TÜV verweigert HU-Abnahme wegen Kilometer Diskrepanz
Hallo,
ich weiß nicht weiter.
Im Frühjahr 2020 habe ich ein Auto gekauft, welches noch TÜV bis Oktober 2021 hatte, also
1 1/2 Jahre.
Jetzt im Dezember 2021 bin ich mit dem selben Auto zum TÜV gefahren, um eine neue HU machen zu lassen, und der TÜV hatte die HU-Abnahme verweigert, weil die Kilometer-Laufleistung nicht stimmen würde.
Im Oktober 2019 wurde wohl laut Aussage des TÜV-Prüfers damals eine neue HU bei der DEKRA gemacht mit einem Kilometerstand von weit über 300.000 km, und heute im Dezember 2021 zeigt der Tacho eine Laufleistung von 114.000 km an.
Ich selbst hatte das Auto aber mit 101.000 km auf der Uhr gekauft, und dann im Frühjahr 2020 angemeldet, und fahre seitdem.
Das Auto ist so noch gut in Schuß, und wurde auch von einer Werkstatt vorher angeschaut, und die meinten, dass ich ohne Probleme neuen TÜV bekommen würde.
Und jetzt so etwas.
281 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 31. Dezember 2021 um 09:50:18 Uhr:
Zitat:
@9891 schrieb am 31. Dez. 2021 um 09:7:52 Uhr:
Sind in der Datenbank denn nicht auch noch ältere Berichte zu finden, oder wirklich nur der letzte?"Früher" ging das. Aber seit einiger Zeit kann man aus Datenschutz Gründen nur noch 2,5 Jahre zurückschauen.
Beim KBA sind auch ältere Berichte zu sehen.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 31. Dezember 2021 um 12:10:55 Uhr:
Nur weil ein anderer Stand angezeigt wird, ist das kein Nachweis für eine "offensichtliche Manipulation".
Sondern? Wenn darüber hinaus auch sämtliche weiteren Hinweise auf den wahren Kilometerstand verschwunden sind, würde ich non nichts anderem ausgehen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 31. Dezember 2021 um 13:21:58 Uhr:
Zitat:
@Florian48 schrieb am 31. Dezember 2021 um 12:10:55 Uhr:
Nur weil ein anderer Stand angezeigt wird, ist das kein Nachweis für eine "offensichtliche Manipulation".Sondern? Wenn darüber hinaus auch sämtliche weiteren Hinweise auf den wahren Kilometerstand verschwunden sind, würde ich non nichts anderem ausgehen.
Meiner Meinung nach nicht die Aufgabe des TÜVs, so etwas nachzuverfolgen/aufzuklären. Ein Hinweis an den Halter, daß irgendetwas unplausibel ist, fertig.
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Warum soll dies nicht Aufgabe des TÜVs sein, wenn der Gesetzgeber das so vorsieht. Der TÜV könnte ohne großen Aufwand vielen Tachomanipulationen einen Riegel vorschieben. Der Vergleich mit dem vorherigen KM-Stand ist null Aufwand. Ist die Abweichung nicht plausibel oder kann der Halter die Abweichung auch im Nachhinein nicht aufklären, ist das wohl ein starkes Indiz für eine Tachmanipulation und somit eine Straftat. Dafür muss ja nicht der aktuelle Halter verantwortlich sein.
Und wie ist es dann bei neu restaurierten Oldtimern?
Ich habe da einen Bericht gesehen, ich glaube Gestern, über AMG Klassik. Da ging es um Scheunenfunde und entsprechend angekaufte Fahrzeuge. Das die seltenen und richtig gut restaurierten viel Geld wert sind keine Frage. Aber, es werden hier die Fahrzeuge mit einem KM Stand von Null ausgeliefert. Bei der Probefahrt hatte der Tester seinen eigenen Tacho eingebaut, der danach gewechselt wurde. Ist das dann auch rechtens? Oder gelten (für gutbetuchte wie immer) andere Regeln?
Irgendwie passt da etwas nicht. Das die Kontrollen von manipulierten KM-Ständen mehr als überfällig ist ist mehr als überfällig. Nur in den Konsequenzen trifft es immer den, der die letzte Kohle für die notwendige Mobilität aufbringen muß.
Und nein das hat nichts mit Bequemlichkeit zu tun sondern eher mit Notwendigkeit.
