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TÜV verweigert 36 Monate HU bei Ex-Mietwagen nach Halterwechsel <7 Monate

Themenstarteram 11. August 2020 um 11:59

Wir hatten unseren Touran (Erstzulassung Januar 2020) in den ersten 6,5 Monaten gemietet, sind aber seit gestern auch als Halter eingetragen. Der HU-Termin geht nur bis Januar 2021, da das Auto zunächst als Selbstfahrermietfahrzeug zugelassen war.

Es gibt die Sonderregel, dass in einem solchen Fall nach Halterwechsel (und wenn es dann kein Mietwagen mehr ist) bei einer HU innerhalb von sieben Monaten nach Erstzulassung die nächste HU dann erst nach 36 Monaten fällig ist. Siehe StVZO Anlage VIII 2.1.2.1.1:

"bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen für die erste oder bei Personenkraftwagen nach Nummer 2.2 bei Wechsel des Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung für die zweite Hauptuntersuchung - 36 Monate"

Meine Frau war heute beim TÜV, aber diese kannten die Regel nicht, und nach telefonischer Rücksprache behaupteten sie, dass diese Regel nur für Gebrauchtwagenhändler gilt. Sie blieben standhaft, so dass meine Frau wieder gefahren ist.

Was tun? Wir haben nur noch 2 Tage, bis die sieben Monate um sind...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. August 2020 um 12:38

Das kann ja wohl kaum sein. Vor dem Halterwechsel wäre das Auto ja noch als Selbstfahrermietfahrzeug zugelassen und es gäbe keinen Grund, mehr als 12 Monate zu geben.

Das ganze scheint sich in Wohlgefallen aufzulösen. Ich habe meine Frau zum KÜS geschickt, und dort wird die HU gerade durchgeführt und es soll auch 36 Monate geben. Dort kannten sie die Regelung auch und mussten nur noch einmal nachschauen, dass 7 Monate die Grenze sind.

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Komme soeben von der Zulassungsbehörde zurück (hier Sachsen). Keine Debatte wegen HU. Umschreiben Halterwechsel mit Wechsel Zulassungsbezirk. Leerer Wartebereich, nur eine einzelne SB, ich wurde 30min reingerufen. Alles super. ---> Mietauto 7 Monate gefolgt von Kaufübernahme per heute. HU bis Dez 2023 wie gehabt. (ich darf sogar die Plakette vom einstigen Bundesland behalten! hübscher als unsere grün gestreifte :-)) Okay, ich hätte es ein massves Problem: diebstahlssichere Schrauben. Man kann nix wiederabschrauben und in der Behörde auf den Tisch legen oder man muss alles kaputt machen. Glück gehabt. Angstschweißperlen von der Stirn gewischt.

Na fein. :)

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 12. Juli 2021 um 12:00:18 Uhr:

Komme soeben von der Zulassungsbehörde zurück (hier Sachsen). Keine Debatte wegen HU. Umschreiben Halterwechsel mit Wechsel Zulassungsbezirk. Leerer Wartebereich, nur eine einzelne SB, ich wurde 30min reingerufen. Alles super. ---> Mietauto 7 Monate gefolgt von Kaufübernahme per heute. HU bis Dez 2023 wie gehabt. (ich darf sogar die Plakette vom einstigen Bundesland behalten! hübscher als unsere grün gestreifte :-)) Okay, ich hätte es ein massves Problem: diebstahlssichere Schrauben. Man kann nix wiederabschrauben und in der Behörde auf den Tisch legen oder man muss alles kaputt machen. Glück gehabt. Angstschweißperlen von der Stirn gewischt.

Stand selbstfahrervermiet.Fz in Ziffer 21?

Dann hättest Du eine HU machen müssen und dann wäre 07/24 auf's Blech gekommen.

Hat man einfach den Selbstfahrer beim Halterwechsel gestrichen und ab EZ 36 Monate gerechnet?

Das wäre dann fehlerhaft.

Bei Durchführung einer HU und Umschreibung werden 36 Monate vergeben.

Das war somit ein ganz normal angemeldetes Fahrzeug. Und damit auch regulär 36 Monate HU.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Juli 2021 um 13:22:29 Uhr:

 

 

Stand selbstfahrervermiet.Fz in Ziffer 21?

Dann hättest Du eine HU machen müssen und dann wäre 07/24 auf's Blech gekommen.

Hat man einfach den Selbstfahrer beim Halterwechsel gestrichen und ab EZ 36 Monate gerechnet?

Das wäre dann fehlerhaft.

Bei Durchführung einer HU und Umschreibung werden 36 Monate vergeben.

Bescheinigung Teil I: Spalte/Feld 21 ist leer

Bescheinigung Teil II: da gibts keine Spalte/Feld 21, nur eine 25 ebenfalls leer

Das Wort "Selbstfahrer" selbst hab ich nichtmal im Kaufvertrag stehen ...

Unterm Strich egal --- Neuwagen hat 3 Jahre. So oder so. Bin zufrieden.

Das bei Dir nicht Selbstfahrer drin steht ist klar, sonst hättest Du nur 12 Monate HU.

Dann war der Wagen vorher beim AH auch nicht als Vermieter zugelassen

Natürlich.

Das Auto ist als Neuwagen mit 36 Monaten HU-Frist zugelassen worden und beim Halterwechsel wurde die HU-Fälligkeit nicht geändert. Natürlich wurde beim Halterwechsel vor der erstmaligen HU-Fälligkeit auch kein HU-Bericht verlangt.

Insofern ein völlig normaler und alltäglicher Vorgang.

Bei dem mir immer noch unklar ist, warum hier so eine Aufregung gemacht wurde (und was das überhaupt mit dem eigentlichen Thema dieses Fadens zu tun hat).

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Juli 2021 um 22:04:41 Uhr:

Natürlich.

Das Auto ist als Neuwagen mit 36 Monaten HU-Frist zugelassen worden und beim Halterwechsel wurde die HU-Fälligkeit nicht geändert. Natürlich wurde beim Halterwechsel vor der erstmaligen HU-Fälligkeit auch kein HU-Bericht verlangt.

Insofern ein völlig normaler und alltäglicher Vorgang.

Bei dem mir immer noch unklar ist, warum hier so eine Aufregung gemacht wurde (und was das überhaupt mit dem eigentlichen Thema dieses Fadens zu tun hat).

Gar nichts, weil der Fragende und nun Antwortende nicht der TE ist. Der TE hatte ein Selbstfahrer-Vermietfahrzeug, derjenige um welchen es jetzt geht ( @Darkhexlein ) nicht. Das das Fahrzeug nicht als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen sein kann, habe ich auf Seite 2 schon geschrieben.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 4. Juni 2021 um 09:09:22 Uhr:

Dann ist das auch kein Selbstfahrervermiet-Fahrzeug.

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