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TÜV

Themenstarteram 19. Januar 2016 um 21:52

Nabend zusammen.

Hab da mal ne frage zum Thema TÜV.

Meiner ist seit März 2015 abgelaufen.

Heute, sah ich an meinem Auto, das vor dem Kino stand (kein Parkplatz)

Einen Polizeiwagen stehen und einen Polizisten der sich die Plakette ansah.

Jetzt meine Frage, macht es für die Konsequenzen die sich aus der HU-Überschreitung ergeben

Einen Unterschied ob die polizei mich bei einer Verkehrskontrolle erwischt, oder das Auto im geparkten Zustand?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 20. Januar 2016 um 11:24:56 Uhr:

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:

Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael

Das nützt nur etwas, wenn es sich um ein "abgschlossenes" Privatgrundstück handelt. Sobald es "öffentlich" zugänglich ist, muss eine gültige TÜV-Plakette vorhanden sein.

Nein, nein und nochmals nein. Und selbst wenn euer ominöses Privatgrundstück mit einer 10m dicken und 20m hohen Mauer umgeben ist, ihr einen Sicherheitsdienst patrouillieren lasst und man nur über eine einzige Straße mit 37 Schranken hinkommt...solange das Fahrzeug zugelassen ist, unterliegt es der Untersuchungspflicht. Das kann doch echt nicht so schwer zu kapieren sein. Steht ja nun auch schon drölfmal hier im Thread...

 

Nochmal: zugelassenes Fahrzeug = untersuchungspflichtiges Fahrzeug!

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Na der Stand bei mir auf dem Firmengelände. ..für jeden einsehbar. ..ich wusste es schlicht und einfach nicht. .

Kommt ja nun auch nicht grad jeden Tag vor sowas. Ich glaub, mit "ohne" Schilder wär es gar nicht aufgefallen.

Ja. ..denke ich auch. .hat mich total geärgert aber ich hatte mich im Recht gefühlt und habe sie höflich gebeten das eingefriedete Gelände zu verlassen. ...das waren so 2 junge Schnösel. ..naja. ..mir ging es noch nicht einmal ums Geld. ...sondern ums Recht. ...Pech gehabt

am 20. Januar 2016 um 8:44

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 19. Januar 2016 um 23:35:11 Uhr:

Weil das Fahrzeug zugelassen ist und jedes zugelassene Fahrzeug der Untersuchungspflicht unterliegt. Du könntest es auch verbuddeln oder im Baggersee versenken, solange es zugelassen ist, ändert das alles nix an der Pflicht der regelmäßigen HU...

nicht ganz,

Zitat: Polizisten dürfen auch auf Privatgelände kontrollieren, wenn dieses nicht abgesperrt ist. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Es handelt sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich ist, auch und besonders Polizeibeamten.

Auf abgesperrtem Privatgrund der nicht öffentlich zugänglich ist, brauchst Du keinen TÜV, wozu auch.

Zitat:

@Philip253 schrieb am 19. Januar 2016 um 22:59:15 Uhr:

Okay, alles klar. Danke.

Noch dazu, laut Bußgeldkatalog gibt es eine Strafe von 60€ und einem Punkt ab 2016 für den Fahrzeughalter! Das Fahrzeug läuft allerdings auf meinen Vater, der denkt dass das Auto frischen TÜV hätte. Kann ich den Punkt auch auf mich nehmen wenn ich nicht im Schein/Brief stehe?

Wer ist denn Fahrzeughalter? Der, der im Schein steht oder der, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Auto hat und auch sämtliche Kosten trägt? Gab früher mal eine Entscheidung, dass letzteres maßgeblich ist. Ob die heute noch gilt???

Zitat:

@Kaltverformer schrieb am 20. Januar 2016 um 09:44:22 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 19. Januar 2016 um 23:35:11 Uhr:

Weil das Fahrzeug zugelassen ist und jedes zugelassene Fahrzeug der Untersuchungspflicht unterliegt. Du könntest es auch verbuddeln oder im Baggersee versenken, solange es zugelassen ist, ändert das alles nix an der Pflicht der regelmäßigen HU...

nicht ganz,

Doch, genau ganz...