Und Gott sei Dank hat der TÜV kein Monopol mehr, wenn ich an meine Anfänge (bei der HU) zurück Denke. Oh oh, lange Staus davor, und einige Zeit (u.U Stunden) Wartezeit. Das war damals für jeden der Horror. Und dann noch von den Gnaden des Prüfers abhängig. Nachprüfung noch einmal die selbe Prozedur. Gott sei Dank ist es heute nicht mehr so!
Ich wünsche euch einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr. UND BLEIBT GESUND !!!
MIFIA4
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 31. Dezember 2021 um 15:25:24 Uhr:
Warum soll dies nicht Aufgabe des TÜVs sein, wenn der Gesetzgeber das so vorsieht. Der TÜV könnte ohne großen Aufwand vielen Tachomanipulationen einen Riegel vorschieben. Der Vergleich mit dem vorherigen KM-Stand ist null Aufwand. Ist die Abweichung nicht plausibel oder kann der Halter die Abweichung auch im Nachhinein nicht aufklären, ist das wohl ein starkes Indiz für eine Tachmanipulation und somit eine Straftat. Dafür muss ja nicht der aktuelle Halter verantwortlich sein.
Du hast die bieherigen Antworten in diesem Thread nicht mal gelesen, stimmts?
In deinen Zeilen hast du dir selbst schon die Antwort gegeben, warum das nicht die Aufgabe des TÜVs sein kann.
Einen unplausiblem km-Stand dem Halter mitzuteilen: ja, Nachforschungen etc. anzustellen : NEIN
Wer den Thread gelesen hat, hat verstanden, daß es unzählige Fehlerquellen gibt, die die Ursache sein können. Und daß es im Nachhinein nie nachvollziehbar (und schon gar nicht nachweisbar) wäre, wer es getan hat.
Zitat:
@nogel schrieb am 31. Dez. 2021 um 15:40:05 Uhr:
Einen unplausiblem km-Stand dem Halter mitzuteilen: ja, Nachforschungen etc. anzustellen : NEIN
Die HU zu verweigern macht trotzdem Sinn, siehe Beispiel TE. Der Hinweis im TÜV Bericht hätte er so oder so nicht gesehen, wenn die HU bereits damals verweigert worden wäre, wäre damals keine HU, und wohl kein Kauf erfolgt.
Ob es sich hier aber überhaupt um Tachobetrug handelt wissen wir gar nicht.
Zitat:
@nogel schrieb am 31. Dezember 2021 um 15:40:05 Uhr:
Du hast die bieherigen Antworten in diesem Thread nicht mal gelesen, stimmts?
In deinen Zeilen hast du dir selbst schon die Antwort gegeben, warum das nicht die Aufgabe des TÜVs sein kann.
Einen unplausiblem km-Stand dem Halter mitzuteilen: ja, Nachforschungen etc. anzustellen : NEINWer den Thread gelesen hat, hat verstanden, daß es unzählige Fehlerquellen gibt, die die Ursache sein können. Und daß es im Nachhinein nie nachvollziehbar (und schon gar nicht nachweisbar) wäre, wer es getan hat.
Ich glaube, du willst es nicht verstehen.
Nach unserem noch gültigen Rechtssystem teilt der TÜV bei begründeten Verdacht auf Tachomanipulation dies der Staatsanwaltschaft mit. Das der TÜV nicht CIA New York spielen darf, ist mir hinlänglich bekannt. Die Plakette kann verweigert werden (wie geschehen) und der Halter hat 4 Wochen Zeit nachzuweisen, woher der Unterschied kommt. Diese Fälle dürften eh nur beim Kauf eines Gebrauchten auftreten. Wenn alle Kaufunterlagen korrekt vorliegen, sollte der Nachweis einfach zu erbringen sein.
Wenn dann in zwei Jahren eine Differenz von 200.000km zu erklären gilt und keine plausbile Antwort kommt, kann man wohl von einem Anfangsverdacht ausgehen.
Nein, und ich meine nicht Fälle, wo der Tacho mal 3 Monate ausgefallen ist und dann 5000km fehlen oder bei einem 40 Jahre alten Oldtimer, der eh der 5te Tacho verbaut ist.
