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TÜV und Fahrgestellnummer - schlechte Erfahrung mit TÜV !!!

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 7:31

Hallo,

ein Freund von mir und ich selber haben in den letzten zwei Monaten sehr schlechte Erfahrungen

mit dem TÜV bzgl. Fahrgestellnummer gemacht, wir haben beide die Plakette für unsere Oldtimer nicht bekommen, mein Kumpel, weil die Nummer nicht in der Karosse eingeschlagen war sondern nur auf einem

Blechschild.

 

Bei meinem Oldtimer fand der Herr im Kittel erst gar nicht die Fahrgestell-Nummer, ein Blick in die

Betriebsanleitung hat ihm dann geholfen.

 

Die eingeschlagene Nummer stimmt mit der Nummer im Schein überein, aber auf dem kleinen angenieteten Schild fehlt komischerweise die letzte Ziffer, das hat der freundliche zum Anlass genommen, mir die Plakette zu verwehren, er meinte, ich würde Schwierigkeiten bei einer Polizeikontrolle bekommen. habe noch nie erlebt, dass die Polizei bei einer Kontrolle die Fahrgestellnummer kontrolliert. Im übrigen habe ich bei demselben Prüfer bereits 2011 und 2009 die Plakette erhalten, da war ihm die Nummer anscheinend egal.

Dann habe ich gefragt, was ich denn machen soll, die Antwort: stellen Sie zunächst anhand des

Pappbriefes fest, ob die letzte Ziffer dort steht oder nicht und kommen Sie dann noch einmal vorbei.

Genau das werde ich aber nicht tun!

 

Nach genau 35 Jahren Fahrzeughalter, meistens von mehreren gleichzeitig, und geschätzen 25

Hauptuntersuchungen ausschliesslich beim TÜV, werde ich in Zukunft zur Dekra oder zum GTÜ gehen.

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

Es gibt auch Fahrzeuge nach 1983, bei denen die Fgst.-Nr- nur ins Schild und nicht ins Blech gestanzt wurde

Können nur Importfzge (meist USA) sein. Entweder wirrd hier die FIN zusätzlich vorne rechts eingeschlagen ,oder sie haben eine entsprechende Ausnahmegen.

Zitat:

wie siehts mit denen aus, wenn die Anspruch aufs H haben?

Das Vorhandensein und die Anbringung der FIN haben nichts mit dem H-KZ zu tun ,die Vorschriften gelten (wie alle anderen auch ) immer. Leider glauben einige Zeitgenossen , dass ein Fzg nur bei einer HU oder anderen Abnahme vorschriftsmässig zu sein hat ,für den restlichen Zeitraum nicht.

Zitat:

Das sieht nach Reiner Willkür aus

Kapier ich jetzt nicht !

 

Zitat:

Das hat doch nichts mehr gesetzlichen Bestimmungen zur Fgst.-Nummer zu tun

Diese findest du im §59 und dem dazu passendem Abschnitt §72 StVZO.

Zitat:

Mal ne Frage, wann wurden denn die Tüv-Vorschriften verschärft ??

In letzter Zeit gar nicht. Die Vorschriften sind die gleichen geblieben.Was seit dem 1.7.2012 geändert wurde ,sind die vereinfacht ausgedrückt,Ausführungsbestimmungen. Grob gesagt ,kann der PI nicht mehr Mängel einstufen , sondern es wird praktisch eine vorgeschriebene Liste von Prüfpunkten abgearbeitet , die Mangeleinstufung wird durch das PC-Programm vorgenommen und ist nicht beeinflussbar, die Programme sind für alle Prüforganisationen identisch. Da die Prüfpunkte und vor allem die Mängeleinstufung von Politikern und deren Helfern und nicht von den Prüforganisationen (und damit zwangsläufig von Fachleuten) "erfunden" wurde , sind natürlich einige Einstufungen "nicht so ganz stimmig" , nur kann der ausführende PI michts daran ändern. Der angebliche "Ermessungsspielraum" , den es eigentlich nie gegeben hat, ist damit komplett ausgeschaltet.

MfG Volker

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Themenstarteram 7. Oktober 2013 um 12:24

hallo,

danke erst mal für die vielen antworten.

ein freund von mir hat die vom tüv beanstandeten mängel innerhalb einer stunde beseitigt,

zuletzt ist er an das schild mit der fahrgestellnummer gegangen. mit einem stück schmiergelpapier

ist die letzte ziffer plötzlich wieder sichtbar geworden.

übrigens: selber nachschlagen ist urkundenfälschung und somit eine straftat. man muß zuerst

zum strassenverkehrsamt und sich eine erlaubnis holen, so ist das hier in deutschland.

