TÜV verweigert HU-Abnahme wegen Kilometer Diskrepanz

Hallo,
ich weiß nicht weiter.
Im Frühjahr 2020 habe ich ein Auto gekauft, welches noch TÜV bis Oktober 2021 hatte, also
1 1/2 Jahre.
Jetzt im Dezember 2021 bin ich mit dem selben Auto zum TÜV gefahren, um eine neue HU machen zu lassen, und der TÜV hatte die HU-Abnahme verweigert, weil die Kilometer-Laufleistung nicht stimmen würde.

Im Oktober 2019 wurde wohl laut Aussage des TÜV-Prüfers damals eine neue HU bei der DEKRA gemacht mit einem Kilometerstand von weit über 300.000 km, und heute im Dezember 2021 zeigt der Tacho eine Laufleistung von 114.000 km an.

Ich selbst hatte das Auto aber mit 101.000 km auf der Uhr gekauft, und dann im Frühjahr 2020 angemeldet, und fahre seitdem.

Das Auto ist so noch gut in Schuß, und wurde auch von einer Werkstatt vorher angeschaut, und die meinten, dass ich ohne Probleme neuen TÜV bekommen würde.

Und jetzt so etwas.

281 Antworten

Der technische Zustand war nie Thema des Threads.

Schön das Du damit die anderen 2 Fragen nicht beantwortest hast.
Ich glaube kaum das es aktuell eine Rechtsgrundlage dafür gibt unter diesen Umständen den TÜV zu verweigern,auch wenn es hier teilweise so propagiert wird.

Die Vorschrift würde ich dann gerne mal sehen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 29. Dezember 2021 um 20:52:54 Uhr:


1. Seit wann ist die Abgleichung Vorschrift?

Seit dem 3. Juli 2021.

Zu dem Datum wurde in der Anlage VIII der StVZO die Nummer 3.1.4.8 eingefügt:

(Stellt Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2, 3.1.4.4 Satz 5 oder 3.1.4.5 Satz 6)
bei der Eintragung der Laufleistung des Fahrzeugs nach dem Stand des Wegstreckenzählers in den Untersuchungsbericht durch Vergleich mit der in dem Untersuchungsbericht der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung dokumentierten oder nach § 39 Absatz 5b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung übermittelten Laufleistung des Fahrzeugs fest, dass der durch den Wegstreckenzähler angezeigte Stand niedriger ist als der auf dem Untersuchungsbericht oder Prüfprotokoll dokumentierte Stand, der bei der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung festgestellt wurde, und der Einbau eines anderen Wegstreckenzählers in das Kraftfahrzeug nicht nachgewiesen werden kann, so ist der Stand des Wegstreckenzählers nicht plausibel und hat er das Ergebnis der Prüfung des Wegstreckenzählers unverzüglich den zuständigen Zulassungsbehörden auf elektronischem Weg über das Kraftfahrt-Bundesamt unter Benennung der fahrzeugidentifizierenden Merkmale mitzuteilen und die fehlende Plausibilität auf dem Untersuchungsbericht oder Prüfprotokoll zu vermerken.

Tatsächlich wäre gemäß Mangelnummer 7.11.a die Feststellung "Offensichtlich manipuliert (Betrug), um die Laufleistung eines Fahrzeugs zu verringern oder falsch darzustellen" als erheblicher Mangel einzustufen. Irgendwie bin ich mir aber nicht so sicher, ob ein nicht plausibler Kilometerstand dann gleich eine offensichtliche Manipulation bedeutet. Da würde ich jetzt erstmal warten, was mir mein technischer Leiter für eine Weisung dazu erteilt. (die Weiterleitung über das KBA an die Zulassungsstelle erfolgt ja eh automatisch ohne Zutun der prüfenden Person)

Allerdings darf bis zum 02. Juli 2022 die vorherige Fassung (ohne diese Vorschrift) alternativ angewendet werden. Siehe §72(2) StVZO.

Zitat:

2. Wer genau verbietet die Abnahme bei Abweichung?

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde schlichtweg die komplette HU abgelehnt?

Wer nicht als TP eine Betriebspflicht hat (die ehemaligen Monopolisten), der darf immer eine HU ablehnen. Die Überlegung "wenn ich es nicht aufschreibe bekomme ich ggf. Ärger von einem späteren Käufer, wenn ich es jetzt aufschreibe habe ich Ärger mit dem Kunden hier, und wegen der Übergangsvorschrift weiß ich noch nichtmals was wirklich richtig ist" könnte zu so einer Ablehnung führen 😉

Falls es um die Einstufung "EM" geht: siehe oben, Mangelnummer 7.11.a aus der HU-Richtlinie.

Zitat:

3. Was hat der Tachostand mit dem technischen Zustand zu tun?

Nichts, aber bei der HU wird ja nicht nur der technische Zustand geprüft.

