TÜV verweigert HU-Abnahme wegen Kilometer Diskrepanz
Hallo,
ich weiß nicht weiter.
Im Frühjahr 2020 habe ich ein Auto gekauft, welches noch TÜV bis Oktober 2021 hatte, also
1 1/2 Jahre.
Jetzt im Dezember 2021 bin ich mit dem selben Auto zum TÜV gefahren, um eine neue HU machen zu lassen, und der TÜV hatte die HU-Abnahme verweigert, weil die Kilometer-Laufleistung nicht stimmen würde.
Im Oktober 2019 wurde wohl laut Aussage des TÜV-Prüfers damals eine neue HU bei der DEKRA gemacht mit einem Kilometerstand von weit über 300.000 km, und heute im Dezember 2021 zeigt der Tacho eine Laufleistung von 114.000 km an.
Ich selbst hatte das Auto aber mit 101.000 km auf der Uhr gekauft, und dann im Frühjahr 2020 angemeldet, und fahre seitdem.
Das Auto ist so noch gut in Schuß, und wurde auch von einer Werkstatt vorher angeschaut, und die meinten, dass ich ohne Probleme neuen TÜV bekommen würde.
Und jetzt so etwas.
281 Antworten
Leider hat der Gesetzgeber (noch?) keine klaren Vorgaben gemacht, wie ein "unplausibler" Kilometerstand auf dem UB zu vermerken ist.
Allerdings hatte uns ja auch der TE noch nicht verraten, was die jeweiligen Prüfer verweigert hatten: die Plakettenzuteilung (weil Einstufung als EM) oder die komplette Untersuchung (aus welchen Überlegungen auch immer).
Doch,unter 3.1.4.8 steht folgendes.
bei der Eintragung der Laufleistung des Fahrzeugs nach dem Stand des Wegstreckenzählers in den Untersuchungsbericht durch Vergleich mit der in dem Untersuchungsbericht der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung dokumentierten oder nach § 39 Absatz 5b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung übermittelten Laufleistung des Fahrzeugs fest, dass der durch den Wegstreckenzähler angezeigte Stand niedriger ist als der auf dem Untersuchungsbericht oder Prüfprotokoll dokumentierte Stand, der bei der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung festgestellt wurde, und der Einbau eines anderen Wegstreckenzählers in das Kraftfahrzeug nicht nachgewiesen werden kann, so ist der Stand des Wegstreckenzählers nicht plausibel und hat er das Ergebnis der Prüfung des Wegstreckenzählers unverzüglich den zuständigen Zulassungsbehörden auf elektronischem Weg über das Kraftfahrt-Bundesamt unter Benennung der fahrzeugidentifizierenden Merkmale mitzuteilen und die fehlende Plausibilität auf dem Untersuchungsbericht oder Prüfprotokoll zu vermerken.
Und der TE schrieb im Eingangspost:
"Jetzt im Dezember 2021 bin ich mit dem selben Auto zum TÜV gefahren, um eine neue HU machen zu lassen, und der TÜV hatte die HU-Abnahme verweigert, weil die Kilometer-Laufleistung nicht stimmen würde."
Und das ist wohl auch kein neues Gesetz,das findet sich so auch schon in der Richtlinie von 2017:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 30. Dezember 2021 um 21:27:30 Uhr:
Hätte ich nie für möglich gehalten das sowas möglich wäre,was hilft es dem der betrogen worden ist und mit einem einwandfreien Fahrzeug vorgefahren kommt.
Den Betrüger erwischt man,wie dieser Fall hier zeigt,auch nicht.
Aber der Käufer wird dann nochmal dafür bestraft das er betrogen worden ist.
Das man das meldet und dem Kunden mitteilt ist ja OK,aber diese Richtlinie ist doch wieder mal weit über das Ziel hinaus geschossen und verarscht doch nur nochmal die betrogenen.
Die ganze Thematik hatten wir in einer Besprechung (das war nicht die Auskunft der techn. Leitung, aber des regional zust. Ansprechpartners).
Und da war die Quintessenz: NIEMALS den (erheblichen) Mangel "Wegstreckenzähler offensichtlich manipuliert" auswählen.
Begründung: dieser Mangel kann ja auch bei der Wiedervorführung nicht "behoben" sein, denn manipuliert bleibt manipuliert, man weiß weder bei welchem km-Stand zurückgedreht wurde, noch um wieviel und man weiß nicht wieviel mit dem manipulierten Tacho gefahren wurde.
Stattdessen lautete die Anweisung, höchstens "unplausibel" als Hinweis zu vermerken.
Und wie ich oben schon sagte, das ganze ist sowieso selten. Mir sind unter tausenden HUs drei Fälle bekannt geworden: zweimal ließ es sich als Tippfehler aufklären, einmal nicht, da hat der Kollege einfach "nichts" gemacht.