P.S.: ich war zur Nachuntersuchung übrigens nicht mehr beim TÜV, sondern bei einer

anderen organisation, dort wollte man weder warndreieck, noch verbandskasten sehen, erst recht

interessierte nicht das ablaufdatum des verbandskasten und die fahrgestellnummer

wurde auch nicht überprüft.

Ich besitze mehrer Autos und war 35 Jahre lang ausschließlich damit beim TÜV.

Ich habe ausnahmslos immer sofort die Plakette bekommen (bis auf s.o.),

die Tüv Prüfer haben mir gegebenfalls Mängel auf einen zettel geschrieben, damit ich

sie von meinem Schrauber beseitigen lassen konnte, was ich auch grundsätzlich immer getan

habe, ist ja schliesslich in meinem eigenen interesse, ich halte meine autos immer in gutem zustand,

wobei die technik höhere Priorität hat als die optik.

aber bei der letzten hu hatte ich den bitteren verdacht, dass man zwanghaft ein opfer sucht,

damit die statistik stimmt. sollte niemand mehr durchfallen, könnten manche ja glauben,

der tüv sei überflüssig.

mein fazit: nach 35 Jahren treue zum Tüv werde ich ihn in zukunft meiden wie der teufel das weihwasser

am 8. Oktober 2013 um 5:49

Nur weil der Prüfer berechtigt die Plakette verweigert hat? Bei mir wurde bei der Polizeikontrolle schonmal die Fahrgestellnummer geprüft von daher, ist zwar nervig aber in Ordnung.

am 8. Oktober 2013 um 7:33

Ich drücke hier im thread nochmal "auf Reset" und gebe meine juristische Einschätzung zum Sachverhalt. Wovon reden wir hier gerade?

Von einem Umbau(z.B. aus Käfer wurde Buggy) oder von einem Originalfahrzeug, welches aus Altersgründen zum Oldtimer wurde.

Zitat:

Original geschrieben von trollfahrer

Hallo...

Die eingeschlagene Nummer stimmt mit der Nummer im Schein überein, aber auf dem kleinen angenieteten Schild fehlt komischerweise die letzte Ziffer, das hat der freundliche zum Anlass genommen, mir die Plakette zu verwehren, er meinte, ich würde Schwierigkeiten bei einer Polizeikontrolle bekommen. ...

Wenn der TÜV-Ingenieur dies so beurteilt, das Auto vorangegeangen jedoch 17 mal eine Hauptuntersuchung ohne Beanstandung der karosserieseitigen FIN-Kennungen erhielt, dann muss bitte dazu auch eine L Ö S U N G angeboten/gesucht werden. (Damit solche "Schwierigkeiten bei einer Polizeikontrolle" garnicht erst aufkommen)

Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Ing. keine Vorgesetzten hat über die man das Problem eskalieren kann. Denn mit dieser doch sehr an den Haaren herbeigezogenen Ablehnung der Prüfplakette -nach vorangegeangenen 17 maligen Plakettenzuteilungen- muss sich niemand zufrieden geben.

Eine defekte Bremse kann man reparieren, aber vorliegend ist der Schrauber auf die Feststellung der Fahrzeugidentität durch zunächst TÜV, dann Zulassungsbehörde a n g e w i e s e n!

Es ist die Aufgabe der zuständigen Prüforganisation ggf. in die Fahrzeugpapiere zu vermerken: "Abweichend von Karosserieprägung besteht Fgstnr auf Typenschild aus X Ziffern"

Hallo, solche Klamotten erleben wir sehr oft. Erst kürzlich sollten wir einen 79-er 1303 LS bewerten, es war ein US-Import. Die Fahrgestellnummer befindet sich bei diesen Autos, leicht sichtbar, hinter der Windschutzscheibe und sie war 10-Stellig. Der obligatorische Vergleich der sich am Fahrzeug befindlichen FIN mit dem Eintrag in den Fahrzeugpapieren sorgte dann allerdings für eine kleine Verwirrung. Der TÜV hat dem Käfer vor der 15, so beginnt die FIN eines 1303LS, einfach mal eine kreative Buchstabenkombination in Form von einem VW platziert und am Ende einfach mal fünf Nullen drangehängt und somit die FIN 17-Stellig gemacht. Sie sah dann in etwa so aus: VW15xxxxxxxxx00000.

Wir machten den Fahrzeughalter darauf aufmerksam, dass die Fahrzeugpapiere leider nicht zu seinem Fahrzeug gehören und haben ihm empfohlen den verantwortlichen TÜV-Prüfer damit zu konfrontieren und ihn darum zu bitten, dass er die richtige Fahrgestellnummer in die Fahrzeugpapiere einträgt. Was danach kam war der Hammer, der Eintrag einer 10-Stelligen Fahrgestellnummer in den Coooompuuuter wäre angeblich aus technischen Gründen nicht möglich gewesen. Prost Mahlzeit!