Der ADAC geht davon aus, dass bei jedem dritten Kfz der Tacho manipuliert ist. In wieviel Fällen eine Straftat dahintersteckt, da erstmal dahin gestellt. Da ich mich aber ausschließlich auf dem Gebrauchtwagenmarkt bediene, würde es mich persönlich ziemlich anpissen, wenn die Kiste dann 200.000km mehr auf dem Tacho hat als angegeben. Es mag sicherlich Leute geben, denen das egal ist.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 31. Dezember 2021 um 17:30:31 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 31. Dezember 2021 um 15:40:05 Uhr:
Du hast die bieherigen Antworten in diesem Thread nicht mal gelesen, stimmts?
In deinen Zeilen hast du dir selbst schon die Antwort gegeben, warum das nicht die Aufgabe des TÜVs sein kann.
Einen unplausiblem km-Stand dem Halter mitzuteilen: ja, Nachforschungen etc. anzustellen : NEINWer den Thread gelesen hat, hat verstanden, daß es unzählige Fehlerquellen gibt, die die Ursache sein können. Und daß es im Nachhinein nie nachvollziehbar (und schon gar nicht nachweisbar) wäre, wer es getan hat.
Ich glaube, du willst es nicht verstehen.
Nach unserem noch gültigen Rechtssystem teilt der TÜV bei begründeten Verdacht auf Tachomanipulation dies der Staatsanwaltschaft mit. Das der TÜV nicht CIA New York spielen darf, ist mir hinlänglich bekannt. Die Plakette kann verweigert werden (wie geschehen) und der Halter hat 4 Wochen Zeit nachzuweisen, woher der Unterschied kommt. Diese Fälle dürften eh nur beim Kauf eines Gebrauchten auftreten. Wenn alle Kaufunterlagen korrekt vorliegen, sollte der Nachweis einfach zu erbringen sein.
Wenn dann in zwei Jahren eine Differenz von 200.000km zu erklären gilt und keine plausbile Antwort kommt, kann man wohl von einem Anfangsverdacht ausgehen.Nein, und ich meine nicht Fälle, wo der Tacho mal 3 Monate ausgefallen ist und dann 5000km fehlen oder bei einem 40 Jahre alten Oldtimer, der eh der 5te Tacho verbaut ist.
Der ADAC geht davon aus, dass bei jedem dritten Kfz der Tacho manipuliert ist. In wieviel Fällen eine Straftat dahintersteckt, da erstmal dahin gestellt. Da ich mich aber ausschließlich auf dem Gebrauchtwagenmarkt bediene, würde es mich persönlich ziemlich anpissen, wenn die Kiste dann 200.000km mehr auf dem Tacho hat als angegeben. Es mag sicherlich Leute geben, denen das egal ist.
Und ja, und dann ist immer der Käufer Schuld und der Dumme. Irgendwie eine verkehrte Welt.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 31. Dezember 2021 um 17:30:31 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 31. Dezember 2021 um 15:40:05 Uhr:
Du hast die bieherigen Antworten in diesem Thread nicht mal gelesen, stimmts?
In deinen Zeilen hast du dir selbst schon die Antwort gegeben, warum das nicht die Aufgabe des TÜVs sein kann.
Einen unplausiblem km-Stand dem Halter mitzuteilen: ja, Nachforschungen etc. anzustellen : NEINWer den Thread gelesen hat, hat verstanden, daß es unzählige Fehlerquellen gibt, die die Ursache sein können. Und daß es im Nachhinein nie nachvollziehbar (und schon gar nicht nachweisbar) wäre, wer es getan hat.
Ich glaube, du willst es nicht verstehen.
Nach unserem noch gültigen Rechtssystem teilt der TÜV bei begründeten Verdacht auf Tachomanipulation dies der Staatsanwaltschaft mit. Das der TÜV nicht CIA New York spielen darf, ist mir hinlänglich bekannt. Die Plakette kann verweigert werden (wie geschehen) und der Halter hat 4 Wochen Zeit nachzuweisen, woher der Unterschied kommt. Diese Fälle dürften eh nur beim Kauf eines Gebrauchten auftreten. Wenn alle Kaufunterlagen korrekt vorliegen, sollte der Nachweis einfach zu erbringen sein.