Ich denke, das sind zwei verschiedene Baustellen die man nicht unbedingt vermischen darf:
Zum einen steht schon länger (seit 2018) in der HU-Richtlinie, dass ein offensichtlich manipulierter Wegstreckenzähler als EM einzustufen ist. In die Anlage VIII wurde der relevante Punkt 3.1.4.8 aber erst im Juli 2021 im Rahmen der 55. Änderungsverordnung (Sammelverordnung) eingefügt. Ich halte es eher für abwegig, dass man die Mangeleinstufung im Jahr 2017 schon im Vorgriff auf die ab 2022 geltenden Prüfregeln festgelegt hat.
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Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 30. Dezember 2021 um 23:34:37 Uhr:
Aber was hat irgendeine Zahl auf dem Tacho mit der Verkehrssicherheit des Kfz zu tun
Warum sollte so ein Zusammenhang bestehen?
Zitat:
@nogel schrieb am 30. Dezember 2021 um 22:57:24 Uhr:
Und wie ich oben schon sagte, das ganze ist sowieso selten. Mir sind unter tausenden HUs drei Fälle bekannt geworden: zweimal ließ es sich als Tippfehler aufklären, einmal nicht, da hat der Kollege einfach "nichts" gemacht.
ich biete noch den Fall eines zwischen Meilen und Kilometer umstellbaren Wegstreckenzählers, bei dem der Kollege bei der Erstuntersuchung ohne es zu bemerken den Meilen-Wert notiert hatte und ich mich bei der Nachuntersuchung wunderte, warum mein HU-Adapter einen geringeren Wert ausgelesen hat...
(und das war kein Exot, ich meine sogar ein Opel Astra)
Zitat:
@hk_do schrieb am 31. Dez. 2021 um 00:6:22 Uhr:
ich biete noch den Fall eines zwischen Meilen und Kilometer umstellbaren Wegstreckenzählers, bei dem der Kollege bei der Erstuntersuchung ohne es zu bemerken den Meilen-Wert notiert hatte und ich mich bei der Nachuntersuchung wunderte, warum mein HU-Adapter einen geringeren Wert ausgelesen hat...
Egal wie, aber wenn dann andersrum. Der Kilometer Wert ist höher als der Meilen Wert.
Der TE hat sich ja noch nicht dazu geäußert, ob der Vorbesitzer eine Tacho Manipulation bestädigt hat.
Sind in der Datenbank denn nicht auch noch ältere Berichte zu finden, oder wirklich nur der letzte?
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 30. Dezember 2021 um 23:34:37 Uhr:
Aber was hat irgendeine Zahl auf dem Tacho mit der Verkehrssicherheit des Kfz zu tun
Was hat eine nicht bestandene AU mit der Verkehrsicherheit zu tun😕
Zitat:
@9891 schrieb am 31. Dez. 2021 um 09:7:52 Uhr:
Sind in der Datenbank denn nicht auch noch ältere Berichte zu finden, oder wirklich nur der letzte?
"Früher" ging das. Aber seit einiger Zeit kann man aus Datenschutz Gründen nur noch 2,5 Jahre zurückschauen.
Wenn es vor Gericht geht, kann die Zentrale natürlich auch ältere Berichte aus dem System ziehen.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 31. Dezember 2021 um 10:06:12 Uhr:
Dann ist es für den TE ja einfach, TÜV sechs Monate überziehen und gut ist
Nein, so war es nicht gemeint, der km-Stand der letzten HU erscheint "immer", egal wie lange diese her ist.
Aber das Ausdrucken von Prüfberichten aus dem System ist nur 2,5 Jahre möglich
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 31. Dezember 2021 um 09:20:14 Uhr:
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 30. Dezember 2021 um 23:34:37 Uhr:
Aber was hat irgendeine Zahl auf dem Tacho mit der Verkehrssicherheit des Kfz zu tun
Was hat eine nicht bestandene AU mit der Verkehrsicherheit zu tun😕
Wenn dir jemand einen Schlauch in den Auspuff steckt und die Abgase in den Innenraum leitet und dein Kat funktionieret dann stirbt man nicht so schnell, ist der Kat defekt ist man schneller verreckt.
Die AU ist eine Umweltauflage, das macht schon Sinn sonst brauchen wir keine Euro Normen mehr….
Aber ein Falscher KM stand beeinflusst nix von beiden.
Der Hinweis das er nicht plausibel ist vollkommen richtig. Mehr aber auch nicht.
Zitat:
@nogel schrieb am 31. Dezember 2021 um 10:41:10 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 31. Dezember 2021 um 10:06:12 Uhr:
Dann ist es für den TE ja einfach, TÜV sechs Monate überziehen und gut istNein, so war es nicht gemeint, der km-Stand der letzten HU erscheint "immer", egal wie lange diese her ist.
Aber das Ausdrucken von Prüfberichten aus dem System ist nur 2,5 Jahre möglich
Wäre ja auch zu einfach gewesen.:-)
Zitat:
@nogel schrieb am 30. Dezember 2021 um 22:57:24 Uhr:
… Und da war die Quintessenz: NIEMALS den (erheblichen) Mangel "Wegstreckenzähler offensichtlich manipuliert" auswählen. …
Das ist auch die einzig sinnvolle Maßnahme. Nur weil ein anderer Stand angezeigt wird, ist das kein Nachweis für eine "offensichtliche Manipulation".