u.U. kann Alkohol MPU auch ohne Fahren angeordnet werden
Da ist jemand mit 1,79 Promille zu Fuß auf der Autobahn rumgetorkelt. Weil eben dieser 3 Jahre zuvor eine Alkohol MPU "bestanden" hatte, wurde seitens der Behörde eine erneute MPU angeordnet, da Zweifel am in der MPU angegebenen kontrollierten Trinken bestand.
Nach der Weigerung, sich der erneuten MPU zu stellen, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.
Demnach hat der Anwalt des Betroffenen den Widerspruch gegen den Fahrerlaubnisentzug zurückgenommen.
Beste Antwort im Thema
Ich finde die Entscheidung richtig. Alkoholiker haben hinter dem Steuer nichts zu suchen.
99 Antworten
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 29. März 2016 um 05:28:12 Uhr:
Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei verschiedene Sachen ! Führerschein hast immer am Mann
Nö, der liegt sicher verwahrt daheim. Sonst kommt ein übereifriger Grüner auf die Idee das Ding mal zu behalten und erst der Staatsanwalt stellt nach Wochen fest, das das unrechtens war.
Dann bekommst zwar die entstandenen (Taxi/Bus Anwalts) Kosten von der Staatskasse ersetzt, den Ärger aber nicht -in dieser Zeit bist nämlich ohne Fahrerlaubnis :-)
Denen muss bei einer Kontrolle ne Kopie und evtl 10€ reichen. Wollen sie mehr, sollen sie einen Richter bemühen.
Da das idR mit Arbeit verbunden ist......reicht die Kopie.
Einfach zu viel schlechte Erfahrungen mit den Burschen......schade eigentlich.
Naja, und Machtmissbrauch der Behörden ist doch eher normal -lieber mal verbieten, vorsichtshalber.
Blöd dabei - die bösen Jungs halten sich nicht an Gesetzte, da kannst verbieten waste willst.....
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 30. März 2016 um 03:30:52 Uhr:
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 29. März 2016 um 05:28:12 Uhr:
Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei verschiedene Sachen ! Führerschein hast immer am MannNö, der liegt sicher verwahrt daheim. Sonst kommt ein übereifriger Grüner auf die Idee das Ding mal zu behalten und erst der Staatsanwalt stellt nach Wochen fest, das das unrechtens war.
Dann bekommst zwar die entstandenen (Taxi/Bus Anwalts) Kosten von der Staatskasse ersetzt, den Ärger aber nicht -in dieser Zeit bist nämlich ohne Fahrerlaubnis :-)
Denen muss bei einer Kontrolle ne Kopie und evtl 10€ reichen. Wollen sie mehr, sollen sie einen Richter bemühen.
Da das idR mit Arbeit verbunden ist......reicht die Kopie.
Einfach zu viel schlechte Erfahrungen mit den Burschen......schade eigentlich.
Naja, und Machtmissbrauch der Behörden ist doch eher normal -lieber mal verbieten, vorsichtshalber.
Blöd dabei - die bösen Jungs halten sich nicht an Gesetzte, da kannst verbieten waste willst.....
So weit so gut.
Wenn ein "Grüner" also mittlerweile ein "Blauer", gegen Dich eine Maßnahme trifft, wobei er oder sie Dir an Ort und und Stelle die Fahrerlaubnis entzieht, ist es egal, ob Dein Führerschein greifbar ist oder nicht.
Der Polizist / die Polizistin wird Dir sagen, daß Du ab sofort nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis bist und das wird er auch in die Anzeige schreiben.
Fährst Du trotzdem weiter, begehst Du ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und zwar vorsätzlich!
Das macht sich vor Gericht nicht wirklich gut und ggf. kann Das von Dir genutzte Auto sichergestellt / beschlagnahmt werden!
Solche Maßnahmen wie sofortige Sicherstellung / Beschlagnahme des Führerscheins werden seitens der Polizei in Absprache mit einem Richter getroffen und kommen bei Fahren unter Alkohol- / Drogeneinfluß, Straßenverkehrsgefährdung und anderer Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr in Frage.
Ach ja! Das Mitführen einer Führerscheinkopie kann eine Urkundenfälschung sein!
Also lass es besser!
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 29. März 2016 um 11:21:06 Uhr:
Als nächstes wird einem die Fahrerlaubnis entzogen weil man Mitglied in der "falschen" Partei ist.
...
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Blödsinn!
