TÜV stellt fest, dass Fahrzeugnummer am Fahrzeug und im Schein nicht identisch sind, was tun?
Moin liebe Leute,
folgendes liegt vor. VW T3 Bulli wurde zum TÜV gebracht. Dieser hat nun festgestellt, dass die Nummern vom Fahrzeugschein und dem Fahrgestell nicht übereinstimmen (Fahrzeug war seit die aktuelle Halterin ihn hat schon 3* beim TÜV, aber hier ist es keinem aufgefallen).
Das Fahrzeug steht nun in einer Werkstatt die 150km entfernt ist, weil eigentlich bei etwaigen Sachen Vattern die Kiste reparieren sollte.
Ich habe nun mit der Werkstatt telefoniert und die teilte mir mit, dass man nun mit der eingeschlagenen Nummer bei der Zulassungsstelle vorsprechen sollte und einen Suchauftrag stellen muss, ob noch ein Fahrzeug mit dieser Nummer unterwegs sei und auch dort erfragen sollte, wie es nun weitergeht.
Das kann ich gerne machen, obwohl es mich graut, denn einen Termin hier bei der Zulassungsstelle zu bekommen kann Monate dauern. Aber vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit so einer Situation und kann mir berichten, wie er so ein Schlamassel gelöst bekommen hat.
Grüße
Edit: Dazu kommt, dass der Bulli laut Papieren ein Womo ist, aber laut der eingeschlagenen Nummer nur ein Transporter
104 Antworten
Schon wieder Unklarheit …
Ich hab es anders verstanden… er hat z.B. die Fgst.Nr.
….345 in den Papieren der Freundin stehen, und der konsultierte TÜV Prüfer hat Ihm gesagt, dass mit dieser Nummer …345 ein solches Fahrzeug woanders in D im Frühjahr bereits zwecks HU bei einer Prüfstelle vorstellig wurde.
Um das jetzt aufzuklären ist schon wieder der TE gefragt.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 13. September 2024 um 16:53:34 Uhr:
Schon wieder Unklarheit …
Ich hab es anders verstanden… er hat z.B. die Fgst.Nr.
….345 in den Papieren der Freundin stehen, und der konsultierte TÜV Prüfer hat Ihm gesagt, dass mit dieser Nummer …345 ein solches Fahrzeug woanders in D im Frühjahr bereits zwecks HU bei einer Prüfstelle vorstellig wurde.
Inzwischen gehe ich davon aus, dass es tatsächlich zwei unterschiedliche ZB mit derselben Nummer gibt. Mal abwarten...
Zitat:
@caoz schrieb am 13. September 2024 um 09:41:19 Uhr:
dass die FIN die in den Papieren steht weiterhin unterwegs ist, und zwar im Frühjahr diesen Jahres beim TÜV vorstellig war.
Von wem ist die Info?
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Zitat:
@Pauliese schrieb am 13. September 2024 um 16:05:23 Uhr:
Kann man überhaupt in D bundesweit ein Fahrzeug 2x also doppelt mit ein und derselben FIN zulassen oder fällt das irgendwo auf und löst einen Plausifehler oder Fehlermeldung aus?
Bei einer vollständigen Fin, wie im Fall des TE ausgeschlossen.
Vor dem Druck der Papiere wird eine Plausi Prüfung beim KBA gemacht. Fehlen Daten oder es stimmt was nicht, ZB2 Nummer nicht passend , Fin schon mit einem anderen Kennzeichen gespeichert, wird die Verarbeitung beim KBA abgelehnt.
Dann müsste bewusst ohne KBA Prüfung gedruckt werden, um den Vorgang lokal abzuschließen. Trotzdem würde keine Verarbeitung beim KBA stattfinden und das Fahrzeug wäre beim KBA nicht als zugelassen gespeichert.
