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TÜV

Themenstarteram 19. Januar 2016 um 21:52

Nabend zusammen.

Hab da mal ne frage zum Thema TÜV.

Meiner ist seit März 2015 abgelaufen.

Heute, sah ich an meinem Auto, das vor dem Kino stand (kein Parkplatz)

Einen Polizeiwagen stehen und einen Polizisten der sich die Plakette ansah.

Jetzt meine Frage, macht es für die Konsequenzen die sich aus der HU-Überschreitung ergeben

Einen Unterschied ob die polizei mich bei einer Verkehrskontrolle erwischt, oder das Auto im geparkten Zustand?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 20. Januar 2016 um 11:24:56 Uhr:

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:

Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael

Das nützt nur etwas, wenn es sich um ein "abgschlossenes" Privatgrundstück handelt. Sobald es "öffentlich" zugänglich ist, muss eine gültige TÜV-Plakette vorhanden sein.

Nein, nein und nochmals nein. Und selbst wenn euer ominöses Privatgrundstück mit einer 10m dicken und 20m hohen Mauer umgeben ist, ihr einen Sicherheitsdienst patrouillieren lasst und man nur über eine einzige Straße mit 37 Schranken hinkommt...solange das Fahrzeug zugelassen ist, unterliegt es der Untersuchungspflicht. Das kann doch echt nicht so schwer zu kapieren sein. Steht ja nun auch schon drölfmal hier im Thread...

 

Nochmal: zugelassenes Fahrzeug = untersuchungspflichtiges Fahrzeug!

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Sehr klug. Hund auch noch im Spiel. Am besten noch mit nem Baseball-Schläger rumfuchteln.

Irgendwann braucht man sich nicht wundern, wenn die Ordnungshüter für jeden Mist mit der großen Brigade anrücken.

Moment. .die sind einfach rein spaziert. ...ohne zu fragen oder sich anzumelden, und das noch nach Öffnungszeiten. ..genau dafür ist der Hund ja da um das zu unterbinden . Das war eigentlich auch genau das was mich so wütend gemacht hat. Nur weil die ne blaue kappe tragen können die trotzdem nicht machen was sie wollen. Lg

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 20. Januar 2016 um 11:24:56 Uhr:

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:

Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael

Das nützt nur etwas, wenn es sich um ein "abgschlossenes" Privatgrundstück handelt. Sobald es "öffentlich" zugänglich ist, muss eine gültige TÜV-Plakette vorhanden sein.

Nein, nein und nochmals nein. Und selbst wenn euer ominöses Privatgrundstück mit einer 10m dicken und 20m hohen Mauer umgeben ist, ihr einen Sicherheitsdienst patrouillieren lasst und man nur über eine einzige Straße mit 37 Schranken hinkommt...solange das Fahrzeug zugelassen ist, unterliegt es der Untersuchungspflicht. Das kann doch echt nicht so schwer zu kapieren sein. Steht ja nun auch schon drölfmal hier im Thread...

 

Nochmal: zugelassenes Fahrzeug = untersuchungspflichtiges Fahrzeug!

Tecci6N hat Recht, ich war natürlich auch beim Anwalt und der hat genau das bestätigt. .lg

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 20. Januar 2016 um 11:49:42 Uhr:

Moment. .die sind einfach rein spaziert. ...ohne zu fragen oder sich anzumelden, und das noch nach Öffnungszeiten. ..genau dafür ist der Hund ja da um das zu unterbinden . Das war eigentlich auch genau das was mich so wütend gemacht hat. Nur weil die ne blaue kappe tragen können die trotzdem nicht machen was sie wollen. Lg

Die sind doch sicher nicht über den Zaun geklettert?! Und nen Postboten interessieren auch keine Öffnungszeiten wenn er was zustellen muss und das Tor offen ist.

Bei uns ist das immer noch so, dass man das betreten des Grundstücks verweigert indem man das Tor zu macht und die Tür im Zaun verriegelt.

Hat aber natürlich was, Leute reinlassen und frei laufender Hund. Und die Klinke innen an der Zauntür abschrauben. :D

Das Tor war offen aber der Kundeneingang zur Halle zu , es hat aber Licht gebrannt, und dann sind sie durch den Nebeneingang, durch die Werkstatt in den Büro und Kundenraum. ..kein guten Tag oder sowass, nein direkt in das Schaufenster an das Auto. ...wie gesagt normal hätte ich das bezahlt und gut. ..mich hat aber denen ihr Auftreten angekotzt. ...lg

am 20. Januar 2016 um 12:01

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 20. Januar 2016 um 11:50:32 Uhr:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 20. Januar 2016 um 11:24:56 Uhr:

 

Das nützt nur etwas, wenn es sich um ein "abgschlossenes" Privatgrundstück handelt. Sobald es "öffentlich" zugänglich ist, muss eine gültige TÜV-Plakette vorhanden sein.

Nein, nein und nochmals nein. Und selbst wenn euer ominöses Privatgrundstück mit einer 10m dicken und 20m hohen Mauer umgeben ist, ihr einen Sicherheitsdienst patrouillieren lasst und man nur über eine einzige Straße mit 37 Schranken hinkommt...solange das Fahrzeug zugelassen ist, unterliegt es der Untersuchungspflicht. Das kann doch echt nicht so schwer zu kapieren sein. Steht ja nun auch schon drölfmal hier im Thread...

