TV gucken beim Autofahren, strafbar?
Einen schönen guten Abend!
Vorweg eine bescheidene Bitte. Lest euch bitte den Beitrag ganz durch, bevor hier wieder die Moralapostel die Keule rausholen.
TV gucken während der Autofahrt ist unsinnig und gefährlich!! Auch ich sehe das so.
Meine Frage zielt aber auf ein klein bisschen was anderes.
Ich habe mir für mein Auto so eine Android CarPlay-Box zugelegt. Hauptsächlich aus 2 Gründen:
1. Da ich sehr viel Spotify im Auto höre, wollte ich ein natives Spotify im Auto, da mir das CarPlay Spotify über mein iPhone einfach, wie soll ich sagen, zu sperrig in der Bedienung ist.
2. Wollte ich die Daten nicht über mein iPhone laufen haben, da es ein Diensthandy ist.
Also die Box mit separater SIM-Karte. Über diese Box ist dann natürlich auch diese Bewegtbildsperre während der Fahrt aufgehoben.
Ok, nun also zur eigentlichen Frage. Bei Spotify ist es ja so, dass einige Songs mit so einem kleinen Video hinterlegt sind. Schätze so ca. 3 sec., die immer in einer Schleife wiederholt werden. Da guckt man natürlich nicht hin, da völlig unsinnig. Jetzt frage ich mich, ob das Probleme geben kann, wenn z.B. mal die Rennleitung an der Ampel hinter mir steht und dann natürlich sehen kann, dass auf meinem Display irgendwas läuft. Was meint ihr?
46 Antworten
Der Beifahrer kann doch zb. mit Tablett / Laptop daneben sitzen und was schauen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 13. Juni 2023 um 23:32:32 Uhr:
Außerdem bleibt es eine unnötige Aussage
Was schreibst für einen Stuss zsamme.
Die Aussage war und ist korrekt.
Ich habe einfach die Frage beantwortet.
Die Antwort war also nicht unnötig, sondern nicht unnötig lang.
Der TE sollte in einem Verkehrsform schon unterscheiden, wie auch jeder andere Bundesbürger, was eine Straftat ist.
Da ist quasi Grundbildung. Das setze ich hier voraus.
Ansonsten kann ich nur sagen, falscher Ort hier. Rechtsberatung ausgeschlossen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2023 um 23:36:28 Uhr:
Was schreibst für einen Stuss zsamme.
Die Aussage war und ist korrekt.
Wenn dich jemand fragt: "Können Sie mir bitte sagen, wie viel Uhr es ist?", dann wäre "Ja" auch eine richtige Antwort. Du darfst den Klugscheißer-Preis des heutigen Tages in Empfang nehmen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2023 um 23:36:28 Uhr:
Rechtsberatung ausgeschlossen.
Der TE will keine Rechtsberatung in einem konkreten Einzelfall. Er hat eine allg. Frage zur Rechtslage.
Zitat:
@Rockville schrieb am 13. Juni 2023 um 23:44:29 Uhr:
Wenn dich jemand fragt: "Können Sie mir bitte sagen, wie viel Uhr es ist?", dann wäre "Ja" auch eine richtige Antwort. Du darfst den Klugscheißer-Preis des heutigen Tages in Empfang nehmen.
Mach doch einen laber Thema auf, ich glaube das gibt es schon.
Da treffen sich alle polemiker, und OT Künstler.
Ähnliche Themen
Habt ihr es bald?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2023 um 23:36:28 Uhr:
Ich habe einfach die Frage beantwortet.
Nein, denn die Frage des TE war etwas mehr als nur die Betreffzeile. Sie lautete u.a.:
"Jetzt frage ich mich, ob das Probleme geben kann, wenn z.B. mal die Rennleitung an der Ampel hinter mir steht und dann natürlich sehen kann, dass auf meinem Display irgendwas läuft. Was meint ihr?"
Da war deine Antwort völlig irreführend.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 14. Juni 2023 um 05:43:37 Uhr:
Habt ihr es bald?
Ja, ich hoffe, dass wir es bald haben.
Ich verstehe die Frage nicht, das ist doch Standard seit langem, selbst meine C-Klasse von 2012 hat das DVD - Laufwerk zum Filme gucken, ist doch ideal im Stau.