Das ist schon echt dreist, dass völlig selbstverständlich von Manipulation oder Betrug ausgegangen wird, ohne die Ursache herausgefunden zu haben. Der km-Stand wird vom Prüfer oft genug falsch eingetragen und bei der nächsten HU ist man der Dumme, weil der Prüfer damals zu dämlich zum Tippen war.
Dieser Hype um des Deutschen liebstes Kind ist nur noch unverständlich – jedes Einfamilienhaus für eine halbe Million wird blind mit allen offensichtlichen Mängeln gekauft, aber das gebrauchte Auto für keine 10 t€ wird behandelt, als wäre es überlebenswichtig. Krank.

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Zitat:

@Florian48 schrieb am 29. Dezember 2021 um 23:56:11 Uhr:


.....
Dieser Hype um des Deutschen liebstes Kind ist nur noch unverständlich – jedes Einfamilienhaus für eine halbe Million wird blind mit allen offensichtlichen Mängeln gekauft, aber das gebrauchte Auto für keine 10 t€ wird behandelt, als wäre es überlebenswichtig. Krank.

Du weißt aber schon dass du hier bei Motor-Talk bist und nicht bei Schöner wohnen?🙄

r

Richtig, ich bin bei motor-talk, nicht bei motor-hype oder motor-goldeneskalb.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 30. Dezember 2021 um 00:11:12 Uhr:


Richtig, ich bin bei motor-talk, nicht bei motor-hype oder motor-goldeneskalb.

Ich sehe in diesem Thema nichts von Hype oder goldenem Kalb.

Jemand hat ein Problem mit seinem motorisierten Vehikel und fragt nach einer Lösung.

Was würdest du ihm denn empfehlen?

r

Zitat:

@Florian48 schrieb am 29. Dezember 2021 um 23:56:11 Uhr:


Das ist schon echt dreist, dass völlig selbstverständlich von Manipulation oder Betrug ausgegangen wird, ohne die Ursache herausgefunden zu haben.

Das sehe ich grundsätzlich genau so.

Zwischen "nicht plausibel" und "offensichtlich manipuliert" ist doch schon ein erheblicher Unterschied, und ich wüsste nicht wie ich im Rahmen der HU das eine von anderen unterscheiden sollte.

Von daher fände ich einen Hinweis "abgelesene Laufleistung nicht plausibel" auch wesentlich passender als einen erheblichen Mangel. Immerhin macht man das ja auch, wenn der ausgelesene Kilometerstand vom abgelesenen Kilometerstand nennenswert abweicht, oder wenn die ausgelesene FIN von der abgelesenen FIN abweicht.

Wobei ich mich dann im nächsten Schritt frage, was die Zulassungsstelle mit dieser Information anfängt. Können die User die dort arbeiten vielleicht was dazu sagen?

Was mache ich eigentlich mit meinem Moped, dessen Kilometerzähler eben nur 5 Stellen hat und alle Jahre wieder „von neuem“ zählt? Davon steht in der StVZO ja nichts.

@hk_do
Besten Dank für die kompetente Information.

@Pauliese und @nogel
Ich gehe davon aus, dass Euch die Beantwortung meiner Fragen zu einfach war.

Zitat:

@ranitegar schrieb am 30. Dezember 2021 um 00:16:54 Uhr:


Ich sehe in diesem Thema nichts von Hype oder goldenem Kalb.
Jemand hat ein Problem mit seinem motorisierten Vehikel und fragt nach einer Lösung.
Was würdest du ihm denn empfehlen?

Es ging nicht in diesem Thema ums goldene Kalb, sondern in deinem Post.

Meine Empfehlung wäre, den Prüfer – mit dem Wissen, das dank hk_dos ausführlicher Info jetzt da ist – auf seinen Fehler hinzuweisen und eine regelgerechte Prüfung zu verlangen. Der niedrige km-Stand an sich stellt ja keinen EM dar, der zum Nichtbestehen der HU führt.

Die Feststellung "Offensichtlich manipuliert (Betrug), um die Laufleistung eines Fahrzeugs zu verringern oder falsch darzustellen" müsste der Prüfer nachweisen. Eine Abweichung zweier Stände, von denen der eine falsch eingetragen sein kann, ist keine offensichtliche Manipulation.

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. Dezember 2021 um 00:33:52 Uhr:


… Wobei ich mich dann im nächsten Schritt frage, was die Zulassungsstelle mit dieser Information anfängt.

Ich vermute mal, auf dem Dienstweg dem Anfangsverdacht des Betrugs (ist ja nach StVG eine Straftat) nachgehen und Ermittlungen anstoßen. Der Prüfer müsste sich ja sonst selbst an die Staatsanwaltschaft wenden, was aber nicht sein Job ist.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 30. Dezember 2021 um 00:45:11 Uhr:


Was mache ich eigentlich mit meinem Moped, dessen Kilometerzähler eben nur 5 Stellen hat und alle Jahre wieder „von neuem“ zählt? Davon steht in der StVZO ja nichts.

Du fährst jedes Jahr mehr als 99.999km mit dem Motorrad? Respekt!

Ansonsten wäre so ein "Überlauf" doch ein plausibler Grund für einen niedrigen Kilometerstand.

Mein 97er Mazda 121 hatte auch nur fünf Stellen, den habe ich auch mit wenigen Kilometern abgegeben... Aber den Kilometerstand korrekt mit 2xx.xxx km angegeben...

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