u.U. kann Alkohol MPU auch ohne Fahren angeordnet werden

Da ist jemand mit 1,79 Promille zu Fuß auf der Autobahn rumgetorkelt. Weil eben dieser 3 Jahre zuvor eine Alkohol MPU "bestanden" hatte, wurde seitens der Behörde eine erneute MPU angeordnet, da Zweifel am in der MPU angegebenen kontrollierten Trinken bestand.

Nach der Weigerung, sich der erneuten MPU zu stellen, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Hier der SpOn Artikel

Demnach hat der Anwalt des Betroffenen den Widerspruch gegen den Fahrerlaubnisentzug zurückgenommen.

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Ich finde die Entscheidung richtig. Alkoholiker haben hinter dem Steuer nichts zu suchen.

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 3. Juli 2015 um 12:03:11 Uhr:


Lieber ein Alkoholiker mit seinem Normalen Pegel von 2,0 am Steuer als der gleiche auf Entzug mit 0,0.
Naja in jedem Fall wäre er wohl als Beifahrer besser geeignet.

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Das interpretiere ich mal als Scherz und zwar als einen ganz schlechten!

Zitat:

@downforze84 schrieb am 2. Juli 2015 um 20:23:57 Uhr:


Ich finde die Entscheidung falsch. MPUs sollten auf Fahrzeuge beschränkt bleiben. Schließlich nimmt man nur dann am Verkehr teil. Fußgänger rennen nicht auf der Fahrbahn rum.

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Eine MPU kann nicht nur bei Alkohol- / Drogenauffälligkeit im Straßenverkehr angeordnet werden.

Sie kann auch angeordnet werden, wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von KFZ bestehen.
Etwa wenn jemand durch Gewalt- / Aggressionsdelikte auch außerhalb des Straßenverkehrs auffällt, einen Fluchtwagen fährt oder ein Fahrzeug bei anderen Straftaten benutzt, usw.

Zitat:

@Tillamook schrieb am 26. Oktober 2015 um 15:45:23 Uhr:


Führerscheinentzug und/oder MPU werden den Mann wohl auch in Zukunft nicht davon abhalten, betrunken auf der Straße/Autobahn rumzulaufen.

:-(

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Das ist richtig.

Aber wer im besoffenen Kopp derart die Kontrolle über sich verliert, daß auf der Autobahn herumläuft, der verliert dann vielleicht auch derart die Kontrolle, daß er sich ans Lenkrad setzt!

Zitat:

@zhnujm schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:03:27 Uhr:


Strafe für etwas was man in der Zukunft machen könnte liegt nicht ganz in meinem Rechtsverständniss.

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Doch!

Stell Dir folgende Situationen vor:

Person A ist Jäger oder Sportschütze.

Im besoffenen Kopp veranstaltet er in seinem Garten Zielübungen.

Ihm wird die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen um zu verhindern, daß er beim nächsten Mal noch gefährlichere Sachen mit seinen Waffen macht.

Oder Person B beantragt einen sog. kleinen Waffenschein.

Er ist mehrfach wegen Körperverletzungs-, Bedrohungs- und Gewaltdelikten auffällig geworden.

Der Antrag auf den kleinen Waffenschein wird abgelehnt.

So wird verhindert, daß B mit seiner Schreckschußwaffe Gewaltdelikte usw. verübt.

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Zitat:

@zhnujm schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:43:17 Uhr:


Und das der Mann im oben genannten Fall Schwerstalkoholiker ist steht jetzt also vorsorglich fest ?
Im Extremfall wegen eines Alkoholdeliktes das zur MPU fürte und einem besäufniss drei Jahre danach auf Karneval ?
Naja.

Erwisch ihn beim Autofahren aber nicht wegen so nem Scheiss.

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Bei 1,79 Promille und einem solchen Kontrollverlust, daß er auf der Autobahn herumlatscht, kann meines Dafürhaltens von Alkoholismus im Sinne der Unfähigkeit, kontrolliert zu trinken, ausgegangen werden.

So einer muß nicht erst beim Autofahren erwischt werden, bevor man ihm die Fahrerlaubnis entzieht!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. Juli 2015 um 21:27:22 Uhr:



Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 2. Juli 2015 um 20:18:52 Uhr:


Nur weil jemand 2 x Alkohol trinkt, macht es ihn noch nicht zum Alkoholiker...

