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TÜV? Wann , wann nicht?

Themenstarteram 10. Juni 2004 um 11:35

Hallo Leute..

Hab ne Frage:

Wann ist ein Anbau Teil fürs Auto "eintragungsfrei", wann bekomm ich es problemlos eingetragen, und wann gibts da Probleme, bzw. Keine Chance.

Hab mittlerweile Festgestellt, dass eine ABE heisst: "eintragungsfrei"

Viele Sagen, ein e-prüfzeichen heisst ebenfalls : "eintragungsfrei", die Mehrheit aber sagt, dass das nicht stimmt.. wer weiss hier die richtige Antwort?

Was ist dann, wenn z.B. Dransteht: Tüv-Geprüft, Teilegutachten, UBB, etc...

Kann mir da jemand Helfen ? gruss

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28 Antworten
am 10. Juni 2004 um 12:56

also wenn ne abe dabei ist, heißt das teil anbauen, freuen, rumfahren...

mit dem e-zeichen is das so ne sache... du hast sicher auch den thread verfolgt, da wurde schon mit dem kba kontakt aufgenommen und die haben gesagt es reicht, ich vertrau da nicht so, ich hab lieber nen wisch in der tasche...

e ist e-Zeichen und prinzipiell genauso viel Wert wie eine ABE - oder hat etwa jemand einen Wisch für seine Scheinwerfer, Windschutzscheiben, Glühbirnen und was auch alles noch mit e-Zeichen am Auto zwar montiert ist, in aller Regel aber nicht vom Hersteller stammt?...

... ich nicht ;).

###

Der Unterschied ist schlicht nur der, daß das e-Zeichen eine generelle Strassenzulassung darstellt und keine Bauartgenehmigung an einem bestimmten Fahrzeug. Nur um beim Beispiel Scheinwerfer zu bleiben: Nebelscheinwerfer zum Nachrüsten sind in aller Regel mit einer e-Nummer versehen (und keiner ABE), können problemlos deswegen auch an jedes x-beliebige Auto montiert werden, solange man dabei alle Normen, Vorgaben und Gesetze beachtet (Abstände, ausreichende Festigkeit der Halter, etc.). Sprich: hat jemand solche Teile an sein Auto montiert und das auch soweit alles den Regeln entsprechend, bescheinigt die e-Nummer einzig, daß das Teil auch überhaupt im Strassenverkehr betrieben werden darf (um beim Beispiel zu bleiben: NSWs ohne e-Nummer dürften nicht betrieben werden - genauso wie keine Glühbirnen ohne e-Nummer verwendet werden dürfen).

Im Umkehrschluß gesagt: sollte jemand denn mal etwas beanstanden wollen, müsste er/sie/es das begründen, denn eine generelle Strassentauglichkeit wurde dem Bauteil bereits bescheinigt - durch die Zuteilung einer e-Nummer.

Im Zweifelsfalle heißt das aber auch, daß weiterhin überprüft wird, ob das Teil überhaupt richtig montiert wurde (beispielsweise wenn die Polizei einen anhält und die montierten NSWs bemängeln würde)... ein e-Zeichen ist also kein Freifahrtschein, aber prinzipiell bedeutet es "eintragungsfrei".

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Teilegutachten (-> Herstellerbescheinigung): soweit ich weiß, im Grunde nichts weiter als ein fahrzeugunabhängiges Gutachten über die Teile (wie der Name schon sagt), anhand derer der TüV-Prüfer halt denn festlegen kann, ob die angebauten Teile den Vorgaben wie ausreichender Festigkeit bei Höchstgeschwindigkeit, etc. entsprechen oder eben nicht.

Seh's als Entscheidungshilfe für den Prüfer an - mehr ist es nämlich nicht. Aber wenigstens kann man damit nachweisen, aus welchen Materialien das Teil besteht und solche Dinge, und der Prüfer könnte rein theoretisch damit etwas anfangen - Essenz: eintragungs- und abnahmepflichtig, der Prüfer kann nach eigenem Ermessen ablehnen oder akzeptieren (in aller Regel eher letzteres, wenn's um verkehrsrelevante Dinge geht, da man mit einem solchen Teilegutachten beiweitem nichts über eine wirkliche Belastungshaltbarkeit aussagen kann, und die wenigsten das Risiko übernehmen dürften vermutlich).

Kurz: besser ein Teilegutachten als nichts... aber viel besser ist's auch nicht.