Wenn dann in zwei Jahren eine Differenz von 200.000km zu erklären gilt und keine plausbile Antwort kommt, kann man wohl von einem Anfangsverdacht ausgehen.Nein, und ich meine nicht Fälle, wo der Tacho mal 3 Monate ausgefallen ist und dann 5000km fehlen oder bei einem 40 Jahre alten Oldtimer, der eh der 5te Tacho verbaut ist.
Der ADAC geht davon aus, dass bei jedem dritten Kfz der Tacho manipuliert ist. In wieviel Fällen eine Straftat dahintersteckt, da erstmal dahin gestellt. Da ich mich aber ausschließlich auf dem Gebrauchtwagenmarkt bediene, würde es mich persönlich ziemlich anpissen, wenn die Kiste dann 200.000km mehr auf dem Tacho hat als angegeben. Es mag sicherlich Leute geben, denen das egal ist.
"Nach unserem noch gültigen Rechtssystem teilt der TÜV bei begründeten Verdacht auf Tachomanipulation dies der Staatsanwaltschaft mit."
Da hätte die aber viel zu tun,den Text der HU Richtlinie liest Du bitte nochmal.
Auch ist dieser Punkt absolut realitätsfremd,denn auffallen tun damit meist nur die betrogenen.
Wie man in diesem Fall sieht stimmt der letzte Halter nämlich nicht mit dem Verkäufer überein weil der den Wagen gar nicht zugelöassen hat.
Der ist auch nicht mehr auffindbar,damit hat der betrogene die doppelte Arschkarte weil er nun ohne tüv dasteht.
Über die Definition der HU Richtlinie sollten sich die Leute die den Mist verzapft haben doch echt mal Gedanken machen.
Was macht denn das KBA und die Zulasungsstellen damit?
@Holger-TDI du siehst doch in diesem Fall, und so ist es in allen anderen Fällen auch, daß das was du als "gültiges Rechtssystem" bezeichnest, nichts, aber auch gar nichts zur Beendigung der Tachodreherei beitragen KANN.
Wie ich auf Seite 4 dieses Threads schon schrieb:
Zitat:
Man wird niemandem etwas nachweisen können, er stellt sich dumm, streitet alles ab, Ende.
Wenn man Tachodreherei jemals verfolgen wollte, müßte es so sein, daß Kunde A sein Auto mit km-Stand 200.000 in Zahlung gibt (und dies später bezeugt), und ein paar Tage später kauft es Kunde B auf dem Hof des selben (!) Händlers mit km-Stand 100.000.
Wenn ich mir nun für meinen Oldtimer zb bei ebay Kleinanzeigen nen gebrauchten Tacho besorgt habe (weil es keine Neuen mehr gibt) weil der alte defekt ist und der "neue" dann einen wesentlich niedrigeren Tachostand hat, wie soll ich das dem Prüfer/KBA/Zulassungsstelle (wem auch immer) nachweisen?
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, indem man mir nachweisen muss, das ich eine Straftat begangen habe (die man im vorliegen Szenario ja sowieso erst begehen würde, wenn man die Karre verkauft). Wieso sollte ich mich also dafür rechtfertigen müssen, einen gebrauchten Tacho eingebaut zu haben.
Ein Oldtimer ist gemeinhin nicht auslesefähig per OBD.
Könnt ihr euch nicht besaufen wie andere Leute auch? 😁
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 31. Dezember 2021 um 17:45:26 Uhr:
Auch ist dieser Punkt absolut realitätsfremd,denn auffallen tun damit meist nur die betrogenen.
Wie man in diesem Fall sieht stimmt der letzte Halter nämlich nicht mit dem Verkäufer überein weil der den Wagen gar nicht zugelöassen hat.
Der ist auch nicht mehr auffindbar,damit hat der betrogene die doppelte Arschkarte weil er nun ohne tüv dasteht.
Der vorliegende Fall ist ja nun auch etwas untypisch bzw. unvollständig (auf Fragen antwortet der TE ja auch nicht großartig).
Wenn der Käufer den Kilometerstand des Fahrzeugs nicht mit dem übergebenen HU-Bericht vergleicht, ist er ein gutes Stück weit selber Schuld. Gleiches gilt, wenn er auf den HU-Bericht verzichtet.
Wenn der Verkäufer aber vor der Übergabe noch schnell eine HU mit dem manipulierten Tacho machen will, fällt der dabei auf.
Zitat:
Was macht denn das KBA und die Zulasungsstellen damit?
ja, das würde mich auch noch interessieren...