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Twingo gekauft, Sicherungen fehlen (Airbag, ABS usw.) und andere Fehler

Renault Twingo I ( C06)
Themenstarteram 10. Februar 2013 um 15:23

Hi,

meine Freundin hat sich einen Renault Twingo Bj. 08/1997 Modell Liberty gekauft. Er hat neuen TÜV/AU und macht einen gepflegten und sauberen Eindruck.

Nun ist ihr aber aufgefallen, dass der Heckwischer nicht funktioniert. Meines Wissens nach kann es die Sicherung sein, oder auch das Relais, welches mit dem Blinkerrelais unter dem Lenkrad sitzt. Hoffe mal nicht, dass es der Wischermotor oder Kabelbaum ist. Nun wollte ich mal nach der Sicherung sehen und dabei ist mir aufgefallen, dass sowohl die Sicherung für den Airbag als auch die für ABS fehlt. Ich weiß jetzt nicht, ob er ABS hat. Aber Airbags hat er definitiv. Die Befürchtung liegt nahe, dass die Sicherungen vorm TÜV rausgenommen wurden, weil es irgendwelche Fehler gab. Hoffentlich fehlen sie nur aus Schlamperei. Wenn ich morgen neue kaufe und einsetze, kann da was mit dem Airbag passieren? Das er plötzlich auslöst, oder so? Oder kann da nix passieren. Weiß eben nicht, warum ausgerechnet diese Sicherungen fehlen.

Desweiteren blinkt der Blinker und gibt auch ein klackendes Geräusch von sich, aber im Inneren wird das nicht optisch angezeigt. Müßte das Blinkerrelais sein, oder?

Bin für Tips dankbar.

 

Alex

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10 Antworten

Privatkauf oder vom Händler?

Themenstarteram 10. Februar 2013 um 16:53

Privatkauf.

Zitat:

Original geschrieben von stimpfal

meine Freundin hat sich einen Renault Twingo Bj. 08/1997 Modell Liberty gekauft. Er hat neuen TÜV/AU und macht einen gepflegten und sauberen Eindruck.

Nun ist ihr aber aufgefallen, dass der Heckwischer nicht funktioniert. [...]

Also das Auto habt ihr erst wenige Tage?

Ist dieser Zustand im Kaufvertrag beschrieben? Wenn ja -> Pech.

Rein bauchgefühlsmäßig würde ich bei den div. HU-Stellen in eurer Gegend anfragen, was ein Gebrauchtwagen-Gutachten kostet und ob solche Sachen auch überprüft werden. Wenn es genügend Indizien dafür gibt, dass der Verkäufer (egal ob privat oder gewerblich, egal ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht) euch bewusst diese Dinge verschwiegen hat, würde ich zum Anwalt gehen (Stichwort "arglistige Täuschung").

EDIT: Sonst müsste man wahrscheinlich über die Gewährleistung gehen - welche Privat-Verkäufer ausschließen können, aber nur schriftlich.

notting

Themenstarteram 10. Februar 2013 um 17:19

Der Kaufpreis war € 990,00. daher wollten wir nicht unbedingt zum Anwalt. Es sei denn, dass sich rausstellt, dass es extrem teure Reparaturen sind die gemacht werden müßten.

Wie gesagt: Sonst ist das Auto sehr gepflegt. Zahnriemen, Wasserpumpe, Ölwechsel und Zündkerzen wurden auch kurz vorher gemacht. Daher war meine Freundin eigentlich sehr zufrieden.

Wenn es nur darum geht eine paar Sicherungen nachzurüsten, dann bewegt sich das ja nur im Centbereich und wäre halb so schlimm. Selbst die Relais bekommt man auf dem Schrottplatz schon für ein paar Euro, sodaß dass weniger schlimm wäre.

Was mich eben interessiert ist, ob beim Einsetzen der Airbagsicherung dieser theoretisch dadurch ausgelöst werden könnte, falls vorher im Zustand ohne Sicherung etwas passiert ist. Ein Unfallschaden ist zwar nicht zu erkennen, aber wer weiß? Wenn ich sie ohne Gefahr einsetzen kann und dann z. b. die Airbagleuchte dauerhaft leuchtet müßte man nochmal mit dem Verkäufer reden. Aber zum Testen muß ich die Sicherung erstmal einsetzen.