TÜV-geprüft: joa, hier wird's knifflig, denn kommt drauf an, inwiefern geprüft: kann nen besseres Teilegutachten sein wenn's nur allgemein gehalten ist, kann aber auch eine fahrzeugspezifische Bescheinigung darüber sein, daß das Teil an sich für das Fahrzeug geeignet wäre, aber halt z.B. vom Einbau komplizierter ist und deshalb erst vor Inbetriebnahme von einem Prüfer abgenommen werden muß oder weil die Genehmigung von anderen Bedingungen abhängt, wie beispielsweise der gleichzeitigen Verwendung von kürzeren Stoßdämpfern bei einem kürzeren Federwerk -> eintragungspflichtig (wobei es mit einem solchen TÜV-Gutachten dem Prüfer in aller Regel leichtfallen sollte, den Einbau zu genehmigen, sofern er ordentlich gemacht wurde - ein solcher Bericht bescheinigt halt die prinzipielle Strassentauglichkeit eines Teils, vielleicht auch spezifisch auf das Fahrzeug, an welches man das Teil anbringen möchte; Beispiel Felge: es wird bescheinigt, daß die Felge den Belastungen an sich gewachsen wäre - der Prüfer kann aber weiterhin feststellen, daß die verwendete Felgen-Reifenkombination für den Radkasten zu groß ist und man deshalb bördeln, etc. müsste).

Kurz: das so bescheinigte Teil ist prinzipiell auf seine Tauglichkeit hin überprüft worden, muß aber noch einzeln abgenommen werden am Endprodukt (Fahrzeug). Und es handelt sich hierbei um keine Herstellerbescheinigung, sondern eben um einen Prüfbericht von einer anerkannten, unabhängigen Prüfstelle (TÜV, Dekra).

ABE-Teile sind generell eintragungsfrei - und bescheinigen u.a. schließlich auch einen für Laien machbaren Einbau und sind deshalb grundsätzlich abnahmefrei (&eintragungsfrei). Hier geht man eben schlicht davon aus, daß ein derart zugelassenes Teil von jedem ordentlich eingebaut werden kann und das nicht extra noch überprüft werden müsste.

Natürlich immer nur bezogen auf die in der ABE erwähnten Fahrzeuge.

Themenstarteram 11. Juni 2004 um 2:37

Wow!

Das nenn ich mal ne aussagekräftige Antwort.

Vielen Dank für die Infos.

Denk mal s dürfte kein Problem sein Nebelscheinwerfer, oder z.B. ne glühbirne einzubauen.. *g*

Endlich kommt mal in der Hinsicht "Tüv" , zumindest bei mir, Licht ins Dunkel!

gruss

nochmal zum e-zeichen:

es ist in der regel bei den größeren herstellern eine ABE trotz e-Zeichens dabei.

z.B. Hella liefert zu seinen Leuchten immer eine ABE mit, diese sollte man dann auch mitführen.

Und nochwas: Für die Teile die an deinem Auto montiert sind, auf denen ein E-Zeichen ist, hält der Fahrzeughersteller eine ABE bereit. allerdings komplett. Z.b. für meinen Golf liegt in Wolfsburg bei VW eine ABE für mein Auto bereit.

Trotzdem würde ich mich nicht drauf verlassen, dass die meisten davon ausgehen, dass ein e-Zeichen von der ABE entbindet. Denn z.b. auf fahrzeugsepzifischen Scheinwerfern steht auch ein E-Zeichen, es ist aber trotzdem eine ABE erforderlich (Thema Klarglasscheinwerfer, die nicht serienmäßig verbaut waren).

Ich würde lieber beim Hersteller und dann beim KBA anfragen, um noch eine ABE für dieses Teil zu bekommen. Sollte dies nicht möglich sein, würde ich das Teil eintragen lassen.

am 14. Juni 2004 um 18:08

Zitat:

für meinen Golf liegt in Wolfsburg bei VW eine ABE für mein Auto bereit

So'n E-Zeichen aufm Dach würd ja auch nach nix aussehen, oder?? :rolleyes: :rolleyes:

Nochmal wegen dem E-Zeichen:

Ich hab blinker mit standlicht, auch mit e-zeichen. Ich hab überall nach ner abe gesucht, nix wars. Das KBA hat mir dann verklickert dass die dinger in Spanien hergestellt werden und deshalb keine abe haben, aber durch das E-Zeichen zugelassen sind.

Werde die dinger aber auch noch eintragen lassen - sicher is sicher!

am 23. Juni 2004 um 22:41

Re: TÜV? Wann , wann nicht?

 

Zitat:

Original geschrieben von dognose

Viele Sagen, ein e-prüfzeichen heisst ebenfalls : "eintragungsfrei", die Mehrheit aber sagt, dass das nicht stimmt.. wer weiss hier die richtige Antwort?

Viele werden sich jetzt wieder aufregen. Aber das Thema ist in unserer StVZO geregelt:

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, eine Betriebserlaubnis etc. mitzuliefern, wenn die Anbauteile mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.

Teile mit EG-Typgenehmigung / EWG-Betriebserlaubnis tragen ein Genehmigungszeichen mit dem Buchstaben e, gefolgt von der Kennzahl des Mitgliedsstaates (der EU) und einer Ziffernfolge.

Das Teil muss nur an das jeweilige Auto passen (nicht falsch/überstehend/gefährdet montiert). Und dafür ist eine Produktbeschreibung oder der Augenschein ausreichend. Ein nicht speziell für meinen PKW-Typ produziertes Teil (es sei denn ein universelles Teil) passt eben nicht.

