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Typ/Modellbezeichnung entfernen

Mercedes

Hallo,

Im Konfigurator und lt. Verkäufer ist es nicht Möglich die Typ/Modellbezeichnung am Kofferraum wegzulassen. Kann man die Bezeichung einfach entfernen? Ich gehe mal davon aus das das nur aufgeklebt ist.

Danke für die Hilfe.

Edit: ich habe gesehen das das nur beim 350e der Fall ist...

Beste Antwort im Thema

Hallo,
hat mit grünem Gewissen nichts zu tun. Elektrofahrzeuge müssen für die Feuerwehr erkenntlich sein. Daher dürfen seit Anfang diesen Jahres die Fahrzeuge nur noch mit Typbezeichnug zugelassen werden.

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Mein Bruder arbeitet bei der Feuerwehr. Die werden fortlaufend über die aktuelle Technik ausgebildet und wissen ungefähr, was so auf den Strassen rumfährt. Klar, einen Tesla erkennt jeder. Bei Hybriden wird's schwieriger. Grundsätzlich sind die Feuerwehrleute aber informiert und werden im Zweifelsfalls auch vor Ort Abklärungen vornehmen. Modell-Datenbanken haben die stets griffbereit.

Aber klar: Irrtümer sind nicht ausgeschlossen. Ob mit oder ohne Bezeichnung am Auto.

Und dann gibt's da noch die Rettungskarte, die man hinter der Sonnenblende anbringen sollte:

https://www.tcs.ch/.../rettungskarte-benutzen.php

In der Schweiz üblich, in DE gibt's da bestimmt auch was in der Richtung, oder?

Rettungskarte für den GLC 350e
http://rk.mb-qr.com/de/253.95/

Zugang für alle MB-Fahrzeuge:
http://rk.mb-qr.com/de/

Zitat:

@lulesi schrieb am 3. Oktober 2017 um 07:48:14 Uhr:


...Verwaltungsvorschriften...

In WELCHER VwV ist geregelt, dass eine Modellbezeichnung vorhanden sein muss?

Zitat:

...Durchführungsverordnungen...

In WELCHER Durchführungsverordnung ist geregelt, dass eine Modellbezeichnung vorhanden sein muss?

Zitat:

...Pflichtausstattung...

WELCHE Pflichtaustattung?

na da kannst Du dii stupiden Fragen noch so oft wiederholen, an der Tatsache dass Du Modellbezeichnung bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in. Deutschland nicht abwählen kannst, ändert sich trotzdem nichts.
Vielleicht ist es ja auch eine Verschwörung der Modellbezeichnungsfreunde.

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Das es im Falle einer Rettung durch die Feuerwehr durchaus Sinn macht ist mir schon klar.
Aber leider alles keine Fakten nur Behauptungen ohne konkrete Quellen.
Ich sehe schon das führt zu nix hier.

Hab jetzt auch nochmal einen Bekannten von der Autobahnpolizei gefragt. Auch ihm ist keinerlei Vorschrift für eine Kennzeichnung bekannt.

Von daher hab ich für mich das Thema abgeschlossen, bis eventuell mal konkrete Fakten auf den Tisch kommen, die das Gegenteil beweisen.

Zitat:

@lulesi schrieb am 3. Oktober 2017 um 10:31:37 Uhr:


na da kannst Du dii stupiden Fragen noch so oft wiederholen,

Stupide ist es nicht nach etwas zu fragen... 😉

...stupide ist es, wenn man nach Gesetzen gefragt wird die man anführt aber nicht benennen kann, versucht nicht vorhandene Sachkenntnis dem Gegenüber vorzutäuschen, in dem man wild mit vermeintlichen "Fachbegriffen" wie Verwaltungsvorschrift oder Durchführungsverordnung um sich wirft... 😰

...die man dann seltsamerweise ebenfalls nicht benennen kann! 🙄

Zitat:

@Schipp schrieb am 3. Oktober 2017 um 10:59:08 Uhr:


Auch ihm ist keinerlei Vorschrift für eine Kennzeichnung bekannt.

Dem kann auch keine derartige Kennzeichnung bekannt sein, da es eine solche nicht gibt...weder in der StVZO, noch in einer VwV oder Ausführungsbestimmung und erst recht nicht in einer Durchführungsverordnung! 😉

Habe es jetzt nicht ausführlich gelesen, aber vielleicht ist ja in diesem Dokument etwas zu finden:

http://...tform-elektromobilitaet.de/.../...guttransporte_NPE_2015.pdf

nicht alles ist explizit in einem spezifischen Gesetz geregelt. Es gibt z.B. die Produkthaftung der Hersteller und Handlungsempfehlungen der Feuerwehren. Aus diesem Grund lehnen die Herstellung die Auslieferung ohne "Embleme" wohl ab. Solche Absprachen sind sogar erlaubt.

Wozu brauchen wir für Alles explizite Gesetze in D?

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