Zitat:

Original geschrieben von stimpfal

Der Kaufpreis war € 990,00. daher wollten wir nicht unbedingt zum Anwalt. Es sei denn, dass sich rausstellt, dass es extrem teure Reparaturen sind die gemacht werden müßten.

Ein Gebrauchtwagen-Gutachten dürfte nicht die Welt kosten. Evtl. gibt dann schon der Verkäufer klein bei.

notting

Themenstarteram 10. Februar 2013 um 18:25

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von stimpfal

Der Kaufpreis war € 990,00. daher wollten wir nicht unbedingt zum Anwalt. Es sei denn, dass sich rausstellt, dass es extrem teure Reparaturen sind die gemacht werden müßten.

Ein Gebrauchtwagen-Gutachten dürfte nicht die Welt kosten. Evtl. gibt dann schon der Verkäufer klein bei.

notting

Es geht uns ja nicht darum den Wagen zurückzugeben, sondern nur darum, ob man die Sicherung für den Airbag einfach so einsetzen kann, um zu sehen, ob ein Fehler angezeigt wird, oder ob man das nicht machen kann.

Bei ausgeschalteter Zündung kannst jede beliebige Sicherung einfach einsetzen oder rausnehmen und musst nicht befürchten, dass der Airbag losgeht. Nur: Warum sollte jemand die Airbag-Sicherung rausnehmen? Richtig! Weil ein Fehler im Airbagsystem vorliegt und der Verkäufer nicht will, dass das Kontrollämpchen leuchtet, welches anzeigt, dass das Airbagssystem fehlerbedingt deaktiviert ist.

Der Tüv verweigert bei Fehlern am Airbag einfach die Plakette, zieht aber keine Sicherungen. Fehler am Airbag können zwischen 1€ (Wackler im Stecker unterm Sitz) und mehreren Tausendern bei Problemene am Stergerät oder den Airbags selbst kosten. Bei einem Fahrzeug mit 990€ Martkwert muss man nur eins und eins zusammenzählen, dass der Verkäufer dir nen wirtschaftlichen Totalschaden angedreht hat. Wie kann man nur so naiv sein!

Ein Blinkrelais wirst du vergeblich suchen, es gibt keins. Wenn du die Sicherungen einsetzt bist du ja aus der 'Schusslinie', vielleicht zur Sicherheit vorher Oropax einsetzen :D Da wird schon nix passieren. Wäre natürlich blöd, wenn man die Elektronik so leicht austricksen kann, ich hätte auch nicht in den Sicherungskasten gesehen, werde ich beim nächsten Kauf aber machen, Danke für den Hinweis.

Was solls, im Extremfall kann deine Freundin bis zur nächsten HU fahren, schwere Unfälle passieren ja nicht so oft und beim Twingo1 würde ein Airbag wahrscheinlich eh nicht viel nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von stimpfal

Wie gesagt: Sonst ist das Auto sehr gepflegt. Zahnriemen, Wasserpumpe, Ölwechsel und Zündkerzen wurden auch kurz vorher gemacht. Daher war meine Freundin eigentlich sehr zufrieden.

Weißt du das sicher oder behauptet das der Verkäufer der auch mal Sicherungen "vergisst" ;)

Zitat:

Original geschrieben von stimpfal

Die Befürchtung liegt nahe, dass die Sicherungen vorm TÜV rausgenommen wurden, weil es irgendwelche Fehler gab.

Hallo, ich wollte mal wissen ob es überhaupt Sicherungen für die Airbags gibt?! Den in meinen Sicherungskasten gibt es keine oder gibt es separat irgendwo andere Sicherung? Ich habe Fahrer-Beifahrer und Seitenairbags. Unter beiden Sitzen habe ich schon mit Kontaktspray die Stecker besprüht, ohne Erfolg.

Mein Twingo 1,2 C06 58PS. Hat jetzt den Tüv nicht geschafft weil der Prüfer gesehen hat das die Leuchte beim Zünden nicht an geht. Sie sollte ja normalerweise ein paar Sek. leuchten und dann erlischen.

Andere Bemerkung: Wenn ich den Beifahrer Airbag deaktiviere sollte auch eine Kontrolleuchte mit entsprechendem Zeichen dauerhaft leuchten, das geht auch nicht.

Bitte um viele ANtworten.

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