Um nochmal den Bogen von Strafbarkeit zur Ordnungswidrigkeit zu bekommen:
BKat, Lfd.Nr.: 1071.
Beim Führen eines Fahrzeugs nicht dafür gesorgt, dass seine Sicht oder das Gehör durch die Besetzung,
Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt waren.
Regelsatz 10€
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 13. Juni 2023 um 20:41:44 Uhr:
Wenn die dann der Meinung sind, dass du abgelenkt wurdest, hast du die A-Karte. Ist aber nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit.
Bereits im 2.Beitrag !!!
Und dann hier jetzt die Stundenlangen Streiterreien.
Dann hier die Unterschiede alles in einem Topf:
TE Überschrift: Fernsehen beim Autofahren !!! , dann nur Clip an der Ampel.
Dann geht es weiter: im Stau, Beifahrer (fehlen noch die Kinder auf der Rückbank), usw.
Unbestritten ist: Beim FAHREN darf der Fahrer nicht fernsehen!
"Sonst drohen Bußgelder, Aufhebung des Versicherungsschutzes sowie Fahrverbot." (grobe Fahrlässigkeit)
Was alles unter "beim FAHREN" zu verstehen ist, da kann man die Handy-Urteile herranziehen.
Wer anderer Meinung ist, sollte nicht mehr am Verkehr teilnehmen dürfen.
... wobei ein FAHRVERBOT allein deswegen schon ne riesen Sache wäre, da muss dann schon richtig was vorgefallen sein.
Zitat:
Was alles unter "beim FAHREN" zu verstehen ist, da kann man die Handy-Urteile herranziehen.
Wer anderer Meinung ist, sollte nicht mehr am Verkehr teilnehmen dürfen.
Du hast ja recht. Aber auch was Fernsehen bedeutet ist näher zu klären. Bei der S-Klasse kann ja dauerhaft ein Film laufen im Armaturenbrett, auch beim Fahren. Jedoch ist der so konfiguriert, dass nur der Beifahrer ein Bild erkennen kann.
@Emsland666
Hast du selber schon beantwortet: der Fahrer kann/darf beim fahren nichts sehen, da muss nichts geklärt werden.
Man kann sich auch an die Handy/elektronische Einrichtung/Nutzung orientieren.
Zitat:
@manvo schrieb am 14. Juni 2023 um 10:59:11 Uhr:
"Sonst drohen Bußgelder, Aufhebung des Versicherungsschutzes sowie Fahrverbot." (grobe Fahrlässigkeit)
der Unsinn wird durch Wiederholung nicht wahrer. Der Versicherungsschutz in der Haftpflicht bleibt bestehen. In der Vollkasko wird die Versicherung leistungsfrei, aber nur wenn die Unaufmerksamkeit als unfallursächlich gewertet wird. Ein Fahrverbot steht überhaupt nicht zur Diskussion
Zitat:
@manvo schrieb am 14. Juni 2023 um 10:59:11 Uhr:
Wer anderer Meinung ist, sollte nicht mehr am Verkehr teilnehmen dürfen.
oder lebenslanges Motor-talk verbot für Dauer-Stussschreiber
Gibt es nicht kleine Mini-Plisses die man als Sichtschutz dran machen kann? 😉
Zitat:
@manvo schrieb am 14. Juni 2023 um 10:59:11 Uhr:
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 13. Juni 2023 um 20:41:44 Uhr:
Wenn die dann der Meinung sind, dass du abgelenkt wurdest, hast du die A-Karte. Ist aber nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit.TE Überschrift: Fernsehen beim Autofahren !!! , dann nur Clip an der Ampel.
Du hast aber meinen Beitrag schon gelesen oder?
Meine Güte, ich hatte extra darum gebeten, dass sich die Moralapostel etwas zurückhalten, aber nein, das können die ja nicht übers Herz bringen.
Du implizierst mit Deinem Stuss Geschreibsel, dass ich während der Autofahrt Fernsehen schaue. Das tue ich nicht und werde ich auch nicht machen.
Ich habe lediglich gefragt, ob es verboten ist. Und scheinbar ist das ja nicht so ganz eindeutig. Trotzdem vielen Dank an alle anderen, die sich bemüht haben, einigermassen sinnvoll zu antworten.
Ich bin raus hier. [Beitrag von MT editiert]