Nochmal: zugelassenes Fahrzeug = untersuchungspflichtiges Fahrzeug!

Ja doch, haste ja recht, aber es wird nicht kontrolliert, weil die Polizei das abgeschlossene Grundstück nicht betreten darf.

[OT]

@Tecci6N

Respekt vor deiner Ausdauer, User immer und immer wieder aufzuklären, die meinen ihr Bauchgefühl ist Gesetz. :D

War bestimmt nicht der letzte, der hierzu sein Halbwissen zum besten gibt, deshalb mein Vorschlag demnächst nur noch mit diesen Link antworten. :D

@martins42

Du hast eine sehr eigenartige Auffassung, was das betreten von fremden Grundstücken betrifft! :confused:

In meinem Wochenendhaus hat die Außentür an beiden Seiten eine Klinke. Für dich eine Einladung, dass Haus ohne zu klopfen/klingeln zu betreten? :confused:

Sorry, aber ich betrete nicht einmal das Kinderzimmer, ohne vorher anzuklopfen!

[/OT]

am 20. Januar 2016 um 12:23

Solltes Du dich besser mal selber dran halten.

Es geht mir nur um die Kontrolle

 

https://www.ace-online.de/.../...privatgelaende-kontrollieren.html?...

Woran soll ich mich besser dran halten? :confused::confused::confused:

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. Januar 2016 um 13:13:18 Uhr:

[....]

@martins42

Du hast eine sehr eigenartige Auffassung, was das betreten von fremden Grundstücken betrifft! :confused:

In meinem Wochenendhaus hat die Außentür an beiden Seiten eine Klinke. Für dich eine Einladung, dass Haus ohne zu klopfen/klingeln zu betreten? :confused:

Wenn das ein Vergleich sein sollte, dann hinkt der so, dass er schon beim reinkommen stürzt.

Zum einen bin ich nicht die Polizei und zum anderen ist ein Wochenendhaus kein Betriebsgelände mit öffentlichen Zugang und Showroom. Licht ist an, Leute da, Tür ist offen, also noch geöffnet.

Dass das von der Polizei nicht die feine englische Art war und die Auslegung nach § 31 PolG Absatz 6 vielleicht etwas großzügig, mag sein.

Ich bin aber sehr skeptisch, wenn ich Geschichten von der bösen unhöflichen Polizei höre. Sowas hat regelmäßig irgendwelche Vorgeschichten. Habe Zeit meines Lebens auch in Kontrollsituationen noch keinen Stress mit denen gehabt. Wie man in den Wald reinruft schallt es da auch raus.

Und wenn ich nicht will, dass jemand mein Grundstück oder die Betriebsräume betritt, dann sind Tor und Tür halt zu, und zwar alle Türen.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. Januar 2016 um 13:13:18 Uhr:

 

Sorry, aber ich betrete nicht einmal das Kinderzimmer, ohne vorher anzuklopfen!

:rolleyes:

Zitat:

Sorry, aber ich betrete nicht einmal das Kinderzimmer, ohne vorher anzuklopfen!

Wobei das keinerlei rechtliche Handhabe hat. ;) ist nur gute Kinderstube, bzw. Elterliche. Du kannst weder ein Buß-, Verwarngeld oder Punkte bekommen. Höchstens entsetzte Augen bekommen, weil Du was Unvorhergesehenes gesehen hast oder de Kinder Dich längere Zeit keines Blickes würdigen. ;)

Mir ging es hierbei eigentlich auch nur um die Pflicht der HU...

In meinem Fall stand an der Tür wo sie rein sind noch das Schild " Privateingang, betreten verboten " und eine Klingel hätte man auch benutzen können. ....wie gesagt hätten die sich freundlich verhalten hätte ich es auch, aber ich habe auch dazu gelernt, die Tür ist jetzt nach 18 Uhr immer verschlossen, es ist ja auch eine Sache des Anstandes, was würdest du sagen, wenn jemand einfach bei dir in der Wohnung stehen würde und würde sagen es war offen, ich betrachte mir jetzt mal dein Auto und gucke ob du genug Profil auf den Reifen hast. ..

Ich hab schon mehrfach gesagt mir ging es nicht um die Owig sondern um die Art des Auftretens. ..lg

Zitat:

@Philip253 schrieb am 19. Januar 2016 um 22:59:15 Uhr:

Das Fahrzeug läuft allerdings auf meinen Vater, der denkt dass das Auto frischen TÜV hätte. Kann ich den Punkt auch auf mich nehmen wenn ich nicht im Schein/Brief stehe?

Soweit ich weiß, kann man die Fahrzeughalterpflichten vertraglich auf andere Personen übertragen. Dann geht der Punkt auch an den Übernehmer. Ich hatte dies mal bei einem Firmenfahrzeug übernommen. Ob es rechtlich Stand hält weiß ich allerdings nicht.

 

Gruß

Ja. ..davon habe ich auch mal gehört, da der Eigentümer und der Besitzer ja nicht zwangsläufig die selbe Person sein muss. Da müsste man sich mal schlau machen es gibt da irgendwie ein Paragraph mit Übertragung der Besitzrechte? Aber ganz sicher bin ich mir damit jetzt auch nicht, bei einer Abtretung der Eigentumsrechte, müsste dann ja eigentlich auch die Sorgfaltspflicht weiter gereicht werden. Lg

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