Ich konnte dem Artikel an keiner Stelle entnehmen, daß der Typ nur 2 (!) x Alkohol konsumiert haben soll.

Woher hast du diese Information?

Wahrscheinlich an der Stelle wo auch stand das er mehrmals trinkt - nämlich nirgendwo.

Das ist mal wieder die deutschen Behörden - Geld abzocken wo man nur kann. Weil die MPU einen ja so umerzieht.
Vor allem weil man ohne überhaupt zu suchen genug Angebote bekommt die MPU zu bestehen, ohne überhaupt anwesend zu sein!

Bei einer MPU wegen Alkohol muss man dem Psychologen in der Regel glaubhaft machen das man in Zukunft verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen wird.

Wenn man danach sturzbetrunken erwischt wird ist die Aussage aus der ersten MPU nicht mehr glaubhaft.
Von daher halte ich es für vollkommen normal und richtig, das eine erneute MPU angeordnet wird.

Jemanden der noch nie vorher mit Alkohol am Steuer aufgefallen ist, hat hier aber nichts zu befürchten.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 23. März 2016 um 11:05:04 Uhr:


Bei einer MPU wegen Alkohol muss man dem Psychologen in der Regel glaubhaft machen das man in Zukunft verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen wird.

Wenn man danach sturzbetrunken erwischt wird ist die Aussage aus der ersten MPU nicht mehr glaubhaft.
Von daher halte ich es für vollkommen normal und richtig, das eine erneute MPU angeordnet wird.

Jemanden der noch nie vorher mit Alkohol am Steuer aufgefallen ist, hat hier aber nichts zu befürchten.

Wer nach bestandener MPU noch einmal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, sollte seinen Führerschein für immer abgeben müssen. Wer zwei mal erwischt wird, ist nicht 2x betrunken gefahren sondern statistisch gesehen eher 200 mal...

Zitat:

@Mauser98 schrieb am 23. März 2016 um 09:11:42 Uhr:



Zitat:

@zhnujm schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:03:27 Uhr:


Strafe für etwas was man in der Zukunft machen könnte liegt nicht ganz in meinem Rechtsverständniss.

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...
Oder Person B beantragt einen sog. kleinen Waffenschein.

Er ist mehrfach wegen Körperverletzungs-, Bedrohungs- und Gewaltdelikten auffällig geworden.

Der Antrag auf den kleinen Waffenschein wird abgelehnt.
...

Und da sind wir beim Pudels Kern. Was heisst "auffällig" ? Bloßer Verdacht oder juristisch bestätigte Tat ? Ermittelt werden kann z.B. auch zig mal gegen mich, weil mich der Ex-Partner, die Hausgemeinschaft oder Nachbarschaft nicht abkann und mir fortwährend XYZ unterstellt. Gilt da die Devise "ein Körnchen Wahrheit wird ja wohl schon dran sein" ?

eine MPU kann grundsätzlich nur angeordnet werden, wenn Tatsachen bestehen, auf die sie sich stützt. Ein festgestelltes Aggressionsdelikt ist eine solche Tatsache. Eine reine Vermutung reicht nicht aus.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 2. Juli 2015 um 20:23:57 Uhr:


Ich finde die Entscheidung falsch. MPUs sollten auf Fahrzeuge beschränkt bleiben. Schließlich nimmt man nur dann am Verkehr teil. Fußgänger rennen nicht auf der Fahrbahn rum.

Der ist ja eben schon auf der Fahrbahn gewesen. Insofern macht die Entscheidung doch Sinn. Der gehört ausm Verkehr gezogen, egal, wie er sich fortbewegt.

Zitat:

@Mauser98 schrieb am 23. März 2016 um 09:11:42 Uhr:



Zitat:

@zhnujm schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:03:27 Uhr:


Strafe für etwas was man in der Zukunft machen könnte liegt nicht ganz in meinem Rechtsverständniss.

Doch!
Stell Dir folgende Situationen vor:
Person A ist Jäger oder Sportschütze.
Im besoffenen Kopp veranstaltet er in seinem Garten Zielübungen.
Ihm wird die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen um zu verhindern, daß er beim nächsten Mal noch gefährlichere Sachen mit seinen Waffen macht.