 

Zitat:

@Kaltverformer schrieb am 20. Januar 2016 um 09:44:22 Uhr:

 

Auf abgesperrtem Privatgrund der nicht öffentlich zugänglich ist, brauchst Du keinen TÜV, wozu auch.

Ich brauche sowieso nirgends TÜV. Ein zugelassenes Fahrzeug dagegen braucht überall eine gültige HU, auch auf "nicht öffentlich zugänglichem abgesperrten Privatgrund"...auch dir empfehle ich eine erneute Lektüre des gesamten Threads oder Nachfragen, wenn etwas daraus nicht verstanden wurde.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 19. Januar 2016 um 23:33:16 Uhr:

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:

Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael

Wenn das Auto auf meinem Grundstück steht muss ich zahlen?

Erklär mal warum.

Es ist leider so. Deswegen musst du das Kennzeichen abdecken oder abschrauben :) Dann können die das nicht überprüfen, denn ein abgemeldetes Auto darf ja da rumstehen.

Aber wenns Kennzeichen sichtbar ist, muss die Plakette aktuell sei. Frag mich nicht warum, bin kein Hobbyanwalt :)

Und im Fall des TE stand das Auto ja sogar im öffentlichen Verkehrsraum und muss ja dann wohl auch gefahren sein.

Wenn Papi der Halter ist und glaubt, dass das Auto TÜV hat, wird es wohl zusätzlich zum Bußgeld noch Mecker von Papi geben, weil der jetzt einen Punkt bekommt.

Was ich aber auch nicht verstehen kann, wenn ich der Halter vom Fahrzeug bin, weiß ich doch ob der HU hat oder nicht, sei denn ich wurde belogen. ..lg

So blöd kann doch kein Autohalter, bzw. der Fahrer des Autos nicht sein das er nicht weiß wann er zum TÜV muss. :D

Ja. .sein Denn der Halter ist nur der Halter aus versicherungstechnischen Gründen und wurde vom Besitzer angelogen. .....:D

am 20. Januar 2016 um 10:11

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 20. Januar 2016 um 10:59:14 Uhr:

Was ich aber auch nicht verstehen kann, wenn ich der Halter vom Fahrzeug bin, weiß ich doch ob der HU hat oder nicht, sei denn ich wurde belogen. ..lg

Nicht zwingend. In meinem Fall ist das Fahrzeug zwar auf Vadern gemeldet, um solche Spässchen wie TÜV, Kundendienst etc. kümmere ich mich selber. Da ich nicht mehr zuhause wohne und der Fahrzeugschein bei mir ist, hat er keine Möglichkeit den TÜV nachzuvollziehen. (Ausser er besucht mich, dann interessiert er sich aber selten für meine TÜV Plakette ^^)

Na dann würde ich mal ne Beichte ablegen und halt sagen das da was kommt, immer noch besser als es per Post zu erfahren. ..lg

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:

Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael

Das nützt nur etwas, wenn es sich um ein "abgschlossenes" Privatgrundstück handelt. Sobald es "öffentlich" zugänglich ist, muss eine gültige TÜV-Plakette vorhanden sein.

Das nützt auch dann nichts, leider, das Fahrzeug stand auf dem nicht öffentlich zugänglichen Teil, war aber leider von außen sichtbar, mit Absicht, ist mein Show Car , stand sogar hinter Glas. ...ich dachte auch die können mich mal gerne haben. ..und hab sie vom Hof gejagt. ..auch der Hund wollte sie nicht auf dem Hof haben :D. ...ist egal das Gesetz ist so. ..angemeldete Fahrzeuge brauchen gültige HU...bei mir ging es ja nur um 3 Monate und ich hab 2 mal im Monat den Tüv. .selbst auf dem Hof. ...es ging mir auch nicht um die 30 Euro oder wieviel das war....sondern nur darum das ich dachte ich bin im Recht.....nach meinem persönlichen Rechtsempfinden ist das auch noch immer so. ....lg

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