Es bleibt nur zu hoffen, dass sie niemals einen Ferrari 250 GT SWB abnehmen müssen, denn diese kleine Ergänzung der FIN könnte dem Fahrzeugeigentümer bei einer späteren Veräußerung ein paar Mio. € kosten.:rolleyes:

am 8. Oktober 2013 um 12:34

Da ist aber der Fahrzeughalter selber Schuld wenn er nicht richtig aufpasst (schließlich macht jeder mal einen Fehler), mein Altmetall wurde beim Tüv erstabgenommen und die Fahrgestellnummer ist 11 Zeichen lang und alle 4 Nummern die ich am Auto habe passen zu meinem Papieren. Und nur weil es bisher nicht aufgefallen ist gilt auch nicht, ist ja kein Gewohnheitsrecht.

Ich versteh das hier auch nicht wirklich??? Ein Typenschild ist ein Typenschild, und eine Fahrgestellnummer ist eine Fahrgestellnummer. Sind zwei paar Schuhe, eine Fahrgesellnummer gehört wie der Name schon sagt ins Fahrgestell. Jeder TÜVler der dich ohne durchläßt gehört eigentlich geschlagen :-) Was willst mit einem Typenschild, das ist in 2 min gewechselt. Da kannst dir ja einfach nochmal das gleiche Auto wie deins als Schrottkiste kaufen, wechselst das Typenschild schnell an den guten, und schon hat er neuen TÜV. Denk mal drüber nach, ist doch albern. Ach ja, ich hab 8 Ford ab BJ 73, und alle haben eine richtige Fahrgestellnummer.

Zitat:

Original geschrieben von trollfahrer

 

ist er an das schild mit der fahrgestellnummer gegangen. mit einem stück schmiergelpapier

ist die letzte ziffer plötzlich wieder sichtbar geworden.

Unfassbar, wie leicht sie manche Probleme lösen lassen, wo man vorher dachte, sie wären ein eher schweres

Problem

Super !!! :cool:

Moin Moin !

Zitat:

gebe meine juristische Einschätzung zum Sachverhalt

Die allerdings so richtig ist ,als wenn ich eine Einschätzung über mongolische Literatur des Mittelalters abgeben sollte....... Da ich allerdings davon keine Ahnung habe ,unterlasse ich diesbezügliche Abhandlungen.

 

Zitat:

übrigens: selber nachschlagen ist urkundenfälschung und somit eine straftat. man muß zuerst

zum strassenverkehrsamt und sich eine erlaubnis holen, so ist das hier in deutschland.

Das betrifft die eingeschlagene Nr. , nicht aber das Typschild. Dieses kannst du problemlos selber ersetzen oder ändern ,du kannst auch Blankoschilder oder für viele Fzge originalgetreue legal kaufen.

MfG Volker

Ich habe da mal ne (hypothetische) Frage zum Thema. Wie verhält es sich bei Fahrzeugen mit Rahmen+Karosserie. Z.B. bei meinem Caprice hat die VIN serienmäßig auch nur auf dem Schild hinter der Windschutzscheibe angebracht. Wenn ich diese nun an einem weiteren Ort einschlagen möchte, dann am Rahmen oder der Karosserie? Und wie verhält es sich bei einem solchen Fahrzeug beim Tausch des Rahmens oder der Karosserie? Erhalte ich ein neuses Fahrzeug mit der VIN des Spenders oder darf ich meine VIN "mitnehmen".

Wie gesagt, ich frage nur rein interessenhalber, nötig hat mein Wagen so einen Umstand zum Glück nicht. :)

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

Da ist aber der Fahrzeughalter selber Schuld wenn er nicht richtig aufpasst (schließlich macht jeder mal einen Fehler), mein Altmetall wurde beim Tüv erstabgenommen und die Fahrgestellnummer ist 11 Zeichen lang und alle 4 Nummern die ich am Auto habe passen zu meinem Papieren. Und nur weil es bisher nicht aufgefallen ist gilt auch nicht, ist ja kein Gewohnheitsrecht.

Naja, wenn ein Laie, vielleicht bei seinem ersten Oldie, nicht in Frage stellt was der Tüv Prüfer macht kann man ihm das wohl kaum vorwerfen.

am 9. Oktober 2013 um 10:02

Bei meinem NSU Prinz 4 ist die Fg. nummer auf einem Blechschild in der Regenrinne vorne am Kofferraum. Hat noch nie Probleme mit dem TÜFFFF gegeben.

am 9. Oktober 2013 um 14:50

Nein, war nicht ganz richtig. Die FG nummer ist auf der Regenrinne am Kofferraum eingeschlagen. Dieses Blech mit den ganzen Zahlen, Gewicht, zul. Ges.gewicht, FG nummer ist im Kofferraum unter dem Handschuhfach.

