Über Rot gefahren dann aber vor Kreuzung angehalten

Guten Abend liebes Forum

Ich habe folgendes Anliegen. Ich bin auf eine Kreuzung zugefahren und habe die Ampel wegen eines dichten Baumes nicht gesehen und bin so bei der Rotphase an der Ampel vorbei gerollt, über den Fussgänger und dann vor den „Kein Vortritt“ Zeichen stehen geblieben. Waren vielleicht 4-5 Meter. Habe es dann bemerkt, dass es eine Ampelkreuzung ist und bin zurück gerollt. An dieser Kreuzung waren blöderweise Blitzer, habe den hinter mir jedoch nicht auslösen gesehen. Habe ich mich soo Strafbar gemacht oder gibt es erst eine Busse nach überqueren der Kreuzung?

Besten Dank im voraus.

Kawafab

28 Antworten

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 30. Juli 2018 um 22:48:19 Uhr:


Hallo! Das hast Du dann aber unklar formuliert, s.o.
Da sprichst du ganz allgemein von Strafe.
Und fie gibt's sehr wohl bei 1 Foto.
Wobei es bei mir damaks 2x blitzte , als ich nämlich nach Überfahren der Haltlinie zureckgesetzt hatte.

Was ist an dem Titel des Fred unklar: " Über Rot gefahren dann aber vor Kreuzung angehalten" . Da steht nicht, ich bin über eine Haltelinie gebrettert...... Darauf bezieht sich meine Antwort. Logisch denken leicht gemacht 😁

Wie kann man bei Rot über eine Ampel fahren OHNE dabei die Haltlinie zu überfahren?
Freue mich auf eine logische Antwort!

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 31. Juli 2018 um 14:34:23 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 30. Juli 2018 um 22:48:19 Uhr:


Hallo! Das hast Du dann aber unklar formuliert, s.o.
Da sprichst du ganz allgemein von Strafe.
Und fie gibt's sehr wohl bei 1 Foto.
Wobei es bei mir damaks 2x blitzte , als ich nämlich nach Überfahren der Haltlinie zureckgesetzt hatte.

Was ist an dem Titel des Fred unklar: " Über Rot gefahren dann aber vor Kreuzung angehalten" . Da steht nicht, ich bin über eine Haltelinie gebrettert...... Darauf bezieht sich meine Antwort. Logisch denken leicht gemacht 😁

Wo wir schon beim logischen Denken sind, wo ist denn die Haltelinie, nach der Ampel oder doch schon davor?

Tja, wenn ich dat so sehe: Unmittelbar vor dem ersten Kontakt ist die Haltelinie. Logisch, ne? In D interessiert das keinen Menschen, kommt nur ein Foto fliegt das ein den Müll. Bloß weil bei Onkel August im Jahre 1938 das anders war und es bei Gewitter zweimal blitzte, bestätigt dies die Regel. Ich hoffe mit dieser tiefschürfenden Auskunft gedient zu haben und verbleibe mit V und S freudlichen Grüßen und verweise auf meine anderen, tiefschürfenden technischen Erklärungen, die natürlich wieder keiner gelesen hat.

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Bringe vorerst man den Fussgänger zum Arzt, oder rufe die Ambulanz.
Dann kannst Du nicht mehr viel machen, bis Du Post bekommst von den Behörden.
Bitte sofort lesen, auch wenn es schwer fällt.
Es hat auch eine Rechtsbelehrung dabei, wo Du entnehmen kannst, bis wann Du wo Einsprache machen kannst. Die Termine sind KURZ!
Falls Du nicht bezahlst oder mit eingeschriebenem Brief Stellung nimmst wird es teuer, weil dann sofort Gerichtskosten, Schreibgebühren und mehr bis €1000.- auflaufen. Das Ueberfahren einer roten Ampel kostet meines Wissens das erste Mal etwa E220.-
Die schweizerischen Bussen und Strafen werden vollständig nach Deutschland weitergeleitet, liebe Schlaumeier. Bitte Post sofort öffnen, Rechtsschutzversicherung seine Verfehlungen klagen und bezahlen.