Wenn das Teil laut Produktbeschreibung für Dein Auto geeignet ist, korrekt montiert wurde und eine e-Nummer trägt, ist eine Abnahme/Eintragung nicht erforderlich.

Gruss, Günther.

jetzt habich mal ne ganz blöde Frage.

Ist auch ein blödes Beispiel:

 

Hab ne Alu-Antenne statt der original aufs Dach geschraubt. Wie siehts damit aus? Da gibts ja keine ABE und es ist ja auch kein original Teil und es hat aiuch kein e zeichen (die verpackung war schon halb verschimmelt)

Bitte um Antwort!

am 25. Juni 2004 um 14:54

bei ner alu antenne is das wurscht, is ja kein sicherheitsrelevantes teil.

am 25. Juni 2004 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von CaligulaMinus

bei ner alu antenne is das wurscht, is ja kein sicherheitsrelevantes teil.

Nicht sicherheitsrelevant? Eine Prüfung und Zulassung sollte "jedes Teil" einer Maschine haben.

Ich möchte Dich mal erleben, wenn sich die Antenne bei 50 km/h aufgrund Konstruktionsmängel vom Fahrzeug löst, und durch Dein rechtes Auge bohrt. Nur weil Du zufällig am Straßenrand gestanden hast.

Wenn so ein Teil nicht sicherheitsrelevant ist, weiß ich es auch nicht!

Gruss, Günther.

naja, das ding ist nach dem kauf auseinandergefallen, war nur so zusammengesteckt, aber ich habs mit skundenkleber bombig fest zusammengeklebt....

am 26. Juni 2004 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von Dragano

naja, das ding ist nach dem kauf auseinandergefallen, war nur so zusammengesteckt, aber ich habs mit skundenkleber bombig fest zusammengeklebt....

Bau das Ding ganz schnell wieder ab, bevor etwas passiert, oder Du damit erwischt wirst.

Gruss, Günther.

nebelscheinwerfer an corsa c

 

Hallo,

erstmal eine ganz dumme Frage:

Wofür steht KBA?

Ich habe einen Corsa C, wollte mir Nebelscheinwerfer nachrüsten, habe also ein bisschen bei ebay gestöbert und bin auf NSWs vom Jaguar S-Type gestoßen(waren auch um vieles günstiger als die Original-Opel und sehen viel besser aus und passen auch viel besser zu den Frontscheinwerfern), gekauft, bekommen, ans Auto drangehalten und Gewissensbisse bekommen.

Auf den NSWs ist natürlich auch eine E-Nummer drauf, aber auch das Jaguar-Logo.

Ich weiß jetzt nicht, ob, wenn ich die anbaue(dürften nach Augenmaß genau passen, auch von der Wölbung der Stoßstange), dann beim nächsten TÜV doch auf die Original-Opel umsteigen muss, d.h. auch ne neue Stoßstange brauche, da die Löcher für die größer sein müssen...

Ne ABE gibt's natürlich nicht.

Danke für eure Antwort...

Der Jaguarscheinwerfer hat je die Zulassung.

Es gibt ja auch einige die sich an ihren Golf II die Scheiwerfer vom Jetta drangeschraubt haben.

Auch diese haben eine Zulassung.

Du mußt halt sicherstellen, das der Scheinwerfer fest angebaut ist und niemanden blenden kann.

KBA = Kraftfahrbundesamt

Werner

Zitat:

Original geschrieben von werners mondeo

Der Jaguarscheinwerfer hat je die Zulassung.

Es gibt ja auch einige die sich an ihren Golf II die Scheiwerfer vom Jetta drangeschraubt haben.

Auch diese haben eine Zulassung.

Du mußt halt sicherstellen, das der Scheinwerfer fest angebaut ist und niemanden blenden kann.

KBA = Kraftfahrbundesamt

Werner

Diese Diskussion gab es unter anderem schon im Golf I & II -Forum x-mal!

Die Teile zwischen den Jettas und Gölfen, die den gleichen Modellcode haben (beispielsweise 19E) dürfen auch untereinander getauscht werden, solange sie nichts mit der Karosserieform (Stufenheck beim Jetta) zu tun haben.

Nicht jedes Teil, das für ein bestimmtes Auto zugelassen ist, darf deswegen auch an ein anderes Auto gebaut werden! Sonst dürfte man ja beispielsweise alle Teile vom VW LT28 an einen VW Lupo dran pfuschen. Denn, sie sind ja "zugelassen".

Im Zweifelsfall vorher beim TÜV anfragen. Mir hat bis jetzt noch nie ein TÜVler die Aussage verweigert - denen ist das auch lieber, dass sich die Bastler vorher informieren und nicht erst bei der nächsten HU auffallen.

Bei den genannten Leuchten sehe ich hingegen kein großes Problem. Aber bitte diese genannte Theorie nicht auf alle Fahrzeugteile übertragen!

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