Oder Person B beantragt einen sog. kleinen Waffenschein.
Er ist mehrfach wegen Körperverletzungs-, Bedrohungs- und Gewaltdelikten auffällig geworden.
Der Antrag auf den kleinen Waffenschein wird abgelehnt.
So wird verhindert, daß B mit seiner Schreckschußwaffe Gewaltdelikte usw. verübt.

Ja wie "Doch !" ? 😁
Willst du mir jetzt vorschreiben was mein Rechtsempfinden ist ? 😉

Fall A versteh ich aber nicht: besoffen Waffe benutzt = Waffenschein weg, besoffen Auto gefahren = Führerschein weg, logisch.

Zitat:

@Karmari schrieb am 24. März 2016 um 15:44:37 Uhr:

Zitat:

. Der gehört ausm Verkehr gezogen, egal, wie er sich fortbewegt.

Das wird eine MPU - egal ob bestanden, durchgefallen oder gar nicht teilgenommen aber nicht bewirken....zu Fuß kann er nach wie vor besoffen auf der Bahn rumtorkeln und einen arglosen Autofahrer zum Totschläger machen....

@ Mauser98 (der Nick lässt schon Rückschlüsse zu)
Dieser voreilende deutsche Gehorsam ist immer bedenklich.... "Er KÖNNTE also machen wir vorsichtshalber...Verbieten verbieten....
Dann müsste bei jedem Geschwindigkeitsverstoß sofort die Zuverlässigkeit in Frage gestellt und waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen werden- pauschal. Da hält sich jemand nicht an Vorschriften, also KÖNNTE er auch mit seinen Schießeisen.....
Bei JEDEM Vergehen müsste sofort -aber man kann nicht alles verhindern. Und egal was man tut - es passiert doch immer wieder was, nur das Abertausende die niemals etwas Böses im Sinn hatten/haben unter den voreilenden Vorschriftenwahn leiden müssen.
Austicken tun dann immer die, die vorher nie aufgefallen sind - saublöd :-)
Gerade mit legalen Schießeisen passiert in D so wenig -wenn man es mal real nüchtern betrachtet -da könnte der Knabe hier sicher beruhigt weiter zur Fuß zur Jagt gehen :-)

Ich hab nen Spezl, der hat nach der MPU den Schein wieder bekommen -sehr zu unserer Verwunderung. 3 Wochen drauf war er ihn wieder los. Nu hat er ein Jahr munter weiter gesoffen, zZ abstinent weil wohl Untersuchungen und die nächste MPU ansteht, und ich möcht wetten der bekommt den Schein wieder bzw darf ihn neu machen. Wie lange halt.... Unfall hat er noch keinen gebaut und wir haben schon oft versucht auf ihn einzureden, aber der ist leider Säufer, so richtig. Nur scheinbar haben die im Amt da kein Auge für - es muss wohl erst was passieren.

Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei verschiedene Sachen ! Führerschein hast immer am Mann ,Fahrerlaubnis ist eine Erlaubnis seitens der Behörde ! Und wenn einer mit Alkohol nicht umgehen kann ,warum auch immer ,gehört er nicht ins öffentliche Strassenland !Ob Autofahrer ,Fussgänger oder Radfahrer !
Und von nur 2x Alkohol trinken muss ich nicht zum IDIOTENtest ! Und wer auf der Autobahn rumtorkelt ,sollte sich am nächsten Morgen mal selbst die Frage stellen , ob alles im Oberstübchen stimmt !
So was macht man nicht mal nüchtern !

Als nächstes wird einem die Fahrerlaubnis entzogen weil man Mitglied in der "falschen" Partei ist.

Also wer nachweislich! durch Drogen, Alkohol oder Dauerhaftes Missachten von Verkehrsregeln das Leben anderer gefährdet, dessen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs gehört überprüft bzw. dauerhaft abgesprochen. Wer dagegen zum Fußball geht und nur wegen eines hätte passieren können wenn zur MPU Aufgefordert wird, Sorry das ist einfach nur Lächerlich und ist IMHO Machtmissbrauch seitens der Behörden.

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