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Typisierungs-Bericht (Österreich) / Bitte um HILFE !!

Audi TT 8J

Hallo,

wichtig für dieses Thema: Komme aus Salzburg (Ö) - Auto: TT 8J 2.0 TFSI
Hatte heute einen Typisierungs-Termin bei der Salzburger Landesregierung.

Einzutragen: Frontspoiler (Rieger), Federn (KAW 40/30mm), Reifen/Felgen (RH Turbo 8,5x18 ET37), ESD (Duplex-Auspuff), Tönungsfolie (schwarz)

Tönungsfolie, ESD u. Frontspoiler sind nicht eintragungspflichtig, wollte aber alles machen, damit es auch 100% passt.
Für die Felgen hatte ich eine Einzelgenehmigung beim TÜV Süd (Freilassing, DE) machen lassen. In dieser EG steht drinnen, das alles passt und genug Bodenfreiheit besteht. So, hatte ALLLLE nötigen Papiere beisammen und fuhr besten Glaubens heute da zur Salzburger Landesregierung. 13:00 Uhr Termin - 13:05 Uhr ...und tschüss!

Lt. Prüfer war/bin ich viel zu tief und habe nur eine Bodenfreiheit von 9mm. In Ö ist angeblich 11mm Pflicht. Ich darauf zum TÜV nach Freilassing und wollte Klärung, da in derem TÜV alles in Ordnung schien. Der TÜV (sehr nett) meinte, dass in DE alles passend wäre und er sich dies auch nicht erklären kann, meine Änderungen am KFZ seien alle perfekt gemacht mit Papiere etc. Angeblich ist es in Ö von Bundesland zu Bundesland verschieden mit der Gesetzgebung. Ach noch was, der TÜV hat mir mitgeteilt, dass ALLE Ferarri u. Porsche von Haus aus nur 8mm (!) Bodenfreiheit haben und die dürfen doch auch im Ösi-Land fahren. Das versteh noch einer in Zeiten der EU u. Globalisierung...?!

Defakto habe ich Pech und bekomme keine Genehmigung und muß alles Rückbauen (Kosten, Kosten, Aufwand etc.)
AUSSER jemand kann mir einen Tipp geben.

Bitte ich brauche Euren Rat, was soll ich machen? Weiß jemand, wie hoch die Bodenfreiheit eines TT ab Werk von Haus aus ist? Ist die überhaupt 11mm?

Bitte um dringende Hilfe, muss bis Ende nächster Woche alles Ändern oder ein Schlupfloch finden - HILFE !!

Danke, Euer gFaZ

8 Antworten

Meinst Du wirklich Bodenfreiheit oder den Freigang in den Radhäusern? Mit 9 mm Bodenfreiheit, reißt Dir jeder Kieselstein auf der Strasse eine Loch! Bei der Freiheit in den Radhäusern verstehe ich die Sache nicht. Die Felgen sind sogar schmaler und kleiner als meine von der Quattro GmbH (9J x 19) und die gibt es ab Werk! 18-er sind sogar in der EWG Übereinstimmungserklärung eingetragen! Obe rhast Du besondere Reifen drauf?

Was passiert eigentlich, wenn das Fahrzeug in den in BRD abgenommenen Zustand nach AUT exportiert werden würde? Tageszulassung auf deutschem Freund...

Also:

Erstens hat Dein Prüfer nicht von 9 bzw. 11 mm geredet sondern von cm 😉 
In A gibt es leider diese beschi**ene Regelung, dass das Fahzeug an der tiefsten Stelle UNNACHGIEBIGER TEILE (meist Radaufhängung, Endtopf o.ä) eine Mindestbodenfreiheit von 11 cm aufweisen muss, bei nachgiebigen Teilen (z.b. Motorunterschutz aus Kunststoff, flexible Frontspoiler) 8 cm.
Das ist KEIN Gesetz, aber eine bundesweite TÜV-Richtlinie, also für Dich wie ein Gesetz, außer - siehe weiter unten.

Was in D oder woanders zugelassen ist spielt dabei überhaupt keine Rolle, die Idioten machen sich in A ihre eigenen Regeln 😠

Folien sind zwar nicht wirklich eintragungspflichtig, aber eine Eintragung ist dennoch dringend anzuraten. In letzter Zeit pfrüfen die zuständigen Beamten sehr stark die Genehmigungszahl der Folie (ist auf der Folie eingedruckt, muss auf jeder Scheibe auf der die Folie angebracht ist sichtbar sein), und wenn sie nicht auf der Liste steht (liegt beim TÜV auf, regelt den maximalen Tönungsgrad) kannst Du sie im schlechtesten Fall an Ort und Stelle rausreißen oder Deinen Wagen (wegen abgenommener Kennzeichen) abschleppen lassen.