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 29. März 2016 um 11:21:06 Uhr:
...Also wer nachweislich! durch Drogen, Alkohol oder Dauerhaftes Missachten von Verkehrsregeln das Leben anderer gefährdet, dessen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs gehört überprüft bzw. dauerhaft abgesprochen. ...
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Warum muß es erst denn erst zu einer Gefährdung kommen?
Solchen Leuten gehört die Fahrerlaubnis entzogen, bevor es zu einer Gefährdung und Schädigung kommen kann.
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 29. März 2016 um 11:21:06 Uhr:
... Wer dagegen zum Fußball geht und nur wegen eines hätte passieren können wenn zur MPU Aufgefordert wird, Sorry das ist einfach nur Lächerlich und ist IMHO Machtmissbrauch seitens der Behörden.
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Wir reden hier von Fußballhooligans und nicht von normalen Fußballfans!
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 29. März 2016 um 05:28:12 Uhr:
...
Und von nur 2x Alkohol trinken muss ich nicht zum IDIOTENtest !
...
Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn Du 1,6 oder mehr Promille auf der Armatur hast, musst Du so oder so zum Idiotentest.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 30. März 2016 um 14:34:05 Uhr
Wenn Du 1,6 oder mehr Promille auf der Armatur hast, musst Du so oder so zum Idiotentest.
nö
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 30. März 2016 um 14:30:52 Uhr:
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 29. März 2016 um 11:21:06 Uhr:
Als nächstes wird einem die Fahrerlaubnis entzogen weil man Mitglied in der "falschen" Partei ist.
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Blödsinn!
Sagst du! Wer weiß was unsere Regierenden sich noch so alles ausdenken...
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 30. März 2016 um 14:30:52 Uhr:
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 29. März 2016 um 11:21:06 Uhr:
...Also wer nachweislich! durch Drogen, Alkohol oder Dauerhaftes Missachten von Verkehrsregeln das Leben anderer gefährdet, dessen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs gehört überprüft bzw. dauerhaft abgesprochen. ...
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Warum muß es erst denn erst zu einer Gefährdung kommen?
Solchen Leuten gehört die Fahrerlaubnis entzogen, bevor es zu einer Gefährdung und Schädigung kommen kann.
Ja aber man muss einem erst Nachweisen das er Drogen konsumiert hat. Nur mal so aus Verdacht geht nicht.
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 30. März 2016 um 14:30:52 Uhr:
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 29. März 2016 um 11:21:06 Uhr:
... Wer dagegen zum Fußball geht und nur wegen eines hätte passieren können wenn zur MPU Aufgefordert wird, Sorry das ist einfach nur Lächerlich und ist IMHO Machtmissbrauch seitens der Behörden.
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Wir reden hier von Fußballhooligans und nicht von normalen Fußballfans!
Was Unterscheidet denn einen Hooligan von einem normalen Fan?
Ich selbst war Jahrelang Mitglied in einer den Ultras eines Erstliga Clubs Nahestehenden Fan Organisation. Ich würde mich aber noch lange nicht als Hooligan bezeichnen. Auch gab es nie Probleme mit den Sicherheitskräften. In dem geschilderten Fall ist das eine Vorverurteilung der Personen, gegen die aktuell ein Strafverfahren läuft. In unserem Rechtssystem ist man so lange Unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde. Die Sache ist ein Schnellschuss der Behörden.
"Sagst du! Wer weiß was unsere Regierenden sich noch so alles ausdenken..."
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Nein, keine Angst. So etwas ist verfassungsmäßig gar nicht möglich.
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"Ja aber man muss einem erst Nachweisen das er Drogen konsumiert hat. Nur mal so aus Verdacht geht nicht."
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Deshalb gibt es ja auch Drogentests.
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"Was Unterscheidet denn einen Hooligan von einem normalen Fan?
Ich selbst war Jahrelang Mitglied in einer den Ultras eines Erstliga Clubs Nahestehenden Fan Organisation. Ich würde mich aber noch lange nicht als Hooligan bezeichnen. Auch gab es nie Probleme mit den Sicherheitskräften. In dem geschilderten Fall ist das eine Vorverurteilung der Personen, gegen die aktuell ein Strafverfahren läuft. In unserem Rechtssystem ist man so lange Unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde. Die Sache ist ein Schnellschuss der Behörden."