Wenn mit der beim TE im Fahrzeug eingeschlagenen FIN eine HU gemacht und ans KBA übermittelt wurde, ist diese Fin entweder nicht zugelassen oder der Prüfer muss das Kennzeichen und die Fin vom Auto abgenommen und diese nicht mit der ZB abgeglichen haben. Eher unwahrscheinlich.
@TE
Hat Deine Freundin bei der Anmeldung vor 8 Jahren eine neue ZB2 bekommen, oder wurde diese fortgeschrieben? Sie als Haltereintrag rechts?
Zitat:
Von wem ist die Info?
Von einem TÜVMitarbeiter der im System nachgeschaut hat. Und wie geschrieben, die FIN die neuen TÜV bekommen hat ist die, die in den Papieren steht.
Grüße
Edit: Im Brief steht sie links, Anzahl der Vorhalter 6, aber kein anderer aufgeführt.
Zitat:
@caoz schrieb am 13. September 2024 um 19:41:14 Uhr:
Zitat:
Von wem ist die Info?
Von einem TÜVMitarbeiter der im System nachgeschaut hat. Und wie geschrieben, die FIN die neuen TÜV bekommen hat ist die, die in den Papieren steht.
Und welches Kennzeichen hat der eingegeben?
Welche Fin steht denn in den 3 alten Protokollen?
Dann müsste das Fahrzeug Deiner Freundin laut KBA frischen TÜV haben.
Zitat:
@caoz schrieb am 13. September 2024 um 19:41:14 Uhr:
Von einem TÜVMitarbeiter der im System nachgeschaut hat. Und wie geschrieben, die FIN die neuen TÜV bekommen hat ist die, die in den Papieren steht.
OK, jetzt wird es spannend....
Also.
Ob Auto oder Motorrad.
Beim TÜV wird eigendlich nur sporadisch, die eingeschlagene Nummer mit der im Schein verglichen. Wenn überhaupt.
Beim Mopped eher. Weil da ist sie immer am Lenkkopf.
Bei den Autos hat doch jeder Hersteller und Modell seinen eigenen Platz oder ?
Gruß
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein.
Also jetzt mal davon abgesehen, dass die StVZO dafür seit vielen Monden nicht mehr die richtige Rechtsgrundlage ist:
Auch als sie das noch war, hatte der Käfer die FIN auf dem Rahmentunnel unter der Rücksitzbank. Also weder vorne, noch rechts.
IIRC ist die Anforderung heute ohnehin nur noch "rechts", das kann vom vorderen Federbeindom, irgendwelchen Stehblechen oder Längsträgern im Motorraum, dre Spritzwand und dem darüber liegende Blech über A- und B-Säule (Dacia, irgendwie eingelasert, mit bloßem Auge kaum erkennbar!), das Bodenblech im Fahrgastraum (unter Teppich- oder Plastikklappe, hinter Verkleidungen usw.) bis in den Kofferraum (gerne bei Franzosen), dort ggf. in der Reserveradmulde, bei mindestens einem Modell aber sogar am Heckblech dann quasi "überall" sein.
Was aber nichts daran ändert, dass sie bei der HU kontrolliert werden muss. Eigentlich.
Zitat:
@hk_do schrieb am 13. September 2024 um 23:27:27 Uhr:
Auch als sie das noch war, hatte der Käfer die FIN auf dem Rahmentunnel unter der Rücksitzbank. Also weder vorne, noch rechts.
Dafür gab es dann ja eine 70er Ausnahme.
@caoz
Ist das Fahrzeug optisch ein T3 oder ein T2? Ist es eventuell ein Brasilien-Import? In Brasilien wurde der Bulli mit T2 Karosserie aber zuletzt mit T3 Technik gebaut.
Anfangs lief der T3 in D. noch unter T2 vom Band - T1 war der Käfer, T2 der Bulli. Erst mit Umstellung auf Reihenmotoren und Wasserkühlung kam die Bezeichnung T3.
VW und Audi FIN-Entschlüsselung
Beide vom TE genannten FIN stammen aus dem Werk Hannover