Tuning (legal / illegal)

Hallo,
ich habe einen Aprilia SR 50 Roller,
da ich erst 15 bin hab ich nurn mofa Führerschein -.-'!
D.h. das ding läuft nur 25 km/h, habn paar freunde ausm ort die auch nurn mofa führerschein haben, deren roller aber so 30-35 km/h laufen! Beide kamen damit durch den Tüv und können ihn fahren, nur k.a. obs legal ist, soviel ich weis darf man nur 25 km/h damit fahren!
Hab damit schon mit meinen Eltern gesprochen, mein vadda meint auch erst man dürfte nur 25 fahren blablabla, dennoch kamen wir zu dem entschluss das wir ihn ein paar km/h schneller machen wollen! der redete von nem "Chip-Tuning" was uach immer das sein mag.... 😉! (kenne mich net so mit rollern und mofas aus)!
Also meine fragen sind:
Darf man mit einem mofa mehr als 25km/h fahren?
Was ist ein Chiptuning (ist es legal / illegal)?

mfg Robin

Danke im vorraus!

59 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Aprilia SR 50


ich werde erst in 11 monaten 16...!

das heißt wohl warten...

Zitat:

Original geschrieben von Aprilia SR 50


Habe mich mal informiert und rausgefunden das es ne toleranz von 7km / h gibt! (stimmt das?)

es gibt keine gesetzliche toleranz! es wird geduldet (aber auch nciht von jedem)....

Zitat:

Original geschrieben von Aprilia SR 50


Ich würde schon gerne schneller fahren so 30-33 genügen!

kannst oder willst du das nicht verstehen?

wenn der hobel "serienmäßig" 33kmh läuft, ist das immernoch ein himmelweiter unterschied zu dem, ob du den baulich veränderst und der so 33kmh läuft...dies ist dann eine vorsätzliche veränderung, die dazu führt, das du eventuell führerscheinsperre usw. bekommst....

Ja, ich verstehe das, wenn auch nicht alles!
Das einzigste was ich noch wissen will ist
wie ich ihn ein paar kmh schneller bringe!
sry wenn ich nerve aber das regt mich das der nur 22-25km/h fährt!
Danke für die mühe MagirusDeutzUlm!
So hab das alles meinem vadda erzählt,
der meint mit der blckbox usw stimmt alles, nur er will mir nicht glauben das das mit dem chip nicht geht, "weils nicht elektrisch ist sonder mechanisch" (also so wie dus erkärt hast, kann ich das ding reinmachen, er mag dann zwar schneller anfahren aber bei 25 kommt wieder die box zum einsatz, richtig?)
So wie ich oben schon geschrieben habe, wie kann ich ihn bisschen schneller machen!
und wenn es doch mit nem chip gehen sollte, wieviel wird er kosten?

Gruß Robin

wie ich bereits geschrieben habe...das hängt davon ab:
1. welche drossel verbaut wurde/ist
2. welcher "chip" verbaut wird

und ist deinem dad eigentlich bekannt, das er sich dabei mit strafbar macht?

also der roller ist elektronisch gedrosselt, ich weis nicht ob überheipt ein chip dirnnen ist! wenns serien mäßig ist denke ich schon, aber die rede war ja von einem chip einbauen!

gruß robin 🙂

btw hast icq? ist denke ich einfach zu diskutieren als ständig replays zu schreiben....

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Zitat:

Original geschrieben von Aprilia SR 50


ich werde erst in 11 monaten 16...!
Habe mich mal informiert und rausgefunden das es ne toleranz von 7km / h gibt! (stimmt das?)
Ich würde schon gerne schneller fahren so 30-33 genügen! will nur net immer hinter meinen freunden hergurken -,-!

Hallo, das ist richtig, eine Toleranz von 5 Km/h ist zulässig, also darfst du Maximal 30 Km/h mit deinem Roller Unterwegs sein. Wenn du die Klasse M machen willst, bzw. Besitz, darfst du Maximal 50 Km/h Unterwegs sein, da sagt ein"Grüner bzw. Blauer" nix.

Zitat:

Original geschrieben von Yamgüni


Hallo, das ist richtig, eine Toleranz von 5 Km/h ist zulässig, also darfst du Maximal 30 Km/h mit deinem Roller Unterwegs sein. Wenn du die Klasse M machen willst, bzw. Besitz, darfst du Maximal 50 Km/h Unterwegs sein, da sagt ein"Grüner bzw. Blauer" nix.

soweit ich es weiss, beträgt die toleranz immer 10%(oder war das bei geschwindigkeitsbergrenzungen der strasse?)

naja. ich würd nix dranmachen. wenn du so geil auf geschwindigkeit bist, dann spar lieber auf nen a1. das wird vermutlich eh länger als 11 monate dauern.

@ Aprilia SR 50

Bevor Du oder dein Vater an deinem Roller rumschraubst, würde ich mir evtl. zuerst einmal ein gutes Buch über Zweitaktmotoren kaufen und dies dann auch lesen. 😉

Die Drosselung von 45 auf 25 km/h wird bei Dir vermutlich über die CDI (also Zündeinheit) realisiert sein und die Drehzahl auf X Umdrehungen begrenzen.