(ich hoffe ich werde nicht gleich gesteinigt, weil das Thema ein paar Monate alt ist)

Noch interessanter wird es, wenn die FIN im Brief und die am Fahrzeug schon vom Tag der Erstzulassung an nicht ganz gestimmt haben. So war's bei mir.

Longbridge, Großbritannien, im April 1970. Ein grauer Austin 1100 Mk2 mit mit gehobener Serienausstattung (Werksjargon "Super de Luxe") wird von missmutigen, zu 80% gewerkschaftsangehörigen [100% off-topic] Arbeiterinnen und Arbeitern zusammen gelötet und geht erst einmal auf Halde. Er erhält eine FIN auf einem eingenieteten Blechschild. Die FIN wird nicht in die Karosse geschlagen (entsprechend den damaligen Vorschriften im Vereinigten Königreich). Die FIN lautet AASAS111222A (die Zahlen sind neutralisiert, es sind aber sechs Stellen).

Exeter, GB, im August 1970: das o.g. Auto wird verkauft und zugelassen auf eine Dame; im Wartungsscheckheft wird die FIN von Hand eingetragen: AASA111222A - das S für die Super-de-Luxe-Ausstattung an der 5. Stelle wird nicht übernommen. Vermutlich fehlt sie auch in den damaligen Zulassungsdokumenten, die leider nicht mehr vorhanden sind. Ms. Burridge fährt 28 Jahre lang unbehelligt durch die Gegend und spult in dieser Zeit satte 8.900 Meilen ab (in Worten: achttausend neunhundert). Sie bringt das Auto mehrmals unbehelligt über die britische Hauptuntersuchung. In den MoT-Berichten erscheint stets und immer die verkürzte FIN.

Taunton, GB, November 2008: ich erwerbe den Austin von einem Sammler, er hat jetzt 17.800 Meilen gelaufen. Im britischen V5-Dokument (so etwas wie die Zul.Bescheinigung) prüfe ich schnell die FIN...die letzten Ziffern stimmen, alles klar, Auto aufladen, ab nach Deutschland. Im Wartungssscheckheft ist eine einzige Wartung bei 1500 Meilen abgestempelt - 3 Jahre nach EZ.

Wenige Monate später passiert das Auto recht anstandslos die Vollabnahme und wird zugelassen. Der TÜFF-Onkel ist so freundlich und prüft bei Straßenverkehrsamt nach, ob das aufgenietete Blechschild mit der FIN ausreicht. Wörtlich "ich kloppe Ihnen doch jetzt keine Zahlen ins Blech, wenn es nicht sein muss". Das Amt stimmt zu und einen Tag später erhalte ich Kennzeichen und deutsche Papieren. Die FIN wird mit AASA111222A in der Zulassungsbescheinigung ausgewiesen....das S an der 5. Stelle fehlt immer noch...

Wochen später: ich hatte die (verkürzte) FIN auswendig gelernt und stellenweise als Passwort verwendet. Beim Vergasereinstellen eines Abends schaue ich so auf das Blechschild... *schock* da ist ja ein Buchstabe zuviel.

Schnell im einschlägigen Forum nachgefragt (www.ado16.info --> Forum), dort den Hinweis erhalten, dass ich nicht der einzige bin. Fast alle Super de Luxe haben dieses Problem. In GB scheint das nicht zu stören, ich lasse mir aber gerade durch den Kopf gehen, wie man das nach einem wie auch immer gearteten Unfall den Gutachter und dem Richter erklärt....."das war immer so, ehrlich".

Gar nicht lange nachgedacht, sondern gehandelt: neues Blechschild besorgt im Fachhandel für britische Klassiker, verkürzte FIN einschlagen lassen, eingenietet...alles klar.

Im Nachhinein schmunzelt man drüber, im ersten Moment ist mir aber das Herz in die Hose gerutscht.

Übrigens hatte ich vor der Entdeckung des Problems auch eine Geburtsurkunde beim British Motors Heritage Trust angefordert, unter Angabe der gekürzten FIN. Trotzdem konnten alle Daten ermittelt werden und es wurde auch die bei mir vorhandene Motornummer auf dem Schein angegeben. Das Auto ist also echt, es war einfach von Anfang an eine kleine Schlamperei bei den Papieren.

Kurios dass der TÜFF-Onkel es nicht gemerkt hat, aber das nehme ich ihm nicht übel. Ist mir ja auch passiert.

Grüße

OlliMK

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