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Typ/Modellbezeichnung entfernen

Mercedes

Hallo,
Im Konfigurator und lt. Verkäufer ist es nicht Möglich die Typ/Modellbezeichnung am Kofferraum wegzulassen. Kann man die Bezeichung einfach entfernen? Ich gehe mal davon aus das das nur aufgeklebt ist.
Danke für die Hilfe.
Edit: ich habe gesehen das das nur beim 350e der Fall ist...

Beste Antwort im Thema

Hallo,
hat mit grünem Gewissen nichts zu tun. Elektrofahrzeuge müssen für die Feuerwehr erkenntlich sein. Daher dürfen seit Anfang diesen Jahres die Fahrzeuge nur noch mit Typbezeichnug zugelassen werden.

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Zitat:

@Schipp schrieb am 29. September 2017 um 14:15:34 Uhr:



Zitat:

@MoppleTheWhale schrieb am 29. September 2017 um 10:23:20 Uhr:


Ohne Modellbezeichnung (also Wegfall GLC 350e) kann man das Auto bestellen. Was bleibt für die gesetzliche Kennzeichnungspflicht sind die beiden kleinen Plaketten "Hybrid" an den Kotflügeln links uns rechts.
EDIT: Seltsam ist allerdings, dass das im Konfigurator nicht angeboten wird. Mein Händler hatte mich bei der Bestellung jedoch genau nach der Option gefragt und mir erklärt, dass die beiden Plaketten an den Kotflügeln bleiben müssen.

Nein kann man nicht. Das Einzige was wegkonfiguriert werden kann sind die blauen Bremssättel und Scheinweferumrandungen.

Dann würde mich wirklich interessieren, was passiert wäre, wenn ich das bestellt hätte. Der Händler sprach nicht von den optischen Differenzierungsmerkmalen des Hybrid, sondern ausdrücklich vom Wegfall der Modellbezeichnung.

Ich hätte nix dagegen wenn es so wäre. Ich saß bei meiner Konfiguration (Mitte Juli) direkt mit am Laptop von meinem Verkäufer und bin jede einzelne Option mit ihm durchgegangen. Der Wegfall der Modellbezeichnung war nicht dabei.
Kannst du vielleicht mal bei deinem Händler nachhaken, wie das geht?

Klar, mach ich gerne. Ich telefoniere am Montag sowieso mit ihm wegen dem Abholtermin, dann frage ich nach und werde berichten.

Zitat:

@alingn schrieb am 29. September 2017 um 08:27:00 Uhr:


Das ist in der Straßenverkehrszulassungsverordnung geregelt.

Und WO dort genau?

In den Ausführungsbestimmungen. Die sind soweit ich weiss nicht im Internet verfügbar, da eh nur für Autohersteller interessant. Ich habe über meine Kontakte bei der Feuerwehr davon erfahren.

Naja ist für den Endverbraucher schon interessant, wenn dadurch zB Betriebserlaubnis erlischt.
Und einen Aufkleber (ist ja nix anderes) abmachen ist für mich jetzt keine bauliche Veränderung, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges negativ beeinflusst.
Hab jetzt mal den TÜV Süd angeschrieben. Mal schauen was die dazu sagen.

Zitat:

@alingn schrieb am 30. September 2017 um 17:20:11 Uhr:


In den Ausführungsbestimmungen.

Hier bereits zum zweiten mal die Frage: Und WO dort genau? :confused:

Zitat:

Die sind soweit ich weiss nicht im Internet verfügbar,


Selbst wenn sie nicht im Inet zu finden wären (wo sie aber zu finden sind)...
...soll es auch Leute geben, die Zugriff darauf haben! :eek:

Zitat:

...da eh nur für Autohersteller interessant.


Nö!

Zitat:

Ich habe über meine Kontakte bei der Feuerwehr davon erfahren.


Dann solltest du bei deinen "Kontakten" nochmal nachhören WO genau das in den "Ausführungsbestimmungen" zu finden ist...
...und bis dahin besser darauf verzichten, auf Vorschriften zu verweisen ohne die zutreffenden § nennen zu können! ;)

Welche Schilder/Kennzeichen an einem Fahrzeug angebracht sein müssen, kann man in der bereits genannten StVZO nachlesen - explizit im §59!

