gesagt, ein bisschen. Ich habe nämlich keine Rechtsschutzversicherung.

Von "Vernunft" zu reden ist hier erst mal das falsche Wort.
Für den Bearbeiter bist Du ganz einfach der Sünder, dem es gilt eine reinzuwürgen. Dafür wird er bezahlt.

Nun ist es Deine Aufgabe dem Bearbeiter glaubhaft darzustellen das Du nicht vorsätzlich und mit gewissem guten Vorsatz (Du wolltest keinen Bus behindern) gehandelt hast.

Deine Chancen den Bearbeiter umzustimmen wurden hier erläutert.

Schaffst Du es nicht ihn umzustimmen kannst Du vor Gericht mit einem Rechtsbeistand gegen seine Entscheidung vorgehen.

Ich schaffe es wahrscheinlich nicht, vor Ablauf der Frist zur Erstberatung zu gehen. Wäre es sinnvoll, schonmal vorsorglich Widerspruch einzulegen mit Hinweis darauf, dass ich die Begründung nachreichen werde?

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 12. April 2016 um 07:47:19 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. April 2016 um 06:50:40 Uhr:


Ja wenn man zu viel Zeit, Geld und Nerven hat ist das eine gute Idee.

Willst du unsere Anwälte arbeitslos machen? Die Armen müssen doch auch Geld verdienen.

Vorsicht: Dieser Beitrag könnte Spuren von Ironie enthalten.

Für mich ist das schon wichtig, ob ich ein Fahrverbot bekomme oder nicht. Dann kann ich ggf. mein Studium nicht weiterführen für die Zeit.

Btw. muss ich dafür überhaupt ein Fahrverbot bekommen? Es wäre glaube ich mein dritter Punkt (gibt noch zwei alte weil ich mal zu schnell unterwegs war und die sind noch nicht verfallen glaube ich).

Ähnliche Themen