Nach 12 TAgen braucht der Fußgänger auch keine Ambulanz mehr.
Der TE meldet sich auch nicht mehr zu Wort.
Wozu der RS Versicherung die Verfehlung klagen wenn gleich bezahlt wird?
Wird jetzt in der Schweiz 1x oder 2x geknipst und was kostet das in Euro oder Franken?
Wird dieser Fred erfolgreich wiederbelebt werden können?

Hallo liebes forum

Ich danke euch allen zu euren hilfreichen und auch weniger hilfreichen Antworten.

Also bei uns ist halt die ganze Umgangssprache anders. Zunächst habe ich keinen Fussgänger überfahren, sondern bei uns bedeutet das ganz einfach Zebrastreifen/Fussgängerstreifen. Ich habe jedoch sogar ein Bild gemacht und werde euch diese auch noch Anhängen. Ich finde diese Kreuzung fragwürdig. Ein wirklich sichtbarer Haltebalken ist da nicht, in echt noch viel schwieriger zu erkennen.

Lg Kawafab

Asset.HEIC.jpg

Fototechnik CH:
in der Praxis wird bei modernen Rotlicht-Anlagen 2 bis 4x geblitzt von vorne, das ist abhänglig von der Anzahl Induktionsschleifen in der Fahrbahn. Der Sinn dabei ist, dass man sehen kann, ob einer mit Motorpanne auf der Kreuzung liegengeblieben ist, und um wieviele Meter FahrerIn zwischen den zwei Album-Einträgen nach vorne rückt mit dem Wagen. Nebst gut erkennbaren Portraitaufnahme kann gleichzeitig von hinten das Kontrollschild dokumentiert werden für 2-Räder.
Hast Du im allerletzten Moment doch noch angehalten und dies lässt sich auf den Fotos feststellen, kann es sein, dass ausnahmsweise auf eine Strafe verzichtet wird. Dies ist ausschliesslich Sache der geschulten auswertenden Verkehrsexperten.
Die Daten werden zu 99% per Funk online sofort an die Zentrale gesandt, im Kasten hat es keine! Speicherkarten, Laufwerke, Münzen und Wertgegenstände. Die meisten Anlagen haben Farbe grau.
Die gelben Dinger auf der Strasse sind "Fussgängerstreifen".

Ich kann die Lichtzeichenanlage gut sehen. Das Schild "Fahrbahnmarkierung fehlt", da die Straße erneuert wurde, hast du sicherlich gesehen? Da sollte man etwas umsichtiger fahren.
Aber du bist ja angehalten und aufgrund der nachweisbaren Umstände wird man wohl Verständnis haben.

"Das Schild "Fahrbahnmarkierung fehlt", da die Straße erneuert wurde, hast du sicherlich gesehen?"
Trifft nicht zu für CH!

Bei Baustellen mit Belagserneuerung steht wohl im Gegensatz zu DE ein dreieckiges Schild ""Baustelle"" ohne Zusatz, also KEIN Schild "Fahrbahnmarkierung fehlt". Dass die Straße erneuert wurde, hast du sicherlich gesehen? Ist bei uns so üblich spätestens seit es Fiehlmann und andere Optiker gibt
Es ergeben sich aus der fehlenden Markierung keine Sonderrechte, im Gegenteil, im Baustellenbereich wird erhöhte Aufmerksamkeit und anpassen der Fahrweise erwartet und gefordert.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 11. Aug. 2018 um 16:2:18 Uhr:


Da sollte man etwas umsichtiger fahren.

Danke, dass du mich bestätigt hast.

hm also in DT dürfte das keine strafe mit sich ziehen aber in der Schweiz weiß ich das nicht so genau

Dann sind wir ja so schlau wie vorher.

Vielleicht wäre es angebracht, solche Fragen in dem Land zu stellen wo der Verstoß begangen wurde. Schweizer Recht juckt hier, glaube ich, die wenigsten.

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