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TÜV verweigert 36 Monate HU bei Ex-Mietwagen nach Halterwechsel <7 Monate

Themenstarteram 11. August 2020 um 11:59

Wir hatten unseren Touran (Erstzulassung Januar 2020) in den ersten 6,5 Monaten gemietet, sind aber seit gestern auch als Halter eingetragen. Der HU-Termin geht nur bis Januar 2021, da das Auto zunächst als Selbstfahrermietfahrzeug zugelassen war.

Es gibt die Sonderregel, dass in einem solchen Fall nach Halterwechsel (und wenn es dann kein Mietwagen mehr ist) bei einer HU innerhalb von sieben Monaten nach Erstzulassung die nächste HU dann erst nach 36 Monaten fällig ist. Siehe StVZO Anlage VIII 2.1.2.1.1:

"bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen für die erste oder bei Personenkraftwagen nach Nummer 2.2 bei Wechsel des Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung für die zweite Hauptuntersuchung - 36 Monate"

Meine Frau war heute beim TÜV, aber diese kannten die Regel nicht, und nach telefonischer Rücksprache behaupteten sie, dass diese Regel nur für Gebrauchtwagenhändler gilt. Sie blieben standhaft, so dass meine Frau wieder gefahren ist.

Was tun? Wir haben nur noch 2 Tage, bis die sieben Monate um sind...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. August 2020 um 12:38

Das kann ja wohl kaum sein. Vor dem Halterwechsel wäre das Auto ja noch als Selbstfahrermietfahrzeug zugelassen und es gäbe keinen Grund, mehr als 12 Monate zu geben.

Das ganze scheint sich in Wohlgefallen aufzulösen. Ich habe meine Frau zum KÜS geschickt, und dort wird die HU gerade durchgeführt und es soll auch 36 Monate geben. Dort kannten sie die Regelung auch und mussten nur noch einmal nachschauen, dass 7 Monate die Grenze sind.

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Wenn der 3 Jahre HU hat, brauchst Du keinen neuen HU-Bericht, da reicht der Eintrag in der ZB1.

Zitat:

Wenn der 3 Jahre HU hat, brauchst Du keinen neuen HU-Bericht, da reicht der Eintrag in der ZB1.

Also muss ich streiten. Irgendwann kennt jeder in den hiesigen Ämtern meinen Namen ...

 

copy + paste:

Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)

Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!

Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)

Ab Erstzulassung hast Du drei Jahre die Plakette. Wenn das Fahrzeug innerhalb dieser drei Jahre umgemeldet wird reicht der Eintrag in der ZB1 (Zulassungsbescheinigung 1). Erst wenn nach drei Jahren die erste HU durchgeführt wurde, brauchst Du zum ummelden (bspw. nach vier Jahren) den davor ausgestellten HU-Bericht.

Nun Mal Butter bei die Fische.

 

Steht denn überhaupt "Selbtfahrvermietfahrzeug" im Fahrzeugschein?

 

Das hast du uns bis heute nicht mitgeteilt, von daher gehe ich auch davon aus, der wurde ganz normal zugelassen, also 36M HU.

 

Nix neue HU.

Und wenn er denn bei einer Prüforganisation gewesen ist kann man den Bericht meist problemlos Anfordern.

Da das Fahrzeug neu zugelassen wurde, kann weder er, noch irgendeine Prüforganisation einen HU-Bericht haben, dann hat er nur den Stempel in der ZB1.

Wenn der neu zugelassen wurde,hat der auch kein Stempel in der ZB1 sondern die erste HU ist vorne eingedruckt.

Wenn in Ziffer 21 Selbstfahrervermietfahrzeug steht, hat er auch nur 1 Jahr HU. Was anderes lässt die Plausi Prüfung nicht zu.

Wenn das Fahrzeug umgeschrieben wurde und von Selbstfahrervermietfahrzeug auf einen privaten Halter,muss eine HU durchgeführt worden sein,um wieder 36 Monate zu bekommen. Und dazu gibt's dann auch ein Protokoll.

Ok, dann eingedruckt. Da der TE aber Versicherungsnehmer und Steuerschuldner ist und das Fahrzeug noch auf seinen Namen umgemeldet werden muss und eine 3-Jahresplakette hat, kann es kein Selbstfahrervermietfahrzeug sein.

Doch, die Plakette kann es schon haben. Die Plausibilitätsprüfung verhindert ja nicht, dass der Sachbearbeiter (m/w/d) bei der Zulassung eines Selbstfahrvermietfahrzeug zum falschen Bogen greift und drei Jahre klebt.

Insofern ist die Frage schon berechtigt, was nun wirklich im Schein steht.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 4. Juni 2021 um 07:59:06 Uhr:

Zugelassen auf den Händler/Verkäufer (Neuwagen, 3 Wochen alt), nicht das Autohaus wo ich abgeholt hatte.

Steuer und Versicherung läuft seit Erstzulassung über mich, bei der Versicherung sollte ich lediglich eintragen "Fahrzeug wird von derzeit von Drittem gefahren (Name Händler)". Hier soll ich nach Ummeldung auf mich einfach der Versicherung mitteilen, dass das ab dann entfällt.

Ja, die TÜV-Plakette hat bei Abholung im Autohaus 3 Jahre bekommen (ich hatte selbst gestaunt und mich riesig gefreut). Das steht so auch im Serviceheft eingetragen.

Kann mir jemand erklären, wie es ein Selbstfahrervermietfahrzeug sein soll, wenn der Fragende VN und Steuerschuldner ist? Bei einem Selbsfahrervermietfahrzeug wäre der Händler oder das Autohaus nicht nur Halter sondern auch VN und Steuerschuldner.

Warum?

Halter,

VN.

Steuerzahler können 3 verschiedene Personen sein.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 4. Juni 2021 um 20:30:21 Uhr:

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 4. Juni 2021 um 07:59:06 Uhr:

Zugelassen auf den Händler/Verkäufer (Neuwagen, 3 Wochen alt), nicht das Autohaus wo ich abgeholt hatte.

Steuer und Versicherung läuft seit Erstzulassung über mich, bei der Versicherung sollte ich lediglich eintragen "Fahrzeug wird von derzeit von Drittem gefahren (Name Händler)". Hier soll ich nach Ummeldung auf mich einfach der Versicherung mitteilen, dass das ab dann entfällt.

Ja, die TÜV-Plakette hat bei Abholung im Autohaus 3 Jahre bekommen (ich hatte selbst gestaunt und mich riesig gefreut). Das steht so auch im Serviceheft eingetragen.

Kann mir jemand erklären, wie es ein Selbstfahrervermietfahrzeug sein soll, wenn der Fragende VN und Steuerschuldner ist? Bei einem Selbsfahrervermietfahrzeug wäre der Händler oder das Autohaus nicht nur Halter sondern auch VN und Steuerschuldner.

Ich Frage mich schon die ganze Zeit was hier der Grund für das Chaos ist und ob das alles so legal ist.

Ich gebe es auf.

Vielleicht erhellt uns der Fragende User ja, wenn das Fahrzeug umgemeldet ist, wie das ganze gelöst wurde und ob es ein Selbstfahrervermietfahrzeug war (was ich nicht immer noch nicht glauben will).

@Darkhexlein

Was ist nun bei heraus gekommen?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 25. Juni 2021 um 18:16:11 Uhr:

@Darkhexlein

Was ist nun bei heraus gekommen?

Ich hab erst am 12.7. Termin ... werde dann sofort berichten

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