Weitere Drosselungsmaßnahmen im Ein- oder Auslassbereich sind zwar möglich, halte ich aber in Anbetracht des Aufwands für eher unrealistisch.

Problem ist nun, dass der Austausch der CDI nicht "nur" 30-35 km/h Vmax ergibt, sondern den Wert des 50er Rollers und Du somit extrem gefährdet bist, richtig in Stress zu laufen (sprich kein FS, kein Versicherungsschutz etc. etc.). Ob sich das für ein Jahr lohnt?

Grüßle
Frank

hi robin

es kommt mir sehr komisch vor wenn dein freund sagt du sollst nix dran rumschrauben sonst geht es kaputt....
roller, autos oder wertsachen sollte man nie von freunden kaufen weil meistens was kaputt geht und der freund dann zum ar... wird.

mich würde mal intressieren welche baureihe du fährst von der aprila, die alte ? bild ?

blackboxen die direkt an die batterie angeschlossen werden und du selbst mit ein kleinen trick rausziehen kannst sind ILLEGAL meines wissens...

die grün_blauen_gestreiften menschen sagen das ein roller bis max. 36km/h fahren darf mit ein mofa versteht sich...

lass dein roller wie er ist und schaff dir einfach OPTIK dran zb. helmfachanlage beim fahren = legal 🙂 unterbodenbeleuchtung.. schöne alarmanlage...

mfg
jojo 😉

komische freunde hast du

unterbodenbeleuchtungseinrichtungen sind während der fahrt verboten, soweit ich weiss

Zitat:

Original geschrieben von Massive_t@web.d


unterbodenbeleuchtungseinrichtungen sind während der fahrt verboten, soweit ich weiss

nicht nur während der fahrt, sondern auch die bloße montage......

klar magirus sind sie während der fahrt verboten, nur das sind zwei paar schuhe....

ob du nun ein lappen für 25 hast und was weiss ich 50 fährst

ODER

du im stand deine unterbodenbeleuchtung an hast

ich glaub jeder wird sich das überlegen 😉

wenn du den motor aus hast darfst du deine unterbodenbeleuchtung an haben!

die Unterbodenbeleuchtung hat keine Bauartgenehmigung, allein durch den Anbau erlischt die BE des Fahrzeugs, gleiches gilt auch für die ganzen billig Alarmanlagen die bei eBay verhöckert werden ...

ein gründlicher Cop kann (und wird) dir mit so einem Scheißdreck den Bock an Ort und Stelle still legen, im Fall einer UBB ist das auch gut so, derartige Kaspereien haben auf der Strasse einfach nichts verloren ...

nicht schonwieder...das thema.....

Zitat:

Original geschrieben von jojo2007


wenn du den motor aus hast darfst du deine unterbodenbeleuchtung an haben!

nope...

im geltungsbereich der stvo (also im gesamten öffentlichen verkehrsbereich) gillt für fahrzeuge (zu denen auch mofas zählen) die stvzo....diese greift auch auf den stehenden verkehr bzw. abgestellte fahrzeuge....und die stvzo sagt ganz klar aus:

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen NUR die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

1. zählt eine ubb NICHT zu den vorgeschr. lichttechnischen einrichtungen
2. zeig mir mal eine, die eine gültige zulöassung besitzt....

womit wir dieses thema dann auch schonwieder als geklärt ansehen können...falls du weitere fragen hast, kann ich dich gerne mit § und gesetzesanhängen sowie gutachterlichen empfehlungen zu dem thema zutexten.....

mag ja sein das es alles bei uns verboten ist, ich fahr legal bei mir rum wenn ich irgentwo vorm haus stehe oder so hab ich immer meine neons an keiner hat bisher was gesagt nichtmal die gestreiften die letztens bei mir vorbei gefahren sind.

was ihr euch auch zur herzen nehmen sollt das man lieber halt seine unterbodenbeleuchtung dran baut anstatt sein roller auf 90km/h zu bringen... das will ich aprila eigendlich nur klar machen

die gestreiften werden bestimmt nix gegen sagen wenn sonst alles in ordnung ist, es gibt ja auch noch liebe menschen.

gruß
jojo

nix für ungut, aber das ist einfach nur pubertäres Rumgesaibel was du da ablässt ...

gerate einfach mal an einen Cop der seine Aufgabe ernst nimmt oder einfach nur schlechte Laune hat (oder evlt. beides in Kombination) und die stellen die Karre auf deine Kosten auf den Abschlepper ... durch was die BE erloschen ist hat rechtlich keinen Belang ... das einzige was du dir "sparst" ist die Sache mit dem Führerschein ...

mal abgesehen davon das ein bunt erleuchteter Christbaum auf der Strasse mindestens genauso gefährlich ist wie eine auffrisierte Harakirikiste mit einem Kleinkind am Steuer ist das mal ein Verbot das wirklich Sinn macht ... mit ist einmal nachts bei nasser Fahrbahn so eine Kasperbude entgegengekommen, das blendet schlimmer als ein Flagscheinwerfer ... 🙄

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