Turboschaden
Hi habe im Oktober einen A6 bitu mit ABT Leistungssteigerung bei Audi als Gebrauchtwagen Plus gekauft und am ersten Tag ging er schon in Den Notlauf seit dem war er schon 3 mal in der Werkstatt immer wieder der selbe Fehler ich hatte den servicemitarbeiter darauf hingewiesen das es die Turbos sein könnten weil ich jedesmal den Anschein hatte das die aussetzten nach Auto aus und wieder an ging der Wagen wieder ganz normal gestern die hatten aber bis Montag noch darauf gepocht das das wegen der ABT Leistungssteigerung (haben die mir vor nem Monat rausgenommen) sei gestern kam dann die Diagnose das es anscheinend ein Regler für einen der beiden Turbos ist jetzt meinte der zu mir der Schaden beläuft sich auf ca. 7000€ und fragt mich allen ernstes was die jetzt machen sollen ich hab eine Gebrauchtwagengarantie + Abt Garantie ich habe zu Ihm gesagt das mich die Reparatur nicht juckt und wenn die meinen das ich das bezahlen muss dann stell ich denen den Wagen wieder auf den Hof. Das ist doch nicht normal oder da kann man doch sicherlich auf irgendwelches Recht bestehen bin in Juristischen Fragen noch nie so befangen gewesen kann auch am jungen Alter liegen und vielleicht an der mangelnden Erfahrung
Beste Antwort im Thema
hat der bitu jetzt schon 8 oder sogar 11 zylinder alles unter 8 ist ja asozial lt signatur vom viktor wollte auch mal so gerne ohne punkt und komma zu schreiben 🙂 🙂
24 Antworten
ich bin auch kein Jurist aber spreche den Händler mal darauf an:
Zitat:
Für den Verbrauchsgüterkauf sieht § 476 BGB zudem eine Sonderregelung vor. Die Vorschrift enthält zu Gunsten des Käufers eine Beweislastumkehr. Danach wird in zeitlicher Hinsicht vermutet, dass der innerhalb von 6 Monaten aufgetretene Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Da es sich bei dieser Regelung aber um eine widerlegbare Vermutung handelt, steht dem Verkäufer das Recht zu, diese Vermutungsregelung durch entsprechende Beweise zu entkräften bzw. zu widerlegen.
Quelle: siehe Anhang (Seite 18)
Nach §439 BGB gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen, wenn der Verkäufer 2 vergebliche Versuche unternahm, was hier der Fall ist. Demnach steht die gemäß §439 BGB nun das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag frei. Das würde ich ihm mal sagen (sowie die Tatsache, dass du eine gute Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast).
Das Ganze liest sich so wie das Standard-Problem der getuneten Autos: Der Hersteller schiebts auf den Tuner, der wieder auf den Hersteller. Keine der beiden Garantien greift wirklich, weil jede ihre jeweiligen Rahmenbedingungen verletzt sieht. Ergebnis: der Kunde zahlt!
es geht nicht um irgentwelche Garantien sondern um die gesetzliche Gewährleistung zu der ein Händler verpflichtet ist.
Oldchap hat prinzipiell Recht. Allerdings, wenn der Kauf weniger als 6Monate zurückliegt, ist der Händler bei dem ich gekauft habe in der Sachmangelhaftung. Die Beweislast in diesem Gewährleistungsfall liegt also auf Seite des Verkäufers.
grundsätzlich würde ich Trauti Recht geben, aber die werden sich da sicher irgendwelche Klauseln für "Tuning" zurechtgelegt haben. Audi z.Bsp setzt immer den serienmäßigen Zustand des Wagens voraus..
Inwieweit die ABT dann greift, Google mal.. da gibt´s genug Horrorgeschichten..
Ich hab auch lange überlegt ob ich ihn chippen lass, bei MEINEM persönlichen Glück mit diesem Wagen hab ich aber davon Abstand genommen.. 😉
Ich habe das Auto so wie es ist bei Audi gekauft auch wurde das Tuning von diesem Autohaus gemacht die vertreiben das aber Tuning der wurde dort bestellt getunt und wieder verkauft und die haben das Tuning vor 3 Wochen wieder entfernt da die dachten das es wohl daran liegt
Wenn sich das zurücknehmen des Tunings nicht als Ursache herausstellt, würde ich mir nach erfolgreicher Reparatur aber das Tuning wieder drauf machen lassen. Das kostet schließlich richtig Geld und Du hast es bezahlt. Letztlich war es für Dich sogar vielleicht ein Kaufargument.
Ansonsten:
...............................................................
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
Mal eine kleine Sammlung für die nächsten Posts des TE. Das fällt mir ja - und ich bin da tolerant - schon schwer zu lesen. Ein Punkt oder ein Komma an der halbwegs richtigen Stelle kann doch so schwer nicht sein, nachdem Du vom (fehlenden) Akzent her offenbar sogar deutsch als Muttersprache hast. Falls Du Siri oder ein ähnliches Sprach-/Diktierprogramm verwendest: Da kann man auch Punkt und Komma diktieren.
Zitat:
@combatmiles schrieb am 19. Dezember 2015 um 15:43:47 Uhr:
grundsätzlich würde ich Trauti Recht geben, aber die werden sich da sicher irgendwelche Klauseln für "Tuning" zurechtgelegt haben. Audi z.Bsp setzt immer den serienmäßigen Zustand des Wagens voraus..
Inwieweit die ABT dann greift, Google mal.. da gibt´s genug Horrorgeschichten..Ich hab auch lange überlegt ob ich ihn chippen lass, bei MEINEM persönlichen Glück mit diesem Wagen hab ich aber davon Abstand genommen.. 😉
Da gibts nicht vorauszusetzen oder zurechtzulegen. Es handelt sich um einen Gewährleistungsfall (Beweilast liegt anscheinend noch beim Verkäufer).
Wovon Du sprichst ist die freiwillige Garantie, dort kann man fast alles ein- bzw. ausschließen.
Das Tuning von ABT kommt auf alle Fälle wieder drauf da gibt's schon einen Termin in Kempten die Turbolader werden getauscht 40% übernimmt die Garantie die Restlichen 60% das Autohaus wird im neuen Jahr gemacht