Antwort vom TÜV Süd:
"Ein Hybridfahrzeug oder ein Auto mit rein elektrischem Antrieb muss nach außen hin nicht gekennzeichnet sein. Da gibt es keine Vorschriften."
Auszug aus GLC Preisliste:
"Der „PLUG-IN HYBRID“ Schriftzug an den Kotflügeln kann aufgrund gesetzlicher Kennzeichnungspflicht nicht abgewählt werden."
Was stimmt jetzt? :D
Ich für mich beurteile das so. Mercedes will einfach "Werbung" mit "neuen" Technologien.
Da ich das nicht will werde ich die Modellbezeichnung und Plakette entfernen. ;)

Bei meinem GLC 350e wollte ich die optische Differenzierung, also die blauen Bremssättel, nicht aber die Typenbezeichnung hinten am Kofferraum. So hat mein Händler es bestellt. Er konnte die Typenbezeichnung in seinem System wegkonfigurieren, im Web-Konfigurator geht das wie hier schon gesagt beim Hybrid-Modell nicht.
Geliefert wurde mein GLC 350e allerdings trotzdem mit der Typenbezeichnung. Anfangs dachte ich - und mein Händler ebenfalls - dass das ein Fehler seitens Mercedes war. Mittlerweile denke ich aber, dass das Absicht war und man ab Werk die Beschriftung hier tatsächlich nicht weglassen kann.
Vielleicht lasse ich das beim nächsten Werkstattaufenthalt entfernen. Vielleicht auch nicht. Ehrlich gesagt stört's mich nicht wirklich...

Bei Audi wird auch mit dem Verweis auf Gesetzestexte die Möglichkeit der Entfernung der Modellbezeichnung abgelehnt.
Die haben sich entweder abgesprochen oder es gibt doch irgendwo einen Text, der nur den Herstellern vorliegt.
Beim GLC bin ich mir nicht sicher, aber bei der C-Klasse.
Die C-Klasse konnte man ohne Typenschild bestellen, das hat man irgendwann geändert.
Möglicherweise war es beim GLC auch so.
Das würde das geschilderte erklären.

Bei Hybrid Fahrzeugen darf die Modellbezeichnung nicht entfernt werden, da im Falle eine Unfalls aufgrund der verbauten höheren Spannungstechnik massive Gefahren für die Retter ausgehen. Anhand der Modellbezeichnung haben die Retter die Chance diese Gefahren zu erkennen und entsprechende Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Fahrzeuge mit der sicheren Schutzkleinspannungstechnik können ab Werk ohne Typkennzeichen bestellt werden.

Zitat:

@heinz2805 schrieb am 2. Oktober 2017 um 20:21:38 Uhr:


...mit dem Verweis auf Gesetzestexte...

WELCHE Gesetzestexte?

Zitat:

@lulesi schrieb am 2. Oktober 2017 um 20:54:31 Uhr:


Bei Hybrid Fahrzeugen darf die Modellbezeichnung nicht entfernt werden,

Für diese Aussage wirst du uns ja sicher den entsprechenden § nennen können!

Zitat:

@lulesi schrieb am 2. Oktober 2017 um 20:54:31 Uhr:


Bei Hybrid Fahrzeugen darf die Modellbezeichnung nicht entfernt werden, [...]

Ok, nehmen wir mal an, die Retter sind entweder blind oder die seitlichen, vorderen "Plugin-Hybrid" Schilder sind aus sonstigen Gründen nicht sichtbar... welche Feuerwehr oder Rettung weiß wirklich, dass der "350e" oder "500e" ein Plugin Hybrid ist?

Zitat:

@lulesi schrieb am 2. Oktober 2017 um 20:54:31 Uhr:


Bei Hybrid Fahrzeugen darf die Modellbezeichnung nicht entfernt werden, da im Falle eine Unfalls aufgrund der verbauten höheren Spannungstechnik massive Gefahren für die Retter ausgehen. Anhand der Modellbezeichnung haben die Retter die Chance diese Gefahren zu erkennen und entsprechende Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Wenn man das nicht darf muss es ja in einem Gesetz geregelt sein. Der TÜV sagt es gibt keins und ohne Gesetz keine Strafe.

Da du es ja aber besser weißt kannst du uns ja sicher sagen wo das geregelt ist (Quelle) und was die Strafe bei Missachtung ist.

Über Gesetzte wird nur ein kleiner Teil geregelt, da gibt es durchaus auch andere Möglichkeiten wie z.B. Verwaltungsvorschriften und Durchführungsverordnungen. Deren Rechtmäßigkeit kann der Bürger dann bei Bedarf durch Gerichte klären lassen.
Die Ursache der Pflichtausstattung mit Hybrid Typkennzeichnungen findet sich in den Rettungsunterlagen der Feuerwehr. Von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten gehen besondere Gefahren - in erster Linie durch die Hochvolttechnik - für die Rettungskräfte im Einsatzfall aus. Deshalb ist deren erste Tätigkeit die identifizierung der Antriebsart. Dazu existieren Rettungskarten mit Detailangaben zur Fahrzeugidentifizierung. Dazu gehört auch die Modellbezeichnung.
Deshalb liefern die Hersteller die Fahrzeuge nur mit Bezeichnung aus. Macht man sich strafbar wenn man sie entfernt? Sicherlich nicht, wenn jedoch im Falle eines Unfalls Personen zu schaden kommen, weil die Rettungskräfte das Fahrzeug irrtümlich für ein normales Fahrzeug gehalten haben?

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