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Wo die Unterschiede liegen, weiß ich nicht. Ich denke, der Fan geht zum Fußball um das Spiel zu sehen, der Hooligan interessiert sich nicht sonderlich für das Spiel, ihm geht es ums Randalieren.
Die polizeiliche Beweisdokumentation bei Gewalttätigkeiten im Umfeld von Fußballspielen ist sehr gut und auch gerichtsverwertbar, daher kann sehr sehr wohl zwischen Fans und Randalierern unterschieden werden.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. März 2016 um 14:40:33 Uhr:
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 30. März 2016 um 14:34:05 Uhr
Wenn Du 1,6 oder mehr Promille auf der Armatur hast, musst Du so oder so zum Idiotentest.
nö
Jö!
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 29. März 2016 um 01:40:42 Uhr:
...@ Mauser98 (der Nick lässt schon Rückschlüsse zu)
...
Dann müsste bei jedem Geschwindigkeitsverstoß sofort die Zuverlässigkeit in Frage gestellt und waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen werden- pauschal. Da hält sich jemand nicht an Vorschriften, also KÖNNTE er auch mit seinen Schießeisen...Ich hab nen Spezl, der hat nach der MPU den Schein wieder bekommen -sehr zu unserer Verwunderung. 3 Wochen drauf war er ihn wieder los. Nu hat er ein Jahr munter weiter gesoffen, zZ abstinent weil wohl Untersuchungen und die nächste MPU ansteht, und ich möcht wetten der bekommt den Schein wieder bzw darf ihn neu machen. Wie lange halt.... Unfall hat er noch keinen gebaut und wir haben schon oft versucht auf ihn einzureden, aber der ist leider Säufer, so richtig. Nur scheinbar haben die im Amt da kein Auge für - es muss wohl erst was passieren.
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1. Den Mauser 98K habe ich schon vor Jahren verkauft. In meinem Alter macht es keinen Spaß mehr, sich den Rückstoß einer 8 X 57 IS in die Schulter hauen zu lassen. :-))
2. Wenn jemand im Straßenverkehr oder sonstwie auffällig wird, etwa durch Drogen, Alkohol, Gewalt, kann ihm die Behörde durchaus mangelnde Zuverlässigkeit attestieren und die waffenrechtliche Erlaubnis entziehen!
Das setzt natürlich voraus, daß die Behörde von solchen Verstößen erfährt.
3. Was Deinen versoffenen Kumpel angeht, wie der seinen Führerschein wieder bekommen soll, verstehe ich auch nicht!
Zitat:
@Mauser98 [url=http://www.motor-talk.de/.../...en-angeordnet-werden-t5359739.html?...]schrieb am 30. März 2016 um 15:33:09 Uhr
Jö!
erklär mal, wie Du darauf kommst (ohne Auffälligkeit im Strassenverkehr).
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. März 2016 um 15:55:03 Uhr:
Zitat:
@Mauser98 [url=http://www.motor-talk.de/.../...en-angeordnet-werden-t5359739.html?...]schrieb am 30. März 2016 um 15:33:09 Uhr
Jö!
erklär mal, wie Du darauf kommst (ohne Auffälligkeit im Strassenverkehr).
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Sollte sich die Gesetzeslage nicht geändert haben, ist ab 1,6 Promille eine MPU zwingend vorgeschrieben.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. März 2016 um 16:19:27 Uhr:
nur, wenn man als Führer eines Fahrzeugs im Straßenverkehr auffällig wird
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Ja klar, davon ist doch die ganze Zeit die Rede.
Hallo, MrFleetwood,
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 30. März 2016 um 03:30:52 Uhr:
Nö, der liegt sicher verwahrt daheim. Sonst kommt ein übereifriger Grüner auf die Idee das Ding mal zu behalten und erst der Staatsanwalt stellt nach Wochen fest, das das unrechtens war.
wie groß schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein Polizeibeamter Dir gleich vor Ort den Führerschein abnimmt, und dann auch noch ohne triftigen Grund?
Wenn ja, warum sollte er es denn machen?
Dagegen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Dir im Rahmen einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagt wird, wenn Du den Führerschein nicht im Original vorlegen kannst, relativ groß.
Das wäre sicher recht ärgerlich, wenn so etwas mal ein paar hundert Kilometer von daheim entfernt passiert, oder nicht? 😎
Und komm bitte nicht damit, dass das nicht rechtens wäre, denn das stimmt nicht und es wird bei uns nicht selten praktiziert.
Viele Grüße,
Uhu110