Schau als erstes mal auf einer ebenen Fläche nach, wieviel Bodenfreiheit Dein Wagen wirklich hat. Geht es nur um einen Zentimeter, kannst Du ev. mit dem Reifendruck etwas tricksen (z.B. den vom Reifenhersteller für Dein Fahrzeug angegebenen Maximaldruck einfüllen). Dann alles aus dem Fahrzeug raus, was Gewicht spart (vor allem ein ev. Reserverad im Kofferraum), Tank leerfahren.....
Es kann auch helfen, den Wagen vor der Prüfung komplett auszufedern (entweder mit dem Wagenheber, oder wenn Du Dich traust einfach an den Radhäusern mächtig hochheben), allerdings ist das nur eine Notlösung die nicht viel Erfolg verspricht.
Bei der Messung der Bodenfreiheit muss der Fahrer normalerweise im Fahrzeug sitzen - also leichte Schuhe anziehen (kleiner Scherz) 😁

Noch eine Möglichkeit - Fahrzeug auf die Bühne, komplett ausfedern, und an der Oberseite der Federn (weil dort nicht sichtbar) eine Art Gummieinlagscheibe reingeben, die nach der Überprüfung wieder entfernt wird - dann haben sich die Federn eben noch um einen Zentimeter gesetzt, was als normal anzusehen ist.
Oder Du baust die Originalfedern wieder ein, lässt alles eintragen, und fährst dann die Federn eben ohne Eintragung und vertraust auf Dein Glück (bei schwarzen Federn besser, da fast alle Serienfedern schwarz sind, das Kontrollorgan auf den ersten Blick also keinen Unterschied erkennt)

Und hier jetzt die vermutlich vernünftigste Lösung:
Such Dir einen toleranten KFZ-Ziviltechniker, der Dir die Eintragungen auch im jetzigen Zustand machen wird, wenn die Verkehrstauglichkeit nicht entsprechend geschmälert ist - die pochen nicht auf die unsinnigen 11 cm und kosten im Endeffekt nicht viel mehr als der bescheuerte TÜV.

LG

TFFY

PS @ psdv2
Es geht nicht um die Größe der Felge - der Abrollumfang (und damit der Gesamtdurchmesser mit Reifen) muss unabhängig vom Felgendurchmesser ohnehin immer gleich sein. Entscheidend ist die ET, und eine 8,5x18 ET 37 kommt um knapp neun Millimeter weiter raus als eine 9x19 ET 52 (Deine Felge von der Quattro GmbH).
In A muss das gesamte Rad inkl. Felge in einem definierten Winkel nach vorne und hinten vom Kotflügel abgedeckt sein, nicht nur die Lauffläche des Reifens wie in D 🙄

Die Regeln in Österreich was die Eintragung betrifft sind schon etwas heikel. Am meisten sört mich dass man in Ö keine "breite Räderoptik" fahren kann/darf. Ich hatte auf meinem ehemaligen A4 mal 8,5x18 Zoll mit ET 30 und der ZT schaute mich im ersten Moment auch mit grossen Augen an weil der Wagen "soooo" breit war 😁
Nach langem hin und her hat er dann seinen Segen gegeben und mir wars persönlich immer noch viel zu schmal 😉

Gruss

Hier von hinten, da wär noch bissi Luft gewesen.

Vielen Dank für Eure Infos! Ganz besonderen Dank an TooFastForYou! Kennst Dich hier wirklich aus! Alles was Du schreibst, stimmt so! Bist Du ein Sachverständiger, oder warum kennst Du Dich mit Österr.-Recht so gut aus? Also in DE hätte ich tatsächlich keine Schwierigkeiten, das ist aber echt lächerlich von der Alpen-Republik.

2 Fragen noch:

- Wie hoch ist die Bodenfreiheit eines TT 8J 2.0 TFSI ab Werk, ist die überhaupt 11cm?
- Kann ich meine Änderungen am Fahrzeug überhaupt durch einen KFZ-Zivilgutachter eintragen lassen?

Dachte, dass macht NUR die jeweilige Landesregierung (bei mir halt die Salzburger Lrg.)

Hier noch ein paar Bilder des Objektes:

lG, gFaZ

Und noch dieses:

Letztes:

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